Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, abend, danke für den Link auf "Handlungsgrundsätze", der mir weitergeholfen hat, einen Weg durch das bisher für mich ein ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 26.08.2009, 21:03   #21
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Hallo,
abend, danke für den Link auf "Handlungsgrundsätze", der mir weitergeholfen hat, einen Weg durch das bisher für mich ein wenig undurchdringliche Gewirr der Begriffe "freie oder natürliche Willensäußerungen" zu finden. Als Neuling auf dem Gebiet der Betreuung muss ich wohl noch viel lernen.
Was ich bisher in der für mich sehr interessanten Diskussion vermisste und was nur von deiner Seite geäußert wurde, war der Hinweis auf das Wohl und Seelenheil der Betreuten. Wie soll ich bitte das Leben in der Einrichtung schön für sie zu gestalten versuchen? Es ist nicht schön für sie, so oder so.
Es ist richtig, die Sache mit der Betreuung und Unterbringung meiner Mutter ist von Anfang an nicht gut gelaufen. Ich hatte als ich die Betreuung für meine Mutter beantragte, dem Gericht mitgeteilt, dass ich ab Juli die Pflege meiner Mutter übernehmen würde. Meine Schwester marschierte daraufhin zum Gericht und zeigte mich an wegen "Bankvollmacht-Erschleichung". Sie muss wohl auch noch mehr Geschütz gegen mich aufgefahren haben, wie mir die Betreuungsbehörde in Rastatt telefonisch mitteilte. Obwohl seit April d.J. mit meiner Schwester abgesprochen war, dass ich meine Mutter betreue, gab sie meine Mutter in Kurzzeit-
pflege hier im Heim, wo sie dann zur Dauerpflege auch verblieb. Es ist unmöglich, zu einem Gespräch mit ihr zu kommen. Die Vorgehensweise des Gerichts zu Anfang der Betreuung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wieso hat es keine vorläufige Betreuung für meine Mutter eingesetzt? Die Betreuung wurde sehr rasch veranlasst, innerhalb von drei Wochen.
Die Frage, ob wegen dringend notwendiger Maßnahmen eine vorläufige Betreuerbestellung durch einstweilige Anordnung geboten sei, hatte ich mit
Nein beantwortet.
Eine Frage zur Betreuerin: Sie organisiert hier im Heim die Seniorennachmittage. Ich hörte auch, dass sie Fragestunden einmal monatlich abhält für Betreute und Angehörige. Ich weiß nicht, in welchem Abhängigkeitsverhältnis zum Heim sie steht. Aber ist es vereinbar mit ihrem Pflichten als Berufsbetreuerin? Ich möchte noch erwähnen: Das Heim wird von der Gemeinde getragen, einem kleinen Ort im Schwarzwald, die Betreuerin ist in der Gemeinde wohnhaft und hat noch mehrere Betreute im Heim, einmal wöchentlich besucht sie ihre zu Betreuenden.
Gestern hat sie meiner Mutter Mirabellen mitgebracht, die diese jedoch nicht wollte: "Ich lasse mich von Ihnen nicht bestechen, dass ich hier im Heim bleiben muss."
Nach einem vergeblichen Gespräch mit der Heimleitung und dem Hinweis, dass seitens der Betreuerin meiner Mutter gegenüber immer wieder betont wird, sie müsse auf der Pflegestation bleiben, es gäbe keine andere Möglichkeit (ist dies nicht Beeinflussung und gesetzwidrig?) hoffe ich nun auf das Ende der Gerichtsferien und einen Entscheid von dort.
Ganz liebe Grüße und ein großes Dankeschön für eure aufmunternden und zum Nachdenken anregenden Gedanken - und für euer Mitgefühl.
- lonnykatze

lonnykatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 00:01   #22
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Lonnykatz,

Zitat:
Ich weiß nicht, in welchem Abhängigkeitsverhältnis zum Heim sie steht. Aber ist es vereinbar mit ihrem Pflichten als Berufsbetreuerin?
Es kommt darauf an auf welcher Grundlage sie dort arbeitet. Sie dürfte keinesfalls in dem Heim angestellt sein, sie sollte für ihre Tätigkeit keine Verträge mit den betreuten Menschen abschließen, um bezahlt zu werden (Insichgeschäft). Dafür müsste ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden.

