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nura1 25.11.2009 19:39

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 23795)
Guten Morgen,

bißchen unklar ist mir einiges, ich reime mir zusammen dass:

diese Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern eine vom Verstorbenen eingesetzte Bevollmächtigte war.

Der Anwalt der dann vom Gericht als Berufsbetreuer eingesetzt wurde hat festgestellt dass auf den Konten nichts mehr ist, aber das Haus gabs doch noch?
Er müsste doch bei Beendigung seiner Betreuung eine Schlussrechnung gelegt haben, wer ist/war offiziell Erbe (es muss einen gegeben haben denn das Haus existiert noch) Wer hat diese Schlussrechnung erhalten?
Was sagt der Erbschein? Als Betreuer sollte der Anwalt den Erben Auskunft geben, bezahlt wird/wurde er für seine Tätigkeit vom Gericht.

Wenn die Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern Bevollmächtige und Erbin ist siehts insgesamt sehr schlecht aus aber vielleicht kann man das erst mal klären.

Gruss
Michaela Mohr

Hallo Michaela Mohr,

sorry, daß Du Dir einiges zusammen reimen mußtest, aber Du liegst
nicht so falsch.
Die Dame ist wohl nur Bevollmächtigte gewesen, hat sich aber als Betreuerin ausgegeben!
Der gerichtlich bestellte Betreuer, ein Rechtsanwalt hat mir schriftlich mitgeteilt, daß er entweder von der Bevollmächtigten oder von mir 700 Euro bekäme, dann würde er mir die Akte geben und ich könne die weiteren offenen Rechnungen einsehen! Ich bin auch davon ausgegangen, daß er eine Aufstellung machen muß, aber er meinte seine Tätigkeit ist mit dem Sterbetag beendet! Die Bevollmächtigte hat die Beisetzung in Auftrag gegeben, aber es wurde nichts bezahlt! Außerdem hat er mir erklärt, daß Gericht hätte eine Rechnung über seine Kosten an den Sohn weitergereicht, die wurde akzeptiert von dem Erben-es wurde kein Wiederspruch eingelegt-. Nur ist nie eine Rechnung über diese Kosten vom Gericht gekommen! Ich hab dem guten Mann geglaubt und bin mit diesen 700 Euro zu ihm gefahren! Ich dachte ich hör nicht richtig ohne ein guten Morgen kam: "Sie kommen wegen..... haben Sie das Geld dabei?"
In der Hand haltend hab ichs Ihm gezeigt und seine nächste Frage, können Sie sich mit einem Testamentvollstreckerzeugnis legitimieren? Konnte ich natürlich nicht, davon war auch nie die Rede!
Dann bekommen Sie die Akte auch nicht! Ich bin schon von der Krankenschwester genug beschissen worden ( was auch immer das heißen sollte )! Ich hab ihn kommentarlos sitzen lassen und bin mit meinem Geld und ohne ein Wort gegangen!
So im Nachhinein, denke ich hat dieser Mann auch seine Schularbeiten nicht gemacht, denn er hat keine Kontoauszüge von den Geldinstituten, die sollten laut der Bevollmächtigten beim Steuerberater sein. Doch da sagt man wieder die auszüge sind bei der Bevollmächtigten. Die Banken drucken uns keine aus, da es eine Testamentsvollstreckerin gibt!
Es ist richtig, daß ein Haus da ist, ich weiß im Moment nicht was Du damit sagen willst, aber eins kann ich verraten, im Grundbuch steht besagter ger. Betreuer, der Herr Rechtsanwalt mit seiner Forderung! Was noch drin steht, wir warten auf einen Auszug! Im Testament steht der Sohn als Vorerbe und die Dame als Nacherbin und Testamntsvolstreckerin drin!
Einen Erbschein gibt es immer noch nicht!, ob die Bevollmächtige einen hat entzieht sich meiner Kenntnis!
Aber einen Anwalt und man glaubt nicht wie lange das alles dauert! Mittlerweile hab ich ( ich sag mal unseren Anwalt ) davon überzeugt, daß er noch in dieser Woche Strafanzeige stellt!

Ich hoffe Du mußt nicht wieder reimen und wünsch Dir einen schönen Abend.


Liebe Grüße


Nura

nura1 25.11.2009 20:07

Zitat:

Zitat von Karla (Beitrag 23804)
Hallo,

zunächst möchte ich sagen, dass es sich hier wohl nicht um eine gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin handelt, sondern allenfalls um eine Bevollmächtigte, die nicht vom Amtsgericht kontrolliert wird. Mit dem Berufsstand der Betreuer hat das wohl wenig zu tun, was nicht heißt dass es hier keine schwarzen Schafe gibt. Dass nach Einsetzen eines gesetzlichen Betreuers (RA) noch Gelder durch Bevollmächtigte verschwunden sind, erscheint mir merkwürdig.

