Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von lonnykatze
Eine Frage zur Betreuerin: Sie organisiert hier im Heim die Seniorennachmittage. Ich hörte auch, dass sie ...
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30.08.2009, 11:49 | #31 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Zitat:
An der Tatsache, dass jemand als BT´in in derselben Gemeinde wohnt, die auch das Heim betreut kann ich nichts anrüchiges finden - das kommt mir eher stimmungsgetragen vor Was anderes wäre mE wohl, wenn sie von der Gemeinde als BT beschäftigt wäre. Das "hüpfende Komma" [in memoriam - Gott hab ihn selig] ist zunächst auch mM das exakte/tatsächliche Abhängigkeitsverhältnis bzw. die enge Beziehung gegenüber der Einrichtung. LG, Henrik |
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30.08.2009, 13:24 | #32 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo lonnykatze,
Schau hier: http://verhungern-im-heim.de/images/...ste-2009-5.pdf Hier sind Anlaufstellen gelistet, die dir sicher weiterhelfen können. Ob vorhandene Immobilien veräußert werden oder nicht, spielt keine Rolle dafür, ob ein Betreuter als vermögend angesehen wird. Der Antrag auf Betreuerwechsel muss an das Vormundschaftsgericht gestellt werden, aber das weißt du ja sicher. Nach meinem Eindruck neigen die Vormundschaftsgerichte schnell dazu, einen Berufsbetreuer zu bestellen, sobald Konflikte zwischen den Angehörigen deutlich werden. Du hast ja geschrieben, dass deine Schwester ordentlich was gegen dich aufgefahren haben soll. In deinem Fall scheint mir entscheidend zu sein, mit welcher Begründung der Mutter der Verbleib bzw. die Rückkehr in ihrem Zuhause verwehrt werden soll, wenn es die Möglichkeit gibt, von ihrer Tochter in ihrem Zuhause betreut zu werden und die Mutter dies auch ausdrücklich wünscht. Ich finde, auf die Klärung dieses Sachverhaltes solltest du unbedingt pochen. Ebenso auf Aufklärung des Sachverhalts, welche spezielle Bindung die Betreuerin zu diesem Heim hat. Sowas kann man nicht einfach übergehen. Wie sieht das aus mit deiner Schwester? Schaut sie überhaupt nach ihrer Mutter? Wenn sie sich nie blicken lässt, ist das vielleicht eine interessante Information für das Vormundschaftsgericht. Liebe Grüße abend |
30.08.2009, 13:50 | #33 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo abend,
Du schreibst: Ob vorhandene Immobilien veräußert werden oder nicht, spielt keine Rolle dafür, ob ein Betreuter als vermögend angesehen wird. Wenn eine Immobilie veräussert ist verfügt der Betreute danach über Vermögen und wird als vermögend abgerechnet. Gruss Michaela |
30.08.2009, 14:11 | #34 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo Michaela,
aber eine vorhandene Immobilie bzw. deren geschätzter Wert wird doch auch schon vor einer Veräußerung zum Vermögen des Betreuten gezählt, und er entsprechend als vermögend oder nicht vermögend eingestuft, oder nicht? Gruß abend |
30.08.2009, 14:25 | #35 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Das kann man so nicht direkt sagen. Ich hatte schon eine Betreute, die trotz Besitz eines Hauses von Grundsicherung lebte. Hier hat sich das Grundsicherungsamt ins Grundbuch eingetragen.
