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Besuchsrecht und Besuchsverbot

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Hallo Ich habe folgendes Problem, das mir sehr am Herzen liegt und ich weiss nicht weiter. Mein Vater ist seit ...


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Alt 12.08.2009, 23:58   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 2
Standard Besuchsrecht und Besuchsverbot

Hallo
Ich habe folgendes Problem, das mir sehr am Herzen liegt und ich weiss nicht weiter.
Mein Vater ist seit längerem sehr schwer erkrankt. Zunächst hatte ich die Betreuungsvollmacht. Nach längerem Krankenhausaufenthalt, dann REHA(habe ihn begleitet) kam die Unterbringung in einem Altenheim am Heimatort, das er sich selbst vorher ausgesucht hatte. Von mir ist das 850 km entfernt.
Gerade wieder zu Hause angekommen, bekam ich Post vom Gericht, das meine Schwester den Antrag gestellt hat, die Betreuung auf sie zu übertragen. Ich habe lang hin und her überlegt , weil es in der Vergangenheit öfter Zwist gegeben hat, aber dann doch zugestimmt, weil meine Schwester am Ort wohnt und ich die ortsnahe Versorgung für wichtig hielt.
Dann allerdings fing es an unerfreulich zu werden. Bei jedem Besuch gab es irgendwelchen Zwist, es war einfach nicht erwünscht von meiner Schwester, das ich Vater besuchte. Der letzte Stand des Gespräches war: Sie erteilte mir Besuchsverbot.
Ich habe mich auch daran gehalten, denn ich war nach jedem Besuch total fertig. Mein Vater selbst hat immer bei mir angerufen und so haben wir weiterhin Kontakt gehabt. Er war darüber genauso unglücklich.
Jetzt allerdings hat sich die Situation verschlechtert, wir können nicht mehr telefonieren, da es ihm gesundheitlich sehr schlecht geht und zu befürchten steht, das er uns verlassen wird.

Jetzt meine Frage. Was kann ich tun, um ihn noch einmal zu sehen. Muss ich da erst zu Gericht? Wie lange dauert so etwas. und ( auch nicht unwichtig für mich) wie teuer wird so etwas ungefähr.
Ich möchte ihn doch noch einmal sehen und Abschied nehmen.
Gibt es dafür ne Chance oder hätte ich doch früher reagieren sollen?

Ich bedanke mich für Ratschläge, was ich da jetzt machen kann.

Petitcoeur
petitcoeur ist offline  
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Alt 13.08.2009, 07:45   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen petitcoeur,

das liest sich sehr bedrückend, tut mir leid für Dich.

Ich würde Deiner Schwester -und dem Vormundschaftsgericht unter dem aktuellen Aktenzeichen zur Kenntnis- kurz schriftlich mitteilen, dass Dein Vater nach Deiner Kenntnis im Sterben liegt und Du ihn ein letztes Mal, ungeachtet aller Zwistigkeiten unter Euch Schwestern, sehen möchtest um Dich von ihm zu verabschieden. Du kommst am xy Tag um xy Uhr, vielleicht noch in Begleitung einer neutralen Person.

Grundsätzlich ist das Gericht für Streitigkeiten unter den Betreuergeschwistern nicht zuständig aber wenn es darum geht den Vater wirklich ein letztes Mal zu sehen dann halte ich dies für das schnellste und sauberste Vorgehen.

Wenn die Akte natürlich voll von Unerfreulichkeiten zwischen Euch beiden ist und damit nur weiter Hick Hack eröffnet werden soll dann ......(bitte verstehe mich und diesen Satz nicht falsch, ich will nur versuchen allen evtl. Missverständnissen vorzubeugen)

Viel Glück und alles Gute, Gruss
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.08.2009, 11:07   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

es tut mir auch leid, dass es zwischen Euch solche Probleme gibt. Gerade auch im Hinblick auf das Abschiednehmen von deinem Vater.

Mir stellt sich nur die Frage, ob ein Betreuer, rein rechtlich, überhaupt ein Besuchsverbot, gegen die Tochter des kranken Vaters, erteilen darf.