Verstehen kann ich nicht, dass der Sohn, der jetzt um sein Erbe bangt, nicht wusste, wo sich sein Vater aufhält und dies von Stromversorgern nach dem Tod erfahren haben soll???

Festzuhalten bleibt für mich, der demente ältere Herr ist von einer Privatperson, die keine gesetzlich bestellte und gerichtlich überwachte Betreuerin war, abgezockt worden. Familie hatte in der Zeit wohl kaum Kontakt und Interesse an dem älteren Herrn. Jetzt ist er tot, Geld ist weg, Erbe nur schmal und das Entsetzen groß.

Oder habe ich da was falsch verstanden?


Karla

Hallo Karla,

dazu möchte ich Dir folgendes trauriges sagen, der Sohn hat jahrelang im Ausland beruflich gelebt! Ende 2004 verloren die Beiden das Familienoberhaupt, die Frau, b.z.w. heißgeliebte Mutter! Der Vater wollte damals das Vermögen mit dem Sohn teilen, doch der hat abgelehnt und meinte er solle sich erst mal ein schönes Leben machen, denn es war bekannt, daß es zu siesem Zeitpunkt ein Testament gab, ( was der Sohn auch hat )und warum sollten die Beiden teilen er bekam zu dem doch eh alles was übrig bleibt. Ich denke diese Entscheidung war richtig! Der Vater war ein Eigenbrödler und lies sich auch nicht in die Karten schauen, oder erzählte nicht sonderlich viel!
Aber er war viel unterwegs und hat in seinem Alter auch so einiges unternommen ( Urlaube, Kuren, Sohn besucht u.s.w. )
Von einem 2. Testament war nie die Rede!
Verwante gab oder gibt es keine weiteren! und die Bekannten und Freunde hatten nur Kontakt, wenn er mal zu Hause war.

Die Bevollmächtigte hat auch nie den Eindruck auf den Sohn gemacht, daß sie den Vater abzockt.

V.G.


Nura1

nura1 25.11.2009 20:10

Zitat:

Zitat von Heinz (Beitrag 23805)
Hallo Karla,

ich finde - sehr gut kombiniert. Ja, ich finde, der Eindruck drängt sich auf.

Heinz

Hallo Heinz,

nicht so ganz ich hab Karla geschrieben, wenn Du bitte da lesen willst.


Ich wünsch noch einen schönen Abend



Nura1

nura1 25.11.2009 20:25

Zitat:

Zitat von SBS (Beitrag 23846)
Hallo Nura1,

ich glaube leider auch, dass die Geschichte so verfahren ist, dass es schwer wird, dies im Nachhinein noch alles aufklären zu können.

Noch dazu, hat der alte Herr die Krankenschwester bevollmächtigt, was die Sache nicht leichter macht.

Dann schreibst du zwar, der Sohn würde alles Erben, aber angangs ist zu lesen:




Liebe Grüße

SBS


Wie ist das gemeint, ist er nur als Vorerbe eingesetzt worden?


Guten Abend SBS,

ja du hast Recht der Sohn ist Vorerbe oder Voraberbe und die Bevollmächtige gibt uns immer mehr das Gefühl, sie behandelt den Sohn als sei er entmündigt oder Kleinstkind.
Er ist zwar sehr krank aber nicht bescheuert.

SBS, ich kann mich immer wieder nur entschuldigen, wenn ich eingangs nicht alles so richtig erläutert habe, aber ehrlich, ich hatte keine Ahnung wie es überhaupt so läuft und die Zusammenhänge zu deuten sind!
Dank der Hilfe dieses Forums habe ich ganz viel erklärt bekommen und konnte auch bis heute doch bei einigen Leuten Druck machen, oder besser argumentiern, um nicht immer abgewimmetl zu werden

Viele Grüße

Nura1

nura1 25.11.2009 20:39

Zitat:

Zitat von Towerowitch (Beitrag 23854)
Mal dumme Fragen von mir:
Die Schwester hat doch hoffentlich daraufhin, den Job gekündigt, oder? Im Entlassungsbericht wurde als Diagnose keine Demenz genannt? Ferner die Angehörigen waren seit 5 Jahren in Urlaub?
Mal zynisch: Lustig

Gruß
M.

