Dies ist ein Beitrag zum Thema Abzocke? Ich brauche Hilfe! Sehr lang! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Gemeinde,
ich weiß nicht wie ich anfangen soll, da ich fassungslos bin, weil keiner einem guten Freund meiner Familie ...
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26.06.2009, 01:40 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 18
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Abzocke? Ich brauche Hilfe! Sehr lang!
Liebe Gemeinde,
ich weiß nicht wie ich anfangen soll, da ich fassungslos bin, weil keiner einem guten Freund meiner Familie hilft und ich keine Ahnung von und mit gerichtlich bestellten Betreuern habe. Ich habe mitterweile eine Vollmacht von dem Freund und versuche für ihn alles zu ermitteln, da er in einer Klink ist. Vor ca. 5 Jahren lag sein Vater im Krankenhaus und eine Krankenschwester hat sich angeboten ihn zu betreuen. Damals war schon klar, die Demenz schleicht sich so langsam ein! Da dieser ganz allein lebte, nahm er das Angebot dieser Dame an. Sie gab sich ab sofort bei allen als Betreuerin aus. Sie nutzte das Auto rund um die Uhr, hat wie wir heute wissen ziemlich schnell dafür gesorgt, daß sie Bankvollmachten bekam und kümmerte sich angeblich um alles! Im Januar ist der alter Herr nun gestorben und dann kamen einige Ungereimtheiten raus! Die ich in mühseliger Kleinarbeit ermittelt hab! Es gibt 2 notalielle Testamente, komischerweise das 2. kurz nach ihrem Auftauchen! Hier wird sie als Testamentsvollstreckerin erwähnt und nach dem Ableben des Sohnes bekommt Sie das Haus! Sorry, daß gehört nicht unbedingt hier her. Uns war nur bekannt, daß der alte Herr im Krankenhaus verstorben ist! Das stimmt auch, aber durch zwei Rechnungen des Stromversorgers erfuhren wir, daß er voher nicht in seinem Haus war, sondern in zwei Heimen untergebracht wurde und das seit November 2009. Wie wir erfahren haben, war er auch schon mal 2007 in einem der Heime untergebracht und da wurden von besagter Betreuerin die Rechnungen nicht bezahlt! Darauf hin hat die Heimleitung das Vormundschaftsgericht eingeschaltet und es wurde ein Rechtsanwalt als Betreuer eingesetzt. Nach 3 Monaten hat der dann ans Gericht eine Mitteilung gemacht, daß die Konten des Pflegebedürftigen, ich zitiere, leer geräumt wurden hier geht es um einen ca. Betrag in 5stelliger Höhe! Was dann das Gericht und oder der Anwalt gemacht haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Der Anwalt gibt kaum Auskünfte, da er noch Geld zu bekommen hat! Aber keins mehr da ist! Er meinte nur es sind noch eine Menge Rechnungen nicht bezahlt, die u.a. auch das Haus betreffen! Das Haus werde wohl in die Zwangsversteigerung gehen. Des weiteren meinte er nur, daß die Betreuerin die Konten nochmals abgeräumt und hier soll es um einen fast 6stelligen Betrag gehen! Und es geht noch weiter! Die Betreuerin hat kurz vor Ostern den Junior in der Klink besucht! Der meinte, um die Rechnungen zu bezahlen, sollte das Auto verkauft werden! Sie meinte, daß sei schon vor ca 1 1/2 - 2 Jhren verschrottet worden wegen eines Getriebeschadens und nun ratet mal alle, mit welchem PKW sie vom Parkplatz gefahren ist???? Des weiteren wurde sie gefragt warum diverse Rechnungen von denen wir da schon wußten nicht bez. seien. Ihre Anwort war, daß es keine offenen Rechnungen gäbe, sie hätte noch die Rechnung an die häusliche Pflege bez. Es wäre alles erledigt. Leider kann er sich nicht erinnern, ob sie Diakonie, oder Diakonisches Werk gesagt hat! Erste reagieren überhaupt nicht!Weder auf schriftl. noch telefonischer Anfrage! Schicken auch nicht die angeforderte Rechnung! Nachdem ich kürzlich gebeten wurde, doch mal an die Grabstelle zu gehen, kam der nächste Schock! Hier fand ich ein Schild mit dem Hinweis, Grabstelle ungepflegt! Falls das nicht geändert wird, wird die Stelle eingezogen! Ich hab dann bei der Friedhofsverwaltung angerufen und hier auch den Bestatter und den Steinmetz raus bekommen! Alle Rechnungen sind noch nicht bezahlt und das Mahnverfahren gegen diese Dame wurde bereits eingeleitet, da sie Auftraggeberin war! Wir würden ja gerne die Wohnung des Seniors vermieten, um wenigstens erst mal die Bestattungskosten zu zahlen, aber leider bekommen wir die Schlüssel nicht von der Betreuerin, da sie ihren Sohn in die voll ausgestattete Wohnung des Juniors unentgeldlich ( jedenfalls sind keine Mieteingänge zu verzeichnen ) hat ziehen lassen, was wir jetzt erst durch die Nachbarschaft erfahren haben. Zur Räumung und Mietzahlung haben wir den Sohn der netten Dame bereits schriftlich aufgefordert! Meine Fragen: 1.) Was können wir tun, es ist kein Geld mehr da für einen eigenen Anwalt? 2.) Wäre der Rechtsanwalt, der seit Mitte 2007, als Betreuer offiziell da war nicht dafür zuständig gewesen? 3.) Hätte der, außer seiner Mitteilung ans Amtsgericht, Anzeige erstatten müssen? 4.) Kann und muß das Gericht uns Auskunft geben, oder helfen? So liebe Gemeinde, ich danke fürs lesen, mit der Bitte dem Sohn und mir zu helfen. Ich weiß das dies alles kein gutes Licht auf die Betreuer wirft, bin aber überzeugt, es sind nicht ALLE so! Im Voraus lieben Dank für eure Hilfe, nura1 |
