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nura1 26.06.2009 00:40

Abzocke? Ich brauche Hilfe! Sehr lang!
 
Liebe Gemeinde,

ich weiß nicht wie ich anfangen soll, da ich fassungslos bin, weil keiner einem guten Freund meiner Familie hilft und ich keine Ahnung von und mit gerichtlich bestellten Betreuern habe.

Ich habe mitterweile eine Vollmacht von dem Freund und versuche für ihn alles zu ermitteln, da er in einer Klink ist.

Vor ca. 5 Jahren lag sein Vater im Krankenhaus und eine Krankenschwester hat sich angeboten ihn zu betreuen. Damals war schon klar, die Demenz schleicht sich so langsam ein! Da dieser ganz allein lebte, nahm er das Angebot dieser Dame an.
Sie gab sich ab sofort bei allen als Betreuerin aus. Sie nutzte das Auto rund um die Uhr, hat wie wir heute wissen ziemlich schnell dafür gesorgt, daß sie Bankvollmachten bekam und kümmerte sich angeblich um alles!

Im Januar ist der alter Herr nun gestorben und dann kamen einige Ungereimtheiten raus! Die ich in mühseliger Kleinarbeit ermittelt hab!
Es gibt 2 notalielle Testamente, komischerweise das 2. kurz nach ihrem Auftauchen! Hier wird sie als Testamentsvollstreckerin erwähnt und nach dem Ableben des Sohnes bekommt Sie das Haus! Sorry, daß gehört nicht unbedingt hier her.
Uns war nur bekannt, daß der alte Herr im Krankenhaus verstorben ist!
Das stimmt auch, aber durch zwei Rechnungen des Stromversorgers erfuhren wir, daß er voher nicht in seinem Haus war, sondern in zwei Heimen untergebracht wurde und das seit November 2009.
Wie wir erfahren haben, war er auch schon mal 2007 in einem der Heime untergebracht und da wurden von besagter Betreuerin die Rechnungen nicht bezahlt! Darauf hin hat die Heimleitung das Vormundschaftsgericht eingeschaltet und es wurde ein Rechtsanwalt als Betreuer eingesetzt. Nach 3 Monaten hat der dann ans Gericht eine Mitteilung gemacht, daß die Konten des Pflegebedürftigen, ich zitiere, leer geräumt wurden hier geht es um einen ca. Betrag in 5stelliger Höhe!
Was dann das Gericht und oder der Anwalt gemacht haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis.
Der Anwalt gibt kaum Auskünfte, da er noch Geld zu bekommen hat! Aber keins mehr da ist!
Er meinte nur es sind noch eine Menge Rechnungen nicht bezahlt, die u.a. auch das Haus betreffen!
Das Haus werde wohl in die Zwangsversteigerung gehen.
Des weiteren meinte er nur, daß die Betreuerin die Konten nochmals abgeräumt und hier soll es um einen fast 6stelligen Betrag gehen!

Und es geht noch weiter!

Die Betreuerin hat kurz vor Ostern den Junior in der Klink besucht! Der meinte, um die Rechnungen zu bezahlen, sollte das Auto verkauft werden!
Sie meinte, daß sei schon vor ca 1 1/2 - 2 Jhren verschrottet worden wegen eines Getriebeschadens und nun ratet mal alle, mit welchem PKW sie vom Parkplatz gefahren ist????

Des weiteren wurde sie gefragt warum diverse Rechnungen von denen wir da schon wußten nicht bez. seien. Ihre Anwort war, daß es keine offenen Rechnungen gäbe, sie hätte noch die Rechnung an die häusliche Pflege bez. Es wäre alles erledigt.
Leider kann er sich nicht erinnern, ob sie Diakonie, oder Diakonisches Werk gesagt hat! Erste reagieren überhaupt nicht!Weder auf schriftl. noch telefonischer Anfrage! Schicken auch nicht die angeforderte Rechnung!
Nachdem ich kürzlich gebeten wurde, doch mal an die Grabstelle zu gehen, kam der nächste Schock!
Hier fand ich ein Schild mit dem Hinweis, Grabstelle ungepflegt! Falls das nicht geändert wird, wird die Stelle eingezogen!
Ich hab dann bei der Friedhofsverwaltung angerufen und hier auch den Bestatter und den Steinmetz raus bekommen! Alle Rechnungen sind noch nicht bezahlt und das Mahnverfahren gegen diese Dame wurde bereits eingeleitet, da sie Auftraggeberin war!
Wir würden ja gerne die Wohnung des Seniors vermieten, um wenigstens erst mal die Bestattungskosten zu zahlen, aber leider bekommen wir die Schlüssel nicht von der Betreuerin, da sie ihren Sohn in die voll ausgestattete Wohnung des Juniors unentgeldlich ( jedenfalls sind keine Mieteingänge zu verzeichnen ) hat ziehen lassen, was wir jetzt erst durch die Nachbarschaft erfahren haben.
Zur Räumung und Mietzahlung haben wir den Sohn der netten Dame bereits schriftlich aufgefordert!

Meine Fragen:

1.) Was können wir tun, es ist kein Geld mehr da für einen eigenen
Anwalt?
2.) Wäre der Rechtsanwalt, der seit Mitte 2007, als Betreuer
offiziell da war nicht dafür zuständig gewesen?
3.) Hätte der, außer seiner Mitteilung ans Amtsgericht, Anzeige
erstatten müssen?
4.) Kann und muß das Gericht uns Auskunft geben, oder helfen?

So liebe Gemeinde, ich danke fürs lesen, mit der Bitte dem Sohn und mir zu helfen.
Ich weiß das dies alles kein gutes Licht auf die Betreuer wirft, bin aber überzeugt, es sind nicht ALLE so!

Im Voraus lieben Dank für eure Hilfe,


nura1

michaela mohr 26.06.2009 07:34

Guten Morgen,

bißchen unklar ist mir einiges, ich reime mir zusammen dass:

diese Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern eine vom Verstorbenen eingesetzte Bevollmächtigte war.

Der Anwalt der dann vom Gericht als Berufsbetreuer eingesetzt wurde hat festgestellt dass auf den Konten nichts mehr ist, aber das Haus gabs doch noch?
Er müsste doch bei Beendigung seiner Betreuung eine Schlussrechnung gelegt haben, wer ist/war offiziell Erbe (es muss einen gegeben haben denn das Haus existiert noch) Wer hat diese Schlussrechnung erhalten?
Was sagt der Erbschein? Als Betreuer sollte der Anwalt den Erben Auskunft geben, bezahlt wird/wurde er für seine Tätigkeit vom Gericht.

Wenn die Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern Bevollmächtige und Erbin ist siehts insgesamt sehr schlecht aus aber vielleicht kann man das erst mal klären.