Hi Towerowitch,

nein nicht lustig,

die Schwester wurde 2006 gekündigt! Hat sich dann 2007, noch bevor der gerichtliche Betreuer eingesetzt wurde, wie wir heute wissen, von dem älteren Herrn einstellen lassen!
Ich weiß jetzt nicht ob Du das auch lustig findest, oder ob es ernst gemeint ist mit dem Entlassungsbericht. könntest Du mir das vielleicht sagen was Du damit meinst?

Nein es gibt keine Angehörigen außer den Sohn und der lebte viele Jahre im Ausland.

DANKE


Viele Grüße


Nura1

nura1 25.11.2009 20:55

Zitat:

Zitat von Kohlenklau (Beitrag 28715)
Hallo nura1,

hier aber bitte keine Klarnamen von Betreuern oder Institutionen, insbesondere in einem kritischen Kontext, nennen. Dies kann haftungsrechtliche Folgen für uns als Betreiber nach sich ziehen und es ist hoffentlich nachvollziehbar, daß wir dieses Risiko vermeiden werden.

Gruß
Kohlenklau

Hallo Kohlenklau,


sorry, da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt! Ich hatte nicht vor irgend Jemanden in diesem Forum mit Klarnamen zu erwähnen, Ich will auch keinem hier schaden!
Ich bin doch froh, daß ich Euch gefunden habe!

Ich dachte nur man könnte doch mal überlegen, ob man nicht einen Verein gründen kann, um diesen fraglichen Menschen aus dem Verkehr zu ziehen!
Ob so was rein rechtlich machbar wäre weiß ich auch noch nicht. Wenn ja würde ich mich bei dieser Aktion beteiligen!
Ich hoffe, ich hab hier keinen beunruhigt.

Ich wünsch einen schönen Abend noch.


Gruß

Nura1

nura1 25.11.2009 20:59

Zitat:

Zitat von NaDa (Beitrag 25589)
Hallo Nura,
Nur kurz zu Deiner Frage:

1.) Was können wir tun, es ist kein Geld mehr da für einen eigenen
Anwalt?

Gegebenenfalls kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Der von Dir ausgewählte Anwalt hilft Dir dabei.
Grüße NaDa

Hallo NaDa,

danke, wir haben bereits einiges bewegt, ich schreibs zum Schluß, für ALLE.
Einen Anwalt haben wir gefunden, doch ohne dieses Forum hätte ich keine Chance gehabt.


Liebe Grüße und einen schönen Abend wünscht Dir


Nura1

nura1 25.11.2009 21:09

Zitat:

Zitat von nam (Beitrag 28785)
bei deiner schwarzen liste mache ich mit.....!

ich habe nach 9 monaten gesetzlicher betreuung schon zwei berufsnieten über das amtsgericht entlassen, die richterin fragt sich mittlerweile auch schon was da qualität sein soll.......mal sehen wie die nächste betreuung wird.....immerhin hätte ich schon zwei namen, die man mit inkompetenz verbinden kann

sehr sinnvoll!

lg und viel erfolg!

nam

Hallo nam,

ich hab wohl schon für Unruhe mit dieser schwarzen Liste gesorgt!
Ich denk ich brauch Dich noch, wie Du so einiges durchgesetzt hast. Schau mal ich hab Kohlenklau es schon geschrieben ich dachte nicht an eine Liste hier im Forum, sondern so als Verein oder wie mans lösen kann.
Wer schön, wenn Du mal darüber nachdenken kannst. Wenn es eine Lösung gibt, dann sollten wir das per PN diskutieren.

Mach weiter so, ich find es gut, daß Du Menschen die aus welchem Grund auch immer nicht mehr selber können hilfst!

Alle ACHTUNG!!!

Liebe Grüße


Nura1

nura1 25.11.2009 21:19

Zitat:

Zitat von thomzim (Beitrag 28790)
natürlich wäre ein schwarze Liste sehr hilfreich, aber wo die Liste bekannt machen (siehe Kohlenklau) ?
Ich habe eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zur Anzeige gebracht, die eine Betreute um über 8.000,00 € erleichterte. Sie behauptete im Beisein des Leitungsteams und Personalrats, alles für die 93jährige verwendet zu haben. So kaufte sie für die alte Dame "String-Tanga" und "Brax Hosen" usw.
Die Mitarbeiterin ist seit dem krank geschrieben, aber eben immer noch angestellt. Verfahren läuft noch.
In einen weiteren Fall bot sich eine Dame als Einkaufshilfe an. Fahrtkosten innerhalb des Ortes mal 300,00 €, mal 600,00 €. Sie fuhr mit der dementen Dame zur Sparkasse, und eine freundliche Mitarbeiterin brachte den Beleg zur Unterschrift und das Geld zum Auto.
Das ist Service.
Allerdings hat das ein Ende, da jetzt ein Einwilligungsvorbehalt besteht.