26.06.2009, 08:34 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
bißchen unklar ist mir einiges, ich reime mir zusammen dass: diese Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern eine vom Verstorbenen eingesetzte Bevollmächtigte war. Der Anwalt der dann vom Gericht als Berufsbetreuer eingesetzt wurde hat festgestellt dass auf den Konten nichts mehr ist, aber das Haus gabs doch noch? Er müsste doch bei Beendigung seiner Betreuung eine Schlussrechnung gelegt haben, wer ist/war offiziell Erbe (es muss einen gegeben haben denn das Haus existiert noch) Wer hat diese Schlussrechnung erhalten? Was sagt der Erbschein? Als Betreuer sollte der Anwalt den Erben Auskunft geben, bezahlt wird/wurde er für seine Tätigkeit vom Gericht. Wenn die Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern Bevollmächtige und Erbin ist siehts insgesamt sehr schlecht aus aber vielleicht kann man das erst mal klären. Gruss Michaela Mohr |
26.06.2009, 08:50 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Nura,
vorab herzlichen Dank für diesen Bericht mit kritischen aber auch ausgewogenen Überlegungen zum Berufsstand der BetreuerInnen und stilistisch toll gemacht und lesenswert, wenngleich er traurig stimmt. Wie so oft ist auch diese Geschichte meines Erachtens prekär bis aussichtslos. Als erstes (1.) stellt sich die Frage, was soll und was kann gemacht werden a) für die Vergangenheit b) für die Zukunft. Als zweites 2. durch wen? 1. a) zum einen geht es um die Klärung und Aufarbeitung der Vergangenheit und das sowohl in strafrechtlicher wie auch zivilrechtlicher Hinsicht. Sind Straftatbestände erfüllt? Reicht es für eine Anzeige für Untreue? Gibt es Schadenersatzansprüche und haben sie eine Chance, geltend gemacht zu werden? Die Frage ziehlt auf das Prozessrisiko. b) zum zweiten geht es um die Regelung für deinen Freund und Erben. Da geht es um die Klärung seines bestehenden Vermögens bzw. eine Verhinderung von weiterem Schaden (Verkauf des Hauses) 2. Mir scheint, ohne anwaltliche Hilfe wird es nicht gehen. Eine Rechtsberatung bei Gericht wird nicht reichen. Da stellt sich dann die Frage der Bezahlung und ob der neu beauftragte Anwalt willens und in der Lage ist, a) gegen den Kollegen vorzugehen und ggfls. auf Regress abzuzielen, b) die Krankenschwester zu überprüfen, ob noch Gelder vorhanden sind und diese wieder zu erlangen sind oder ihr die Strümpfe auszuziehen, wo Krankenschwestern eh nichts verdienen? Das Gericht ist außen vor. Selbst wenn das Gericht nachweislich Kenntnis gehabt haben sollte von den Unregelmäßigkeiten und hätte agieren müssen und können, kann man dem Gericht nichts. Das bedeutet, als 1. müsste festgestellt werden, gibt es finanzielle Mittel, sich wirksame Hilfe zu besorgen. Fehlt es daran, kann mans schon knicken. Allein auf die Hoffnung, dass bei irgendwelchen Prozessen gegen den anwaltlichen Betreuer oder der Krankenschwester war geholt werden könnte, ist so unbestimmt, dass da kaum jemand sich aus dem Sessel bemüht. 2. Wenn noch Geld vorhanden ist, stellt sich schnell die Frage, lohnt es sich oder wirft man schlechtem Geld noch gutes hinterher. Soll heißen, steht am Ende eines erfolgreichen Prozesses wirklich ein Plus unterm Strich? Bekäme dein Freund mehr heraus, als er jetzt investieren müsste. Und wenn Geld vorhanden ist und auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten gegenüber dem anwaltlichen Betreuer oder der Krankenschwester, stellt sich die Frage, 3. wie hoch sind die Chancen, also das Prozessrisiko. Wir wissen, vor Gericht ist man wie auf hoher See, mitunter Glücksache, heil die Klippen zu umschiffen. Und davon gibt es reichlich. Mehr kann ich dir leider nicht sagen und recht Mut machen auch nicht. Schicksalsschläge haben viele Gesichter. Heinz |
26.06.2009, 09:11 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo nochmal Nura und Heinz,
