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Gerichtl. Betreuung zurückgeben ?

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Ich bins mal wieder. Folgendes ist jetzt, meine ExSchwiegermutter lag jetzt 1 Woche im künstl. Koma. Das Krankenhaus hat den ...


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Alt 01.09.2009, 14:53   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Nähe Frankfurt
Beiträge: 9
Standard Gerichtl. Betreuung zurückgeben ?

Ich bins mal wieder. Folgendes ist jetzt, meine ExSchwiegermutter lag jetzt 1 Woche im künstl. Koma. Das Krankenhaus hat den Antrag gerichtl. Betreuung für den Sohn gestellt u er macht das auch.

Die Schwiegermutter wird jetzt ende der Woche aus dem Koma geholt, wie es da aussieht was mit ihr ist weiss ich nicht , ich muss dazu sagen ich habe noch gute Kontakte zu ihr u meinem Exmann.

Was ist wenn sie wieder einigermassen fit ist, muss die Betreuung zurückgegeben werden oder was ist zu tun ?

lg elke
Elke52 ist offline  
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Alt 01.09.2009, 15:54   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Die Betreuung bleibt zunächst bestehen, bis sie durch einen Beschluss aufgehoben wird, sofern sie nicht als vorläufige Betreuung von vornherein zunächst auf 6 Monate befristet ist. Wenn die Ex-Schwiegermutter dann wirklich wieder alles selbst im Griff hat, kann sie den Antrag auf Aufhebung stellen. Es kann aber durchaus sein, dass auch nach Erwachen aus dem Koma zumindest noch für einige Zeit ein rechtlicher Betreuer von Vorteil ist.
ronja ist offline  
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Alt 01.09.2009, 18:20   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Nähe Frankfurt
Beiträge: 9
Standard

Vielen Dank Ronja
dann müssen wir erstmal sehen wie lange die betreuung ist.

Jetzt bin ich erstmal beruhigt

Danke
Elke
Elke52 ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung


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