Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer trägt Kosten für notwendige Dienste? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Für unsere alleinstehende Mutter/Schwiegermutter, die als Rentnerin in einer Mietwohnung lebt, wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Die endgültige Form der Betreuung ...
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12.08.2009, 15:07 | #1 |
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Beiträge: 5
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Wer trägt Kosten für notwendige Dienste?
Für unsere alleinstehende Mutter/Schwiegermutter, die als Rentnerin in einer Mietwohnung lebt, wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Die endgültige Form der Betreuung ist noch nicht beschlossen, wahrscheinlich wird es Pflegestufe 1. Problematisch ist, dass wir nicht am Wohnort der Mutter leben und nicht vor Ort unterstützen können.
Der Betreuer erkundigte sich, ob wir bereit sind, für überfällige Rechnungen (Strom, Telefon) aufzukommen, denn es droht die Abstellung beider Dienste. Weiterhin wird eine notwendige Grundreinigung der Wohnung ca. 500 Euro kosten. Abgesehen von den moralischen Aspekten und der Sorge um die Mutter stellt sich die Frage, inwieweit wir für diese Kosten aufkommen müssen oder ob es eine freiwillige Leistung ist? Kann die Stadt/das Land uns rechtlich in die Pflicht nehmen, oder muß unsere Mutter diese Kosten mühsam von ihrer Rente "abstottern"? Dies ist insofern von Bedeutung, als es Geschwister gibt und wir die Kosten aufteilen möchten. Vielen Dank für Antworten und viele Grüße Winfried |
12.08.2009, 15:23 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
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Hallo Winfried,
offensichtlich hat der gesetzliche Betreuer eine desolate Wohnung und ungeklärte finanzielle Verhältnisse (unbezahlte Rechnungen) vorgefunden und die Mutter soll möglichst in der Wohnung verbleiben. Aus Deiner Schilderung geht es nicht ganz klar raus hervor, aber ich gehe nicht davon aus, daß eine Heimunterbringung geplant ist. Für beide Kostenpunkte ist zunächst die Mutter verantwortlich. Dich bzw. die Geschwister kann man rechtlich nicht zur Übernahme der Kosten heranziehen. Wenn ihr also aus sittlichen Gründen Zahlungen leisten wollt, so wäre dies freiwillig. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
12.08.2009, 17:33 | #3 |
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Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 5
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Vielen Dank für die Antwort, wir können dann auf privater Basis über Unterstützung entscheiden.
Ja, Deine Annahmen sind richtig. Eine Heimunterbringung ist nicht geplant, und die Wohnung ist verwarlost. Die Mutter wollte und will sich von den Kindern nicht helfen lassen und auch bei der finanziellen "Überwachung" (Ausgabenkontrolle etc.) keinen Rat annehmen. Aus diesem Grunde wurde das Amt eingeschaltet, bevor noch Schlimmeres passiert. Gruß Winfried |
02.09.2009, 21:51 | #4 |
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Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 42
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Landratsamt soll zahlen
Eigentlich sollte das Landratsamt diese Kosten übernehmen.
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02.09.2009, 22:22 | #5 |
Gast
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Also, soweit ich weiß, können unter bestimmten Umständen - wenn nämlich das Vermögen der Betreuten nicht ausreicht - sehr wohl Kinder zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sein. Es gibt da allerdings sog. "persönliche Freibeträge"; erst beim Überschreiten dieser Summen ist man verpflichtet.
Aber wenn Ihr eh bereit seid, dafür aufzukommen, ist das Problem ja fast gelöst. Was sagt denn Stichwort "Eltern-Unterhalt" bei google dazu? Ich wünsche Euch, daß Eure Mutter mit der Situation, "Betreute" zu sein, einigermaßen zurecht kommt. Gruß - jelka |
03.09.2009, 09:03 | #6 |
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Beiträge: 5
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Inzwischen hat sich die Situation einigermaßen entspannt. Die Mutter hat die Betreuung bzw. das "Einmischen" des Betreuers und Arztbesuche akzeptiert, notwendige Medis werden täglich gebracht, und nach und nach wird auch die Wohnung in Ordnung gebracht. Die Aufwände für den Betreuer werden in Niedersachsen vom Land übernommen. Wir können durch Direktzuwendungen, Sachgeschenke usw., die die Rente überfordern würden, helfen.
Vielen Dank für die Anteilnahme, Jelka Gruß Winfried |
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schulden, unterhalt, unterhaltspflicht |
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