Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtl. Betreuung zurückgeben ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bins mal wieder. Folgendes ist jetzt, meine ExSchwiegermutter lag jetzt 1 Woche im künstl. Koma. Das Krankenhaus hat den ...
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01.09.2009, 14:53 | #1 |
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Beiträge: 9
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Gerichtl. Betreuung zurückgeben ?
Ich bins mal wieder. Folgendes ist jetzt, meine ExSchwiegermutter lag jetzt 1 Woche im künstl. Koma. Das Krankenhaus hat den Antrag gerichtl. Betreuung für den Sohn gestellt u er macht das auch.
Die Schwiegermutter wird jetzt ende der Woche aus dem Koma geholt, wie es da aussieht was mit ihr ist weiss ich nicht , ich muss dazu sagen ich habe noch gute Kontakte zu ihr u meinem Exmann. Was ist wenn sie wieder einigermassen fit ist, muss die Betreuung zurückgegeben werden oder was ist zu tun ? lg elke |
01.09.2009, 15:54 | #2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Die Betreuung bleibt zunächst bestehen, bis sie durch einen Beschluss aufgehoben wird, sofern sie nicht als vorläufige Betreuung von vornherein zunächst auf 6 Monate befristet ist. Wenn die Ex-Schwiegermutter dann wirklich wieder alles selbst im Griff hat, kann sie den Antrag auf Aufhebung stellen. Es kann aber durchaus sein, dass auch nach Erwachen aus dem Koma zumindest noch für einige Zeit ein rechtlicher Betreuer von Vorteil ist.
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01.09.2009, 18:20 | #3 |
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Vielen Dank Ronja
dann müssen wir erstmal sehen wie lange die betreuung ist. Jetzt bin ich erstmal beruhigt Danke Elke |
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