Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug was wird mit dem amtl. Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hier nochmal die formellen "spielregeln":
§ 65 FGG Örtliche Zuständigkeit
§ 65a FGG Abgabe an ein anders Gericht
(bis einschließlich ...
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22.09.2009, 12:43 | #21 |
Stammgast
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Beiträge: 615
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hier nochmal die formellen "spielregeln":
§ 65 FGG Örtliche Zuständigkeit § 65a FGG Abgabe an ein anders Gericht (bis einschließlich 31.08.09) (an 01.01.09) § 4 FamFG Abgabe an ein anderes Gericht § 272 FamFG Örtliche Zuständigkeit § 273 FamFG Abgabe bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts originell finde ich die normen in § 65 FGG Abs. 3 und § 272 FamFG Abs.4......da kann man sich ja beruhigt ins ausland begeben und sich eine(n) fähige(n) berliner berufsbetreuer aussuchen (die 3-B-Betreuung) die kombination aus dann eventuell europäischen, landesspezifischen und deutsch- nationalem recht dürfte interessante entwicklungen nehmen.....jede(r) richterIN wächst mit ihren aufgaben........sind dann z.b. auch ausländische sachverständige zulässig und wer bezahlt das übersetzen??....das kann denn ja spannend werden......
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (22.09.2009 um 12:46 Uhr) |
23.09.2009, 16:53 | #22 |
Stammgast
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@arwen noch eine "option".....
Wenn du deinen Betreuer unbedingt mitnehmen möchtest (aus welchen Gründen auch immer....) dann
1. musst du ihn "ordentlich zusammen falten" damit er 2. in den handelsüblichen Umzugskarton passt und 3. ihn am Ankunftsziel wieder mit netten Worten aufbauend aus dem Karton locken..... lg nam p.s. Wie hat sich das Ganze nun entwickelt??
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
23.09.2009, 23:26 | #23 |
Gesperrt
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die Faltschachtel wäre wohl die beste Lösung. Zusammenklappen.
Warum macht sich denn der Betreute so viel Sorgen, was mit einem neuen Betreuer wird. Die meisten wollen aus der Betreuung raus und er weckt noch schlafende Hunde. Wenn ich Betreuter wäre, wäre ich längst im Ausland. Grüssli |
01.10.2009, 20:01 | #24 |
Einsteiger
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Beiträge: 14
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Bin ein bisschen durch den wind jetzt...
Mein Betreuer meinte heute es könne sein das ich nochmal einen komplett neuen Antrag auf Betreuung stellen müsste ?? Kann das denn wirklich sein? Da würde dann ja wieder bedeuten, das ich monatelang niemanden hätte, ich bis dahin wieder alles selbst regeln muß. Allein der Gedanke daran macht mich jetzt schon fertig. Und vielleicht würde der neue Antrag ja dann abgelehnt im schlimmsten Fall !? Was kann ich tun ? Weiß jemand Rat? Zur Info ziehe von Berlin nach NRW-andere Bestimmungen dort ??? LG |
01.10.2009, 20:06 | #25 |
Einsteiger
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Beiträge: 14
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@nam
mein Betreuer hat das Attest was ich von meinem Arzt bekommen habe, beim JobCenter eingereicht. Bis jetzt habe ich noch nicht wieder gehört... Ruhe vor dem Sturm.. das mit der Umzugskiste habe ich ihm vorgeschlagen, er meinte er würde so oder so mitkommen, sachen wären schon gepackt... schön wär´s LG |
02.10.2009, 06:22 | #26 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Moin Arwen69,
ganz ruhig, da hat Dein Betreuer nicht recht -immer vorausgesetzt Du redest von einem gerichtlich bestellten Betreuer. Wenn Du hoffentlich glücklich umgezogen bist dann teilt Dein Betreuer dies dem Gericht mit. Dazu die Anregung die Betreuungsakte an Dein dort zuständiges Gericht zu schicken und der Mitteilung, dass er auch Entfernungsgründen die Betreuung nicht weiter führen kann und mit der Bitte einen anderen Kollegen zu bestellen. An Deinem Betreuungsbedarf hat sich durch den Umzug nichts geändert, Du bist ja noch immer "der Alte". Du musst also ganz sicher keinen neuen Antrag auf eine gesetzliche Betreuung stellen. Grüsse Michaela
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02.10.2009, 08:35 | #27 |
Einsteiger
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Beiträge: 14
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Moin Michaela,
das beruhigt mich jetzt aber. Ja ich habe einen gesetzlichen Betreuer. Ich dachte es könnte daran liegen weil ich in ein anderes Bundesland ziehe... Kann ich denn im Vorfeld irgend etwas tun, oder muss ich warten bis sich das neue Amtsgericht dann bei mir meldet... das könnte sich ja ewig hinziehen, und ich wäre dann so lange auf mich gestellt, was mich ziemlich beängstigt. Danke für deine Antwort. LG arwen |
02.10.2009, 09:09 | #28 |
ehrenamtliche Betreuerin
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Beiträge: 166
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Hallo Arwen,
meines Wissens nach ist der "alte" Betreuer solange zuständig, bis sich ein neuer Betreuer gefunden hat. Es gibt Telefon, Mail usw. Also mach Dir nicht allzu viele Sorgen. LG NaDa |
03.10.2009, 06:22 | #29 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
Nada hat völlig recht, der alte Betreuer ist solange im Amt und für Dich zuständig bis ein Neuer bestellt werden kann. Schönes Wochenende, Gruss Michaela
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05.10.2009, 20:11 | #30 |
Einsteiger
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Beiträge: 14
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Hallo nochmal,
habe inzwischen mit dem Amtsgericht am neuen Wohnort gesprochen, und mir wurde bestätigt, das ich keinen neuen Antrag zu stellen brauche. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal für eure Antworten und Hilfe bedanken. Liebe Grüße arwen69 |
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alg2, arge, aufenthaltsbestimmung, betreuerwechsel, umzug |
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