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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat Michaela Der Richter hat klar von den Streitigkeiten zwischen Dir und Deiner Schwester gesprochen und dass deswegen keine Betreuungsübernahme ...


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Alt 03.09.2009, 19:47   #51
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Zitat Michaela
Der Richter hat klar von den Streitigkeiten zwischen Dir und Deiner Schwester gesprochen und dass deswegen keine Betreuungsübernahme erfolgen könne,

Meine Schwester kann Geld veruntreuen und ich muss dies entweder dulden oder aber werde bestraft, indem ich meine Mutter nicht pflegen darf? Oder mir wird auch gleich persönliche Vorteilsnahme mit unterstellt? Hattest du ja bereits angedeutet.
Die Betreuerin ist übrigens gar nicht an einer Aufklärung des Sachverhalts interessiert, das sei ja nun mal so gelaufen, und im nachhinein würde es nichts bringen. Das kann's doch wohl nicht sein.


Zitat Michaela:
jetzt kommt ein Brief Deiner Mutter, dass ihr beide die Betreuung übernehmen sollt, oder wenn...was auch immer.....dann doch Du alleine.

Aber dies ist doch genau der Wunsch meiner Mutter, die ja immer noch einen natürlichen Willen hat. Wenn beide Schwestern die Betreuung haben, wäre da nicht eine gegenseitige Kontrolle möglich? Außerdem hat doch auch das Gericht noch eine Kontrollfunktion. Beiden Schwestern die Betreuung zu entziehen ist natürlich viel einfacher.


Zitat Michaela:
Natürlich darf Deine Mutter ihre Wünsche äussern, aber welchen Wunsch hat sie denn nun tatsächlich?

Sie würde, wenn sie die Wahl hätte, die Betreuung mir übertragen.
Warum ist dies nicht möglich? Ich habe mir nachweislich nichts zuschulden kommen lassen, und deshalb kann ich die Entscheidung des Gerichts nicht verstehen. Meine Mutter hat ihren Willen klar geäußert, und trotzdem weicht das Gericht nicht von einer einmal vorschnell getroffenen Entscheidung ab.


Zitat Michaela:
Ich kann ungefähr ahnen, was ihr damit meint aber derjenige der hier einen "Fall" zu bearbeiten hat wird sich wohl darauf nicht einlassen können.

Bisher dachte ich immer, wir leben in einem demokratischen Land, doch nach all dem, was ich in jüngster Zeit erfahren habe, bin ich davon nicht mehr überzeugt. Ich werde rausgeschickt während der Befragung meiner Mutter, die Tür darf nicht offenstehen, was sind das für Methoden? Ein Begriff fällt mir dazu sofort ein, ich fürchte nur, wenn ich den äußere, dann würde ich gleich gelöscht werden.

Heute war ich auf der Bank, nur um mal zu sehen, ob die EC-Card, die ich für das Konto meiner Mutter noch von 2005, als sie noch gesund war, hatte, noch funktioniert.Dort erfuhr ich, die Betreuerin hat von meiner Schwester und mir jeweils die Bankvollmachten löschen lassen, und dies sei ihr lt. Betreuungsrecht auch erlaubt. Alles zum Wohle des Betreuten?

Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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Alt 03.09.2009, 20:13   #52
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo lonnykatze,

das wird jetzt meine letzte Antwort, mir dreht sich das zu sehr im Kreis.
Der Richter hat von Streitigkeiten zwischen Euch beiden Schwestern gesprochen, was er damit gemeint hat weiss ich nicht und auch kein anderer hier.
Eine evtl. Veruntreuung musst Du nicht dulden, gehe hin und erstatte eine Anzeige wenn Du das sicher beweisen kannst.

Zum 100. Mal, ich habe Dir gar nichts unterstellt.

Wenn ich als Betreuerin klare Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten habe, dann gehe ich diesen nach. Wenn es nicht klar ist, dann lasse ich das.

Wenn zwei sich streitende Schwestern jetzt auch noch um die Betreuung der Mutter weiterstreiten dürfen dann ist das ganz sicher nicht zum Wohl der Mutter, da gehts dann nämlich nur noch darum, dass die eine Schwester der anderen gegenüber gewinnt.

Das Gericht hat anderes zu tun wie sich in die Streitigkeiten von zwei Schwestern einzumischen.

Wenn Deine Mutter wünscht dass Du die Betreuung übernehmen sollst, dann hätte sie genau das schreiben sollen. Es ist nicht klar wenn ich sage, ich will beide oder dann doch nur eine.

Das Rausschicken von Angehörigen hat seinen Grund darin, dass der Richter sich ein möglichst unbeeinflusstes Bild machen will und ja, das ist Demokratie und vor allem Schutz für deine Mutter.

Es ist natürlich zum Wohl der Betreuten, dass niemand der nicht zur Verantwortung gezogen werden kann und sich nicht rechtfertigen muss keine finanziellen Entscheidungen für die Betreute treffen kann.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.09.2009, 22:23   #53
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Zitat:
Zitat von lonnykatze Beitrag anzeigen
...