Hallo thomzim,

ich find es super was Du da geschafft hast und hoffe, daß uns so was auch gelingt. Hoffentlich bin ich jetzt nicht zu neugierig, aber kann es sein, daß ich Deinen ersten Fall im Fernsehen gesehen habe??
So was ähnliches mit der Sparkasse kann ich auch erzählen.

Bis bald


Nura1

nura1 26.11.2009 01:34

Abzocke?Ich brauche Hilfe!Sehr lang!
 
Was ist bis heute gelaufen.


Liebe Leute,


endlich haben wir nun einen Anwalt ( den Zweiten ) gefunden, der die Sache wohl ernst nimmt und sich nicht von der Krankenschwester besuchen läßt, um mit Ihm zu reden!
Bei dem Ersten, war ich fassungslos!
Der hat geschrieben, daß Ihn die Krankenschwester besucht hat und alles geklärt wäre! Sie würde jetzt die Inventar-Liste machen und dann müßte überlegt werden, ob man das Erbe überhaupt annehmen solle! Nach meinem Anruf klärte er mich auf, es wäre besser man verkauft das Haus, dann bekäme der Sohn wenigstens die Hälfte des Kaufpreises, wovon er allerdings die Schulden und die Anwaltskosten noch zahlen müßte! Nach meiner Frage was mit den fehlenden Geldern passiert, meinte er vergessen!
Da frag ich mich, was hat die bei unserem Anwalt zu suchen! Er meinte, wenn man beide Meinungen kennt, ist das immer besser!
Er hat sogar für die Liste eine Frist von 6 Wochen angesetzt!
Und wie bereits von mir vorher angekündigt, kam die Liste nicht!
Eine Freundin hat dann einen Fachanwalt gefunden und wir haben gewechselt.
So und nun kommt es! Leider muß man permanet aufpassen und ständig dran bleiben, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren!
Wie ich wohl schon geschrieben habe, war ich auch bei den Geldinstituten, hier durfte ich dann erfahren, daß man uns nicht helfen kann, da die Krankenschwester kurz nach dem Tod des Vaters da war, sich als Testametvollstreckerin vorgestellt hat, dieses Amt auch angenommen habe und dadurch ausschließlich mit ihr zu verhandeln wäre! Dank Datenschutz durfte und wollte man mir natürlich nichts sagen! Nachdem ich dann mit meinem pers. Banker gesprochen habe meinte der, Strafanzeige stellen! Ich denke mal der weiß mehr, obwohl er bei einer ganz anderen Bank ist. Und dies will nachdem der Anwalt genügend Beweise und Unterlagen bekommen hat diese Woche noch machen!
Da wohl das Nachlaßgericht jedem Gläubiger den Sohn als Erben angibt und die Rechnungen zu ihm kommen, frag ich mich, warum, da gibt es doch ne Testamentsvolstreckerin!
Nun haben wir von der Krankenkasse der Krankenschwester eine satte Mahnung bekommen! Da bin ich auch wieder hingedackelt und ratet mal was ich da erfahren habe! Die Dame war angestellt beim Senior hat aber nie die Beiträge abgeführt! Wer hat sie angemeldet? Da keiner erreichbar war wurde gegen den Senior Haftbefehl ausgestellt! Dann eine EV abgegeben! Angeblich weiß der gerichtl. Betreuer ( RA ) davon nichts! Die Anmeldung ist über ein Rechenzentrum erfolgt. Hier versuch ich noch den Teilnehmer vom RZ raus zu kriegen.
Ich denke mal der Dame ist es zu heiß geworden, Sie hat jetzt über einen Anwalt das Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt! Wir haben über das Gericht erfahren, daß sie es erst mal nicht bekommt, da einige Gelder noch nicht aufgeklärt wurden! Jetzt wird wohl ein Anderer eingesetzt und das dauert wohl auch wieder! Muß der jetzt die Inventur-Liste erstellen? Warum gibt uns das Gericht nicht mal ein paar Anhaltspunkte, z.B. wann die Gelder abgehoben wurden? Wir wissen, daß die Dame, pers. große Schulden hatte, mehrer Mahnbescheide vorlagen und durch ein Geldregen alles beglichen wurde. Darf man uns das nicht sagen? Durch einen Richterwechsel zieht sich alles in die Länge. So ein Glück mal an einen Richter zu kommen hatte ich nie, ich wurde immer von einer Rechtspflegerin beim Gericht abgefangen oder auch aufgehalten, kurz abgefertigt und trotz Termin schnellstens wieder entlassen! Ich hatte immer den Eindruck man ist sehr unbequem mit dieser ewigen Fragerei!
Kann man Einsicht in diese Inventur-Liste nehmen? Wir wissen nähmlich heute schon, was von dem Inventar fehlt, daß mußte das Heim auf Anordnung der Dame entsorgen! Alles andere will ich hier nicht näher aufführen! Können wir die fehlenden Sachen und Gegenstände ermitteln lassen, oder muß die Dame Stellung dazu nehmen?
Immer wieder stellt sich die Frage, was hat der ger. Betreuer gemacht, daß die Dame so schalten und walten kann und wofür verlangt er dann auch noch Geld?
Wir haben uns auch mal die Testamente genauer angesehen und auch da sind wir stuzig geworden!
Das letzte Testament hat nicht der Haus und Hof Notar gemacht! Die Unterschriften des Erlassers sind nicht identisch und dann gibt es handschriftliche Nachträge dort, die aber unserer Meinung nach auch nicht die Schrift des Notars ist, sondern eine Frauenschrift! Und das im Zeitalter des Computers! Da hätte man das doch nachtragen und neu ausdrucken können! Oder?
Wir werden hier das Gefühl nicht los, daß man dem Erlasser gesagt hat, hier, daß mußte mal unterschreiben und die handschriftlichen Vermerke sind nachträglich eingesetzt u. beim oder vom Notar als gültig abgestempelt worden!
War vielleicht auch die Demenz so weit fortgeschritten, daß der Dame vertraut wurde und er nicht mehr richtig schreiben konnte?
Denn es ist schon komisch, da wird genau 26 Tage nach dem Notar-Termin ein mobiler Pflegedienst eingesetzt, es gibt eine Bevollmächtigte und 4 Monate später haben wir auch noch einen ger.Betreuer! In dieser Sache sind wir leider noch nicht weiter gekommen, aber sorry wir sind keine Fachleute und befinden uns in einem Puzzelspiel!