Ich weiß allerdings nicht wie das ist, wenn sie auf Stundenbasis dort arbeitet und nicht festangestellt ist. Kannst Du das nicht ggf. über die Heimaufsicht herausbekommen?

Sie besucht die Betreuten 1 x wtl. in Ausübung ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuerin? Das wäre sehr viel.

Mir fehlt da in der Tat ein wenig Abgrenzung zur Berufsbetreuung, auf mich wirkt das schon etwas merkwürdig, aber die Betreuer arbeiten eben alle unterschiedlich. Das ist von hier aus wirklich schwer zu beurteilen.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 00:24   #23
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

§ 1897, 3 BGB spricht nicht nur von einem "Abhängigkeitsverhältnis", d.h. i.d.R Arbeitsverhältnis, sondern auch von einer "anderen engen Beziehung" ...
BGB - Einzelnorm

Wäre halt die Frage, ob die Betreuerin für die Organisation der Seniorennachmittage entlohnt wird oder ob sie dies ehrenamtlich macht.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 09:34   #24
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Moin Kohlenklau,

dass das einen Unterschied machen würde hatte ich auch mal gedacht. Falsch gedacht.
Ich war ehrenamtlich im Vorstand einer Obdachlosenorganisation, ein Richter hat sich prompt geweigert mich weiter zu bestellen (meine Kunden sind hauptsächlich aus dem Obdachlosenbereich) Ich musste meine ehrenamtliche Tätigkeit sofort einstellen ansonsten wäre ich bei diesem Richter entpflichtet worden gerade wegen dieser vertrackten..."anderen engen Beziehung".

Im vorliegenden Fall dürfte die Berufsbetreuerin sich als Altenmittagsorganisatorin in einem Altenheim in dem sie Betreute hat grob fehlerhaft verhalten. Wobei mich auch stutzig macht, dass eine Berufsbetreuerin so viel Zeit haben sollte.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 11:18   #25
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
dass das einen Unterschied machen würde ...
Hallo Michaela,

darauf wollte ich doch hinaus, daß es im Ergebnis mglw. keinen Unterschied macht, da neben einem "Abhängigkeitsverhältnis" auch noch andere Beziehungen berücksichtigt werden müssen. Mit dem ehrenamtlichen Engagement sehe ich allerdings Probleme. Was passiert, wenn Du Dich im Sportverein engagierst und ein Klient ist Mitglied dieses Vereins? Was passiert, wenn Du bei einer "Tafel" als Vereinsmitglied Lebensmittel einwirbst, die an Klienten weitergegeben werden?
Aber "andere enge Beziehungen" ist halt ein unbestimmter Rechtsbegriff und daher dürfte ein Richter einen weiten Interpretationsspielraum haben (solange dazu keine Rechtssprechung vorliegt).

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2009, 17:38   #26
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Zitat:
Zitat von lonnykatze Beitrag anzeigen
Eine Frage zur Betreuerin: Sie organisiert hier im Heim die Seniorennachmittage. Ich hörte auch, dass sie Fragestunden einmal monatlich abhält für Betreute und Angehörige. Ich weiß nicht, in welchem Abhängigkeitsverhältnis zum Heim sie steht. Aber ist es vereinbar mit ihrem Pflichten als Berufsbetreuerin? Ich möchte noch erwähnen: Das Heim wird von der Gemeinde getragen, einem kleinen Ort im Schwarzwald, die Betreuerin ist in der Gemeinde wohnhaft und hat noch mehrere Betreute im Heim, einmal wöchentlich besucht sie ihre zu Betreuenden.
Hallo lonnykatze,

schau mal hier:

Heimmitarbeiter als Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

Tja, wenn die Betreuerin clever wäre, müsste sie wohl die Rückkehr der Mutter in ihre Wohnung erlauben, denn die nur vorübergehende Unterbringung in einem Heim, zu dem eine Bindung besteht, rechtfertigt wohl nicht die Entlassung der Betreuerin (siehe Urteil AG Kleve, weiter unten unter diesem Link).