Gruss
Michaela Mohr

Heinz 26.06.2009 07:50

Hallo Nura,

vorab herzlichen Dank für diesen Bericht mit kritischen aber auch ausgewogenen Überlegungen zum Berufsstand der BetreuerInnen und stilistisch toll gemacht und lesenswert, wenngleich er traurig stimmt. Wie so oft ist auch diese Geschichte meines Erachtens prekär bis aussichtslos. Als erstes (1.) stellt sich die Frage, was soll und was kann gemacht werden a) für die Vergangenheit b) für die Zukunft. Als zweites 2. durch wen?

1. a) zum einen geht es um die Klärung und Aufarbeitung der Vergangenheit und das sowohl in strafrechtlicher wie auch zivilrechtlicher Hinsicht. Sind Straftatbestände erfüllt? Reicht es für eine Anzeige für Untreue? Gibt es Schadenersatzansprüche und haben sie eine Chance, geltend gemacht zu werden? Die Frage ziehlt auf das Prozessrisiko.

b) zum zweiten geht es um die Regelung für deinen Freund und Erben. Da geht es um die Klärung seines bestehenden Vermögens bzw. eine Verhinderung von weiterem Schaden (Verkauf des Hauses)

2. Mir scheint, ohne anwaltliche Hilfe wird es nicht gehen. Eine Rechtsberatung bei Gericht wird nicht reichen. Da stellt sich dann die Frage der Bezahlung und ob der neu beauftragte Anwalt willens und in der Lage ist,
a) gegen den Kollegen vorzugehen und ggfls. auf Regress abzuzielen,
b) die Krankenschwester zu überprüfen, ob noch Gelder vorhanden sind und diese wieder zu erlangen sind oder ihr die Strümpfe auszuziehen, wo Krankenschwestern eh nichts verdienen?

Das Gericht ist außen vor. Selbst wenn das Gericht nachweislich Kenntnis gehabt haben sollte von den Unregelmäßigkeiten und hätte agieren müssen und können, kann man dem Gericht nichts.

Das bedeutet, als 1. müsste festgestellt werden, gibt es finanzielle Mittel, sich wirksame Hilfe zu besorgen. Fehlt es daran, kann mans schon knicken. Allein auf die Hoffnung, dass bei irgendwelchen Prozessen gegen den anwaltlichen Betreuer oder der Krankenschwester war geholt werden könnte, ist so unbestimmt, dass da kaum jemand sich aus dem Sessel bemüht.

2. Wenn noch Geld vorhanden ist, stellt sich schnell die Frage, lohnt es sich oder wirft man schlechtem Geld noch gutes hinterher. Soll heißen, steht am Ende eines erfolgreichen Prozesses wirklich ein Plus unterm Strich? Bekäme dein Freund mehr heraus, als er jetzt investieren müsste. Und wenn Geld vorhanden ist und auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten gegenüber dem anwaltlichen Betreuer oder der Krankenschwester, stellt sich die Frage,

3. wie hoch sind die Chancen, also das Prozessrisiko. Wir wissen, vor Gericht ist man wie auf hoher See, mitunter Glücksache, heil die Klippen zu umschiffen. Und davon gibt es reichlich.

Mehr kann ich dir leider nicht sagen und recht Mut machen auch nicht. Schicksalsschläge haben viele Gesichter.

Heinz

michaela mohr 26.06.2009 08:11

Hallo nochmal Nura und Heinz,

den Pessimismus von Heinz kann ich nicht gänzlich teilen.

Zunächst müssten die tatsächlichenGrundlagen geklärt werden, wie gesagt handelt es sich um eine Bevollmächtigte oder nicht, daran macht sich viel fest.
Dann sieht man weiter.

Ein Aspekt von Heinz wurde vergessen, sicher wirft
man bei aussichtslosen Dingen nicht gutes Geld schlechtem hinterher aber manchmal braucht man für sich selbst ein kleines bißchen persönliche Befriedigung und Gerechtigkeit- wie immer die aussehen mag.
Oder nur den Durchblick in die (vergangenen) Zusammenhänge damit man Geschehnisse wirklich für sich selbst abhaken kann.

Der pauschal negaitiven Feststellung dass man dem Gericht nichts "kann" will ich mich aus privater wie beruflicher Sicht so nicht anschliessen.

Grüsse
Michaela Mohr

Heinz 26.06.2009 08:36

Hallo Michaela,


Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 23798)
Zunächst müssten die tatsächlichenGrundlagen geklärt werden, wie gesagt handelt es sich um eine Bevollmächtigte oder nicht, daran macht sich viel fest. Dann sieht man weiter.

Wie meinst du das, macht sich viel fest? Erkennst du Anhaltspunkte zum Optimismus, wenn die tatsächlichen Grundlagen geklärt sind? Wie können die aussehen?

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 23798)
Ein Aspekt wurde von Heinz vergessen, sicher wirft
man bei aussichtslosen Dingen nicht gutes Geld schlechtem hinterher, aber manchmal braucht man für sich selbst ein kleines bißchen persönliche Befriedigung und Gerechtigkeit- wie immer die aussehen mag. Oder nur den Durchblick in die (vergangenen) Zusammenhänge damit man Geschehnisse wirklich für sich selbst abhaken kann.

Ich stimme dem zu. Das ist sehr wichtig. Die Frage ist nur, was kostet es und wovon soll das bezahlt werden?

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 23798)
Der pauschal negaitiven Feststellung dass man dem Gericht nichts "kann" will ich mich aus privater wie beruflicher Sicht so nicht anschliessen.

Wie meinst du das? Gibt es eine Möglichkeit, das Gericht oder die Rechtspflegerin oder den Richter in Regress zu nehmen? Habe ich noch nicht von gehört. Sollten wichtige Entscheidungen unterblieben sein oder gar Fehlentscheidungen getroffen worden sein, so hat man halt Pech gehabt. Bestenfalls werden diese zurückgenommen, doch dadurch entstandener Schaden wird nicht wieder gut gemacht. Von wem auch? Das einzige, was mir dazu einfällt sind die zu Unrecht Inhaftierten und die 'Entschädigung' für Verdienstausfall für Zeugen oder so.

Aber hast du schon davon gehört, dass ein Gericht einer Ehefrau oder den Kindern Schmerzensgeld gezahlt hat, weil der Ehemann wieder in die gemeinsame Wohnung zurück durfte und weiter geschlagen hat oder sich an den Kindern vergangen hat oder umgekehrt ihm, der Zutritt und der Umgang verwehrt wurde, obwohl er sich gegenüber seiner Frau und seinen Kindern nicht zu schulden hat kommen lassen? Oder im obigen Fall, dass das Gericht unterlassen hat, den Anwalt anzuweisen, gegen die Krankenschwester vorzugehen?

Heinz

michaela mohr 26.06.2009 08:44

Hallo Heinz,

ich möchte nicht überheblich sein aber könntest Du diesen grundsätzlicheren Teil- der Nura`s konkrete Problematik erst mal nur am Rande betrifft- verschieben? Neu aufmachen?
Dort können wir dieses Gespräch gerne weiterführen.

