Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung - Nicht ausreichende Aufgabenkreise! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen
Zum Verständnis ein paar Fakten:
Mein Vater (57) ...
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11.09.2009, 09:21 | #1 |
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Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
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Betreuung - Nicht ausreichende Aufgabenkreise!
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen Zum Verständnis ein paar Fakten: Mein Vater (57) ist chronische Alkoholabhängig, hat Diabetes mellitus, hat Depressionen, hat Epilepsie und auch mehrere körperliche Leiden und ist deshalb auch als Schwerbehindert G 80 eingestuft. Dadurch war sehr häufig im Krankenhaus. Aufgrund seines Alkoholismus und verschiedener Streitigkeiten habe ich mit Ihm eigentlich nichts mehr zu tun. Er wohnt aber noch mit meiner Mutter zusammen, die sich aber jetzt durchgerungen hat sich von Ihm zu trennen. Seit diesem Jahr hat er eine Betreuerin mit den Aufgabenkreisen „Vermögensvorsorge“ und „Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern“. Seit kurzem kommt auch täglich zweimal eine Sozialstation um zu kontrollieren ob er seinen Insulinhaushalt im Griff hat. In letzter Zeit wird sein Zustand aber stets schlimmer – er wird immer aggressiver (gegen meine Mutter und auch gegen Dritte), hat oft Gedächtnislücken und manchmal auch keine Kontrolle mehr über seine Ausscheidungen. Durch die sich drastisch verschlimmerte Situation sieht sich meine Mutter nicht mehr in der Lage mit Ihm in einer Wohnung zu wohnen. Deshalb zieht Sie um 30.11.2009 aus und hat die Wohnung (die auf Sie alleine lief) gekündigt. Da meine Mutter auch gesundheitlich nicht mehr so gut da steht und nervlich momentan am Ende ist unterstütze ich Sie. Ich will wenn möglich alles einvernehmlich klären, zum Besten der Beiden. Deshalb habe ich mich mit seiner Betreuerin in Verbindung gesetzt und informierte Sie über die aktuelle Situation und bat Sie um Hilfe bzw. Beratung. Ich wollte auch wissen ob es möglich wäre seine Betreuung zu erweitern z.B. um den Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ – natürlich mit seinem Einverständnis! Des Weiteren gab es aktuell einige Geschehnisse wie z.B. Tobsuchtsanfälle und Androhungen gegen Mitmieter über die ich seine Betreuerin erneut informierte. Meine Mutter musste aufgrund seiner „Anfälle“ sogar die Wohnung verlassen. Gestern hat mein Vater gegenüber einer Pflegekraft seine Selbstmordgedanken geäußert, die darauf die Polizei alarmierte. Als die Polizei dann mit ihm Vor-Ort gesprochen hat, leugnete er (stark alkoholisiert) alles und die Polizisten konnten nichts unternehmen. Von seiner Betreuerin erhielt ich als Antwort nur, dass Sie keine Notwendigkeit sieht und sich momentan nicht in der Lage fühlt weitere Angelegenheiten für meinen Vater zu übernehmen. Er sein entscheidungsfähig und sollte sich selbst um seine Wohnverhältnisse kümmern oder beim Vormundschaftsgericht eine Erweiterung beantragen. Ich weis dass seine Betreuerin nicht für alles Zuständig ist (soll Sie ja auch nicht), aber ist sie nicht verpflichtet die Aufgabenkreise dem Wohl den Betreuten anzupassen oder ihn wenigstens bei der Erweiterung zu unterstützen (Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern)? Mein Vater kann solche Angelegenheiten nicht mehr alleine Regeln – das hat er auch selbst geäußert. Da ich schon meine Mutter vertrete, kann ich mich nicht auch noch komplett um seine Angelegenheiten kümmern. Meine Frage ist jetzt was kann ich tun damit mein Vater nicht nach dem 30.11.2009 auf der Straße steht? Wo könnte ich Hilfe für Ihn erhalten? Für Ratschläge wäre ich sehr sehr dankbar Grüße Thorsten |
11.09.2009, 09:29 | #2 |
Berufsbetreuerin
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Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Thorsten,
natürlich könnte auch die Betreuerin von sich beim Gericht eine Erweiterung der Aufgabenkreise beantragen. Hier würde ich wahrscheinlich Handlungsbedarf in der Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung sehen. Dies muss Dein Vater nicht von allein beantragen. Es ist die Frage, ob nach der Schilderung zurzeit überhaupt einen freien Willen bilden könnte. Da die Betreuerin hier anscheinend nicht gewillt ist, würde ich direkt Kontakt mit dem Gericht aufnehmen und um Mithilfe bitten. Gut wäre es, wenn die Pflegestation das Geschehene vielleicht auch schriftlich schildert und auch die notwendige Erweiterung bestätigt. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kontaktaufnahme zum soz.psych. Dienst. Dieser muss bei der Gefahr eines Suizids auch handeln. Hausbesuch etc. und könnte von sich auch beim Gericht dann ggf. eine Erweiterung der Betreuung anregen. |
11.09.2009, 12:28 | #3 |
Gesperrt
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Thorsten,
schau mal unter § 1901 Abs. 5 BGB Werden dem Betreuer Umstände bekannt, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen. Gleiches gilt für Umstände, die eine Einschränkung des Aufgabenkreises ermöglichen oder dessen Erweiterung... http://dejure.org/gesetze/BGB/1901.html Ich würde, wie schon von BetrKl beschrieben, an das Gericht wenden. |
12.09.2009, 08:11 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Thorsten,
der Vermieter könnte sich ebenfalls an das Gericht wenden, er hat doch sicher ein vitales Interesse daran Deinem Vater entweder die Wohnung zu vermieten oder, dass er diese beim Auszug Deiner Mutter dann wenigstens verlässt. Von der Kündigung und evtl. drohenden Obdachlosigkeit würde ich auf jeden Fall auch die Wohnungssicherungsstelle informieren- und darüber, dass eine Betreuerin bestellt ist. Im übrigen ist der Ratschlag, das auch Du Dich selbst an das Gericht wendest goldrichtig obwohl ich zu den genannten noch den Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten für wichtig erachte. Vile Glück, Grüsse Michaela |
12.09.2009, 18:06 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
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Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge.
Ich habe am Montagmorgen ein Gespräch mit seinem behandelnden Arzt (auf ihm seinen Wunsch hin). Nachdem werde ich weiter sehen und ggf. mit Ihm eine Erweiterung sowie einen Betreuerwechsel beantragen. @Tina Genau mit diesem § hab ich es auch schon bei seiner Betreuerin probiert – Aussichtslos! Freut mich jedenfalls sehr das nicht alle Betreuer/innen denken ich übertreibe und auch eine Notwendigkeit sehen!! Noch ein schönes Restwochenende Liebe Grüße Thorsten |
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