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wir brauchen Rat

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Alt 19.08.2009, 09:14   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 5
Standard wir brauchen Rat

unsere Mutter/Schwiegermutter 65 Jahre alt, verwitwet, lebt seit ca. 2 1/2 Jahren in einem Seniorenstift. Sie ist körperlich und geistig vollkommen gesund. Finanziell unabhängig und gut gestellt.
Sie ist Inhaberin eines Wohn/Nutzrechtes, übt dieses Recht aber nicht aus.
Aufgrund mehrerer angedrohter Suzidversuche wurde sie vor ca. 3 Jahren in eine Fachklinik eingewiesen. Während des Aufenthaltes wurde ihr eine Betreuerin vom Amtsgericht beiseite gestellt.
Diese war für die Vermögenswerte/finanziellen Dinge zuständig.

Nach der Entlassung aus der Klinik wollte die Mutter nicht mehr in das Haus zurück. Das Haus wurde geräumt und ist bis vor kurzem für den Zutritt von uns verschlossen gewesen.
Die Betreuung wurde inzwischen aufgehoben und wir konnten das erste Mal das Haus von innen besichtigen.

Nach dem über einen so langen Zeitraum weder gelüftet noch gesäubert wurde, ist an allen Decken und Wänden eine dicke Schimmelschicht, Böden sind durch eingedrungenes Wasser aufgeweicht, Sanitäranlagen verrostet und nicht mehr nutzbar.
Das Haus selbst ist von Unkraut und Efeu überwuchert. Das Dach und die Regenrinnen wurden dadruch teilweise angehoben und Regenwasser konnte ungehindert eindringen.

Die Betreuerin wurde merhfach schriftlich von meinem Mann gebeten das Haus zu lüften oder evtl. eine Putzfrau/Nachbarin usw. anzustellen, die sich darum kümmert. Die Mutter selbst hat sich nicht zuständig gefühlt und auch kein Interesse daran gehabt.
Uns selbst hat die Betreuerin die Pflege des Hauses verweigert.

Nun meine Frage. Ist dieses Verhalten der Betreuerin grob fahrlässig? Müssen wir die wissentliche und willentliche Zerstörung hinnehmen.
Uns ist klar das sie in erster Linie dafür sorgen muß das die Mutter finanziell sicher gestellt ist, das Haus erst in zweiter Linie wichtig wäre.
Es ist jedoch so das für beides, Haus und Seniorenstift genügend finanzielle Mittel vorhanden gewesen wären. Weder ein Dritter noch der Staat irgendwelche Zuzahlungen hätten leisten müssen.

Zumal der Wohnwert von 140.000.-- ja ebenfalls zum Vermögen zu zählen ist. Dieser Betrag wäre bei einem jetzigen Verkauf des Wohnrechtes nicht mehr zu erzielen.
Somit hat die Betreuerin unsere Mutter in finanzieller Hinsicht geschädigt.

Ich bin für jede Antwort dankbar und erkläre selbstverständlich gerne weitere Hintergründe.

Uschi
Uschi ist offline  
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Alt 19.08.2009, 15:58   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Uschi,

dann will ich mal versuchen zu antworten.

Hattet ihr Eure Sorge um das Haus dem Vormundschaftsgericht mitgeteilt?
In welchem Zustand war das Haus vorher, lässt sich das evtl. belegen?
Gibt es Wertgutachten welches die Wertminderung klar beziffert oder sind alles eher subjektive Eindrücke und Einschätzungen? (bitte nicht falsch verstehen)

Grundsätzlich ist es bei derart komplexen Frage sehr schwer eine
allgemeingültige Anwort zu geben. Ohne das Haus vorher und nachher gesehen zu haben und auch ohne die Beweggründe der Betreuerin zu kennen kann ich z.B. nicht sagen, ja klar war (grob) fahrlässig.
Betreuer sind allerdings verpflichtet keine Eigentumsschäden, weder an Wohnungen noch an Häusern noch sonstwo eintreten zu lassen.

Eine wirkliche Hilfe sind meine zusätzlichen Fragen jetzt für Dich wahrscheinlich nicht aber vielleicht haben andere ja auch noch eine Meinung.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.08.2009, 17:56   #3
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Registriert seit: 18.08.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 5
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hallo Michaela,

erstmal danke für die Antwort.