Grüsse
Michaela

Karla 26.06.2009 08:57

Hallo,

zunächst möchte ich sagen, dass es sich hier wohl nicht um eine gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin handelt, sondern allenfalls um eine Bevollmächtigte, die nicht vom Amtsgericht kontrolliert wird. Mit dem Berufsstand der Betreuer hat das wohl wenig zu tun, was nicht heißt dass es hier keine schwarzen Schafe gibt. Dass nach Einsetzen eines gesetzlichen Betreuers (RA) noch Gelder durch Bevollmächtigte verschwunden sind, erscheint mir merkwürdig.

Verstehen kann ich nicht, dass der Sohn, der jetzt um sein Erbe bangt, nicht wusste, wo sich sein Vater aufhält und dies von Stromversorgern nach dem Tod erfahren haben soll???

Festzuhalten bleibt für mich, der demente ältere Herr ist von einer Privatperson, die keine gesetzlich bestellte und gerichtlich überwachte Betreuerin war, abgezockt worden. Familie hatte in der Zeit wohl kaum Kontakt und Interesse an dem älteren Herrn. Jetzt ist er tot, Geld ist weg, Erbe nur schmal und das Entsetzen groß.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?


Karla

Heinz 26.06.2009 08:59

Hallo Karla,

ich finde - sehr gut kombiniert. Ja, ich finde, der Eindruck drängt sich auf.

Heinz

nura1 26.06.2009 14:50

Halloooooo


michaela mohr, Karla und Heinz,


vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Selbstverständlich werde ich Euch meinen bishergen Stand in dieser Sache berichten und auch später noch, oder am Wochenende auf die Antworten reagieren.

Leider heißt es hier kleckern nicht klotzen, denn nicht Jeder, der in dieser Sache involviert sein könnte, ist bereit sofort Auskünfte zu geben!

Wie heißt das so schön?

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!

Aber ich bleib am Ball daß kann ich versprechen und bin es dem Junior auch schuldig, da wir die Familie seit 46 Jahren kennen und das mit 100%iger Sicherheit nicht imSinne des alten Herrn war!

Bitte habt Nachsicht mit mir, wenn alles nur so pö a pö kommt.

Eins noch ganz schnell vorab, Erbe ist in jedem der Testamente der Junior!


Ich wünsche einen schönen, sonnigen Tag, und sage nochmals


DANKE!

Liebe Grüße


nura1

SBS 26.06.2009 16:30

Hallo Nura1,

ich glaube leider auch, dass die Geschichte so verfahren ist, dass es schwer wird, dies im Nachhinein noch alles aufklären zu können.

Noch dazu, hat der alte Herr die Krankenschwester bevollmächtigt, was die Sache nicht leichter macht.

Dann schreibst du zwar, der Sohn würde alles Erben, aber angangs ist zu lesen:

Zitat:

Zitat von nura1 (Beitrag 23794)
Es gibt 2 notalielle Testamente, komischerweise das 2. kurz nach ihrem Auftauchen! Hier wird sie als Testamentsvollstreckerin erwähnt und nach dem Ableben des Sohnes bekommt Sie das Haus!

Wie ist das gemeint, ist er nur als Vorerbe eingesetzt worden?

Liebe Grüße

SBS

Towerowitch 26.06.2009 20:23

Zitat:

Zitat von nura1 (Beitrag 23794)
Vor ca. 5 Jahren lag sein Vater im Krankenhaus und eine Krankenschwester hat sich angeboten ihn zu betreuen. Damals war schon klar, die Demenz schleicht sich so langsam ein! Da dieser ganz allein lebte, nahm er das Angebot dieser Dame an.
Sie gab sich ab sofort bei allen als Betreuerin aus. Sie nutzte das Auto rund um die Uhr, hat wie wir heute wissen ziemlich schnell dafür gesorgt, daß sie Bankvollmachten bekam und kümmerte sich angeblich um alles!

Mal dumme Fragen von mir:
Die Schwester hat doch hoffentlich daraufhin, den Job gekündigt, oder? Im Entlassungsbericht wurde als Diagnose keine Demenz genannt? Ferner die Angehörigen waren seit 5 Jahren in Urlaub?
Mal zynisch: Lustig

Gruß
M.

Netskater 03.08.2009 23:38

Zitat:

Hier wird sie als Testamentsvollstreckerin erwähnt und nach dem Ableben des Sohnes bekommt Sie das Haus! Sorry, daß gehört nicht unbedingt hier her.
Gehört unbedingt hierher, damit man weiß das sofort eingeriffen werden muss.

Rechtsberatung (ev. gibts schein vom Amtsgericht zur Befreiung wenn das Vermögen nicht genug ist von euch)

Dann schnell zum Anwalt - für einstweilige Verfügung das Sie nichts mehr machen kann.

Sozialgerichte sind kostenlos, gehört in dem Fall dazu, man selbst kann Verfügen erwirken - besser mit Anwalt wegen Formfehler ect.

1. Die Person stoppen,

2. dann mal schauen wegen den Schulden, mit den Gläubigern sprechen ect. Haus ev vermieten mit der Bank absprechen usw.

Geld von der Krankenschwester zurück zu bekommen, nicht wirklich möglich aber damit erstmal garnicht rechnen! Ev. kann das Gericht über einstweilige Verfügung Ihr Vermögen sperren.

Hoffe Heinz stimmt mir zu. Ups, ist ja ein älteres Thema :nein:

NaDa 04.08.2009 14:51

Hallo Nura,
Nur kurz zu Deiner Frage:

1.) Was können wir tun, es ist kein Geld mehr da für einen eigenen
Anwalt?

Gegebenenfalls kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Der von Dir ausgewählte Anwalt hilft Dir dabei.
Grüße NaDa

nura1 13.10.2009 00:59

Hallo,
ich wollte nur sagen, daß ich nach mehr als 3 Monaten Kliniken- und Reha Aufenthalte wieder da bin. Ich bitte um Nachsicht, daß ich ich nicht auf das Thema eingehe,da ich noch nicht alle Unterlagen eingesehen habe. Eins kann ich aber vorab, schon mal schreiben das beantragte Testamensvolstreckerzeugnis wurde vom Nachlaßgericht noch nicht erteilt, da man auf die strittigen Gelder eingegangen ist. Bitte habt Nachsicht mit mir, wenn alles kleckerweise kommt, denn das schreiben fällt mir doch noch sehr schwer.
Ich wünsche alles Gute, melde mich so schnell und gut ich kann und wünsche uns noch einen interressanten Austausch.

Ich will auf keinen Fall, daß der Eindruck entsteht, alle Betreuer, egal ob weiblich oder männlich, Abzocker sind!

Im Gegenteil, ich möchte mit eurer Hilfe die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zeihen und stoppen!
Nach Möglichkeit, an die Öffentlichkeit gehen und eine schwarze Liste erwirken.
Natürlich nur mit eurem Einverständnis und eurer Hlfe

LiebeGrüße

Nura1

Kohlenklau 13.10.2009 13:08

Hallo nura1,

hier aber bitte keine Klarnamen von Betreuern oder Institutionen, insbesondere in einem kritischen Kontext, nennen. Dies kann haftungsrechtliche Folgen für uns als Betreiber nach sich ziehen und es ist hoffentlich nachvollziehbar, daß wir dieses Risiko vermeiden werden.

