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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von lonnykatze Eine Frage zur Betreuerin: Sie organisiert hier im Heim die Seniorennachmittage. Ich hörte auch, dass sie ...


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Alt 30.08.2009, 11:49   #31
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
Standard

Zitat:
Zitat von lonnykatze Beitrag anzeigen
Eine Frage zur Betreuerin: Sie organisiert hier im Heim die Seniorennachmittage. Ich hörte auch, dass sie Fragestunden einmal monatlich abhält für Betreute und Angehörige. Ich weiß nicht, in welchem Abhängigkeitsverhältnis zum Heim sie steht. Aber ist es vereinbar mit ihrem Pflichten als Berufsbetreuerin? Ich möchte noch erwähnen: Das Heim wird von der Gemeinde getragen, einem kleinen Ort im Schwarzwald, die Betreuerin ist in der Gemeinde wohnhaft und hat noch mehrere Betreute im Heim, einmal wöchentlich besucht sie ihre zu Betreuenden.
Gestern hat sie meiner Mutter Mirabellen mitgebracht, die diese jedoch nicht wollte: "Ich lasse mich von Ihnen nicht bestechen, dass ich hier im Heim bleiben muss."
Hallo

An der Tatsache, dass jemand als BT´in in derselben Gemeinde wohnt, die auch das Heim betreut kann ich nichts anrüchiges finden - das kommt mir eher stimmungsgetragen vor Was anderes wäre mE wohl, wenn sie von der Gemeinde als BT beschäftigt wäre.

Das "hüpfende Komma" [in memoriam - Gott hab ihn selig] ist zunächst auch mM das exakte/tatsächliche Abhängigkeitsverhältnis bzw. die enge Beziehung gegenüber der Einrichtung.

LG, Henrik
Henrik ist offline  
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Alt 30.08.2009, 13:24   #32
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo lonnykatze,

Schau hier:
http://verhungern-im-heim.de/images/...ste-2009-5.pdf

Hier sind Anlaufstellen gelistet, die dir sicher weiterhelfen können.

Ob vorhandene Immobilien veräußert werden oder nicht, spielt keine Rolle dafür, ob ein Betreuter als vermögend angesehen wird. Der Antrag auf Betreuerwechsel muss an das Vormundschaftsgericht gestellt werden, aber das weißt du ja sicher.

Nach meinem Eindruck neigen die Vormundschaftsgerichte schnell dazu, einen Berufsbetreuer zu bestellen, sobald Konflikte zwischen den Angehörigen deutlich werden. Du hast ja geschrieben, dass deine Schwester ordentlich was gegen dich aufgefahren haben soll.

In deinem Fall scheint mir entscheidend zu sein, mit welcher Begründung der Mutter der Verbleib bzw. die Rückkehr in ihrem Zuhause verwehrt werden soll, wenn es die Möglichkeit gibt, von ihrer Tochter in ihrem Zuhause betreut zu werden und die Mutter dies auch ausdrücklich wünscht.

Ich finde, auf die Klärung dieses Sachverhaltes solltest du unbedingt pochen. Ebenso auf Aufklärung des Sachverhalts, welche spezielle Bindung die Betreuerin zu diesem Heim hat.
Sowas kann man nicht einfach übergehen.

Wie sieht das aus mit deiner Schwester? Schaut sie überhaupt nach ihrer Mutter? Wenn sie sich nie blicken lässt, ist das vielleicht eine interessante Information für das Vormundschaftsgericht.

Liebe Grüße
abend
abend ist offline  
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Alt 30.08.2009, 13:50   #33
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo abend,

Du schreibst:
Ob vorhandene Immobilien veräußert werden oder nicht, spielt keine Rolle dafür, ob ein Betreuter als vermögend angesehen wird.

Wenn eine Immobilie veräussert ist verfügt der Betreute danach über Vermögen und wird als vermögend abgerechnet.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.08.2009, 14:11   #34
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hallo Michaela,

aber eine vorhandene Immobilie bzw. deren geschätzter Wert wird doch auch schon vor einer Veräußerung zum Vermögen des Betreuten gezählt, und er entsprechend als vermögend oder nicht vermögend eingestuft, oder nicht?

