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gesetzliche Betreuung

 

Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo abend, Zitat: Eine persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung bzw. Pflege ist unter normalen Umständen praktisch nicht finanzierbar. Es kann doch wohl nicht ...


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Alt 31.08.2009, 01:14   #41
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo abend,

Zitat:
Eine persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung bzw. Pflege ist unter normalen Umständen praktisch nicht finanzierbar. Es kann doch wohl nicht sein, dass sich Angehörige, die das leisten wollen, auch
noch verdächtigen lassen müssen, sie spekulierten nur auf Dinge wie kostenfreies Wohnen
Das wird sicherlich nicht der alleinige Grund sein, vermutlich geht es um ein Interessenkonflikt und da kommen solche Dinge wohlmöglich zusätzlich nicht gut an.

Zitat:
Mein Beitrag war als Hinweis gedacht in dieser Hinsicht vielleicht noch gesondert etwas vorzutragen, diese Idee zu entkräften
Ich finde diesen Hinweis auch gut und richtig. Das sind Erfahrungen, die man einfach durch die Arbeit macht. Man kann das nun gut oder schlecht finden, was nichts daran ändert, dass die Gerichte im Zweifelsfall vermutlich keinen Angehörigen bestellen werden.
Tina L. ist offline  
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Alt 31.08.2009, 01:35   #42
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Zitat:
Von der Beteiligung eines Angehörigen im Betreuungsverfahren kann zurückgetreten werden, wenn z.B. zu befürchten ist, dass dadurch die Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden.



Hallo Tina,
ich vergesse immer wieder, dass ich bloß Angehöriger bin. Dabei wollte ich nur Zuhörer sein. Der Herr Richter war sehr daran interessiert, dass nichts von dem Gesprochenen nach draußen dringt. Eine Mitbewohnerin wollte sich nicht an diese Regeln halten, und die schickte er auch gleich nach draußen. "Aber bitte schließen Sie die Tür".

Danke für den Link und liebe Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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Alt 01.09.2009, 02:02   #43
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Zitat Michaela Mohr
Klar ist zum Beispiel, dass Du durch die Umentscheidung jetzt fürs Heim anscheinend in Schwierigkeiten gekommen bist.
Die Wohnung in der Du lebst hast Du nur vorübergehend angemietet, Du dachtest in der Wohnung der Mutter weiter zu leben usw. Ich will Dir damit nichts unterstellen oder Dich kränken, ich will nur versuchen Dir zu verdeutlichen warum z.B. ein Gericht nicht zweifelsfrei jetzt von der Wahrnehmung der Interessen alleine Deiner Mutter ausgehen kann und vielleicht deswegen mit der Übertragung der Betreuung auf Dich zögert.


Das einzige was hieran klar ist, ist die Tatsache, dass ich meine Mutter nur in ihrer Wohnung, die ich mitbewohnen müsste, pflegen könnte wegen Rundum-Betreuung. Oder welche andere Möglichkeit der Betreuung würde sich anbieten oder könnte, ohne dass mir vom Gericht eine Vorteilsnahme unterstellt wird, erwogen werden?
Ich bin wirklich gespannt auf deine Vorschläge.
Diese Tendenz, erst einmal dem Angehörigen ein Eigeninteresse unterzuschieben, finde ich in diesem Forum schon sehr verbreitet, vor allem bei Berufsbetreuern. Und dass zunächst oberflächlich dem Augenschein nach geurteilt wird, muss doch auch nicht sein.
Wie glaubst du, würde das Gericht es gefunden haben, wenn ich gleich in die Wohnung meiner Mutter, die leersteht, gezogen wäre?
Käme sicher auch nicht so gut an bei Gericht, dabei ist es doch naheliegend, wenn man sich um einen Angehörigen kümmern möchte, sich in dessen Wohnbereich aufzuhalten. Doch diese Art Gedankengänge und Misstrauen ist wohl typisch für Gerichte und Betreuer, die dann gleich Vorteilsnahme unterstellen. Dass die Betreute sich ganz einfach nur freut, die Tochter bei sich zu haben, ist wohl allzu sehr dem natürlichen Willen unterzuordnen und spielt somit eine untergeordnete Rolle. Es ist sehr demütigend, wie man sich als Angehöriger für die einfachsten emotionalen Beweggründe rechtfertigen muss.
Und dies alles unter der Formel: alles zum Wohl des Betreuten.

Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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Alt 01.09.2009, 09:16   #44
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen lonnykatze,

Du hattest gefragt warum das Gericht nicht Dich als Betreuerin bestellt, ich habe versucht Dir eine mögliche Sichtweise der Dinge darzustellen. Ganz unmissverständlich, du fragtest: warum? Ich antwortete mit: vielleicht deswegen.
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass es so ist!

Weiter, Du schreibst:
Diese Tendenz, erst einmal dem Angehörigen ein Eigeninteresse unterzuschieben, finde ich in diesem Forum schon sehr verbreitet, vor allem bei Berufsbetreuern. Und dass zunächst oberflächlich dem Augenschein nach geurteilt wird, muss doch auch nicht sein.

Es ist kein besonderes Problem dieses Forum, dass einige Antworten nicht zu den Wünschen des Fragenden passen. Hier wird nichts untergeschoben, sondern nachgefragt ob ein solcher Eindruck evtl. entstanden sein könnte. Von irgendwoher müssen die Probleme zu den gestellten Fragen ja gekommen sein.

Eine andere Möglichkeit wie den Augenschein, nämlich dem Gelesenen nach, eine Angelegenheit zu beurteilen gibt es in einem virtuellen Forum leider nicht.

Als Angehörige oder Betroffene verliert man sicher leicht aus den Augen, dass Andere wie z.B. das Gericht, auch Betreuer, Forumsteilnehmer usw. weder die gesamte Entwicklung kennen noch eine besondere emotionale Bindung zu den einzelnen Personen haben.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.09.2009, 13:07   #45
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Hallo Michaela,

danke für die Antwort. Entschuldige meine pauschale Sichtweise. Natürlich hast Du Recht, das Problem von allen Seiten zu beleuchten, und ich hatte mich auch wirklich ungeschickt ausgedrückt, indem ich angab, die derzeitige Wohnung nur vorübergehend angemietet zu haben. Von Anfang an hatte ich sie als Rückzugsmöglichkeit während des Betreuens meiner Mutter gedacht. Daß dies nicht geht, wurde mir erst später klar, und so hab ich mich denn mit dem Gedanken angefreundet, mit meiner Mutter in ihrer Wohnung zu leben und möchte sie eigentlich auch gern behalten, was finanziell natürlich machbar wäre. Wir nutzen im Augenblick beide Wohnungen an den Nachmittagen, wenn ich sie bei mir habe, entweder in ihrer oder in meiner Wohnung, und das ist eine gute Zwischenlösung für uns beide.
Ihre Wohnung müsste aber früher oder später verkauft werden oder vermietet, damit die Pflegekosten getragen werden können, und deshalb weiß ich noch nicht, ob ich in ihre Wohnung ziehen soll, gegen Mietzahlung, wenn man mich lässt und sie dort auf Station bleibt. Was meinst du, könnte das Gericht hier irgendeinen Anstoß nehmen?
Eine schwierige Situation für mich, wie soll ich mich verhalten, ohne der persönlichen Vorteilsnahme bezichtigt zu werden?
Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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Alt 01.09.2009, 13:48   #46
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo lonnykatze,

Du fragst um Rat und ich weiss nicht was ich Dir raten könnte, ich weiss nicht mit Sicherheit ob das Gericht Dir die Betreuung nicht überträgt weil evtl. "Verstrickungen" entstehen könnten.