Heute war ich auf der Bank, nur um mal zu sehen, ob die EC-Card, die ich für das Konto meiner Mutter noch von 2005, als sie noch gesund war, hatte, noch funktioniert.Dort erfuhr ich, die Betreuerin hat von meiner Schwester und mir jeweils die Bankvollmachten löschen lassen, und dies sei ihr lt. Betreuungsrecht auch erlaubt. Alles zum Wohle des Betreuten?

Grüße von lonnykatze
Hallo
Meine persönliche Meinung: Ja, das ist zum Wohl der Betreuten.
Warum? Zunächst gilt das grundlegende Argument im vorposting. Außerdem: Wenn sich die Geschwister so streiten, dass solche wirklich heftigen Vorwürfe offen lesbar ins Netz gesetzt werden (ja, soll ein Zaunpfahl sein ...edit), dann besteht zumindest aus meiner Sicht die Möglichkeit, dass die Vollmacht im Rahmen der Geschwisterrivalität eingesetzt wird - und das hätte dann frühestens in zweiter Linie mit dem Wohl der betreuten Mutter zu tun - und das wäre nun wirklich nicht schön.

Was sagst Du dazu?
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LG v.
Henrik
Henrik ist offline  
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Alt 04.09.2009, 22:30   #54
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Hallo Henrik,

warum bekommt meine Mutter nicht die Betreuung, die sie sich wünscht, nämlich mich als Betreuerin, wenn etwas anderes nicht geht? Das ist doch eindeutig und nicht misszuverstehen. Und überhaupt kein Widerspruch in sich. Es wird sich nicht die Mühe gemacht, sich mit allen Beteiligten zusammenzusetzen. Das ist eine schwerwiegende Unterlassung, auf das m. E. nach ein Anrecht besteht. Eine Berufsbetreuerin einzusetzen, ist so viel einfacher als für Klarheit zu sorgen.
Im übrigen: Das sind doch alles an den Haaren herbeigezogene Beispiele, die du und Michaela da anführen. Ich habe den Eindruck, hier herrscht ein krasses Schwarz-Weiß-Denken vor. Meiner Meinung nach fehlen hier die Zwischentöne, die von einer wirklich gefühlten zwischenmenschlichen Regung getragen sind. Gefühle haben hier wohl nichts zu suchen bei einem Berufsstand, der von dem Leid anderer lebt.
Ich halte auch nichts davon, Dinge, die nun einmal geschehen sind, unter den Teppich zu kehren. In einem öffentlichen Forum dürfen doch nicht nur Unterstellungen auftauchen, sondern es müssen auch Hintergründe beleuchtet werden. Wie soll man sonst willkürlich getroffene Entscheidungen begründen und verständlich machen?
Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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Alt 04.09.2009, 23:08   #55
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Zitat:
Zitat von lonnykatze Beitrag anzeigen
Meine Schwester kann Geld veruntreuen ...
Ich weiß nicht, aber das hat schon Schmackes
Selbst wenn Du es wasserdicht beweisen könntest, bliebe noch so ein ... Rest

LG, Henrik
__________________
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Henrik
Henrik ist offline  
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Alt 05.09.2009, 14:12   #56
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Zitat:
Zitat von Henrik Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, aber das hat schon Schmackes
Selbst wenn Du es wasserdicht beweisen könntest, bliebe noch so ein ... Rest

LG, Henrik
ist für mich nicht verständlich, was du da unter anderem mit deinen Pünktchen andeuten willst.

Im Übrigen ist es natürlich eine Problematik, wenn simpel nach dem Prinzip verfahren wird, ein Angehöriger ist als möglicher Betreuer automatisch weg vom Fenster, sobald ein anderer Angehöriger auftaucht und irgendwelche Verdächtigungen oder Behauptungen gegen diesen Angehörigen auffährt. Oder sobald es da nur zwei Angehörige gibt, die sich nicht riechen können. So wie es aussieht, ist lonnykatze ja noch nicht mal über die gegen sie vorgebrachten Vorwürfe informiert worden, so dass sie keine Chance hat, dazu Stellung zu nehmen.

Wenn die dann eingesetzten Berufsbetreuer wenigstens mal versuchsweise die Rolle eines Mediators zwischen den Angehörigen übernehmen würden, um zu sehen, ob hier ein Streit zu schlichten ist, wäre das ja schon mal ein Lichtblick. Aber im Regelfall kümmern sich Berufsbetreuer nicht um den schwelenden Streit zwischen Angehörigen, sondern schotten sich bei eigenen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten mit den Angehörigen selbst schnell gegenüber den Angehörigen ab. Sie müssen ja schließlich nicht mit denen reden, wie auch in diesem Forum immer wieder betont wird. Ich bin überzeugt, dass es für viele Angehörige leichter zu ertragen wäre, als Betreuer übergangen zu werden, wenn sich dann der Draht zum Berufsbetreuer als positiv erwiese und dessen Entscheidungen als nachvollziehbar und richtig empfunden werden könnten. Das verlangt Kommunikation, aber auch richtige Entscheidungen.

