Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Zitat von lonnykatze
Meine Mutter ist heute wieder gestürzt auf der Pflegestation. Der Weg auf die Toilette war verstellt ...
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#71 | |||||
Gast
Beiträge: n/a
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(Meine Mutter hatte sich bei einem Sturz aus dem Bett im Krankenhaus einen Wirbel angebrochen. Danach wurden damals sofort Bettgitter angebracht.) Zitat:
![]() LG - jelka |
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#72 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 636
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wenn es sich um ein Verfahren nach altem FFG handelt, wirst Du wohl kein Recht haben gehört zu werden. Sollte es aber zu einem "neuen" Verfahren in deinem Fall kommen (nach dem 01.09.09) hast Du nun, nach neuem FamFG, Recht als Beteiligte gehört zu werden. Gruß ![]() Heiner |
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#73 |
Gast
Beiträge: n/a
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![]() ![]() das hier habe ich gerade 'gefunden'. Stammt aus dem newsletter bt-prax - Betreuungsrecht 9/09 (betr. den Sturz Deiner Mutter) Die Obhutspflicht eines Pflegeheimbetreibers, deren Verletzung grundsätzlich der Geschädigte zu beweisen hat, ist auf die Maßnahmen, die in Pflegeheimen mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind, begrenzt. In einer Gefahrensituation ist die Obhutspflicht gesteigert mit der Folge, dass dem Pflichtigen im Schadensfall der Entlastungsbeweis obliegt (hier bejaht für Sturz einer nicht mehr standsicheren Heimbewohnerin). OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2008, I-24 U 165/07 Gruß - jelka |
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betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation |
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