Der Richter hat Dir mitgeteilt, dass wenig Hoffnung auf Betreuungsübernahme wegen der Differenzen mit Deiner Schwester besteht und daraufhin habt ihr dem Gericht folgendes mitgeteilt:

Meine Mutter schrieb heute zwei Sätze auf meine Anregung hin, dass sie wünsche, ihre beiden Töchter sollen die Betreuung übernehmen und falls dies nicht möglich sei, gab sie mich als Person an.

Ich verstehe das nicht, so entsteht immer neue Verwirrung. Und Verwirrung und Unklarheit trägt in der Regel dazu dazu bei, dass es der betreuten Person nicht besser sondern schlechter geht.
Ich befürchte Dir bleibt jetzt nichts anderes übrig wie die gerichtliche Entscheidung in Ruhe abzuwarten.

Tut mir leid, dass ich nicht besser weiterhelfen kann.
Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.09.2009, 14:30   #47
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Hallo lonnykatze,

deine Überlegungen sind doch völlig nachvollziehbar.

Und die würde ich auch dem Gericht mitteilen, falls du es noch nicht getan hast. Denn sollte tatsächlich die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zum Verkauf der Wohnung demnächst anstehen, muss das Gericht auch von diesen Möglichkeiten wissen.

Jeder, der mit demenziell Erkrankten zu tun hat, weiß, wie wichtig es ist, dem Erkrankten möglichst viel Vertrautes zu erhalten.
Auch das wäre ein wichtiges Argument gegenüber dem Gericht.


Liebe Grüße
abend
abend ist offline  
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Alt 02.09.2009, 08:54   #48
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Du fragst um Rat und ich weiss nicht was ich Dir raten könnte, ich weiss nicht mit Sicherheit ob das Gericht Dir die Betreuung nicht überträgt weil evtl. "Verstrickungen" entstehen könnten.

Zitat Michaela:
Der Richter hat Dir mitgeteilt, dass wenig Hoffnung auf Betreuungsübernahme wegen der Differenzen mit Deiner Schwester besteht und daraufhin habt ihr dem Gericht folgendes mitgeteilt:
Meine Mutter schrieb heute zwei Sätze auf meine Anregung hin, dass sie wünsche, ihre beiden Töchter sollen die Betreuung übernehmen und falls dies nicht möglich sei, gab sie mich als Person an.

Ich verstehe das nicht, so entsteht immer neue Verwirrung. Und Verwirrung und Unklarheit trägt in der Regel dazu dazu bei, dass es der betreuten Person nicht besser sondern schlechter geht.



Hallo Michaela,
wie darf ich das verstehen? Zu Anfang meinte schon Tina, als ich schrieb, ich hätte die Betreuung beantragt, dies würde ein Chaos geben, was ich auch nicht verstand, und nun schlägst du in dieselbe Kerbe. Wieso darf meine Mutter nicht ihren Wunsch schriftlich äußern? Die derzeitige Betreuerin wird von ihr abgelehnt, so dass sie o.g. Schreiben aufsetzte. Was soll bitteschön hier zu Verwirrungen führen? Ich denke es ist besser, wenn vor dem Beschluss der Sachverhalt geklärt wird. Dass sie sich weiterhin mit der abgelehnten Betreuerin herumärgert, führt wohl zu keiner Verschlechterung ihres Zustandes?
Außerdem kann ich auch gar nicht verstehen, warum das Gericht nicht bemüht war, die Vorgänge um veruntreute Gelder herum zu erhellen anstatt gleich, und zwar möglichst bald, eine Betreuerin einzusetzen, obwohl ich vorher keine Gelegenheit bekam zur Anhörung. Das Gericht hatte es hier sehr eilig.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag. Grüße von lonnykatze

Hallo abend,
danke für die Nachricht. Dass ich die Wohnung evtl. beziehen würde, wenn sie zur Verfügung steht, habe ich bisher dem Gericht noch nicht mitgeteilt, weil ich mir noch nicht so recht schlüssig bin. Doch von dieser Möglichkeit könnte ich dem Gericht ja schon mal berichten. Dir ebenfalls einen schönen Tag und liebe Grüße von lonnykatze



lonnykatze ist offline  
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Alt 02.09.2009, 09:00   #49
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Du fragst um Rat und ich weiss nicht was ich Dir raten könnte, ich weiss nicht mit Sicherheit ob das Gericht Dir die Betreuung nicht überträgt weil evtl. "Verstrickungen" entstehen könnten.