Vorliegend scheint das aber nicht der Fall zu sein. Von dem merkwürdigen Verhältnis Heim-Betreuer in dem konkreten Fall mal ganz abgesehen.

Und so entsteht doch eine in vielerlei Hinsichten unbefriedigende Situation.
abend ist offline  
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Alt 05.09.2009, 17:22   #57
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

jeder hat seinen Beruf, ein Mediator ist ein Mediator, ein Berufsbetreuer ist das nicht. Mediation und rechtliche Vertretung haben nichts miteinander zu tun.

Niemand, oder fast niemand der Angehörigen wird übergangen wenn er als Betreuer geeignet wäre.

Ich arbeite gerne mit Angehörigen zusammen wenn jeder in der Sache seine eigene Rolle ein- und wahrnimmt

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.09.2009, 21:37   #58
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Nun, um günstige Ergebnisse zum Wohl des Betreuten zu erzielen,
braucht es zweifellos Kommunikation und noch mal Kommunikation.

Hoffentlich kommt jetzt keiner und sagt, ein Betreuer sei schließlich kein Kommunikator.
abend ist offline  
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Alt 05.09.2009, 22:25   #59
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Zitat:
Zitat von abend Beitrag anzeigen
Das verlangt Kommunikation, aber auch richtige Entscheidungen.
Hallo abend ,
dass die Situation unbefriedigend ist - dem stimme ich auch zu.
Beim Zitat möcht ich den Ball zurückgeben: Was meinst Du denn mit "richtig"? (Meine "..." sollten sich u.a. auf die Unkalkulierbarkeit der zukünftigen Intensität usw. des Geschwisterstreits beziehen.)

Du verlangst mE wirklich sehr viel von den BT - ob das zuviel ist, kann ich objektiv nicht beurteilen.
__________________
LG v.
Henrik
Henrik ist offline  
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Alt 06.09.2009, 20:16   #60
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Beiträge: 23
Standard Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus

Zitat abend:
. So wie es aussieht, ist lonnykatze ja noch nicht mal über die gegen sie vorgebrachten Vorwürfe informiert worden, so dass sie keine Chance hat, dazu Stellung zu nehmen.

Hallo abend,
im Bechluss des VormG B. heißt es wörtlich: Es liegt kein wichtiger Grund für die Entlassung Frau K. vor. Insbesondere hat sie sich keine Verletzung ihrer Pflichten als Betreuerin zuschulden kommen lassen...........Auch der grundsätzliche Vorrang einer ehrenamtlichen Betreuung gegenüber einer Berufsbetreuung rechtfertigt hier eine Entlassung der Betreuerin nicht. Es erscheint nach wie vor nicht sachgerecht, eine der beiden Töchter der Betroffenen als Betreuerin zu bestellen, nachdem die grundsätzlichen Dinge noch nicht auf Dauer geregelt sind und die beiden Schwestern im Konflikt miteinander liegen und sich wechselseitig misstrauen und auch in der Sache Aufenthaltsbestimmung unterschiedliche Auffassungen vertreten.
"Das gilt um so mehr als dadurch keine der beiden Töchter daran gehindert ist, sich im Rahmen iher Möglichkeiten persönlich um ihe Mutter zu kümmern, sie zu besuchen und zu umsorgen."
(Bestrafung für Geschwisterstreit?)
Kann ich auf einem Anhörungstermin bei Gericht und einem Gesprächskreis bestehen wegen der Frage, was mir persönlich vorgeworfen wird?

Zitat abend:
Aber im Regelfall kümmern sich Berufsbetreuer nicht um den schwelenden Streit zwischen Angehörigen..

Betreuerin hat kein Interesse und zieht mit Schwester an einem Strick, hält zu ihr guten Kontakt. Warum wohl?
Die Betreuerin ist eine von 3 Personen im Heimbeirat, die "Chefin" dort, wie ich von einem anderen Beirat hörte, und das ist wohl erlaubt. Dass sie dann auch noch Seniorennachmittage organisiert, tut sie angeblich ehrenamtlich.


Zitat Michaela:
Niemand, oder fast niemand der Angehörigen wird übergangen wenn er als Betreuer geeignet wäre.
Ich arbeite gerne mit Angehörigen zusammen wenn jeder in der Sache seine eigene Rolle ein- und wahrnimmt

Danke, dass du mich jetzt wieder ins richtige Licht stellst. Wenn es so ist, dann ist die Welt ja in Ordnung, und es gibt keine Richter, die Berufsbetreuern Arbeit beschaffen.
Natürlich dürfen Angehörige auch nicht nach Medies fragen, wenn Mutter tagelang Brechreiz hat und in den Beipackzetteln steht, dass diese Brechreiz und Demenz verursachen können.

Grüße von lonnykatze
lonnykatze ist offline  
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betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation

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