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Kontaktsperre zum Angehörigen

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Ich habe meinen Bruder unter Betreuung gestellt ,weil ich selber nicht in der Lage war es selber zu tun.Heute bereue ...


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Alt 29.06.2009, 17:14   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Brandenburg an der Havel
Beiträge: 4
Standard Kontaktsperre zum Angehörigen

Ich habe meinen Bruder unter Betreuung gestellt ,weil ich selber nicht in der Lage war es selber zu tun.Heute bereue ich diesen Schritt sehr.Eine Zusammenarbeit mit dem Berufsbetreuer( Anwalt)war nur solange gut bis er alle Informationen von mir erhalten hat.Dann brach die Zusammenarbeit ab,war für mich nicht mehr zu erreichen.Das Krankenhaus hat Auflagen bekommen ,an mich keine Auskünfte über den Gesundheitszustand meines Bruders zu geben.Ich habe 4 Monate an seinem Bett gesessen und ihm immer wieder Mut zugesprochen,denn den hatte er durch die schwere der Krankheit nicht mehr.Ich möchte meinen Bruder nach Brandenburg holen,er wohnt in Grevenbroich.Haben einen Betreuerwechsel beantragt,wurde abgelehnt.
Ich würde jeden raten keinen Angehörigen unter Betreuung zu stellen.
Emma48 ist offline  
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Alt 29.06.2009, 20:08   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
Ausrufezeichen

Hallo Emma,
ich schätze dein Engagement sehr. Gibtes denn eine Begründung, warum du keinen Kontakt mehr zu deinem bruder haben darfst?
Lg, Cassiopaia
Cassiopaia ist offline  
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Alt 30.06.2009, 13:13   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Brandenburg an der Havel
Beiträge: 4
Standard Keine Auskunft

Hallo Cassiopaia,ich weiß es nicht,wir bekommen keine Antwort.Haben ja Einspruch zum zweiten mal eingelegt .Wurde ohne Begründung wieder abgelehnt.Ich nehme an das ich meinen Bruder beeinflusse um dem Betreuerwechsel und den Wohnungswechsel zuzustimmen.Dadurch verliert er ja einen Klienten der viel Geld bringt.Denn so bleibt die Betreuung lange bestehen.
Emma48 ist offline  
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Alt 30.06.2009, 22:04   #4
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Emma,

hat der Betreuer Dir schriftlich mitgeteilt, das der Kontakt zu Deinem Bruder untersagt ist? Wenn ja, Begründung?

Mit wem hast Du zuerst über die Umzugspläne gesprochen? Mit dem Betreuer oder mit Deinem Bruder? Du hättest zuerst mit dem Betreuer sprechen müssen, da kommt es aber auch wieder auf den Aufgabenbereich an.

Das Krankenhaus darf die Diagnosen nur dem Betreuer mitteilen, der Betreuer ist aber nicht verpflichtet Dir Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben.

Ich bin selbst Betreuerin meiner Großmutter und gebe keine Diagnosen an Verwandte raus. Meiner Großmutter wäre auch nicht damit einverstanden.

Ich kann Dir nur raten zu einem Anwalt zu gehen, der auf Betreuungsrecht spezialisiert ist. Der kann Dir am besten helfen, die ganze Situation zu klären. Es muss eine Regelung getroffen werden, die zum Wohle Deines Bruders ist.

Das heißt aber auch, dass von Deiner Seite nur noch Zusagen gemacht werden dürfen, die mit dem Betreuer abgesprochen sind. Auch wenn´s schwerfällt!


LG Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 02.07.2009, 13:04   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: Brandenburg an der Havel
Beiträge: 4
Beitrag

Hallo Draconis,der Betreuer war bis er alle Informationen von mir hatte über meinen Bruder und die Verhältnisse ,eventuellen Umzug nach Brandenburg sehr freundlich.Er wuste auch das mein Bruder mit nach Brandenburg will.Aber nachdem er alles hatte kam kein Kontakt mit ihm zustande.
Den Kontakt hat er im Krankenhaus ausgesprochen,(schriftlich )zu uns nicht.Er weiß das ich nicht immer da sein kann.So das ich auch nicht erfahre.
Habe jetzt noch einmal einen Betreuerwechsel beantragt.Wurde wieder abgelehnt.Es wäre nicht nötig den Betreuten noch mal anzuhöhren.
Mich ärgert an der ganzen Sache ,mein Bruder liegt seit Monaten im Krankenhaus,ich kann ihn nicht besuchen.Die 20 Minuten Bewegungstherapie am Tag ist nicht ausreichend,er müßte mehr beübt werden.Das habe ich ja gemacht als ich da war.
Möchte es weiter tun,damit er nicht im Bett verblödet.
Er muß noch soviel lernen.Sprechen essen,bewegen unw.
Das macht mich so krank.
GLG Emma
Emma48 ist offline  
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Alt 02.07.2009, 13:34   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Emma,

also vielleicht habe ich ja das Problem nicht verstanden aber wer oder was hindert dich denn deinen Bruder zu besuchen.
Ich weiß ja nicht welche Erkrankungen dein Bruder hat aber grundsätzlich ist es erstmal die Entscheidung deines Bruders wo er leben möchte. ( Abgesehen von gerichtlicher Unterbringung natürlich)
Wenn der Betreuer dir, aus welchem Grund auch immer, keine Auskünfte gibt ist das zwar ärgerlich aber nicht zu ändern.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 02.07.2009, 16:46   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
Standard

Hallo Emma,
ich bin gerade etwas erschrocken darüber, dass du Angst davor hast, dass dein Bruder im Bett verblödet.
So schnell geht das nicht, weder verblöden, noch diesen riesigen Berg an Fähigkeiten zu lernen.....
Warum ist er denn im Krankenhaus?
Lg, Cassiopaia
Cassiopaia ist offline  
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Alt 02.07.2009, 18:39   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Emma48 Beitrag anzeigen
.
Möchte es weiter tun,damit er nicht im Bett verblödet.
Er muß noch soviel lernen.Sprechen essen,bewegen unw.
Das macht mich so krank.
GLG Emma
Wenn ich das so zusammenfasse, hört sich das nach schweren neurologischen Störungen an. Schlaganfall? Hirnblutung?
Warum ist er schon mehrere Wochen im Krankenhaus und nicht in einer Reha? Bestehen außer diesen Störungen noch weitere Erkrankungen?

Grüße, Selivar
Selivar ist offline  
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Alt 02.07.2009, 21:55   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Emma,

vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du eine Frage aus der Situation heraus formulieren könntest. Bisher habe ich aus dem Beitrag nur herausgelesen, daß Dir als Angehörige das Umgangsrecht entzogen wurde. Das wird i.d.R. von Betreuern dann angeordnet, wenn Angehörige dem Wohl des Betreuten zuwiderhandeln. Einfach so Angehörige vom Kontakt ausschließen ist, nun ja, unüblich ...

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 20.09.2009, 02:26   #10
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @emma

falls das noch was hilft.......



Handeln statt Mißhandeln HsM


lobby-arbeit für betreute ist ja auch ziemlich mau.....

ich drücke euch die daumen....

kann mir vorstellen, dass man sich ziemlich benutzt fühlt wenn man zuerst ausgehorcht wird und dann fallen gelassen wird...neben dem eigentlichen problem der krankheit des bruders....

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Stichworte
angehörige, umgangsrecht


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