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thomzim 10.02.2010 05:31

Feedback
 
Ich habe eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zur Anzeige gebracht, die eine Betreute um über 8.000,00 € erleichterte. Sie behauptete im Beisein des Leitungsteams und Personalrats, alles für die 93jährige verwendet zu haben. So kaufte sie für die alte Dame "String-Tanga" und "Brax Hosen" usw.
Die Mitarbeiterin ist seitdem krank geschrieben, aber eben immer noch angestellt. Verfahren läuft noch.

Hallo, gestern das Urteil vom AG Hannover.

2 Jahre auf Bewährung, 60 Tagessätze a. 10,00 € und die Kosten des Verfahrens.

nura1 26.02.2010 00:57

Zitat:

Zitat von thomzim (Beitrag 32907)

Hallo, gestern das Urteil vom AG Hannover.

2 Jahre auf Bewährung, 60 Tagessätze a. 10,00 € und die Kosten des Verfahrens.

Hallo thomzim,

herzlichen Glückwunsch, aber nun mal ehrlich, daß sind ja noch nicht mal 10% und wenn die Dame noch in einer Rechtschutzversicherung ist, muß sie wohlmöglich noch nicht mal die Verfahrens Kosten bezahlen. Oder?
Vielleicht macht Sie nach Ihrer Krankheit weiter, denn das ist ja ein guter Deal und 2 Jahre gehen schnell vorbei.
Ich versteh den Arbeitgeber nicht, wo doch andere schon für ein belegtes Brötchen oder einen Pfandbon etc. entlassen werden! Eine Beurteilung über diesen Laden darf man bestimmt auch nicht abgeben, da das dann wieder als Geschäfts schädigend auslegt.

Egal, es macht natürlich Mut am Ball zu bleiben.

Gruß

Nura

nura1 26.02.2010 01:16

Liebe Gemeinde,

es gibt Neuigkeiten, allerdings nur telefonisch!

Heute habe ich von dem Anwalt Bescheid bekommen, (und nun haltet Euch fest ) daß der ehemalige gerichtlich bestellte Betreuer, das Amt des Testamtsvollstrecker annimmt. Keiner von uns wußte, daß die Person, die von unserem Anwalt vorgeschlagen, abgelehnt wurde! Nachdem ich dann meinen Frust abgelassen hatte, sagte man mir, der solle jetzt erstmal den Vermögensstatus machen, und dann sieht man weiter! Wie das gehen soll, ist mir natürlich nicht klar, die ganze Sache ist bereits 1 Jahr her!
Meine Frage kann man gegen den Status, der mit Sicherheit nicht richtig ist, und gegen den Testamentsvollstecker wirklich angehen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und


Liebe Grüße

Nura

thomzim 26.02.2010 06:25

Vielleicht macht Sie nach Ihrer Krankheit weiter, denn das ist ja ein guter Deal und 2 Jahre gehen schnell vorbei.
Ich versteh den Arbeitgeber nicht, wo doch andere schon für ein belegtes Brötchen oder einen Pfandbon etc. entlassen werden!

Hallo Nura,
sie ist in der Zwischenzeit gesund und entlassen worden. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie auch nicht, aber es liegt ein Haftbefehl vor. Also ist dort nichts zu holen.

Der Enkel wollte eine Zivilklage anstrengen. Die Frage ist doch, was bringt sie? Nach meiner Ansicht nur gutes Geld für den Anwalt, aber keinerlei Aussichten auf Erfolg den Schaden ersetzt zu bekommen.
Ein schönes Wochenende,
und Gruß aus Gehrden bei Hannover
thomzim

Familienmitglied 14.11.2010 20:46

Schwarze Liste
 
Hallo,
ich bin bereit mitzumachen, da ich und meine Mutter schlimme Dinge erlebt haben. Innerhalb kurzer Zeit sind 15.000€ von den neu eingerichteten Konten verschwunden, nötige Arbeiten wurden nicht erledigt, man versuchte das Haus in die Zwangsversteigerung zu bringen, damit man es preiswert erwerben konnte. Jetzt arbeiten Anwälte an dem Fall.
Ich wollte einen Aufruf gegen diese Anwältin aus Hilden/Mettmann schreiben, aber jeder rät mir ab.
Die Geschichte ist auf meiner Homepage zu lesen:
siehe Forenregeln
Bitte verlinkt Euch mit mir, damit ich in den Suchmaschinen weiter nach vorne kommen kann!

ronja 15.11.2010 00:20

Bisher entdecke ich im Internet keine Geschichte, sondern nur einen Aufruf vom 11.11.2010.

mungo 15.11.2010 14:25

Zitat:

Zitat von thomzim (Beitrag 33507)
Der Enkel wollte eine Zivilklage anstrengen. Die Frage ist doch, was bringt sie? Nach meiner Ansicht nur gutes Geld für den Anwalt, aber keinerlei Aussichten auf Erfolg den Schaden ersetzt zu bekommen.

Das sehe ich anders: Mit einer erfolgreichen Zivilklage würde die Schuld beziffert festgestellt und pfändbar.
Wenn sich die Dame der Rückzahlung entzieht, ist das ein eindeutiger Bewährungsverstoß - man hat also gute Argumente, sie wenigstens zu kleinen Raten heranzuziehen: Sonst muß sie brummen.

Sternenhimmel 15.09.2011 02:03

Bohhhhhhhhhhhh, dass ganze klingt hier so verwirrend auf uns, dass man echt nur noch daran denken kann, ja auch eine Vollmacht zum Testament zu schreiben!:motz:

Wenn ich mir vorstelle, dass so etwas uns passieren könnte, dass plötzlich sich andere an dem was wir haben, bereichern, und unsere Außenkiddies leer ausgehen... nein Danke!

Kann man solche Sachen auch handschriftlich in seinem eigenen Tresor hinterlegen, wo niemand irgend welche Dokumente findet, sondern erst nach dem Tod?
Mir graut es irgendwie gerade vor dem Gedanken, dass andere sich am Erbe der Außenkinder bereichern könnten, wenn man nicht zu Lebzeiten dafür eine Sicherheit geschaffen hat.

LG Sternenhimmel

Wittgenstein 15.09.2011 19:31

Zitat:

Kann man solche Sachen auch handschriftlich in seinem eigenen Tresor hinterlegen, wo niemand irgend welche Dokumente findet, sondern erst nach dem Tod?
Testament beim Notar machen und den Hinterlegungsschein beim Amtsgericht lassen, dürfte relativ sicher sein...

Sternenhimmel 16.09.2011 04:41

@ Wittgenstein

Vielen Dank für dise Info.
Die werden wir dann mal schleunigst umsetzen, nicht dass es uns eines Tages auch so geht, bzw. unseren Kindern.

LG Sternenhimmel_A.


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