Viel Glück, lonnykatze!
abend
abend ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 00:03   #27
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Hallo, guten Abend,
danke für den Link, abend, hab ich mir gleich notiert.
Und Tina L., ich hab noch mal nachgefragt, die Betreuerin kommt nicht regelmäßig und bleibt auch nicht sehr lange, manchmal nur 10 Minuten. Wenn sie dann mehrere zu Betreuende im Heim hat, reicht vielleicht eine Stunde aus.
Ich hab nun noch eine Frage, die Wohnung meiner Mutter betreffend. Die Betreuerin hat angeblich noch keine Genehmigung des Gerichts zum Wohnungsverkauf eingeholt, aber bereits die Wohnung schätzen lassen. War sie dazu berechtigt? Die Kosten hierfür wären doch vorerst vermeidbar gewesen. Es ist ja noch gar nicht sicher, dass die Wohnung verkauft wird. Vielleicht kann sie auch vermietet werden.
Sie wollte das Telefon abmelden, ich bat sie, es noch bereitzuhalten, weil ich keinen Anschluss habe in meiner Wohnung nebenan, die Wohnung ist nur vorübergehend gemietet, weil ich meine Mutter ja betreuen wollte. Schließlich telefoniere ich auch wegen und mit meiner Mutter im Heim viel. Nun bekam ich die Telekomrechnung von ihr, und ich weiß nicht, ob ich auch die Grundgebühr zahlen muss, sollte diese nicht von der Betreuerin mit den Wohnungskosten abgerechnet werden oder ist dies sehr kleinlich von mir? Es geht ja auch um zukünftige Grundgebühren, und ist nicht ein eventueller Neuanschluss bei der Telekom teurer als eine durchgehende Bereithaltung? Und was ist mit den GEZ-Gebühren? Es wäre im Interesse aller, wenn bald eine Lösung gefunden würde.
Herzliche Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 00:20   #28
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo lonnykatze,

wegen des Telefones finde ich es offen gesagt in der Tat kleinlich, dass du dich nun an den Grundgebühren "aufreibst". Diese müsstest du bei einem Anschluss bei dir schliesslich auch tragen und alleine wegen dir besteht noch der Anschluss bei deiner Mutter!
Alternativ könntest du übrigens mal schauen (du nutzt ja auch das internet), ob du bei einem möglichen Wechsel von der Telekom weg in einem Paket aus Telefon und Internet bei alternativanbietern wie z.B. Vodafone oder vielleicht regionalanbietern günstiger fährst. Diese verlangen in der Regel auch keine oder nur eine sehr geringe Bereitstellungsgebühr, anders als die Telekom.
Wie hoch sind denn die Grundgebühren, die du nun zahlen musst? (ältere Menschen haben oft alte Verträge, dies kann positiv ausfallen, oder auch negativ, je nachdem)

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2009, 02:52   #29
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Hallo MurphysLaw,