Gruß
Kohlenklau

nam 15.10.2009 00:59

@nura1
 
bei deiner schwarzen liste mache ich mit.....!

ich habe nach 9 monaten gesetzlicher betreuung schon zwei berufsnieten über das amtsgericht entlassen, die richterin fragt sich mittlerweile auch schon was da qualität sein soll.......mal sehen wie die nächste betreuung wird.....immerhin hätte ich schon zwei namen, die man mit inkompetenz verbinden kann

sehr sinnvoll!

lg und viel erfolg!

nam

thomzim 15.10.2009 07:00

Abzocke
 
natürlich wäre ein schwarze Liste sehr hilfreich, aber wo die Liste bekannt machen (siehe Kohlenklau) ?
Ich habe eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zur Anzeige gebracht, die eine Betreute um über 8.000,00 € erleichterte. Sie behauptete im Beisein des Leitungsteams und Personalrats, alles für die 93jährige verwendet zu haben. So kaufte sie für die alte Dame "String-Tanga" und "Brax Hosen" usw.
Die Mitarbeiterin ist seit dem krank geschrieben, aber eben immer noch angestellt. Verfahren läuft noch.
In einen weiteren Fall bot sich eine Dame als Einkaufshilfe an. Fahrtkosten innerhalb des Ortes mal 300,00 €, mal 600,00 €. Sie fuhr mit der dementen Dame zur Sparkasse, und eine freundliche Mitarbeiterin brachte den Beleg zur Unterschrift und das Geld zum Auto.
Das ist Service.
Allerdings hat das ein Ende, da jetzt ein Einwilligungsvorbehalt besteht.

michaela mohr 15.10.2009 07:54

Guten Morgen zusammen,

die Idee mit einer schwarzen Liste hier in diesem Forum solltet ihr bitte wieder verwerfen.
Manchmal entsteht der Eindruck dass Betrugsversuche sich häufen, das ist absolut schlecht und verwerflich. Thomzins Beispiele entsprechen dem vollständig. Das kann und sollte man anzeigen und Strafverfolgung wird einsetzen.

Auf der anderen Seite soll hier aber hauptsächlich die Möglichkeit geboten werden sich angemessen mit Fragen aus dem Betreuungsrecht auseinanderzusetzen. Das Forum kann keine Plattform bieten Anklage zu erheben, es handelt sich um ein Diskussionsforum.
Abgesehen von der wirklich wichtigen Haftungsfrage für die Betreiber kann man aus der Ferne, ohne objektive Kenntnis aller Einzelheiten, sowieso keine abschliessende Beurteilung abgeben.

Ganz grundsätzlich noch: Betrug und Inkompetenz sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Und auch bei sog. Inkompetenz kommt es auf die Sichtweise an. Was manchmal, oft von Betreuten und/oder Angehörigen, als Inkompetenz empfunden wird entspricht ab und an deutlich erhöhter Qualität.

Gruss Michaela

Tina L. 15.10.2009 11:54

Hallo,

Michaela hat es auf den Punkt gebracht.;)

In dem Fall von Nura 1 handelt es sich nicht um eine Berufsbetreuung, sondern um eine Bevollmächtigte! In dem Fall von Thomzim um eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes. Das hat rein gar nichts mit Berufsbetreuung zu tun.


Ich habe zig Prozeße hinter mir, wo Angehörige, Nachbarn ect. Vollmachten hatten und lange Finger gemacht haben, aktuell werden 2 Fälle die in den nächsten Tagen vor dem Gericht verhandelt. Auf was für eine Liste sollten diese Leute kommen, sie müsste schwärzer als schwarz sein.

Das Leid was jene Menschen teilweise erlebt haben würde wohl hier den Rahmen sprengen, denn neben dem Betrug und anschließender Armut, gab es auch körperliche und psychische Gewalt.

Was wäre aus diesen Leuten geworden, wie viele gibt es, bei denen es nicht auffällt, weil es schließlich unter dem Deckmantel der Nächstenliebe passiert.

Man kann sicherlich unter den Berufsbetreuern immer wieder das Haar in der Suppe suchen, aber mir sind mehr Fälle bekannt, wo es vielmehr die nächsten Vertrauten sind, die sich skrupellos über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzen.

Nam, wofür brauchst Du eigentlich einen Betreuer? Du machst überhaupt nicht den Eindruck Dich nicht auszukennen. Ich habe das Gefühl, dass es keinen Betreuer geben kann, der es Dir recht machen könnte. Natürlich weiß ich nicht was genau passiert ist, aber 2 Betreuer in 9 Monaten finde ich schon sehr heftig und vielleicht hat es nicht unbedingt nur mit Inkompetenz zu tun.

nura1 25.11.2009 18:18

Liebe Gemeinde,

vielen Dank für die Fragen und Antworten. Bevor ich jetzt loslege möchte ich mich mal als Egoist bezeichnen. Während meiner Genesung ist natürlich nicht alles liegen geblieben, sondern meine Familie und ganz enge Freunde haben weiter geforscht und wir wissen jetzt auch mehr. Damit aber nicht immer alle Personen namentlich erwähnt werden müssen und noch mehr Verwirrung in die ganze Sache kommt wird die ICH oder WIR Version beibehalten.

Ich werd versuchen alles einzeln zu beantworten, da ich sonst selbst wohl nicht mehr durch blicke.

Ich wünsch allen einen schönen Abend und viel Spaß beim Lesen.


Liebe Grüße


Nura1

nura1 25.11.2009 19:39

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 23795)
Guten Morgen,

bißchen unklar ist mir einiges, ich reime mir zusammen dass:

diese Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern eine vom Verstorbenen eingesetzte Bevollmächtigte war.

Der Anwalt der dann vom Gericht als Berufsbetreuer eingesetzt wurde hat festgestellt dass auf den Konten nichts mehr ist, aber das Haus gabs doch noch?
Er müsste doch bei Beendigung seiner Betreuung eine Schlussrechnung gelegt haben, wer ist/war offiziell Erbe (es muss einen gegeben haben denn das Haus existiert noch) Wer hat diese Schlussrechnung erhalten?
Was sagt der Erbschein? Als Betreuer sollte der Anwalt den Erben Auskunft geben, bezahlt wird/wurde er für seine Tätigkeit vom Gericht.

Wenn die Krankenschwester nicht gerichtlich bestellte Betreuerin sondern Bevollmächtige und Erbin ist siehts insgesamt sehr schlecht aus aber vielleicht kann man das erst mal klären.