den Pessimismus von Heinz kann ich nicht gänzlich teilen. Zunächst müssten die tatsächlichenGrundlagen geklärt werden, wie gesagt handelt es sich um eine Bevollmächtigte oder nicht, daran macht sich viel fest. Dann sieht man weiter. Ein Aspekt von Heinz wurde vergessen, sicher wirft man bei aussichtslosen Dingen nicht gutes Geld schlechtem hinterher aber manchmal braucht man für sich selbst ein kleines bißchen persönliche Befriedigung und Gerechtigkeit- wie immer die aussehen mag. Oder nur den Durchblick in die (vergangenen) Zusammenhänge damit man Geschehnisse wirklich für sich selbst abhaken kann. Der pauschal negaitiven Feststellung dass man dem Gericht nichts "kann" will ich mich aus privater wie beruflicher Sicht so nicht anschliessen. Grüsse Michaela Mohr |
26.06.2009, 09:36 | #5 | |||
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Michaela,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber hast du schon davon gehört, dass ein Gericht einer Ehefrau oder den Kindern Schmerzensgeld gezahlt hat, weil der Ehemann wieder in die gemeinsame Wohnung zurück durfte und weiter geschlagen hat oder sich an den Kindern vergangen hat oder umgekehrt ihm, der Zutritt und der Umgang verwehrt wurde, obwohl er sich gegenüber seiner Frau und seinen Kindern nicht zu schulden hat kommen lassen? Oder im obigen Fall, dass das Gericht unterlassen hat, den Anwalt anzuweisen, gegen die Krankenschwester vorzugehen? Heinz |
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26.06.2009, 09:44 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Heinz,
ich möchte nicht überheblich sein aber könntest Du diesen grundsätzlicheren Teil- der Nura`s konkrete Problematik erst mal nur am Rande betrifft- verschieben? Neu aufmachen? Dort können wir dieses Gespräch gerne weiterführen. Grüsse Michaela |
26.06.2009, 09:57 | #7 |
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
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Hallo,
zunächst möchte ich sagen, dass es sich hier wohl nicht um eine gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin handelt, sondern allenfalls um eine Bevollmächtigte, die nicht vom Amtsgericht kontrolliert wird. Mit dem Berufsstand der Betreuer hat das wohl wenig zu tun, was nicht heißt dass es hier keine schwarzen Schafe gibt. Dass nach Einsetzen eines gesetzlichen Betreuers (RA) noch Gelder durch Bevollmächtigte verschwunden sind, erscheint mir merkwürdig. Verstehen kann ich nicht, dass der Sohn, der jetzt um sein Erbe bangt, nicht wusste, wo sich sein Vater aufhält und dies von Stromversorgern nach dem Tod erfahren haben soll??? Festzuhalten bleibt für mich, der demente ältere Herr ist von einer Privatperson, die keine gesetzlich bestellte und gerichtlich überwachte Betreuerin war, abgezockt worden. Familie hatte in der Zeit wohl kaum Kontakt und Interesse an dem älteren Herrn. Jetzt ist er tot, Geld ist weg, Erbe nur schmal und das Entsetzen groß. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Karla |
26.06.2009, 09:59 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Karla,
ich finde - sehr gut kombiniert. Ja, ich finde, der Eindruck drängt sich auf. Heinz |
26.06.2009, 15:50 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 18
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Halloooooo
michaela mohr, Karla und Heinz, vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Selbstverständlich werde ich Euch meinen bishergen Stand in dieser Sache berichten und auch später noch, oder am Wochenende auf die Antworten reagieren. Leider heißt es hier kleckern nicht klotzen, denn nicht Jeder, der in dieser Sache involviert sein könnte, ist bereit sofort Auskünfte zu geben! Wie heißt das so schön? Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen! Aber ich bleib am Ball daß kann ich versprechen und bin es dem Junior auch schuldig, da wir die Familie seit 46 Jahren kennen und das mit 100%iger Sicherheit nicht imSinne des alten Herrn war! Bitte habt Nachsicht mit mir, wenn alles nur so pö a pö kommt. Eins noch ganz schnell vorab, Erbe ist in jedem der Testamente der Junior! Ich wünsche einen schönen, sonnigen Tag, und sage nochmals DANKE! Liebe Grüße
nura1 |
26.06.2009, 17:30 | #10 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Hallo Nura1,
ich glaube leider auch, dass die Geschichte so verfahren ist, dass es schwer wird, dies im Nachhinein noch alles aufklären zu können. Noch dazu, hat der alte Herr die Krankenschwester bevollmächtigt, was die Sache nicht leichter macht. Dann schreibst du zwar, der Sohn würde alles Erben, aber angangs ist zu lesen: Zitat:
Liebe Grüße SBS |
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