Der Wert des Hauses o.ä. wird zwar in dem Sinne mit berücksichtigt, da aber eine Veräußerung derzeit nicht anstand und sie über kein weiteres "frei verfügbares" Vermögen verfügte, galt sie vorerst indirekt als mittellos. |
30.08.2009, 18:35 | #36 | |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Zitat:
noch verdächtigen lassen müssen, sie spekulierten nur auf Dinge wie kostenfreies Wohnen. Und vielleicht noch unentgeltliches Telefonieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Denkweise beim Vormundschaftsgericht besteht. |
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30.08.2009, 19:45 | #37 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo abend,
ich kann Deine Spekulation, dass jemand verdächtig wird sich Vorteile zu erschleichen wenn mögliche Sichtweisen dargestellt werden überhaupt nicht nachvollziehen. Es ist mir beim Lesen durch den Kopf gegangen und wird vielleicht auch anderen, dem Gericht z.B., ebenfalls durch den Kopf gehen. Mein Beitrag war als Hinweis gedacht in dieser Hinsicht vielleicht noch gesondert etwas vorzutragen, diese Idee zu entkräften. Gedanken in verschiedene Richtungen zu entwickeln tut nicht weh. Im übrigen sind solche Dinge in meinem Berufsalltag nicht selten - was aber nicht bedeutet, dass das hier der Fall ist. Gruss Michaela |
31.08.2009, 00:25 | #38 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Danke, abend, für die Hinweise. Werde ich mir nachher anschauen.
Der Antrag auf Betreuerwechsel muss an das Vormundschaftsgericht gestellt werden, aber das weißt du ja sicher. Betreuerwechsel hatte ich beim Gericht beantragt, und Freitag war ein Richter vom Vormundschaftsgericht im Heim und hat meine Mutter befragt, Ich musste so lange den Raum verlassen und durfte erst herein, als meine Mutter darauf bestand, dass ich zugegen sei. Auf meine Frage, warum ich nicht dabei sein konnte, meinte er, die Angehörigen würden immer dazwischenreden. Er machte mir auch wenig Hoffnung auf einen Wechsel wegen der geschwisterlichen Differenzen. Und wenn der Betreuerin kein Fehler nachzuweisen sei, wäre ohnehin wenig zu machen. Meine Mutter schrieb heute zwei Sätze auf meine Anregung hin, dass sie wünsche, ihre beiden Töchter sollen die Betreuung übernehmen und falls dies nicht möglich sei, gab sie mich als Person an. Die werde ich morgen an das Gericht schicken zusammen mit der Erklärung, dass meine Schwester und ich ja noch beide die Bankvollmacht haben. Geht diese nicht der Betreuung vor? Weiterhin fragte ich an, ob es vereinbar sei mit einem Antrag auf Sozialhilfe, den die Betreuerin gestellt hatte, Kosten für die Betreuung meiner Mutter aufzubürden, wenn Angehörige da sind, die dies übernehmen könnten. Die Rente meiner Mutter ist klein, und schon die 200 Euro Betreuungskosten fallen hier ins Gewicht. Nach meinem Eindruck neigen die Vormundschaftsgerichte schnell dazu, einen Berufsbetreuer zu bestellen, sobald Konflikte zwischen den Angehörigen deutlich werden. Du hast ja geschrieben, dass deine Schwester ordentlich was gegen dich aufgefahren haben soll. Ich weiß nicht, was sie dem Richter alles erzählt hat. Er war jedenfalls der Meinung, ich würde Erwerbsminderungsrente bekommen, weil er sich bei mir Altersrente nicht vorstellen konnte. Ist man dann gehindert, seine Mutter zu pflegen, wenn man erwerbsgemindert ist? Ich konnte ihn aber beruhigen, dass ich schon im Altersruhestand bin. In deinem Fall scheint mir entscheidend zu sein, mit welcher Begründung der Mutter der Verbleib bzw. die Rückkehr in ihrem Zuhause verwehrt werden soll, wenn es die Möglichkeit gibt, von ihrer Tochter in ihrem Zuhause betreut zu werden und die Mutter dies auch ausdrücklich wünscht. Begründung war bisher, meine Mutter sei zu krank und wisse nicht mehr, was gut für sie sei. Der Hausarzt ist z. Zt. im Urlaub und erst in 3 Wochen wieder zurück. Er