Das Haus war vor der Betreuung nicht in diesem Zustand. Die Mutter hat es zwar nicht sonderlich gepflegt oder regelmäßig geputzt. Renoviert (neue Tapeten oder Teppiche) wurde wohl schon seit einiger Zeit ebenfalls nichts.
Jedoch war weder Schimmel, noch Wassereinbruch im Haus. Die Böden waren zwar nicht die modernsten aber in Ordnung. Sanitäre Anlagen waren weder verrostet noch unbrauchbar.
Die Grünanlage um das Haus herum wurde in regelmäßigen Abständen von meinem Mann und dem damals noch lebenden Schwiegervater in Ordnung gehalten.



Die Probleme, die sich mit der Betreuerin herausgestellt haben, hat mein Mann sowohl dem Vormundschaftsgericht als auch der zuständigen Anwaltskammer mitgeteilt, da sie ja nicht nur als betreuerin tätig war sondern sich auch anwaltlich betätigt hat.
Auf seine Schreiben kamen logischerweise Erwiderungen der Betreuerin, die die Vorwürfe vehement abgestritten hat und in einer Gegendarstellung behauptet das mein Mann für den Zustand des Hauses verantwortlich wäre. Und somit wurden unsere Einwände als gegenstandslos abgetan.
Um es nochmals deutlich zu sagen. Mein Mann hatte seit seinem Auszug im Jahr 2001 keinen Schlüssel zum Haus. Seit der Einweisung seiner Mutter im Mai 2006 auch keine Möglichkeit in das Haus zu kommen.
Zutritt wurde von der Betreuerin verwehrt mit der Begründung, er hätte keinerlei Recht das Haus zu betreten. Wir wissen das er sich nicht ohne triftige Gründe einfach Zugang zum Haus hätte verschaffen können. Er hat das auch nie versucht. Es wurden jedoch viele Schreiben an die Betreuerin geschickt, sich doch um das Haus zu kümmern.

Ein Wertgutachten haben wir nicht, jedoch Nachweise des Steuerberaters, der den Wert des Hauses in der Erbaufstellung beziffert hat. Danach wurde ja auch der Wohnwert für die Mutter errechnet. Ebenfalls Fotos aus früheren Jahren (ca. 6-7 jahre alt) sowie Fotos des jetzigen Zustandes.

Ein Gutachten über den derzeitigen Wert müßten wir erstellen lassen.

Die Beweggründe der Betreuerin sind uns mehr als suspekt. Seit der Beschwerde beim Amtsgericht wegen ihres Verhaltens fallen ihr immer haarsträubendere Dinge ein, die sie uns jetzt in ihrer Funktion als Rechtsanwältin (Betreuung wurde ja aufgehoben)nachsagen kann.
Da kommen Schreiben in denen sie uns Diebstahl, Betrug und Mordkomplott gegen die Mutter/Schwiegermutter unterstellt.

Um es nochmal ganz deutlich zu machen. Mein Mann/wir hätten weder einen finanziellen Vorteil wenn das Wohnrecht verkauft werden würde noch wenn man das Haus vermieten könnte.
In beiden Fällen würde der Erlös einzig der Mutter zugute kommen.
Verkauf oder Vermietung wurden von der Betreuerin ebenfalls abgelehnt.

Das Verhalten der Betreuerin hat also in jedem Fall einen großen finanziellen Schaden verursacht.

Grüsse Uschi
Uschi ist offline  
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Alt 19.08.2009, 18:35   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Uschi,

nochmal ich.
Tut mir sehr leid, das Ihr anscheinend sehr schlechte Erfahrungen mit einer Betreuerin gemacht habt.
Ich denke, ohne Anwalt kommt Ihr da nicht wirklich weiter, zumal es anscheinend um wirkliche Werte geht.

Eines verstehe ich allerdings nicht, Du schreibst:
Auf seine Schreiben kamen logischerweise Erwiderungen der Betreuerin, die die Vorwürfe vehement abgestritten hat und in einer Gegendarstellung behauptet das mein Mann für den Zustand des Hauses verantwortlich wäre.

und weiter:
Zutritt wurde von der Betreuerin verwehrt mit der Begründung, er hätte keinerlei Recht das Haus zu betreten.

Das geht doch gar nicht zusammen.

Bei unserem Gericht mache ich die Erfahrung, wenn ich bestimmte Aufgabenkreise habe dann wird schon sehr darauf gesehen dass ich diese auch erfülle. Solche Widersprüche wie oben wären doch in einem Verfahren kinderleicht nachzuweisen, irgendwas geht da wirklich ganz verquer.