Gruss
Michaela Mohr

Hallo Michaela Mohr,

sorry, daß Du Dir einiges zusammen reimen mußtest, aber Du liegst
nicht so falsch.
Die Dame ist wohl nur Bevollmächtigte gewesen, hat sich aber als Betreuerin ausgegeben!
Der gerichtlich bestellte Betreuer, ein Rechtsanwalt hat mir schriftlich mitgeteilt, daß er entweder von der Bevollmächtigten oder von mir 700 Euro bekäme, dann würde er mir die Akte geben und ich könne die weiteren offenen Rechnungen einsehen! Ich bin auch davon ausgegangen, daß er eine Aufstellung machen muß, aber er meinte seine Tätigkeit ist mit dem Sterbetag beendet! Die Bevollmächtigte hat die Beisetzung in Auftrag gegeben, aber es wurde nichts bezahlt! Außerdem hat er mir erklärt, daß Gericht hätte eine Rechnung über seine Kosten an den Sohn weitergereicht, die wurde akzeptiert von dem Erben-es wurde kein Wiederspruch eingelegt-. Nur ist nie eine Rechnung über diese Kosten vom Gericht gekommen! Ich hab dem guten Mann geglaubt und bin mit diesen 700 Euro zu ihm gefahren! Ich dachte ich hör nicht richtig ohne ein guten Morgen kam: "Sie kommen wegen..... haben Sie das Geld dabei?"
In der Hand haltend hab ichs Ihm gezeigt und seine nächste Frage, können Sie sich mit einem Testamentvollstreckerzeugnis legitimieren? Konnte ich natürlich nicht, davon war auch nie die Rede!
Dann bekommen Sie die Akte auch nicht! Ich bin schon von der Krankenschwester genug beschissen worden ( was auch immer das heißen sollte )! Ich hab ihn kommentarlos sitzen lassen und bin mit meinem Geld und ohne ein Wort gegangen!
So im Nachhinein, denke ich hat dieser Mann auch seine Schularbeiten nicht gemacht, denn er hat keine Kontoauszüge von den Geldinstituten, die sollten laut der Bevollmächtigten beim Steuerberater sein. Doch da sagt man wieder die auszüge sind bei der Bevollmächtigten. Die Banken drucken uns keine aus, da es eine Testamentsvollstreckerin gibt!
Es ist richtig, daß ein Haus da ist, ich weiß im Moment nicht was Du damit sagen willst, aber eins kann ich verraten, im Grundbuch steht besagter ger. Betreuer, der Herr Rechtsanwalt mit seiner Forderung! Was noch drin steht, wir warten auf einen Auszug! Im Testament steht der Sohn als Vorerbe und die Dame als Nacherbin und Testamntsvolstreckerin drin!
Einen Erbschein gibt es immer noch nicht!, ob die Bevollmächtige einen hat entzieht sich meiner Kenntnis!
Aber einen Anwalt und man glaubt nicht wie lange das alles dauert! Mittlerweile hab ich ( ich sag mal unseren Anwalt ) davon überzeugt, daß er noch in dieser Woche Strafanzeige stellt!

Ich hoffe Du mußt nicht wieder reimen und wünsch Dir einen schönen Abend.


Liebe Grüße


Nura

nura1 25.11.2009 20:07

Zitat:

Zitat von Karla (Beitrag 23804)
Hallo,

zunächst möchte ich sagen, dass es sich hier wohl nicht um eine gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin handelt, sondern allenfalls um eine Bevollmächtigte, die nicht vom Amtsgericht kontrolliert wird. Mit dem Berufsstand der Betreuer hat das wohl wenig zu tun, was nicht heißt dass es hier keine schwarzen Schafe gibt. Dass nach Einsetzen eines gesetzlichen Betreuers (RA) noch Gelder durch Bevollmächtigte verschwunden sind, erscheint mir merkwürdig.

Verstehen kann ich nicht, dass der Sohn, der jetzt um sein Erbe bangt, nicht wusste, wo sich sein Vater aufhält und dies von Stromversorgern nach dem Tod erfahren haben soll???

Festzuhalten bleibt für mich, der demente ältere Herr ist von einer Privatperson, die keine gesetzlich bestellte und gerichtlich überwachte Betreuerin war, abgezockt worden. Familie hatte in der Zeit wohl kaum Kontakt und Interesse an dem älteren Herrn. Jetzt ist er tot, Geld ist weg, Erbe nur schmal und das Entsetzen groß.

Oder habe ich da was falsch verstanden?


Karla

Hallo Karla,

dazu möchte ich Dir folgendes trauriges sagen, der Sohn hat jahrelang im Ausland beruflich gelebt! Ende 2004 verloren die Beiden das Familienoberhaupt, die Frau, b.z.w. heißgeliebte Mutter! Der Vater wollte damals das Vermögen mit dem Sohn teilen, doch der hat abgelehnt und meinte er solle sich erst mal ein schönes Leben machen, denn es war bekannt, daß es zu siesem Zeitpunkt ein Testament gab, ( was der Sohn auch hat )und warum sollten die Beiden teilen er bekam zu dem doch eh alles was übrig bleibt. Ich denke diese Entscheidung war richtig! Der Vater war ein Eigenbrödler und lies sich auch nicht in die Karten schauen, oder erzählte nicht sonderlich viel!
Aber er war viel unterwegs und hat in seinem Alter auch so einiges unternommen ( Urlaube, Kuren, Sohn besucht u.s.w. )
Von einem 2. Testament war nie die Rede!
Verwante gab oder gibt es keine weiteren! und die Bekannten und Freunde hatten nur Kontakt, wenn er mal zu Hause war.

Die Bevollmächtigte hat auch nie den Eindruck auf den Sohn gemacht, daß sie den Vater abzockt.

V.G.


Nura1

nura1 25.11.2009 20:10

Zitat:

Zitat von Heinz (Beitrag 23805)
Hallo Karla,

ich finde - sehr gut kombiniert. Ja, ich finde, der Eindruck drängt sich auf.

Heinz

Hallo Heinz,

nicht so ganz ich hab Karla geschrieben, wenn Du bitte da lesen willst.


Ich wünsch noch einen schönen Abend



Nura1

nura1 25.11.2009 20:25

Zitat:

Zitat von SBS (Beitrag 23846)
Hallo Nura1,

ich glaube leider auch, dass die Geschichte so verfahren ist, dass es schwer wird, dies im Nachhinein noch alles aufklären zu können.

Noch dazu, hat der alte Herr die Krankenschwester bevollmächtigt, was die Sache nicht leichter macht.

Dann schreibst du zwar, der Sohn würde alles Erben, aber angangs ist zu lesen:




Liebe Grüße

SBS


Wie ist das gemeint, ist er nur als Vorerbe eingesetzt worden?


Guten Abend SBS,

ja du hast Recht der Sohn ist Vorerbe oder Voraberbe und die Bevollmächtige gibt uns immer mehr das Gefühl, sie behandelt den Sohn als sei er entmündigt oder Kleinstkind.
Er ist zwar sehr krank aber nicht bescheuert.