hatte ja gemeint, man solle nichts überstürzen. Ebenso auf Aufklärung des Sachverhalts, welche spezielle Bindung die Betreuerin zu diesem Heim hat. Sowas kann man nicht einfach übergehen. Ich hoffe, dass ich das noch herausbekomme. Wie sieht das aus mit deiner Schwester? Schaut sie überhaupt nach ihrer Mutter? Wenn sie sich nie blicken lässt, ist das vielleicht eine interessante Information für das Vormundschaftsgericht. Schwester wohnt 10 km entfernt und kommt alle 14 Tage mal unsere Mutter besuchen, für ca. eine halbe Stunde. Zur Frage des Wohnschmarotzens ist zu bemerken, dass ich eine Wohnung neben der meiner Mutter gelegenen angemietet hab und vorhatte, diese auch zu behalten und von beiden Wohnungen aus zu betreuen. Als ich jedoch erfuhr, dass man sie nicht mehr allein lassen darf, disponierte ich um und fragte die Betreuerin, ob es möglich sei, dass ich in die Wohnung meiner Mutter ziehe - gegen Mietzahlung, wenn sie auf Pflegestation bleiben muss. Dann würde ihr Einkommen ausreichend sein, die Pflegekosten zu decken und sie brauchte keine Sozialhilfe. Wenn ich sie pflegen würde in ihrer Wohnung, würde ich mich natürlich an den Kosten beteiligen, auch an den Telefonkosten. Ich habe nur deshalb noch keinen Anschluss, weil ich bisher Internettelefonie hatte und die Leitung aus irgendwelchen Gründen noch nicht freigeschaltet ist. Ich hatte mich wegen der Wohnsituation wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Doch ich staune schon über die Gedankengänge einiger Leute. Grüße von lonnykatze |
31.08.2009, 00:51 | #39 | |||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo lonnykatze,
Zitat:
Zitat:
Von der Beteiligung eines Angehörigen im Betreuungsverfahren kann zurückgetreten werden, wenn z.B. zu befürchten ist, dass dadurch die Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Zitat:
Auszug von Betreuerbestellung ? Wikipedia ..Dennoch ist es fraglich, ob Verwandte generell gegenüber anderen gleich geeigneten Personen vorgezogen werden sollten; so sollte das Gericht bei seiner Auswahl stets das soziale Umfeld des Betroffenen mit einbeziehen; sind Verstrickungen zwischen Betroffenen und potentiellem Betreuer vorhanden, die sich durch die Anordnung der Betreuung verstärken könnten? |
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31.08.2009, 01:13 | #40 |
Einsteiger
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Beiträge: 23
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Hallo Michaela,
danke für den Hinweis. Meinst du wirklich, das Gericht würde sich von solchen Vorstellungen leiten lassen? Auf die Idee, in Schwierigkeiten zu stecken aufgrund der veränderten Situation, bin ich selbst noch nicht gekommen. Die Wohnung wurde nicht vorübergehend gemietet, und ich hatte vor, dort zu leben und meine Mutter zu betreuen. Erst aufgrund des Heimaufenthaltes und der Rundum-Betreuung meinte ich, das Gericht würde es nicht gut heißen, wenn ich außerhalb der Wohnung meiner Mutter wohnen würde und gab deshalb an, ich würde sie in ihrer Wohnung betreuen und bei ihr wohnen. Du glaubst, das Gericht würde hieraus den Schluss ziehen, ich selbst sei bedürftig und könne deshalb meine Mutter nicht betreuen? Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, dass es nicht so ist? Ich habe viel aufgegeben in meinem früheren Zuhause, liebgewordene Sachen verkauft, um den Umzug schultern zu können. Warum können nicht zur Abwechslung mal ideelle Motive unterstellt werden? Ich bin mir noch nicht schlüssig, vielleicht behalte ich die Wohnung ja auch, während ich mich bei meiner Mutter aufhalte? Und soll ich sie nur deshalb behalten, damit kein falscher Eindruck entsteht? Grüße von lonnykatze |
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betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation |
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