Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Kann ich auf einem Anhörungstermin bei Gericht und einem Gesprächskreis bestehen wegen der Frage, was mir persönlich vorgeworfen wird?
Ich ...
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07.09.2009, 23:25 | #61 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Kann ich auf einem Anhörungstermin bei Gericht und einem Gesprächskreis bestehen wegen der Frage, was mir persönlich vorgeworfen wird?
Ich stelle nochmals meine Frage ein in der Hoffnung, dass ich hierauf eine Antwort bekomme. Vielleicht weiß ja der ein oder andere darauf zu antworten. Oder sollte ich hiermit lieber in ein Forum für Recht gehen? Eine andere Frage ist evtl. auch fürs Recht-Forum, ich stelle sie aber trotzdem: Wäre es möglich, den Bereich Gesundheitsfürsorge von der Betreuung abzutrennen und mir zu übertragen? Betreuerin meinte, das Gericht würde dem nicht zustimmen. Diese Frage gehört zwar auch in einen anderen Bereich, wegen des gesamten Zusamenhanges lasse ich es aber hier mal stehen: Mutter bekommt seit ca. einem Jahr Nacom 100 und Levodopa, niedrig dosiert zwar, doch immerhin, wurde auch von der Klinik vorgeschlagen. Nun hat sie seit ca. einer Woche einen Blähbauch, Übelkeit und Erbrechen und mag nichts mehr essen. Bei Netdoktor erfuhr ich, dass dieses Medi genau diese Symptome hervorruft als Nebenwirkung, weiterhin Verwirrtheit, Schläfrigkeit, DEMENZ (sie hat ja Demenz). Außerdem sollte es nicht bei Herzschwäche gegeben werden, und sie hat Herzinsuffizienz. Zusätzlich bekommt sie noch Antidepressiva und abends eine halbe Schlaftablette. Der Arzt ist z.Zt. im Urlaub und die Schwestern sehen keinen Grund, einen anderen herbeizuziehen. Da sie mir keine Auskunft geben (dürfen!), muss ich abwarten, hab aber auch mit der Betreuerin gesprochen, die sich sehr kooperativ zeigte. Aus dem Vorgenannten würde ich gern die Gesundheitsfürsorge beantragen und denke mal, die geschwisterliche Zerstrittenheit kann doch hierfür kein Hinderungsgrund sein, oder sehe ich das falsch? Grüße von lonnykatze |
08.09.2009, 00:32 | #62 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
nein, du hast kein recht, weil dir gar nichts vorgeworfen wird. du bist ja nicht angeklagt. du kannst gar nichts verlangen, weil du überhaupt nicht betroffen bist, du bist quasi nur statistin. ich weiß, dass du das anders siehst (was ja aus deiner sicht auch stimmt) aber für das gericht bist du jetzt nur noch eine zufällig verwandte deiner mutter, genau wie deine schwester, tante erna und onkel franz. bevor sie entschieden haben, wer die betreuerin der mutter wird, warst du eine mögliche auswahlkandidatin. aber mit der entscheidung, dass jemand anders die betreuerin ist, bist du gar nicht mehr an diesem fall beteiligt, jedenfalls nicht aus sicht des gerichts. und darum hast du gar keine rechte hier. rechenschaft ablegen über ihre betreuerauswahl müssen sie nur deiner mutter aber nicht dir und ich glaube, du hattest geschrieben, dass sie das auch getan haben, indem sie da irgendwas von geschwisterstreit gesagt haben. die einzige, die einen betreuerwechsel beantragen kann, ist deine mutter (oder natürlich die betreuerin). du bist, was das betrifft, total außen vor. Zitat:
hat deine mutter parkinson oder wieso dies l-dopa zeugs? wenn du mich fragst, sind viele alten leute nur dement, weil sie zu viel medis kriegen. wenn du ner alte tante drei schnaps zum frühstück gibst, wird sie sich auch dement benehmen, wieso denken die leute eigentlich, dass medis irgenwie anders wirken? hab ich noch nie kapiert. aber das ist ein anderes thema. gruß, zeiten Geändert von zeiten (08.09.2009 um 00:36 Uhr) |
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08.09.2009, 00:55 | #63 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Danke, zeiten, für Deine Zeilen. So kann ich wenigstens schon meine hochgeschraubten Erwartungen wieder ins richtige Lot bringen.