Gruß
abend
abend ist offline  
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Alt 30.08.2009, 14:25   #35
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Das kann man so nicht direkt sagen. Ich hatte schon eine Betreute, die trotz Besitz eines Hauses von Grundsicherung lebte. Hier hat sich das Grundsicherungsamt ins Grundbuch eingetragen.
Der Wert des Hauses o.ä. wird zwar in dem Sinne mit berücksichtigt, da aber eine Veräußerung derzeit nicht anstand und sie über kein weiteres "frei verfügbares" Vermögen verfügte, galt sie vorerst indirekt als mittellos.
BetrKl ist offline  
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Alt 30.08.2009, 18:35   #36
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Klar ist zum Beispiel, dass Du durch die Umentscheidung jetzt fürs Heim anscheinend in Schwierigkeiten gekommen bist.
Die Wohnung in der Du lebst hast Du nur vorübergehend angemietet, Du dachtest in der Wohnung der Mutter weiter zu leben usw. Ich will Dir damit nichts unterstellen oder Dich kränken, ich will nur versuchen Dir zu verdeutlichen warum z.B. ein Gericht nicht zweifelsfrei jetzt von der Wahrnehmung der Interessen alleine Deiner Mutter ausgehen kann und vielleicht deswegen mit der Übertragung der Betreuung auf Dich zögert.
Eine persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung bzw. Pflege ist unter normalen Umständen praktisch nicht finanzierbar. Es kann doch wohl nicht sein, dass sich Angehörige, die das leisten wollen, auch
noch verdächtigen lassen müssen, sie spekulierten nur auf Dinge wie kostenfreies Wohnen. Und vielleicht noch unentgeltliches Telefonieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Denkweise beim Vormundschaftsgericht besteht.
abend ist offline  
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Alt 30.08.2009, 19:45   #37
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo abend,

ich kann Deine Spekulation, dass jemand verdächtig wird sich Vorteile zu erschleichen wenn mögliche Sichtweisen dargestellt werden überhaupt nicht nachvollziehen.

Es ist mir beim Lesen durch den Kopf gegangen und wird vielleicht auch anderen, dem Gericht z.B., ebenfalls durch den Kopf gehen.
Mein Beitrag war als Hinweis gedacht in dieser Hinsicht vielleicht noch gesondert etwas vorzutragen, diese Idee zu entkräften.
Gedanken in verschiedene Richtungen zu entwickeln tut nicht weh.

Im übrigen sind solche Dinge in meinem Berufsalltag nicht selten - was aber nicht bedeutet, dass das hier der Fall ist.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.08.2009, 00:25   #38
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Danke, abend, für die Hinweise. Werde ich mir nachher anschauen.

Der Antrag auf Betreuerwechsel muss an das Vormundschaftsgericht gestellt werden, aber das weißt du ja sicher.

Betreuerwechsel hatte ich beim Gericht beantragt, und Freitag war ein Richter vom Vormundschaftsgericht im Heim und hat meine Mutter befragt, Ich musste so lange den Raum verlassen und durfte erst herein, als meine Mutter darauf bestand, dass ich zugegen sei. Auf meine Frage, warum ich nicht dabei sein konnte, meinte er, die Angehörigen würden immer dazwischenreden. Er machte mir auch wenig Hoffnung auf einen Wechsel wegen der geschwisterlichen Differenzen. Und wenn der Betreuerin kein Fehler nachzuweisen sei, wäre ohnehin wenig zu machen.
Meine Mutter schrieb heute zwei Sätze auf meine Anregung hin, dass sie wünsche, ihre beiden Töchter sollen die Betreuung übernehmen und falls dies nicht möglich sei, gab sie mich als Person an. Die werde ich morgen an das Gericht schicken zusammen mit der Erklärung, dass meine Schwester und ich ja noch beide die Bankvollmacht haben. Geht diese nicht der Betreuung vor?
Weiterhin fragte ich an, ob es vereinbar sei mit einem Antrag auf Sozialhilfe, den die Betreuerin gestellt hatte, Kosten für die Betreuung meiner Mutter aufzubürden, wenn Angehörige da sind, die dies übernehmen könnten. Die Rente meiner Mutter ist klein, und schon die 200 Euro Betreuungskosten fallen hier ins Gewicht.


Nach meinem Eindruck neigen die Vormundschaftsgerichte schnell dazu, einen Berufsbetreuer zu bestellen, sobald Konflikte zwischen den Angehörigen deutlich werden. Du hast ja geschrieben, dass deine Schwester ordentlich was gegen dich aufgefahren haben soll.

Ich weiß nicht, was sie dem Richter alles erzählt hat. Er war jedenfalls der Meinung, ich würde Erwerbsminderungsrente bekommen, weil er sich bei mir Altersrente nicht vorstellen konnte. Ist man dann gehindert, seine Mutter zu pflegen, wenn man erwerbsgemindert ist? Ich konnte ihn aber beruhigen, dass ich schon im Altersruhestand bin.

In deinem Fall scheint mir entscheidend zu sein, mit welcher Begründung der Mutter der Verbleib bzw. die Rückkehr in ihrem Zuhause verwehrt werden soll, wenn es die Möglichkeit gibt, von ihrer Tochter in ihrem Zuhause betreut zu werden und die Mutter dies auch ausdrücklich wünscht.

Begründung war bisher, meine Mutter sei zu krank und wisse nicht mehr, was gut für sie sei. Der Hausarzt ist z. Zt. im Urlaub und erst in 3 Wochen wieder zurück. Er hatte ja gemeint, man solle nichts überstürzen.

