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Brille

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Da meine Tochter dringend eine Brille braucht, hat sie mich gebeten, zu fragen: 1. Muss sie dem Betreuer vor Besuch ...


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Alt 20.08.2009, 17:12   #1
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Auroshika
 
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Straubing, Niederbayern
Beiträge: 46
Standard Brille

Da meine Tochter dringend eine Brille braucht, hat sie mich gebeten, zu fragen:

1. Muss sie dem Betreuer vor Besuch des Optikers sagen, dass eine Brille nötig ist? Muss der Betreuer mit ihr zum Optiker gehen oder kann sie das auch alleine machen?

2. Zum Bankkonto: Wenn ein Betreuer sagt, sie bekommt nur 50 Euro in der Woche, wird das dann von der Bank so eingerichtet, dass sie nicht mehr als die 50 Euro abheben darf? Denn sie muss sich ja auch das Geld für die Brille abheben.

Vielen Dank

Eva
Auroshika ist offline  
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Alt 20.08.2009, 17:32   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Eva!


Deine Tochter sollte dem Betreuer mitteilen, dass sie eine Brille benötigt, denn ggf. kann dies eine teuere Angelegenheit werden und er hat ja den Überblick über die Finanzen. Je nach Absprache kann sie auch allein zum Optiker gehen. Aber vielleicht sollte vorher gemeinsam der finanzielle Rahmen abgesteckt werden, d.h. wie teuer darf die Brille werden, damit Deine Tochter nicht zu sehr belastet wird?

Zu der Bankabhebung kann ich hier nichts direkt sagen, da müsste man noch mehr wissen. Holt Deine Tochter bisher auch immer wöchentlich ihr Geld von der Bank? Oder bekommt sie es vom Betreuer ausgezahlt?

Falls einer meiner Betreuten eine Brille benötigt, wird das in der Regel gemeinsam besprochen. Er sucht sich im Rahmen der möglichen Ausgabe eine Brille aus. Ich halte Rücksprache mit dem Optiker und dieser übersendet mir meist direkt die Rechnung. Aber dies ist auch von Fall zu Fall entschieden. Es gab auch Betreute, die dann selbst vor Ort die Brille bezahlt haben.
BetrKl ist offline  
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Alt 24.08.2009, 22:44   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Ich glaube, sinnvoller wäre es, wenn Deine Tochter hier mit dem Betreuer redet, sie gemeinsam zum Optiker gehen.

Denn Brillen sind teuer und hier könnte der Betreuer die Brille aus dem Etat der Tochter zahlen.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 27.08.2009, 22:25   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 42
Standard ich bin für Selbständigkeit

Die Brille darf meiner Meinung nach selbst gekauft werden. Wenn der Betreuer was dagegen hat, wird er sich schon von selbst melden.
Maeuse ist offline  
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Alt 27.08.2009, 22:51   #5
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von Maeuse Beitrag anzeigen
Wenn der Betreuer was dagegen hat, wird er sich schon von selbst melden.
Schwierig wird es aber, wenn die Brille dann bereits bestellt/angefertigt ist und möglicherweise den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen sprengt. Daher wäre es schon geschickter, vorher mit dem Betreuer abzusprechen, wieviel Geld dafür zur Verfügung steht.

Mir ist es in solchen Fällen am liebsten, wenn ich einen Kostenvoranschlag vom Optiker bekomme und mit dem Betreuten zusammen besprechen kann, ob und wie das zu finanzieren ist. Wenn das gewünschte Modell teurer als geplant ausfallen sollte, haben wir dann immerhin noch die Möglichkeit, über eine Ratenzahlung zu verhandeln oder zu sehen, ob wir irgendwoher einen Zuschuss bekommen. Das geht aber nur, bevor die Brille bestellt ist, danach ist es für solche Feinheiten meist zu spät.
Frauke ist offline  
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Alt 28.08.2009, 00:16   #6
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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vielleicht erstmal in die aufgabenkreise im beschluss sehen?

bei zweifeln lieber das gericht fragen!

dort bekommt man i.d.R eine fundierte auskunft zur sachlage

nicht vergessen: § 1901 BGB ist der maßstab, nicht das gusto eines betreuers/einer betreuerin!
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 28.08.2009, 08:20   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
vielleicht erstmal in die aufgabenkreise im beschluss sehen?

bei zweifeln lieber das gericht fragen!

dort bekommt man i.d.R eine fundierte auskunft zur sachlage

nicht vergessen: § 1901 BGB ist der maßstab, nicht das gusto eines betreuers/einer betreuerin!