Wenn mich jemand vor Gericht belastet und ich hab keine Gelegenheit bekommen, mich dazu zu äußern, ist doch irgend etwas nicht in Ordnung, oder irre ich mich? Ich glaubte immer, ich stünde der Mutter näher als eine fremde Betreuerin. Wenn ich nun aber schriftlich äußere, dass ich Mutter auf der Pflegestation belasse? Ich hab einfach mehr Zeit, mich um ihre Gesundheit zu kümmern im Gegensatz zur Betreuerin, die das aus zeitlichen Gründen gar nicht kann. Spielt denn dieser Aspekt bei Gericht gar keine Rolle? Mir kommt schon wieder ein gemeiner Gedanke: Vielleicht will das Gericht gar nicht, dass man sich als Angehöriger zu viel kümmert und der Heimleitung zu viel dreinredet. Das gibt ja alles nur Ärger, den man von vornherein lieber vermeidet. Eine Betreuerin, die nicht erst genau hinschaut, schauen kann, ist da wesentlich umgänglicher. Als Angehöriger hat man Deiner Meinung nach keine Rechte, den Arzt wegen der Medis zu fragen? Grüße von lonnykatze |
08.09.2009, 01:21 | #64 | |||||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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lieben gruß, zeiten |
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08.09.2009, 10:27 | #65 |
Angehörige
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Bundesärztekammer - Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis
siehe hier Punkt 2.4 Demnach, so verstehe ich das, kann ein Arzt durchaus seine Schweigepflicht durchbrechen, wenn er davon ausgehen kann, dass es dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Es ist wohl nicht ganz abwegig anzunehmen, dass eine demenziell Erkrankte nichts dagegen hat und es auch möchte, dass der behandelnde Arzt mit ihrer Tochter spricht, die sich Tag für Tag um sie kümmert und für sie da ist und die auf ihre Tochter als Betreuerin nur deshalb verzichten muss, weil es einen Geschwisterstreit gibt. |
08.09.2009, 14:15 | #66 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 23
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Hallo zeiten und abend, danke für eure Hinweise.
Zitat zeiten: unlogisch, weil dem gericht ist herzlich egal, wie viel ärger du mit der heimleitung hast. da hat das gericht ja nix mit zu tun. für das gericht ist lediglich das wohl der mutter entscheidend. (so sollte es jedenfalls sein.) Wenn es Ärger mit der Heimleitung gibt und die Betreuungsbehörde eingeschaltet werden muss, wenn ich Beschwerde einlege, wird dann nicht auch das Gericht herangezogen? Zitat zeiten: du hast kein recht auf auskunft vom arzt. Hat die Betreuerin das Recht, mir Auskunft zu geben? Oder darf sie das gar nicht? Zitat abend: Es ist wohl nicht ganz abwegig anzunehmen, dass eine demenziell Erkrankte nichts dagegen hat und es auch möchte, dass der behandelnde Arzt mit ihrer Tochter spricht, die sich Tag für Tag um sie kümmert und für sie da ist und die auf ihre Tochter als Betreuerin nur deshalb verzichten muss, weil es einen Geschwisterstreit gibt. Vor dem Streit war die Welt noch in Ordnung. Mit meiner Schwester war abgesprochen, dass ich Mutter pflege. Ich besorgte mir eine Wohnung im Haus, löste daraufhin meine Wohnung auf, beantragte beim Gericht die Betreuung. Als