SBS, ich kann mich immer wieder nur entschuldigen, wenn ich eingangs nicht alles so richtig erläutert habe, aber ehrlich, ich hatte keine Ahnung wie es überhaupt so läuft und die Zusammenhänge zu deuten sind!
Dank der Hilfe dieses Forums habe ich ganz viel erklärt bekommen und konnte auch bis heute doch bei einigen Leuten Druck machen, oder besser argumentiern, um nicht immer abgewimmetl zu werden

Viele Grüße

Nura1

nura1 25.11.2009 20:39

Zitat:

Zitat von Towerowitch (Beitrag 23854)
Mal dumme Fragen von mir:
Die Schwester hat doch hoffentlich daraufhin, den Job gekündigt, oder? Im Entlassungsbericht wurde als Diagnose keine Demenz genannt? Ferner die Angehörigen waren seit 5 Jahren in Urlaub?
Mal zynisch: Lustig

Gruß
M.

Hi Towerowitch,

nein nicht lustig,

die Schwester wurde 2006 gekündigt! Hat sich dann 2007, noch bevor der gerichtliche Betreuer eingesetzt wurde, wie wir heute wissen, von dem älteren Herrn einstellen lassen!
Ich weiß jetzt nicht ob Du das auch lustig findest, oder ob es ernst gemeint ist mit dem Entlassungsbericht. könntest Du mir das vielleicht sagen was Du damit meinst?

Nein es gibt keine Angehörigen außer den Sohn und der lebte viele Jahre im Ausland.

DANKE


Viele Grüße


Nura1

nura1 25.11.2009 20:55

Zitat:

Zitat von Kohlenklau (Beitrag 28715)
Hallo nura1,

hier aber bitte keine Klarnamen von Betreuern oder Institutionen, insbesondere in einem kritischen Kontext, nennen. Dies kann haftungsrechtliche Folgen für uns als Betreiber nach sich ziehen und es ist hoffentlich nachvollziehbar, daß wir dieses Risiko vermeiden werden.

Gruß
Kohlenklau

Hallo Kohlenklau,


sorry, da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt! Ich hatte nicht vor irgend Jemanden in diesem Forum mit Klarnamen zu erwähnen, Ich will auch keinem hier schaden!
Ich bin doch froh, daß ich Euch gefunden habe!

Ich dachte nur man könnte doch mal überlegen, ob man nicht einen Verein gründen kann, um diesen fraglichen Menschen aus dem Verkehr zu ziehen!
Ob so was rein rechtlich machbar wäre weiß ich auch noch nicht. Wenn ja würde ich mich bei dieser Aktion beteiligen!
Ich hoffe, ich hab hier keinen beunruhigt.

Ich wünsch einen schönen Abend noch.


Gruß

Nura1

nura1 25.11.2009 20:59

Zitat:

Zitat von NaDa (Beitrag 25589)
Hallo Nura,
Nur kurz zu Deiner Frage:

1.) Was können wir tun, es ist kein Geld mehr da für einen eigenen
Anwalt?

Gegebenenfalls kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Der von Dir ausgewählte Anwalt hilft Dir dabei.
Grüße NaDa

Hallo NaDa,

danke, wir haben bereits einiges bewegt, ich schreibs zum Schluß, für ALLE.
Einen Anwalt haben wir gefunden, doch ohne dieses Forum hätte ich keine Chance gehabt.


Liebe Grüße und einen schönen Abend wünscht Dir


Nura1

nura1 25.11.2009 21:09

Zitat:

Zitat von nam (Beitrag 28785)
bei deiner schwarzen liste mache ich mit.....!

ich habe nach 9 monaten gesetzlicher betreuung schon zwei berufsnieten über das amtsgericht entlassen, die richterin fragt sich mittlerweile auch schon was da qualität sein soll.......mal sehen wie die nächste betreuung wird.....immerhin hätte ich schon zwei namen, die man mit inkompetenz verbinden kann

sehr sinnvoll!

lg und viel erfolg!

nam

Hallo nam,

ich hab wohl schon für Unruhe mit dieser schwarzen Liste gesorgt!
Ich denk ich brauch Dich noch, wie Du so einiges durchgesetzt hast. Schau mal ich hab Kohlenklau es schon geschrieben ich dachte nicht an eine Liste hier im Forum, sondern so als Verein oder wie mans lösen kann.
Wer schön, wenn Du mal darüber nachdenken kannst. Wenn es eine Lösung gibt, dann sollten wir das per PN diskutieren.

Mach weiter so, ich find es gut, daß Du Menschen die aus welchem Grund auch immer nicht mehr selber können hilfst!

Alle ACHTUNG!!!

Liebe Grüße


Nura1

nura1 25.11.2009 21:19

Zitat:

Zitat von thomzim (Beitrag 28790)
natürlich wäre ein schwarze Liste sehr hilfreich, aber wo die Liste bekannt machen (siehe Kohlenklau) ?
Ich habe eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zur Anzeige gebracht, die eine Betreute um über 8.000,00 € erleichterte. Sie behauptete im Beisein des Leitungsteams und Personalrats, alles für die 93jährige verwendet zu haben. So kaufte sie für die alte Dame "String-Tanga" und "Brax Hosen" usw.
Die Mitarbeiterin ist seit dem krank geschrieben, aber eben immer noch angestellt. Verfahren läuft noch.
In einen weiteren Fall bot sich eine Dame als Einkaufshilfe an. Fahrtkosten innerhalb des Ortes mal 300,00 €, mal 600,00 €. Sie fuhr mit der dementen Dame zur Sparkasse, und eine freundliche Mitarbeiterin brachte den Beleg zur Unterschrift und das Geld zum Auto.
Das ist Service.
Allerdings hat das ein Ende, da jetzt ein Einwilligungsvorbehalt besteht.

Hallo thomzim,

ich find es super was Du da geschafft hast und hoffe, daß uns so was auch gelingt. Hoffentlich bin ich jetzt nicht zu neugierig, aber kann es sein, daß ich Deinen ersten Fall im Fernsehen gesehen habe??
So was ähnliches mit der Sparkasse kann ich auch erzählen.

Bis bald


Nura1

nura1 26.11.2009 01:34

Abzocke?Ich brauche Hilfe!Sehr lang!
 
Was ist bis heute gelaufen.