Noch ein Hinweis für Dich, so gut wie alle Betreuer haben eine Haftpflichtversicherung, wenn Ihr sicher seid, dass Schaden enstanden ist und Ihr das auch nachweisen könnt, dann würde ich wirklich einen Anwalt mit der Durchsetzung Eurer Ansprüche gegen die Betreuerin beauftragen.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.08.2009, 09:18   #5
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 5
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hallo Michaela,

ja, es liest sich wirklich wiedersprüchlich. Ist halt immer so wenn man nicht alle Hintergründe und Geschehnisse auf einmal schildern will oder kann.

Wir haben einen Anwalt, da die Betreuerin schon während der Betreuungszeit einen Klage gegen meinen Mann eingereicht hat. Sie möchte das die Hausüberschreibung rückgängig gemacht wird. Begründung ist..mein Mann hätte sich das Haus unter betrügerischer Absicht und durch verbale und körperliche Bedrohung gegen seine Mutter angeeignet. In diesem Prozess wird jetzt am 27.08.2009 ein Urteil gesprochen werden. Alle Vorwürfe gegen meine Mann sind ausgeräumt und durch Zeugen und Beweisunterlagen wurde festgestellt das er sich nicht falsch verhalten hat. So die Aussage des Richters bei der letzten Verhandlung im Juni 2009.

Bei dieser RA geht einiges nicht zusammen.
Die Vorwürfe die wir machen drehen sich nicht um ihre Arbeit als RA für die Mutter sondern über ihre Betreuertätigkeit.

Auch unser Anwalt hat schon Beschwerde gegen sie eingereicht, da sie sich auch ihm gegenüber eindeutig verleumderisch verhalten hat. Auch das leider erfolglos.

Sie behauptet in ihrer Gegendarstellung mein Mann hätte das Schloss des Hauses austauschen lassen, somit jederzeit Zugang zum Haus gehabt und sich ja drum kümmern können.
Richtig jedoch ist das sie das Schloss hat austauschen lassen. Das können wir auch nachweisen. 1. durch den Handwerker der den Austausch gemacht hat und 2. weil nach Beendigung der Betreuung meinem Mann ein neuer, kaum benutzer Schlüssel übergeben wurde, den er vorher noch nie gesehen hatte.

Das Zutrittsverbot hatte sie meinem Manns schriftlich zugesandt.
Mit der Aussage...es wäre davon auszugehen das er/wir evtl. das Haus leerräumen oder zerstören würden.

Je nach Laune wurde er dann aber wieder schriftlich aufgefordert sich darum zu kümmern das Wasser abgestellt oder Mülltonnen an die Straße gestellt werden sollten.
Ich muß dazu sagen die Mutter lebt nur fünf Gehminuten vom Haus entfernt, wir ca. 20 km. Ich selbst darf das Grundstück überhaupt nicht betreten. Ich habe Grundstücksverbot, ausgesprochen durch die Betreuerin vor Zeugen.
Begründung: Ich wäre nicht Miteigentümerin und hätte deshalb auch kein Recht mich dort aufzuhalten.

Wir haben kommende Woche einen Termin bei unserem Anwalt um diese Sache nochmals durchzusprechen und dann Klage gegen die Betreuerin einzureichen.
Es gibt leider noch einige Punkte mehr, die wir vor Gericht klären müssen.
In einem ihrer letzten Schreiben in ihrer Funktion als Betreuerin hat sie meinem Mann Diebstahl von Geld und Diamanten unterstellt und dies von ihm zurückgefordert.

Um das noch kurz zu erklären. Der Schwiegervater hat Gelder in Form von Diamanten angelegt, diese und das Geld wurden im Safe des Hauses aufbewahrt. Bis zum Tod des Vaters hatte mein Mann keinen Schlüssel, nach dessen Tod ebenfalls nicht, erst nach Beendigung der Betreuung und da war der Safe leergeräumt.

Die Mutter wurde ohne einen Safeschlüssel in die Klinik eingeliefert, kann ihn also auch nicht ausgeräumt haben. Er muß von der Betreuerin leergeräumt worden sein. Anders ist es nicht möglich, niemand sonst hatte Zugang.
Bitte nicht falsch verstehen, ich/wir unterstellen ihr nicht diese Dinge behalten zu haben. Vielleicht hat sie alles an die Mutter weitergegeben, wir wissen es nicht.

Dann kann es jedoch sicher kein korrektes Vorgehen sein meinem Mann Diebstahl dieser Sachen zu unterstellen.

Es gäbe noch mehr das ich hier anführen könnte, das würde den Rahmen aber sprengen.

Grüsse
Uschi
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haftung, haus, wertgutachten

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