Zitat Michaela:
Der Richter hat Dir mitgeteilt, dass wenig Hoffnung auf Betreuungsübernahme wegen der Differenzen mit Deiner Schwester besteht und daraufhin habt ihr dem Gericht folgendes mitgeteilt:
Meine Mutter schrieb heute zwei Sätze auf meine Anregung hin, dass sie wünsche, ihre beiden Töchter sollen die Betreuung übernehmen und falls dies nicht möglich sei, gab sie mich als Person an.

Ich verstehe das nicht, so entsteht immer neue Verwirrung. Und Verwirrung und Unklarheit trägt in der Regel dazu dazu bei, dass es der betreuten Person nicht besser sondern schlechter geht.



Hallo Michaela,
wie darf ich das verstehen? Zu Anfang meinte schon Tina, als ich schrieb, ich hätte die Betreuung beantragt, dies würde ein Chaos geben, was ich auch nicht verstand, und nun schlägst du in dieselbe Kerbe. Wieso darf meine Mutter nicht ihren Wunsch schriftlich äußern? Die derzeitige Betreuerin wird von ihr abgelehnt, so dass sie o.g. Schreiben aufsetzte. Was soll bitteschön hier zu Verwirrungen führen? Ich denke es ist besser, wenn vor dem Beschluss der Sachverhalt geklärt wird. Dass sie sich weiterhin mit der abgelehnten Betreuerin herumärgert, führt wohl zu keiner Verschlechterung ihres Zustandes?
Außerdem kann ich auch gar nicht verstehen, warum das Gericht nicht bemüht war, die Vorgänge um veruntreute Gelder herum zu erhellen anstatt gleich, und zwar möglichst bald, eine Betreuerin einzusetzen, obwohl ich vorher keine Gelegenheit bekam zur Anhörung. Das Gericht hatte es hier sehr eilig.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag. Grüße von lonnykatze

Hallo abend,
danke für die Nachricht. Dass ich die Wohnung evtl. beziehen würde, wenn sie zur Verfügung steht, habe ich bisher dem Gericht noch nicht mitgeteilt, weil ich mir noch nicht so recht schlüssig bin. Doch von dieser Möglichkeit könnte ich dem Gericht ja schon mal berichten. Dir ebenfalls einen schönen Tag und liebe Grüße von lonnykatze



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Alt 02.09.2009, 09:36   #50
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo lonnykatze,

bin etwas in Eile, nicht böse sein deswegen.

Der Richter hat klar von den Streitigkeiten zwischen Dir und Deiner Schwester gesprochen und dass deswegen keine Betreuungsübernahme erfolgen könne, jetzt kommt ein Brief Deiner Mutter, dass ihr beide die Betreuung übernehmen sollt, oder wenn...was auch immer.....dann doch Du alleine.

Natürlich darf Deine Mutter ihre Wünsche äussern, aber welchen Wunsch hat sie denn nun tatsächlich?

Ich kann ungefähr ahnen, was ihr damit meint aber derjenige der hier einen "Fall" zu bearbeiten hat wird sich wohl darauf nicht einlassen können.

Beim Verdacht der (finanziellen) Untreue ermittelt nicht das Gericht, genau dafür wird dann z.B. ein Berufsbetreuer eingesetzt der sich um diesen evtl. Sachverhalt kümmert.

Ich kann nur davon abraten das Gericht jetzt noch mit vielen kleinen Mitteilungen zu überlasten.

Dir auch einen schönen Tag. Grüsse
Michaela
michaela mohr ist offline  
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betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation

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