Hallo nam,

den Zusammenhang zwischen dem §1901 und dem Brillenkauf kann ich nicht erkennen. Wenn damit gemeint sein sollte, dass der Wunsch nach Brille A für 400 Euro bei einem Einkommen von 347 Euro Vorang hat, dann ist Deine Annahme falsch. Auch der Aufgabenkreis und das Gericht hilft da nicht weiter, dass die Betreuerin der Tochter die Vermögennsorge hat wissen wir schon.

Ansonsten kann ich nur dringend davon abraten die Betreute alleine zum Brillenkauf losgehen zu lassen, so etwas sollte wenigstens vorher zusammen besprochen werden. Gerade die billigen Optikerketten sind zur Zeit sehr aktiv beim "Andrehen" von Brillenversicherungen.

Die Ratschläge von Frauke und BetrKl sind goldrichtig ich kann ebenfalls nur dazu raten den Brillenkauf genauso wie dort beschreiben anzugehen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.08.2009, 10:21   #8
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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hmm.... ich dachte, dass das eben so ist.....am (wenn auch ) objektiven wohl des betreuten auszurichten...das wohl kann auch den willen (des betreuten) beinhalten, das gesetz spricht hier auch von der w u n s c h b e f o l g u n g s p f l i c h t nach § 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB, sofern es dem betreuer zumutbar und eben dem wohl des betreuten nicht entgegensteht.

sollte mir mein betreuer hier was aufnötigen, wurde ich den weg über das gericht suchen.......manche betreuer begreifen es einfach nicht, dass das gesetz (das formelle, als auch das materielle k e i n e n erziehungsauftrag beinhaltet! der betreuer kann seine wertvorstellungen also getrost für sich behalten.....

ist natürlich immer alles grenzwertig, aber einen sparzwang kann und darf ein(e) betreuer/betreuerin nicht ausüben, wenn die mittel es hergeben......hier gibt es auch viele gerichtsbeschlüsse zu.

nur weil einem betreuer eine brille für z.b. 2000€ teuer vorkommt, kann man eben dem betreuten, sofern die pekuniären mittel vorhanden sind, nicht verbieten.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (28.08.2009 um 10:26 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 28.08.2009, 10:43   #9
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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nam, es geht dabei überhaupt nicht um Sparzwang, Erziehung oder die Wertvorstellungen des Betreuers.

Es geht, wie Du erwähntest, um das Wohl des Betreuten. Wenn er die finanziellen Möglichkeiten hat, 2000€ für eine Brille auszugeben, sehe ich nicht den geringsten Anlass, ihn daran zu hindern.

Dem Wohl des Betreuten dient es aber sehr wohl, wenn er vor dem Kauf abklärt, welcher finanzielle Spielraum besteht. Meine Pflicht als Betreuerin ist es, den Betreuten soweit es geht vor Verschuldung zu schützen. Das kann ich aber nur, wenn er mit mir zusammenarbeitet und größere Ausgaben abspricht.
Frauke ist offline  
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Alt 28.08.2009, 12:48   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Hallo nam,

so ganz verstehe ich das derzeitige Thema nicht und ich stelle gleichzeitig fest, dass ich anfange mich zu ärgern.

Es ging um die konkrete Frage eines Brillenkaufs, um das Procedere wer mit wem und wie und evtl. für wieviel Geld.
Dann tauchen auf einmal Verallgemeinerungen, um nicht zu sagen Vorhaltungen, auf was ein Betreuer zu tun und zu lassen habe. (in meinen Kommentierungen zum Betreuungsrecht- ich habe einige aber nicht alle- habe ich noch keine Wunschbefolgungspflicht gefunden)

Ich weiss nicht wie viele Betreuer Du tatsächlich kennst die "erzieherisch" tätig sind und ihren Kunden das Leben schwer machen, aber ich finde es reicht, wenn das tatsächlich einmal der Fall sein sollte, sich dann konkret darüber zu unterhalten. Allgemeine und negative Vermutungen, zudem noch inhaltlich am Zusammenhang vorbei, empfinde ich als eher unpassend.Damit wird nur das Klima vergiftet.
Ich glaube, das möchte (hier) keiner und ich kann grundsätzlich auch keinen Nutzen in solchen unmotivierten Grabenkriegen erkennen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
brille, geldverwaltung


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