Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss eine Betreuerin den Angehörigen Auskunft geben? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Meine Schwester(35) hat nach einer Hirnblutung eine Berufliche Betreuerin bekommen und wohnt zur Zeit in einem Pflegeheim .
Wir ...
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09.08.2009, 15:07 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 1
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Muss eine Betreuerin den Angehörigen Auskunft geben?
Hallo
Meine Schwester(35) hat nach einer Hirnblutung eine Berufliche Betreuerin bekommen und wohnt zur Zeit in einem Pflegeheim . Wir sind mehrere Geschwister und würden uns sehr gerne an der pflege beteiligen. Wir haben uns auch schon öfter mit der Bereuerin unterhalten was bis vor kurzem auch kein Problem war, nun wird ihr das ganze aber zu viel und sie redet nicht mehr mit uns ,und gibt uns auch keine Auskunft über den Gesundheitszustand unserer Schwester. (Von einem Krankenhausaufenthalt haben wir erst nach 5 Tagen erfahren!!!) Nun meine Frage in wieweit muss eine Betreuerin uns Geschwistern Auskunft geben? Oder muss sie das am ende gar nicht? Lg Shii |
09.08.2009, 16:13 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Shii,
eine Betreuerin ist Angehörigen gegenüber nicht auskunftspflichtig. Betreuer werden nur dann eingesetzt wenn Angehörige die Betreuung nicht übernehmen konnten. Gruss Michaela |
09.08.2009, 17:08 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Warum habt Ihr als Geschwister dies nicht selbst sofort in die Hand genommen?
Wenn Ihr erst 5 Tage später von der Einweisung der Schwester erfahren habt,warum? Kein enger Kontakt mehr vorhanden, oder auswärts wohnend? Sind keine weiteren Angehörigen der Schwester (Mann/ Kinder) die hier eingreifen können? Hier könntet Ihr falls Ihr die Verantwortung übernehmen wollt und könnt, doch vielleicht eine Möglichkeit bestehen, wenn Ihr als Geschwister bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht nach fragt, ob Ihr die Betreuung auf einen von Euch abändern könnt. Sollte Vermögen vorhanden sein, wird dies evtl. kritisch werden, aber dies wird das Gericht dann entscheiden. Wünsche der Schwester trotzdem gute Besserung, und hoffe das trotz allen Widrigkeiten Ihr nicht an Zuwendungen für Sie spart. |
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angehörige, auskunft |
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