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18 jähriges Pflegekind und weiter??

Dies ist ein Beitrag zum Thema 18 jähriges Pflegekind und weiter?? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Tut mir ja leid... war vielleicht wirklich bissl zu aggressiv......


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Alt 21.09.2009, 23:46   #11
"Flying Soul"
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Tut mir ja leid... war vielleicht wirklich bissl zu aggressiv...
Franzi19 ist offline  
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Alt 23.09.2009, 23:44   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also ich weiß nicht so recht, mit der Diagnose schizophren. Und das mit dem Gutachten muss ja auch nicht so stimmen "wollte sich in den Vordergrund stellen".Viele SV haben ja null Ahnung von Missbrauch.

Nachweislich haben Missbrauchte Persönlichkeitsstörungen u. PTBS - im Fachjargon. Üblich ist das Ritzen, Selbstverletzen. Für mich geht sie eher mit Alk und ihren Ausrastern in Richtung Borderline dazu.

Ansonsten tut es einfach weh, wenn das Mädel mit dieser Diagnose so einfach jetzt absackt. Schlechter Umgang, kein geregelter Tagesablauf, das kann nur zu weiteren Abstürzen führen. Ich sehe da keine Hoffnung ohne Hilfe = Psychologe mit Traumaerfahrung.


Grüssli
mary ist offline  
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Alt 24.09.2009, 15:03   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Freiberg / Sachsen
Beiträge: 19
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Mary,
du hast völlig Recht. Das Gutachten ist 1,5 Jahre alt und zwischenzeitlich lief ja immer die Therapie. Von Borderliner war auch die Rede beim Psychologen, nur dass das frühere Ritzen jetzt in reine psychische Selbstschädigung übergeht, also eben Lehre kippen, ausgemachte Termine bewusst übergehen, genau die falschen Dinge einkaufen, freunde suchen die sie nur ausnutzen u.s.w. Das ist die eine Seite.
Es gibt noch "Betreuungsrichter" mit Verstand! Ja, tatsächlich. Nach meiner Vorsprache am hiesigen Betreuungsgericht unter mitnahme aller möglichen Papiere setzte sich der Richter tatsächlich 45 Minuten mit mir hin, las alles durch, befragte mich, rief den behandelnden Psychologen an, die leibliche Mutter meines Pflegemädels und kam zu dem Entschluß: "Ich leite ein Verfahren ein, aber erstmal probieren wir es mit einem Gütetermin. Also leibliche Mutter, ich, sie, Psychologe und Richter an einen Tisch und versuchen die Sache so zu klären." Solange das so versucht wird und der Richter da mitspielt läuft es doch alles noch in geregelten Bahnen. Vorerst kann ich gut damit leben, zumindest besteht die kleine Möglichkeit den Absturz zu verhindern.
Luzifer61 ist offline  
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Alt 24.09.2009, 23:01   #14
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein richter mit dem therapeuten deiner pflegetochter über sie gesprochen hat. das darf er doch gar nicht. und der psychologe darf das schon gar nicht, der hat schweigepflicht. das find ich schon ganz schön krass. da sollte man besser keine therapie machen, wenn der therapeut dann munter mit nem richter oder dem pflegevater plaudert. (wo is n hier der kotzsmilie?) naja in diesem sinne.
zeiten ist offline  
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Alt 24.09.2009, 23:13   #15
"Flying Soul"
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Ich hoffe wenigstens, dass der "Tochter" bescheid gesagt wurde, dass etwas in diese Richtung unternommen wird, damit sich sich entsprechend drauf vorbereiten kann. Oh man, sie tut mir jetzt schon leid ...

Geändert von Franzi19 (24.09.2009 um 23:52 Uhr)
Franzi19 ist offline  
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Alt 25.09.2009, 00:12   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,


wo steht denn was der Psychologe dem Richter genau gesagt hat? Sorry, aber ich finde da nix.

Weiter wird von dem Vorhaben berichtet, dass sich alle zusammen setzen.

Es gibt außerdem Gründe, bei denen ein Arzt eben nicht an seine Schweigepflicht gebunden ist und diese wird wohl niemand hier ernsthaft beurteilen können.

Es gibt keinen Grund hier so ein Fass aufzumachen, wenn sich jemand etwas von der Seele schreibt und froh ist, dass ihm geholfen wird.

So geht hier schließlich auch niemand mit euch um, wenn euch was auf der Seele brennt. Deshalb bitte ich um etwas Respekt!
Tina L. ist offline  
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Alt 25.09.2009, 12:43   #17
nam
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Benutzerbild von nam
 
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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.....und kam zu dem Entschluß: "Ich leite ein Verfahren ein, aber erstmal probieren wir es mit einem Gütetermin.... (Zitat s.o.)

"Gütetermin" im Bezug auf das FamFG-Verfahren wäre aber ganz neu.........?!?!

Was hat der Richter denn da für eine Rechtsauffassung?

schluck....na das kann ja heiter werden....das dritte Buch FamFG gibt da irgendwie nicht viel her.....
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 25.09.2009, 13:22   #18
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Nam,

Du bist kein Richter. Du warst nicht dabei und ich glaube auch nicht, dass Du das von hier aus beurteilen kannst. Welche Art Termin das nun genau ist, bleibt dem Gericht überlassen und geht Dich ganz einfach nichts an.
Tina L. ist offline  
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Alt 25.09.2009, 14:23   #19
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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1. Habe ich nicht behauptet Richter zu sein

und

2. Unterliegt gerade ein Richter dem Gesetz.

Was war daran jetzt so verwerflich?

Vielleicht kannst du mir ja in deiner schier endlosen Kompetenz als Berufsbetreuerin verraten wo man den Begriff der Güteverhandlung im FamFG (das ja die formelle Verfahrensgrundlage in Betreuungssachen darstellt) findet?

Ja....ich gebe zu: Die Erde ist eine Scheibe, wenn ein Betreuer das mal so sehen sollte......
__________________
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nam ist offline  
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Alt 25.09.2009, 17:18   #20
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Vielleicht kannst du mir ja in deiner schier endlosen Kompetenz als Berufsbetreuerin verraten wo man den Begriff der Güteverhandlung im FamFG (das ja die formelle Verfahrensgrundlage in Betreuungssachen darstellt) findet?
Ich vermute mal, dass es sich einfach um eine Verwechslung der Begriffe handelt.
Der Richter möchte alle Beteiligten am Tisch haben, um das zu besprechen und zu klären, und seine eigenen Eindrücke vom Sachverhalt zu gewinnen. Das ist sein gutes Recht und nach meinem Empfinden auch seine Pflicht.
Guter Richter, der gibt sich Mühe und führt Gespräche, anstatt nach Aktenlage zu entscheiden.
Sei stark Luzifer61
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.

Geändert von -T- (25.09.2009 um 17:32 Uhr)
-T- ist offline  
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