Dies ist ein Beitrag zum Thema Guten Tag zusammen - Gemeinschaftskonto im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, ich möchte mich kurz vorstellen: ich bin 53 jahre alt und tochter eines schwer an alzheimer-demenz erkrankten vaters, der ...
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17.07.2009, 17:49 | #1 |
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Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 6
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Guten Tag zusammen - Gemeinschaftskonto
hallo, ich möchte mich kurz vorstellen: ich bin 53 jahre alt und tochter eines schwer an alzheimer-demenz erkrankten vaters, der kurzfristig in die gerontologische abteilung einer psychiatrischen klinik eingeliefert werden musste. niemand hatte das betreuungsrecht für ihn, bis es heute vorläufig meiner 74jährigen mutter erteilt wurde. der weg dorthin war sehr schwierig und noch ist nicht geklärt, wie das betreuungsrecht in finanziellen dingen geregelt wird. die vorläufige betreuung, die sie jetzt für ein paar monate hat, umfasst nur gesundheit und aufenthaltsbestimmung. der richter am vormundschaftsgericht sagt, finanzielle betreuung ist nicht nötig, da meine mutter angeblich (sie dachte bisher, das hätte sie und hatte es so bei gericht angegeben) vollmachten für die gemeinsamen bankkonten meiner eltern hat. eine rückfrage bei der bank ergab heute: sie hat keine einzige vollmacht, sie würde auch keine benötigen, da alle bankkonten auf eheleute x UND y lauten. sie hätte dadurch uneingeschränkten zugriff. das habe ich bisher immer anders gedacht, nämlich das bei UND konten die unterschrift aller kontoinhaber erforderlich ist. nun ja, der bänker wird ja wissen, was er sagt. jedenfalls habe ich meine mutter nun gebeten, am montag hinzugehen und alle gemeinsamen konten auf ihren namen umzuschreiben. dann hat mein vater kein geld mehr, das begierlichkeiten weckt. ich kann mir nicht vorstellen, dass der bänker das konto so einfach umschreiben kann.
für tipps wäre ich sehr dankbar. kerstin |
17.07.2009, 18:02 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
herzlich willkommen im Forum. Ich glaube zu wissen, dass Gemeinschaftskonten, nicht einfach von nur einem Kontoinhaber aufgelöst und auf einen neuen Namen übertragen werden dürfen. Da ihr Vater alzheimer-demenz erkrankt ist, wird seine Zustimmung, wenn er sie geben sollte, schwerlich anerkannt. Warum soll dies denn gemacht werden. Ihre Mutter hat doch uneingeschränkte Kontovollmacht, oder? Was meinen Sie mit Begierlichkeiten wecken? Gruß Heiner |
17.07.2009, 18:19 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 6
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vielen dank für die antwort. ich persönlich bin auch der meinung, dass meine mutter mit den bankkonten nicht schalten und walten kann, wie sie will. der bänker hat das jedoch vorhin telefonisch behauptet. also soll er die richtigkeit seiner aussage jetzt beweisen, indem er die konten auf meine mutter überschreibt.
es gab im zusammenhang mit der einweisung meines vaters eine sehr unangenehme sache: mein bruder, der im haus neben meinen eltern lebt, holte sich auf dem amtsgericht einen vordruck und beantragte die betreuung für meinem vater. das war weder mit meiner mutter - die auch seine mutter ist, noch mit uns 3 anderen geschwistern abgesprochen. er lebt in desaströsen finanziellen verhältnissen, leistet sich porsche, boot, wohnmobil, motorrad usw., solange er noch einen pfennig von einer bank bekommt. meine eltern verfügen über ein erhebliches barvermögen. meine mutter befürchtet, dass er und seine frau es auf das geld abgesehen haben und will, dass das verhindert wird. daher ist es wichtig, dass auch die finanziellen belange geklärt werden und zwar so, wie es unserer mutter, die 55 jahre lang mit meinem vater verheiratet ist und auch jetzt für ihn sorgt, will. |
17.07.2009, 18:44 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo alte Tante,
das kommt häufiger vor, als Sie denken. Ich habe zwei ähnliche Fälle erlebt. Dort hat die Mutter (in einem anderen Fall die Schwester) , bereits im Vorfeld, Beschwerde beim Vormundschaftsgericht, gegen eine Betreuung durch besagte Familienmitglied, eingelegt. Ich erlebte, dass die Richter, in beiden Fällen, mehrere Anhörungen machten. Sie nahmen sich der Sache gewissenhaft an. Die Entscheidung fiel, in beiden Fällen, gegen den mutmaßlichen "Nutznießer" einer Betreuung. Die Richter erkannten schnell, wer zum Wohle des Betreuten arbeitet und wer zum eigenen Wohle. Man sollte auch ein bisschen Vertrauen in unser Justiz haben. Gruß Heiner |
17.07.2009, 20:10 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo!
Ganz am Rande, ich finde es immer wieder erstaunlich, wie schnell Angehörige (das geht in Richtung des Bruders) genau und schnellstens wissen, wo und wie man eine Betreuung beantragt. Bis ich zu meiner kam, war mir diesbezüglich null bekannt, und meiner Familie soweit auch. Ist dies eine Bildungslücke?? *grübel* Ich drücke die Daumen, dass mit der Betreuung alles glatt läuft und kein böses, unnötiges Blut "fließt"! Gruss, MurphysLaw |
17.07.2009, 20:37 | #6 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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07.08.2009, 10:47 | #7 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo,
ein geminsames Konto von Eheleuten ist eine ganz normale Sache. Ihre Mutter kann uneingeschränkt über das Konto verfügen. Allerdings nicht umschreiben. An Alle: Wie sieht das denn aus, wenn die Mutter eine Bankvollmacht an ein Kind ausstellt, für den Fall (sie ist ja auch schon älter) das eine dritte Person zur Hilfestellung nötig ist. Kann ein gemeinsames Konto von einem Einzelnen, ohne Zustimmung des Ehepartners eine Vollmacht erstellen? Würde mich auch mal interessieren. Liebe Grüße Lisa |
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Stichworte |
angehörige, bankgeschäfte, gemeinschaftskonten, vollmacht |
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