die Grundgebühren sind nicht so sehr hoch, ich glaube 14 Euro.
Es ging mir eigentlich auch mehr ums Grundsätzliche, ob alle Nebenkosten weiterlaufen oder beseitigt werden sollten. Der Gesetzgeber geht doch davon aus, dass man einem Menschen nicht voreilig sein Wohnumfeld nehmen sollte.
Genau so einen Flatrate, wie Du sie nennst, habe ich auch, funktioniert allerdings seit meinem Umzug nicht, deshalb bin ich seit 2 Monaten ohne Telefon, und freenet bucht fleißig Umzugskostenpauschale und Flatrategebühr ab. Bisher schon über hundert Euro für Nichts bezahlt.
Schade, dass mir niemand auf meine Frage antworten konnte, ob Betreuerin die Wohnung schon mal schätzen lassen darf, obwohl noch keine Genehmigung vom Gericht.
Kann mir jemand vielleicht sagen, wieviel eine Betreuerin verdient?
Und richtet sich dies dann danach, ob die Betreute vermögend ist oder nicht? Nach dem Wohnungsverkauf wäre meine Mutter ja vermögend.
Ich hab für meine Mutter bereits vor und nach meinem Umzug die Betreuung beantragt, das Gericht hat jedoch eine Berufsbetreuerin eingesetzt und ist auch nicht bereit zu einer Übertragung. Kann diese Entscheidung angefochten werden? Und wie stellt man es an, vor dem Sozialgericht einen Betreuerwechsel zu beantragen?
Das Gericht hatte vergessen, eine Aufenthaltsbestimmung der Betreuerin für den zu Betreuenden zu erteilen. Kann es im Nachhinein der Betreuerin diese noch gewähren? Ich verstehe nicht, warum es mir die Betreuung verwehren möchte. Langsam habe ich das Gefühl, gegen eine Mauer von Gleichgesinnten zu laufen.
Danke im voraus für Eure Antworten.
Gruß und einen schönen Sonntag, lonnykatze
lonnykatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2009, 09:20   #30
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen lonnykatze,

wenn beabsichtigt ist die Wohnung zu verkaufen dann muss die Betreuerin den Wert ermitteln lassen. Das muss auch nicht unbedingt (viel) Geld kosten.
Eine Genehmigung vom Gericht dazu ist nicht erforderlich.

Die Betreuervergütung ist gestaffelt nach Aufenthaltsorten (Wohnung- da gibts mehr oder Heim- da gibts weniger) und Anzahl der Betreuungsmonate, bei vermögenden Betreuten verdient man in der Staffelung ein kleines bißchen mehr.

Einen Betreuerwechsel beantrag man beim zuständigen Amtsgericht, nicht beim Sozialgericht.

Wenn die Aufenthaltsbestimmung nicht eingerichtet wurde, dann vielleicht weil das nicht nötig war?

Das Gericht hat auf Deinen Antrag auf Übernahme der Betreuung sicher etwas geschrieben, vielleicht kanst Du nochmal nachsehen.

Angehörige unterschätzen oft den Eindruck den sie (bei Gericht) hinterlassen, vielleicht kann ich das an Deiner Frage verdeutlichen. Du fragst, warum nimmt das Gericht nicht mich als Betreuer?
Die Person des Betreuers ist dem Gericht erst mal egal aber es muss gewährleistet sein, dass die Betreute durch die bestellte Vertretung in ihren Bedürfnissen, unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten, wirklich vertreten wird.
Das können dann auch mal Ergebnisse werden die dem Betreuten, und vor allem den Angehörigen nicht einleuchten und nicht gefallen aber die letztendlich zum Schutz des Betreuten sind. Für Angehörige ist es an solchen Stellen nicht leicht die Objektivität zu wahren und das mitanzusehen.

Klar ist zum Beispiel, dass Du durch die Umentscheidung jetzt fürs Heim anscheinend in Schwierigkeiten gekommen bist.
Die Wohnung in der Du lebst hast Du nur vorübergehend angemietet, Du dachtest in der Wohnung der Mutter weiter zu leben usw. Ich will Dir damit nichts unterstellen oder Dich kränken, ich will nur versuchen Dir zu verdeutlichen warum z.B. ein Gericht nicht zweifelsfrei jetzt von der Wahrnehmung der Interessen alleine Deiner Mutter ausgehen kann und vielleicht deswegen mit der Übertragung der Betreuung auf Dich zögert.

Das alles sind Gedanken und Möglichkeiten die mir beim Lesen gekommen sind, es ist schwierig aus der Ferne und ohne genaue Kenntnis aller Sachverhalte zu sagen: so oder so ist das, das ist Richtig und das ist Falsch.

Dir auch einen schönen Sonntag, Gruss
Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39