Schwester erfuhr, dass ich auch seit 5 Jahren die Bankvollmacht hatte, brach sie den Kontakt zu mir ab. Ich hätte mir die Vollmacht erschlichen und sie ging damit zum Gericht, nicht ohne mir vorher noch mitzuteilen, dass sie mir einen Strich durch die Rechnung machen wollte. Das Gericht setzte daraufhin eine Berufsbetreuerin ein, die unsere Bankvollmachten sofort auflöste, die Wohnung schätzen ließ und mir immerhin einräumte, dass ich die Wohnung mieten dürfte. So kann meine Mutter wenigstens stundenweise in ihrer Wohnung leben. Die Betreuerin hat mir versichert, dass sie mich "mit ins Boot holen wolle", und ich hoffe, ich kann so wenigstens etwas für meine Mutter tun. Grüße von lonnykatze |
08.09.2009, 15:01 | #67 |
Angehörige
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Beiträge: 112
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Hallo lonnykatze,
deine Mutter kann doch sicher auch noch selbst sagen, dass sie möchte, dass du über ihre medizinische Behandlung alles erfährst? Ich würde beim nächsten Arztbesuch schauen, dass der Arzt deine Mutter befragt, ob er mit dir über alles reden darf. Kann sie so etwas nicht auch noch notieren? Arzt und Betreuer müssen entsprechend dem (mutmaßlichen) Willen des Betreuten/Patienten handeln. Angesichts deiner täglichen Fürsorge für deine Mutter und deren Vertrauen zu dir spricht ja alles dafür, dass sie auch wünscht, dass du über ihre medizinische Behandlung Bescheid weißt. |
09.09.2009, 13:54 | #68 |
Einsteiger
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Hallo, entschuldigt bitte die Wiederholung. Dies nur, damit auch wirklich alle nachvollziehen können, WARUM ich hierher zu meiner Mutter gezogen bin und persönliche und finanzielle Nachteile in Kauf genommen habe. Michaelas und Tinas Gedankengänge waren schon hart an der Grenze.
Zitat abend: deine Mutter kann doch sicher auch noch selbst sagen, dass sie möchte, dass du über ihre medizinische Behandlung alles erfährst? Ich würde beim nächsten Arztbesuch schauen, dass der Arzt deine Mutter befragt, ob er mit dir über alles reden darf. Kann sie so etwas nicht auch noch notieren? Danke für den Hinweis, abend. Gestern hat eine Urlaubsvertretung meine Mutter untersucht, der es immer noch schlecht geht. Er hat die Morphium-Schmerzpflaster absetzen lassen. Ich hoffe, es geht ihr besser jetzt. Den Antrag auf Betreuung meinerseits hat sie sehr gut und flüssig schreiben können. Trotzdem wurde er nicht angenommen. Der Arzt wird sich hoffentlich entgegenkommender zeigen. Grüße von lonnykatze |
09.09.2009, 18:42 | #69 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
finde ich nicht. Und mal ganz ehrlich, ich finde deine Informationsploitik hier etwas schwierig. Zunächst gings um eine leichte Demenz, mittlerweile reden wir von: Demenz, einer Parkinsonsympthomatik, Herzinsuffienz, Depressionen und ?. Das Fragezeichen bezieht sich auf deinen letzten Absatz, weil keine dieser Erkrankungen rechtfertig, ebenso wie Meteorismus, den Einsatz von Morphin! Zum Netdoc: Es ist schon sehr selten, dass Nebenwirkungen erst nach einem Jahr Behandlungsdauer auftreten, gerade solche die sich auf die Verdauung beziehen! Gruß M.
