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Amtsgericht zahlt Betreuungspauschale nicht aus !

Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtsgericht zahlt Betreuungspauschale nicht aus ! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe gerade dieses Forum hier entdeckt und habe gleich mal eine Frage. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meiner Tochter ...


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Alt 31.08.2009, 16:19   #1
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Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Kassel
Beiträge: 3
Standard Amtsgericht zahlt Betreuungspauschale nicht aus !

Hallo,

ich habe gerade dieses Forum hier entdeckt und habe gleich mal eine Frage.

Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meiner Tochter (inzwischen 25 Jahre).

Mehrere Jahre gab es keine Probleme mit dem Amtsgericht und der jährlichen Auszahlung der Betreuungspauschale.

Seit ca. 1 1/2 Jahr muss ich jedoch eine detaillierte Einnahmen- Ausgaben Liste erstellen. Und obwohl ich dies auch ordnungsgemäß gemacht habe sowie den jährlichen Bericht eingereicht habe, wurde für die letzten 2 Abrechnungszeiträme noch immer keine Betreuungspauschale ausgezahlt.

Nun meine Fragen:

1. Kann das Amtsgericht die Auszahlung der Betreuungspauschale einfach verweigern ?

2. Was kann ich tun ?

Die Betreuung wurde für den zurückliegenden Zeitpunkt ja definitiv geleistet, also müsste ich auch einen Anspruch auf die Pauschale haben.

LG Karolina
Karolina ist offline  
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Alt 31.08.2009, 17:27   #2
jelka
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo, Karolina-
wenn Du Betreuerin Deiner Tochter bist, müßtest Du eigentlich zu den sog. "befreiten Betreuern" gehören, die zumindest keine Rechnungslegung, also diese Einnahme-Ausgabe-Liste machen müssen .....
Gab es vor diesen 1 1/2 Jahren irgendwelche Unstimmigkeiten (im finanziellen Bereich) oder sonstige Probleme mit dem AG?
Verweigern kann das AG die Pauschale ganz sicher nicht, es müßte dies ja zumindest begründen.
Gilt Deine Tochter als "vermögend", dann wird die Pauschale ja ihrem eigenen Vermögen entnommen, oder bekommst Du das Geld sozusagen 'aus der Staatskasse'?
Ich würde am ehesten mal die/den zuständige(n) Rechtspfleger anrufen, aber das hast Du sicher schon getan.
Gruß - Jelka
 
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Alt 31.08.2009, 21:42   #3
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Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 42
Standard Sie sind unzuverlässig

Amtsgerichte sind in manchen Fällen unzuverlässig. Vielleicht nochmal höflich nachfragen.
Maeuse ist offline  
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Alt 01.09.2009, 14:46   #4
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Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Kassel
Beiträge: 3
Böse

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Hallo, Karolina-
wenn Du Betreuerin Deiner Tochter bist, müßtest Du eigentlich zu den sog. "befreiten Betreuern" gehören, die zumindest keine Rechnungslegung, also diese Einnahme-Ausgabe-Liste machen müssen .....
Gab es vor diesen 1 1/2 Jahren irgendwelche Unstimmigkeiten (im finanziellen Bereich) oder sonstige Probleme mit dem AG?
Verweigern kann das AG die Pauschale ganz sicher nicht, es müßte dies ja zumindest begründen.
Gilt Deine Tochter als "vermögend", dann wird die Pauschale ja ihrem eigenen Vermögen entnommen, oder bekommst Du das Geld sozusagen 'aus der Staatskasse'?
Ich würde am ehesten mal die/den zuständige(n) Rechtspfleger anrufen, aber das hast Du sicher schon getan.
Gruß - Jelka

Hallo Jelka,

danke für deinen Beitrag.

Ja es gab einige Unstimmigkeiten, weil ich Dinge für meine Tochter über mein Konto bezahlt hatte und erst einige Zeit später das Geld von ihrem Konto wieder auf mein Konto überwiesen habe. Bei Durchsicht der Kontoauszüge wurde das vom LWV (Landeswohlfahrtsverband) beanstandet.

Außerdem hatte meine Tochter mehr Ausgaben als Einnahmen.
Die vom LWV meinten, dass könne nicht sein.

(Aber wenn der Betreute dein eigenes Kind ist und selbst sehr wenig Geld zur Verfügung hat, dann unterstützt man eben sein Kind !!! ) Bei der Berichtserstattung hatte ich das jedoch angegeben.

Da meine Tochter nicht vermögend ist, wird die Betreuungspauschale vom Amtsgericht gezahlt.

Ich habe den Eindruck, dass die Auszahlung absichtlich vom Rechtspfleger verzögert wird. Ich habe schon mehrmals nachgefragt, aber es geschieht nichts !!!