Ebenso auf Aufklärung des Sachverhalts, welche spezielle Bindung die Betreuerin zu diesem Heim hat.
Sowas kann man nicht einfach übergehen.

Ich hoffe, dass ich das noch herausbekomme.

Wie sieht das aus mit deiner Schwester? Schaut sie überhaupt nach ihrer Mutter? Wenn sie sich nie blicken lässt, ist das vielleicht eine interessante Information für das Vormundschaftsgericht.

Schwester wohnt 10 km entfernt und kommt alle 14 Tage mal unsere Mutter besuchen, für ca. eine halbe Stunde.

Zur Frage des Wohnschmarotzens ist zu bemerken, dass ich eine Wohnung neben der meiner Mutter gelegenen angemietet hab und vorhatte, diese auch zu behalten und von beiden Wohnungen aus zu betreuen. Als ich jedoch erfuhr, dass man sie nicht mehr allein lassen darf, disponierte ich um und fragte die Betreuerin, ob es möglich sei, dass ich in die Wohnung meiner Mutter ziehe - gegen Mietzahlung, wenn sie auf Pflegestation bleiben muss.
Dann würde ihr Einkommen ausreichend sein, die Pflegekosten zu decken und sie brauchte keine Sozialhilfe. Wenn ich sie pflegen würde in ihrer Wohnung, würde ich mich natürlich an den Kosten beteiligen, auch an den Telefonkosten. Ich habe nur deshalb noch keinen Anschluss, weil ich bisher Internettelefonie hatte und die Leitung aus irgendwelchen Gründen noch nicht freigeschaltet ist. Ich hatte mich wegen der
Wohnsituation wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Doch ich staune schon über die Gedankengänge einiger Leute.

Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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Alt 31.08.2009, 00:51   #39
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo lonnykatze,

Zitat:
Es ging mir eigentlich auch mehr ums Grundsätzliche, ob alle Nebenkosten weiterlaufen oder beseitigt werden sollten. Der Gesetzgeber geht doch davon aus, dass man einem Menschen nicht voreilig sein Wohnumfeld nehmen sollte
Das Wohnumfeld wird auch nicht genommen, nur werden die laufenden Kosten so gering wie möglich gehalten. Das darf die Betreuerin auch und das hat nichts mit der eigentlichen Wohnungsauflösung zu tun. Alles was sich später wieder einrichten ließe kann zunächst abgemeldet werden.

Zitat:
Ich musste so lange den Raum verlassen und durfte erst herein, als meine Mutter darauf bestand, dass ich zugegen sei.


Von der Beteiligung eines Angehörigen im Betreuungsverfahren kann zurückgetreten werden, wenn z.B. zu befürchten ist, dass dadurch die Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden.

Zitat:
Weiterhin fragte ich an, ob es vereinbar sei mit einem Antrag auf Sozialhilfe, den die Betreuerin gestellt hatte, Kosten für die Betreuung meiner Mutter aufzubürden, wenn Angehörige da sind, die dies übernehmen könnten


Auszug von Betreuerbestellung ? Wikipedia

..Dennoch ist es fraglich, ob Verwandte generell gegenüber anderen gleich geeigneten Personen vorgezogen werden sollten; so sollte das Gericht bei seiner Auswahl stets das soziale Umfeld des Betroffenen mit einbeziehen; sind Verstrickungen zwischen Betroffenen und potentiellem Betreuer vorhanden, die sich durch die Anordnung der Betreuung verstärken könnten?
Tina L. ist offline  
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Alt 31.08.2009, 01:13   #40
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Hallo Michaela,
danke für den Hinweis. Meinst du wirklich, das Gericht würde sich von solchen Vorstellungen leiten lassen? Auf die Idee, in Schwierigkeiten zu stecken aufgrund der veränderten Situation, bin ich selbst noch nicht gekommen. Die Wohnung wurde nicht vorübergehend gemietet, und ich hatte vor, dort zu leben und meine Mutter zu betreuen. Erst aufgrund des Heimaufenthaltes und der Rundum-Betreuung meinte ich, das Gericht würde es nicht gut heißen, wenn ich außerhalb der Wohnung meiner Mutter wohnen würde und gab deshalb an, ich würde sie in ihrer Wohnung betreuen und bei ihr wohnen. Du glaubst, das Gericht würde hieraus den Schluss ziehen, ich selbst sei bedürftig und könne deshalb meine Mutter nicht betreuen? Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, dass es nicht so ist? Ich habe viel aufgegeben in meinem früheren Zuhause, liebgewordene Sachen verkauft, um den Umzug schultern zu können. Warum können nicht zur Abwechslung mal ideelle Motive unterstellt werden? Ich bin mir noch nicht schlüssig, vielleicht behalte ich die Wohnung ja auch, während ich mich bei meiner Mutter aufhalte? Und soll ich sie nur deshalb behalten, damit kein falscher Eindruck entsteht?
Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation

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