Liebe Leute,


endlich haben wir nun einen Anwalt ( den Zweiten ) gefunden, der die Sache wohl ernst nimmt und sich nicht von der Krankenschwester besuchen läßt, um mit Ihm zu reden!
Bei dem Ersten, war ich fassungslos!
Der hat geschrieben, daß Ihn die Krankenschwester besucht hat und alles geklärt wäre! Sie würde jetzt die Inventar-Liste machen und dann müßte überlegt werden, ob man das Erbe überhaupt annehmen solle! Nach meinem Anruf klärte er mich auf, es wäre besser man verkauft das Haus, dann bekäme der Sohn wenigstens die Hälfte des Kaufpreises, wovon er allerdings die Schulden und die Anwaltskosten noch zahlen müßte! Nach meiner Frage was mit den fehlenden Geldern passiert, meinte er vergessen!
Da frag ich mich, was hat die bei unserem Anwalt zu suchen! Er meinte, wenn man beide Meinungen kennt, ist das immer besser!
Er hat sogar für die Liste eine Frist von 6 Wochen angesetzt!
Und wie bereits von mir vorher angekündigt, kam die Liste nicht!
Eine Freundin hat dann einen Fachanwalt gefunden und wir haben gewechselt.
So und nun kommt es! Leider muß man permanet aufpassen und ständig dran bleiben, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren!
Wie ich wohl schon geschrieben habe, war ich auch bei den Geldinstituten, hier durfte ich dann erfahren, daß man uns nicht helfen kann, da die Krankenschwester kurz nach dem Tod des Vaters da war, sich als Testametvollstreckerin vorgestellt hat, dieses Amt auch angenommen habe und dadurch ausschließlich mit ihr zu verhandeln wäre! Dank Datenschutz durfte und wollte man mir natürlich nichts sagen! Nachdem ich dann mit meinem pers. Banker gesprochen habe meinte der, Strafanzeige stellen! Ich denke mal der weiß mehr, obwohl er bei einer ganz anderen Bank ist. Und dies will nachdem der Anwalt genügend Beweise und Unterlagen bekommen hat diese Woche noch machen!
Da wohl das Nachlaßgericht jedem Gläubiger den Sohn als Erben angibt und die Rechnungen zu ihm kommen, frag ich mich, warum, da gibt es doch ne Testamentsvolstreckerin!
Nun haben wir von der Krankenkasse der Krankenschwester eine satte Mahnung bekommen! Da bin ich auch wieder hingedackelt und ratet mal was ich da erfahren habe! Die Dame war angestellt beim Senior hat aber nie die Beiträge abgeführt! Wer hat sie angemeldet? Da keiner erreichbar war wurde gegen den Senior Haftbefehl ausgestellt! Dann eine EV abgegeben! Angeblich weiß der gerichtl. Betreuer ( RA ) davon nichts! Die Anmeldung ist über ein Rechenzentrum erfolgt. Hier versuch ich noch den Teilnehmer vom RZ raus zu kriegen.
Ich denke mal der Dame ist es zu heiß geworden, Sie hat jetzt über einen Anwalt das Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt! Wir haben über das Gericht erfahren, daß sie es erst mal nicht bekommt, da einige Gelder noch nicht aufgeklärt wurden! Jetzt wird wohl ein Anderer eingesetzt und das dauert wohl auch wieder! Muß der jetzt die Inventur-Liste erstellen? Warum gibt uns das Gericht nicht mal ein paar Anhaltspunkte, z.B. wann die Gelder abgehoben wurden? Wir wissen, daß die Dame, pers. große Schulden hatte, mehrer Mahnbescheide vorlagen und durch ein Geldregen alles beglichen wurde. Darf man uns das nicht sagen? Durch einen Richterwechsel zieht sich alles in die Länge. So ein Glück mal an einen Richter zu kommen hatte ich nie, ich wurde immer von einer Rechtspflegerin beim Gericht abgefangen oder auch aufgehalten, kurz abgefertigt und trotz Termin schnellstens wieder entlassen! Ich hatte immer den Eindruck man ist sehr unbequem mit dieser ewigen Fragerei!
Kann man Einsicht in diese Inventur-Liste nehmen? Wir wissen nähmlich heute schon, was von dem Inventar fehlt, daß mußte das Heim auf Anordnung der Dame entsorgen! Alles andere will ich hier nicht näher aufführen! Können wir die fehlenden Sachen und Gegenstände ermitteln lassen, oder muß die Dame Stellung dazu nehmen?
Immer wieder stellt sich die Frage, was hat der ger. Betreuer gemacht, daß die Dame so schalten und walten kann und wofür verlangt er dann auch noch Geld?
Wir haben uns auch mal die Testamente genauer angesehen und auch da sind wir stuzig geworden!
Das letzte Testament hat nicht der Haus und Hof Notar gemacht! Die Unterschriften des Erlassers sind nicht identisch und dann gibt es handschriftliche Nachträge dort, die aber unserer Meinung nach auch nicht die Schrift des Notars ist, sondern eine Frauenschrift! Und das im Zeitalter des Computers! Da hätte man das doch nachtragen und neu ausdrucken können! Oder?
Wir werden hier das Gefühl nicht los, daß man dem Erlasser gesagt hat, hier, daß mußte mal unterschreiben und die handschriftlichen Vermerke sind nachträglich eingesetzt u. beim oder vom Notar als gültig abgestempelt worden!
War vielleicht auch die Demenz so weit fortgeschritten, daß der Dame vertraut wurde und er nicht mehr richtig schreiben konnte?
Denn es ist schon komisch, da wird genau 26 Tage nach dem Notar-Termin ein mobiler Pflegedienst eingesetzt, es gibt eine Bevollmächtigte und 4 Monate später haben wir auch noch einen ger.Betreuer! In dieser Sache sind wir leider noch nicht weiter gekommen, aber sorry wir sind keine Fachleute und befinden uns in einem Puzzelspiel!

So und nun noch die Macht einer Bevollmächtigten!

Wir stecken den Erblasser ins Heim ohne Wechselwäsche! Besuchen brauchen wir Ihn nicht, denn man kann mit ihm ja nichts vernüftiges reden! Die Dame ist für die Heimleitung nicht zu erreichen! 6 Wochen nach dem Sterbetag wird dann der Heimplatz mal gekündigt mit der Maßgabe die Möbel zu entsorgen.
6 Monate läßt man dann kostenfrei den Sohn in der Wohnung des Vorerben wohnen, nicht in der des Erblassers! Man erklärt das Auto des Erlassers sei seit 2 Jahren verschrottet, komisch er fährt aber noch auf unseren Straßen!
Man läßt den Vorerben nicht in die Wohnung seines Vaters und auch nicht in seine eigene, jedenfalls die er wenn er hier war bewohnt hat und in dem auch seine Möbel und pers. Sachen sich befinden! Es wurde Ihm versprochen, die Schlüsssel bekäme er geschickt ( da er aus gesundheitlichen Gründen nicht jeden Tag die Klink verlassen kann, sonder nur wenn es ihm einigermaßen gut geht ), da wartet man heute noch drauf. Wie bereits erwähnt wurde die Bestattung bis heute nicht bez., die Grabstelle ist eingefallen, der vorhandene Grabstein fehlt immer noch, weil die natürlich auch ihr Geld haben wollen und lt. Friedhofsverwaltung soll die Grabstätte jetzt eingezogen werden! Die Wohnung des Erlassers ist noch nicht vermietet!
Der Vorerbe und ich sind durch den Anwalt autgefordert worden, mit ihr keinen Kontakt auf zu nehmen sonst würde man Anzeige gegen uns erstatten wegen Belästigung! Dabei hab ich die Dame nur einmal angerufen wegen der Kontoauszüge die sie dem Vorerben schicken wollte! Diese sollten sich in der Steuerkanzlei befinden und durch Zufall wird der Name von der Kanzlei auch in dem Gespräch mit dem Krankenpflegedienst gebracht als Ansprechpartner! Alles sehr eigenartig!
Kann mir Jemand sagen wie ich evtl. an die Krankenakte komme oder ob die Dame das auch verhindern kann oder an die Krankenhausakte oder an den behandelden Arzt?
Was können wir tun um noch mehr zu erfahren, b.z.w. Beweise zu sammeln. Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Vielen Dank fürs lesen und eine GUTE NACHT,

wünscht Euch


Nura1

thomzim 10.02.2010 05:31

Feedback
 
Ich habe eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zur Anzeige gebracht, die eine Betreute um über 8.000,00 € erleichterte. Sie behauptete im Beisein des Leitungsteams und Personalrats, alles für die 93jährige verwendet zu haben. So kaufte sie für die alte Dame "String-Tanga" und "Brax Hosen" usw.
Die Mitarbeiterin ist seitdem krank geschrieben, aber eben immer noch angestellt. Verfahren läuft noch.