LG Karolina
Karolina ist offline  
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Alt 02.09.2009, 23:51   #5
jelka
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Karolina Beitrag anzeigen
Ja es gab einige Unstimmigkeiten, weil ich Dinge für meine Tochter über mein Konto bezahlt hatte und erst einige Zeit später das Geld von ihrem Konto wieder auf mein Konto überwiesen habe. Bei Durchsicht der Kontoauszüge wurde das vom LWV (Landeswohlfahrtsverband) beanstandet.
Nanu, was hat denn der LWV da für eine Funktion? Aber wenn Du korrekte Belege für Deine Zahlungen hast, dürfte es doch keine Rolle spielen, wann Du Dir das Geld 'zurückerstattest'. Hauptsache, Zahlung und Erstattung lassen sich eindeutig zuordnen.
Zitat:
Zitat von Karolina Beitrag anzeigen
Außerdem hatte meine Tochter mehr Ausgaben als Einnahmen.
Die vom LWV meinten, dass könne nicht sein.
Dann haben die wohl 'vergessen', Deine Zahlungen für Deine Tochter den Einnahmen hinzuzurechnen
Zitat:
Zitat von Karolina Beitrag anzeigen
(Aber wenn der Betreute dein eigenes Kind ist und selbst sehr wenig Geld zur Verfügung hat, dann unterstützt man eben sein Kind !!! ) Bei der Berichtserstattung hatte ich das jedoch angegeben.
Hattest Du nur Deine Unterstützung 'erwähnt', oder eine Aufstellung + Belege beigefügt?
Zitat:
Zitat von Karolina Beitrag anzeigen
Ich habe den Eindruck, dass die Auszahlung absichtlich vom Rechtspfleger verzögert wird. Ich habe schon mehrmals nachgefragt, aber es geschieht nichts !!!
Ich wünsche Dir Erfolg bei der ganzen Geschichte - aber vielleicht haben andere hier noch ein paar schlauere Ideen dazu
Gruß - jelka
 
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Alt 03.09.2009, 19:34   #6
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Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Kassel
Beiträge: 3
Standard

Hallo Jelka,

der LWV ist der Geldgeber für die Einrichtung, in der meine Tochter lebt und zahlt meiner Tochter auch ein Taschengeld und Kleidergeld. Von dort wurde es auch angeregt, dass ich neuerdings eine Einnahmen /Ausgabenrechnung vorlegen muss.

Das meine Zahlungen für meine Tochter Einnahmen meiner Tochter sind, habe ich noch gar nicht so gesehen. Aber das hast du sicher recht !

Ich hatte dem Amtsgericht die Kontoauszüge, eine mit computer erstellte Einnahmen/Ausgabenliste und die Belege beigefügt.

Jetzt ist jedoch noch etwas unglaublicheres passiert. Ich wollte gestern meine Unterlagen (die ich dem Amtsgericht in einem Aktenordner überlassen hatte) wieder abholen. Man händigte mir daraufhin einen kaputten Aktenordner wieder aus !

Auf meine Frage, was denn hier passiert wäre, ich hätte einen fast neuen Aktenordner dort gelassen, bekam ich zur Antwort: "Die Ordner gehen eben auch mal kaputt !"
Daraufhin entgegnete ich dem Rechtspfleger, dass ich dafür Ersatz möchte, worauf ich zur Antwort erhielt "Machen Sie sich doch nicht lächerlich... Ein Aktenordner kostet wenn es hoch kommt gerade mal 4,- € !!!

Hat man dafür noch Worte ??? Ich nicht !!!

LG Karolina
Karolina ist offline  
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Alt 03.09.2009, 21:32   #7
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Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 42
Lächeln Vielleicht bei der Schuldnerberatung anfragen

Vielleicht könnte eine Schuldnerberatung helfen, Ansprüche geltend zu machen.
Maeuse ist offline  
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Alt 04.09.2009, 14:54   #8
jelka
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Beiträge: n/a
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Hallo,Maeuse-
eine Schuldnerberatung soll wohl eher aus persönlichen Schulden oder bei drohenden Insolvenzen helfen können. In diesem Fall wäre ja der Staat, vertreten durch das AG, der Schuldner wenn berechtigte Pauschalen nicht gezahlt werden.


Hallo, Karolina-

Ich hatte dem Amtsgericht die Kontoauszüge, eine mit computer erstellte Einnahmen/Ausgabenliste und die Belege beigefügt.

das hört sich eigentlich ganz ok an.
Hast Du irgendeine Bestätigung, wann du was eingereicht hast? Es gibt da ja solche Fristen, innerhalb derer man Ansprüche geltend machen sollte .... und wenn die sich schon so haarsträubend benehmen, solltest du gut auf deine Porzellankiste aufpassen. (Falls du das Sprichwort nicht kennst, bekommst du den Klartext gerne nachgeliefert

Auf meine Frage, was denn hier passiert wäre, ich hätte einen fast neuen Aktenordner dort gelassen, bekam ich zur Antwort: "Die Ordner gehen eben auch mal kaputt !"

Es gibt ja den Ausspruch "Frechheit siegt", aber ich war wohl bisher so naiv, zu glauben, daß das eben nur ein Spruch sei.....

Gruß - jelka
 
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Stichworte
angehörige, aufwandspauschale, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale

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