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10.09.2009, 00:34 | #70 |
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Demenzkranke Mutter möchte wieder nach Haus
Zitat Towerowitch
finde ich nicht. Und mal ganz ehrlich, ich finde deine Informationsploitik hier etwas schwierig. Zunächst gings um eine leichte Demenz, mittlerweile reden wir von: Demenz, einer Parkinsonsympthomatik, Herzinsuffienz, Depressionen und ?. Hallo Towerowitch, was bitte findest du nicht? Zu Anfang hatte ich von Demenz Pflegestufe I gesprochen. Ist auch nicht so einfach zuzuordnen, ob leicht oder schwer. Manchmal ist meine Mutter völlig ansprechbar, dann wieder bringt sie Zeiten und Geschehnisse durcheinander. Die Bewertungs-kriterien sind leider sehr unausgewogen und entsprechen nicht dem tatsächlichen Aufwand, und zwar nicht nur dem zeitlichen. Demenz hat sie, Parkinson nicht - warum sie Medis hiergegen bekommt, weiß ich bislang noch nicht. Eine Herzinsuffiziens wurde festgestellt, doch das ist ja bei einem so hohen Alter nichts Außergewöhnliches. Und Depressionen sind bei ihr auch eher leichterer Art. Zitat Towerowitch: Das Fragezeichen bezieht sich auf deinen letzten Absatz, weil keine dieser Erkrankungen rechtfertig, ebenso wie Meteorismus, den Einsatz von Morphin! Morphiumplaster bekommt sie erst seit 4 Monaten, weil bei ihr ein Tumor der Harnblase festgestellt wurde, der sich zeitweise sehr schmerzhaft äußert. Weil ihre Tochter (nicht ich) weitere Untersuchungen abgelehnt hatte, wurde dies nicht weiter untersucht. Zitat Towerowitch: Zum Netdoc: Es ist schon sehr selten, dass Nebenwirkungen erst nach einem Jahr Behandlungsdauer auftreten, gerade solche die sich auf die Verdauung beziehen! War ja auch nur eine Vermutung, vielleicht vertragen sich auch einige Medis, von denen sie reichlich bekommt, untereinander nicht so recht. Man weiß auch sicher noch nicht genug über Langzeitwirkungen bei alten Menschen, weshalb man die Dosis hier möglichst gering hält. Meine Mutter ist heute wieder gestürzt auf der Pflegestation. Der Weg auf die Toilette war verstellt von einem Tisch, auf dem noch Reste vom Mittagessen standen (14.30 Uhr). Eine ungewohnte Situation für sie, die sie beim Hingang meisterte. Doch der Rückweg wurde ihr zum Verhängnis (ist wirklich so dramatisch, denn sie brach sich den Schenkelhals). Nach 30 Minuten war der Arzt da, weitere 20 Minuten dauerte es, bis der Rettungswagen eintraf. Die Betreuerin war zufällig anwesend, weil eine Feier im Heim war. Wieso wurde nicht gleich der Rettungswagen gerufen? Meine Mutter hatte starke Schmerzen, das linke Bein war verdreht und verkürzt, also deutlich sichtbar keine leichte Verletzung. Außerdem hatte sie eine Schnittwunde an der Wange, weil sie gegen einen anderen Tisch gefallen war. Die Schläfe war blau angelaufen. Es hätte auch das Auge sein können. Weiterhin wurden innere Blutungen festgestellt. Wegen der Op am nächsten Morgen wurde zwar mit mir gesprochen, doch nachdem sie bereits ihr Einverständnis gegeben hatte. Ich wies darauf hin, dass ich nicht zustimmen dürfte wg. Betreuerin, die aber nicht erreichbar war. Ihre Zustimmung sollte nachgeholt werden, weil Op dringend. Beim Unfallhergang wurde angegeben: Ist beim Baden gestürzt. Ist das eine Standard-Ursache oder ein Hörfehler? Das konnte ich leider nicht mehr klären, weil die Ärzte im Stress waren. Als meine Mutter nach 2 Stunden endlich auf Station kam, bat ich den Pfleger, Gitter anzubringen, weil ich fürchtete, sie könnte im Schlaf vielleicht aufstehen wollen. Dies wäre nicht üblich, und ich müsse unterschreiben. Ich sagte zu, und nach dreimaligem Nachfragen brachte er die Gitter, eines war defekt, passte nicht, und so wurde der Nachtschrank vor das Bett gestellt. ALLES ZUM WOHLE DES BETREUTEN. Ich bin wütend, traurig, verzweifelt und letztendlich doch ohnmächtig. lonnykatze |
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betreutes wohnen, demenz, genehmigung, heimaufenthalt, pflege, stationäre einrichtung, telefon, telekommunikation |
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