Ich hoffe, dass Du deinen Vater dennoch besuchen kannst.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 13.08.2009, 12:00   #4
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Meines Wissens darf er es nicht einfach, sondern muss dafür den
Aufgabenbereich "Umgangsbestimmungsrecht" haben und sich selbst dann noch ein Besuchsverbot vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen. Im Übrigen ist der Wille des Betreuten zu beachten.
abend ist offline  
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Alt 13.08.2009, 12:38   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

da kann ich abend nur zustimmen, jedoch gibt es im Rahmen der Gesundheitsfürsorge durchaus auch die Möglichkeit Besuche zu untersagen.

Das wäre der Fall, wenn Deinem Vater durch Deine Besuche ein gesundheitlicher Schaden entsteht und dieser abgewendet werden muss. Ich hatte bisher (leider) auch 2 ähnliche Fälle und mir wurde gesagt, dass ich im Rahmen der Gesundheitsfürsorge durchaus handeln darf. Jedoch lagen beide Klienten nicht im Sterben und es war ganz offensichtlich, dass es ihnen nach den Besuchen gesundheitlich sehr schlecht ging. In dem einen Fall wollte mein Klient gar keinen Besuch von seiner Mutter, in dem anderen Fall konnte sich die Frau aufgrund ihrer Demenz nicht äußern, sie wurde von ihrem Sohn mißhandelt.

In Deinem Fall ist kann man schwer beurteilen was Deine Schwester damit bezweckt. Ob es eher ihr eigener Unmut auf Dich ist, es eine Strafe für Dich sein soll oder ob es ehrliche Sorge um die Gesundheit des Vaters ist.

Ich habe schon einige Angehörige erlebt, die sich am Sterbebett miteinander ausgesöhnt haben, wo es vorher jede Menge Ärger gab und sie sind plötzlich über sich hinausgewachsen. Das ist kein Zeitpunkt um alte Sachen aufzuwärmen. Du wirst immer der Sohn Deines Vaters sein und in solchen Momenten zählt alles andere meistens gar nicht mehr.

Ich würde das Gericht bzw. den Richter/die Richterin oder auch den Rechtspfleger/die Rechtspflegerin sofort anrufen und diese Sache schildern. Notfalls könnte man von dort aus auf Deine Schwester einwirken und sich dieser Sache annehmen.
Tina L. ist offline  
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Alt 13.08.2009, 16:54   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 2
Standard

Ich danke Euch, für die hilfreichen Gedanken.
Versteht bitte, ich möchte hier nicht den ganzen Ärger aufschreiben, aber vielleicht zur Verdeutlichung dieses.
Meine Schwester besteht darauf, das niemand Vater besucht, ohne vorher einen Termin mit ihr abzumachen. Sie ist dann auch anwesend und kommt mit dem Satz ins Zimmer,: Schau mal, wen ich Dir heut mitgebracht habe. Klingt nett, ist aber totale Kontrolle. Jedes Wort wurde kommentiert.
Ich hatte den Wunsche geäussert, Vater alleine zu besuchen. Abgelehnt. Dann habe ich einfach mich nicht bei Ihr gemeldet, sondern nur mit meinem Vater den Besuchstermin abgesprochen. Er war wohl ziemlich aufgeregt vor Freude und hat immer alle nach dem Datum gefragt, so das meine Schwester dies mitbekommen hat, anwesend war, ziemlichen Krach gemacht hat ( Sie wäre jetzt die Betreuerin und hätte das Sagen) und dieses Besuchsverbot ausgesprochen hat.

Wie gesagt, ich bin dann auch nicht mehr hingefahren, sondern habe mit meinem Vater telefoniert. Er hat kurz angerufen, ich dann zurück und wir haben am Telefon die Sachen besprochen, die uns am Herzen lagen. Ich habe versucht einen Weg ohne Krach am Krankenbett zu finden.

Und solchen Krach möchte ich jetzt auch vermeiden.

Ich danke Euch und fahre morgen früh hin und versuche dort auf dem Familiengericht etwas zu erreichen.

Petitcoeur
petitcoeur ist offline  
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Alt 13.08.2009, 17:36   #7
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Puh, das ist heftig !

So wie Du das beschreibst geht das auf keinen Fall! Für mich liest sich das wie ein Machtgehabe, ohne Sinn und Verstand.

Berichte doch bitte mal wie das weitergegangen ist.

Viel Glück!!!!
Tina L. ist offline  
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Stichworte
angehörige, besuchsrecht, besuchsverbot, gesundheitsfürsorge, umgangsrecht


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