So und nun noch die Macht einer Bevollmächtigten!

Wir stecken den Erblasser ins Heim ohne Wechselwäsche! Besuchen brauchen wir Ihn nicht, denn man kann mit ihm ja nichts vernüftiges reden! Die Dame ist für die Heimleitung nicht zu erreichen! 6 Wochen nach dem Sterbetag wird dann der Heimplatz mal gekündigt mit der Maßgabe die Möbel zu entsorgen.
6 Monate läßt man dann kostenfrei den Sohn in der Wohnung des Vorerben wohnen, nicht in der des Erblassers! Man erklärt das Auto des Erlassers sei seit 2 Jahren verschrottet, komisch er fährt aber noch auf unseren Straßen!
Man läßt den Vorerben nicht in die Wohnung seines Vaters und auch nicht in seine eigene, jedenfalls die er wenn er hier war bewohnt hat und in dem auch seine Möbel und pers. Sachen sich befinden! Es wurde Ihm versprochen, die Schlüsssel bekäme er geschickt ( da er aus gesundheitlichen Gründen nicht jeden Tag die Klink verlassen kann, sonder nur wenn es ihm einigermaßen gut geht ), da wartet man heute noch drauf. Wie bereits erwähnt wurde die Bestattung bis heute nicht bez., die Grabstelle ist eingefallen, der vorhandene Grabstein fehlt immer noch, weil die natürlich auch ihr Geld haben wollen und lt. Friedhofsverwaltung soll die Grabstätte jetzt eingezogen werden! Die Wohnung des Erlassers ist noch nicht vermietet!
Der Vorerbe und ich sind durch den Anwalt autgefordert worden, mit ihr keinen Kontakt auf zu nehmen sonst würde man Anzeige gegen uns erstatten wegen Belästigung! Dabei hab ich die Dame nur einmal angerufen wegen der Kontoauszüge die sie dem Vorerben schicken wollte! Diese sollten sich in der Steuerkanzlei befinden und durch Zufall wird der Name von der Kanzlei auch in dem Gespräch mit dem Krankenpflegedienst gebracht als Ansprechpartner! Alles sehr eigenartig!
Kann mir Jemand sagen wie ich evtl. an die Krankenakte komme oder ob die Dame das auch verhindern kann oder an die Krankenhausakte oder an den behandelden Arzt?
Was können wir tun um noch mehr zu erfahren, b.z.w. Beweise zu sammeln. Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Vielen Dank fürs lesen und eine GUTE NACHT,

wünscht Euch


Nura1


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