Hallo, gestern das Urteil vom AG Hannover.

2 Jahre auf Bewährung, 60 Tagessätze a. 10,00 € und die Kosten des Verfahrens.

nura1 26.02.2010 00:57

Zitat:

Zitat von thomzim (Beitrag 32907)

Hallo, gestern das Urteil vom AG Hannover.

2 Jahre auf Bewährung, 60 Tagessätze a. 10,00 € und die Kosten des Verfahrens.

Hallo thomzim,

herzlichen Glückwunsch, aber nun mal ehrlich, daß sind ja noch nicht mal 10% und wenn die Dame noch in einer Rechtschutzversicherung ist, muß sie wohlmöglich noch nicht mal die Verfahrens Kosten bezahlen. Oder?
Vielleicht macht Sie nach Ihrer Krankheit weiter, denn das ist ja ein guter Deal und 2 Jahre gehen schnell vorbei.
Ich versteh den Arbeitgeber nicht, wo doch andere schon für ein belegtes Brötchen oder einen Pfandbon etc. entlassen werden! Eine Beurteilung über diesen Laden darf man bestimmt auch nicht abgeben, da das dann wieder als Geschäfts schädigend auslegt.

Egal, es macht natürlich Mut am Ball zu bleiben.

Gruß

Nura

nura1 26.02.2010 01:16

Liebe Gemeinde,

es gibt Neuigkeiten, allerdings nur telefonisch!

Heute habe ich von dem Anwalt Bescheid bekommen, (und nun haltet Euch fest ) daß der ehemalige gerichtlich bestellte Betreuer, das Amt des Testamtsvollstrecker annimmt. Keiner von uns wußte, daß die Person, die von unserem Anwalt vorgeschlagen, abgelehnt wurde! Nachdem ich dann meinen Frust abgelassen hatte, sagte man mir, der solle jetzt erstmal den Vermögensstatus machen, und dann sieht man weiter! Wie das gehen soll, ist mir natürlich nicht klar, die ganze Sache ist bereits 1 Jahr her!
Meine Frage kann man gegen den Status, der mit Sicherheit nicht richtig ist, und gegen den Testamentsvollstecker wirklich angehen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und


Liebe Grüße

Nura

thomzim 26.02.2010 06:25

Vielleicht macht Sie nach Ihrer Krankheit weiter, denn das ist ja ein guter Deal und 2 Jahre gehen schnell vorbei.
Ich versteh den Arbeitgeber nicht, wo doch andere schon für ein belegtes Brötchen oder einen Pfandbon etc. entlassen werden!

Hallo Nura,
sie ist in der Zwischenzeit gesund und entlassen worden. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie auch nicht, aber es liegt ein Haftbefehl vor. Also ist dort nichts zu holen.

Der Enkel wollte eine Zivilklage anstrengen. Die Frage ist doch, was bringt sie? Nach meiner Ansicht nur gutes Geld für den Anwalt, aber keinerlei Aussichten auf Erfolg den Schaden ersetzt zu bekommen.
Ein schönes Wochenende,
und Gruß aus Gehrden bei Hannover
thomzim

Familienmitglied 14.11.2010 20:46

Schwarze Liste
 
Hallo,
ich bin bereit mitzumachen, da ich und meine Mutter schlimme Dinge erlebt haben. Innerhalb kurzer Zeit sind 15.000€ von den neu eingerichteten Konten verschwunden, nötige Arbeiten wurden nicht erledigt, man versuchte das Haus in die Zwangsversteigerung zu bringen, damit man es preiswert erwerben konnte. Jetzt arbeiten Anwälte an dem Fall.
Ich wollte einen Aufruf gegen diese Anwältin aus Hilden/Mettmann schreiben, aber jeder rät mir ab.
Die Geschichte ist auf meiner Homepage zu lesen:
siehe Forenregeln
Bitte verlinkt Euch mit mir, damit ich in den Suchmaschinen weiter nach vorne kommen kann!

ronja 15.11.2010 00:20

Bisher entdecke ich im Internet keine Geschichte, sondern nur einen Aufruf vom 11.11.2010.

mungo 15.11.2010 14:25

Zitat:

Zitat von thomzim (Beitrag 33507)
Der Enkel wollte eine Zivilklage anstrengen. Die Frage ist doch, was bringt sie? Nach meiner Ansicht nur gutes Geld für den Anwalt, aber keinerlei Aussichten auf Erfolg den Schaden ersetzt zu bekommen.

Das sehe ich anders: Mit einer erfolgreichen Zivilklage würde die Schuld beziffert festgestellt und pfändbar.
Wenn sich die Dame der Rückzahlung entzieht, ist das ein eindeutiger Bewährungsverstoß - man hat also gute Argumente, sie wenigstens zu kleinen Raten heranzuziehen: Sonst muß sie brummen.

Sternenhimmel 15.09.2011 02:03

Bohhhhhhhhhhhh, dass ganze klingt hier so verwirrend auf uns, dass man echt nur noch daran denken kann, ja auch eine Vollmacht zum Testament zu schreiben!:motz:

Wenn ich mir vorstelle, dass so etwas uns passieren könnte, dass plötzlich sich andere an dem was wir haben, bereichern, und unsere Außenkiddies leer ausgehen... nein Danke!

Kann man solche Sachen auch handschriftlich in seinem eigenen Tresor hinterlegen, wo niemand irgend welche Dokumente findet, sondern erst nach dem Tod?
Mir graut es irgendwie gerade vor dem Gedanken, dass andere sich am Erbe der Außenkinder bereichern könnten, wenn man nicht zu Lebzeiten dafür eine Sicherheit geschaffen hat.

LG Sternenhimmel

Wittgenstein 15.09.2011 19:31

Zitat:

Kann man solche Sachen auch handschriftlich in seinem eigenen Tresor hinterlegen, wo niemand irgend welche Dokumente findet, sondern erst nach dem Tod?
Testament beim Notar machen und den Hinterlegungsschein beim Amtsgericht lassen, dürfte relativ sicher sein...

Sternenhimmel 16.09.2011 04:41

@ Wittgenstein

Vielen Dank für dise Info.
Die werden wir dann mal schleunigst umsetzen, nicht dass es uns eines Tages auch so geht, bzw. unseren Kindern.

LG Sternenhimmel_A.


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