Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstgespräch im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo !
Ich gehe heute zum Erstgespräch mit meiner mir anvertrauten zu betreuenden Person.
Muß die zu Betreuende mir gleich ...
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05.08.2009, 12:31 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: Schwerin
Beiträge: 24
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Erstgespräch
Hallo !
Ich gehe heute zum Erstgespräch mit meiner mir anvertrauten zu betreuenden Person. Muß die zu Betreuende mir gleich die Kontokarte geben und mir sämtliche Papiere zeigen ? Wie gehe ich das am Besten an ? Hintergrund ist, dass das Vermögensverzeichnis erstellt werden soll und zum Gericht muß. |
05.08.2009, 12:58 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
die Kontokarte würde ich keinesfalls an mich nehmen. Du solltest Dir eine eigene für das Konto besorgen. Beim Erstgespräch habe ich immer einen Fragebogen mit, auf dem ich mir alles eintrage. Wenn möglich nehme ich Unterlagen mit, kopiere sie mir und gebe sie anschl. wieder zurück. Wichtig sind alle Vermögenswerte zum Stichtag, Wertgegenstände, Sparanlagen, Lebensversicherungen (Rückkaufswert) Hier mal ein älterer Link, der (bzgl. der Planung) immer noch hilfreich sein kann. http://download.betreuung.de/aspekte/bdb17.pdf und in diesem findet man ganz viele Formulare Links, Adressen, Formulare_ |
05.08.2009, 12:59 | #3 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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das lässt sich nicht so klar beantworten. Ich habe mir noch nie eine Kontokarte geben lassen. Nach Möglichkeit lasse ich mir die Karten oder Kontoauszüge zeigen, damit ich weiß, welche Bank oder Banken ich anschreiben muss. Wenn der Betreute kooperativ ist, frage ich unter Umständen auch nach weiteren Papieren. Sonst versuche ich klarzumachen, was ich bei meinem nächsten Besuch ganz gerne sehen würde. Dass die Betreuten ihre Rollenbeschreibung so gut kennen, dass sie unbedingt das tun, was sie tun müssen - wobei im einzelnen zweifelhaft sein könnte, was genau das ist - bezweifle ich.
(dies ist Beitrag Nummer 25.000, danke) |
05.08.2009, 13:01 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo nutzer09,
du bist doch sicherlich an einem guten Draht zu deiner Betreuten interessiert, nicht wahr? Stell dir mal vor, da käme bei dir jemand, den du gar nicht recht kennst, und will sogleich bei dir da in die Privatsphäre rein, ob nun das Gericht einen Bericht und Vermögensverzeichnis will oder nicht, wäre dir doch auch erst einmal egal, oder? Also wäre es doch wichtig, erst einmal den Kontakt herzustellen, sich kennen zu lernen, Vertrauen aufzubauen. Der Bericht und das Vermögensverzeichnis kannst du auch noch in 2 oder 3 Wochen dem Gericht schicken. Wichtiger wäre sicherlich ein Gespräch mit dem Geldinstitut. Und dazu brauchst du ja nicht die Kundenkarte, hast ja den Ausweis und wenn noch nicht, dann den Beschluss, mit dem du dich bei der Bank ausweisen kannst und dir den Ausdruck über den letzten Monat und den aktuellen Stand geben lassen kannst. Sodann kannst du eine Unterschriftprobe für zukünftige Überweisungen, Stornierungen u. dgl. abgeben und vielleicht schon eine TAN Liste beantragen oder die Möglichkeit per Handy. Und bei einem weiteren Gespräch bei der Betreuten erklärst du ihr, was nötig war und du schon gemacht hast. Dann entsteht zwar der Eindruck, dass die Betreute rechts überholt wurde, aber besser als sogleich die Papiere herauszuverlangen, finde ich bzw. bin so immer ganz gut gefahren. Gruß Heinz |
05.08.2009, 13:10 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
was das Vermögensverzeichnis anbelangt, so siehe hierzu: Vermögensverzeichnis ? Betreuungsrecht-Lexikon sowie: Vermögenssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon (Darüber hinaus ist - vor allem für Neubetreuer - ein weiteres Blättern in dem Online-Lexikon Betreuungsrecht empfehlenswert). Bei bestehender Vermögenssorge benötigst Du natürlich die betr. Belege - zumindest Kopien hiervon. Die Betreute sollte hier - auch in eigenem Interesse - unterstützend mitwirken (müssen muss sie grundsätzlich nichts). In den meisten Fällen ist dies auch unproblematisch. Wenn der Betreuer seine helfende Funktion nachvollziehbar erklärt, lösen sich hier meistens auch entsprechende Blockaden; spätestens wenn d. Betreute dann (hoffentlich) Vertrauen gewinnt. Ob Du die Kontokarte verlangst, hängt einzellfallbedingt von dem Verhalten d. Betreuten ab. Grundsätzlich darf sie weiterhin eigenständig über ihr Konto verfügen. Falls sie aber "nicht mit Geld umgehen kann" oder eine entsprechende Vermögensgefährdung vorliegt, ist es natürlich angezeigt, die Karte an sich zu nehmen und das Geld für die Betreute einzuteilen bzw. zu verwalten. Die Banken, denen die Vermögenssorge anzuzeigen ist, reagieren auch unterschiedlich. Einige sperren von sich aus den Kontenzugriff für d. Betreuten, andere reagieren gar nicht, wiederum andere verlangen die Einrichtung eines Extra-(Taschengeld)kontos für d. Betreuten und erlauben nur noch dem Betreuer die (anderen) Kontogeschäfte (wurde hier im Forum auch schon diskutiert, evt. entsprechende Beiträge suchen). Viel Glück und freundliche Grüße carlos |
05.08.2009, 13:18 | #6 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Aber Hallo,
fand da gerade eine "Beantwortungsorgie" statt? Vier Antworten innerhalb von ca. 10 Minuten! Anscheinend herrscht nun - nach der zwischenzeitlichen Schließung des Forums - ein vermehrtes "Ratschlagsbedürfnis". Gut so. mfg |
05.08.2009, 14:15 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.02.2009
Ort: Schwerin
Beiträge: 24
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Erstgespräch
Danke für die Ratschläge !
Ist schon klar das ich erst Vertrauen aufbauen muß. Ja und etwas Zeit ist ja auch noch bis zur Abgabe ( 22.8. ) Also frage ich erst bei welcher Bank sie ist und gehe dann später dorthin und stelle mich mit Ausweis vor. Bei der Bank bitte ich dann um Kontoauszugskopien und um eine Gesamtübersicht. Ist das so in Ordnung ? Kann ich das Konto auf Onlinebanking umstellen ? Wenn ich das kann, das wäre ja gut und einfacher für mich. |
05.08.2009, 17:14 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
kommt auf die Bank an. Nachfragen! Ich habe Banken kennen gelernt , die bei Betreuungen kein Onlinebanking machen. Geht in der Regel aber auch alles problemlos mit der alten deutschen Post. Gruß Heiner |
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beginn der betreuung, betreueraufgaben, kontoauszüge, kontoführung, vermögensverzeichnis |
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