Dies ist ein Beitrag zum Thema 18 jähriges Pflegekind und weiter?? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seit 5 Jahren hatte ich ein Pflegekind bei mir aufgenommen mit Zustimmung des Jugendamtes und der Mutter des Kindes. ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Freiberg / Sachsen
Beiträge: 19
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Hallo,
seit 5 Jahren hatte ich ein Pflegekind bei mir aufgenommen mit Zustimmung des Jugendamtes und der Mutter des Kindes. Das Mädel fiel anfangs durch Selbstschädigung (Ritzen), Alkoholmissbrauch und diverse "Austicker" auf. Ich habe sie mit zum Psychologen genommen und die Sachen mit der Sauferei und dem Ritzen komplett abgestellt. Ihre schulischen Leistungen wurden immer besser und auch in der Lehre stand sie regelrecht ihren Mann. Einzig und allein das Problem einer begutachteten Persönlichkeitsstörung (shizophrene Ansätze) blieb, wurde aber durch laufende Therapien (regelmäßige Einzelgespräche) recht gut beherrscht. Nun wurde das Mädel 18, lernte einen Freund kennen und zog aus. Soweit - so gut. Der Freund wohnt ca. 30 Kilometer weg, von dort kann sie ihre Lehrstelle nicht mehr erreichen und sie macht seit dem 3 Wochen krank - natürlich ohne Krankenschein. Abgesehen davon redet ihr dieser Freund erfolgreich ein, dass sie keine Therapie braucht und dies alles Müll sei. Die Kommunikation mit mir hat sie abgebrochen, ich erfahre alles über Umwege. Jetzt steht für mich die Frage, ob es etwas bringt das Mädel betreuen zu lassen? Dies mit der Maßgabe, den Aufenthaltsort so zu wechseln dass sie wieder zur Lehre gehen kann und weiter ihre Therapie fortsetzt. Beide Dinge sind aus meiner Sicht für ihre Zukunft von Bedeutung. Aber ob meine "Sicht" ein Gericht überzeugen kann weiß ich nicht. Gibt es in dieser Runde jemanden mit Erfahrungen in diesem Gebiet? |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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überzeugen wird sich das gericht nach betreuungsanregung vor allem von der erforderlichkeit/notwendigkeit der betreuung....dabei wird es sich zum einen den persönlichen eindruck verschaffen und zum anderen einen sachverständigen (arzt) beauftragen.....
schwer kann es zum einen werden, wenn die betroffene keine betreuung möchte (gegen den freien willen (wenn sie diesen bilden kann...); "recht auf krankheit") darf eine betreuung nicht eingerichtet werden...§ 1896 Abs 1a BGB......ein mangelhaftes sozialadäquates verhalten oder geschäftsungewandheit an sich sind kein grund, der eine betreuung erforderlich macht....eine sogenannte borderline-erkrankung (vermute ich mal wegen dem angeführten ritzen) alleine rechtfertigt mit sicherheit nicht die anordnung einer betreuung.....denn dann müsste ja auch jeder raucher unter betreuung (man hat ein recht auf "lungenkrebs")...blöder vergleich, aber rechtlich stimmig wenn es ihr freier wille ist keine ausbildung zu machen oder eine therapie abzubrechen........dann wird das auch kein vormundschaftsgericht respektive seit dem 01.09.09 betreuungsgericht durch eine betreuung korrigieren....betreuung ist ein weites und komplexes thema .....ich hoffe die infos reichen erstmal..... nähere erste infos findet an auch hier: BMJ | Betreuungsrecht trotzdem von hier alles gute und viel erfolg beim lösen dieser krise, hinter der sicherlich fundierte gründe stehen und auch anlass zum handeln bieten. lg nam P.S. den ansatz mit therapie (also gesprächstherapie statt nur pharmakologisch) bei schizophrener erkrankung finde ich gut, leider noch zu selten. ![]()
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (21.09.2009 um 22:10 Uhr) |
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#3 |
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Wieso gleich immer mit Betreuung etc...
![]() Sie hat den Kontakt abgebrochen, wird wohl n Grund gehabt haben. Sie ist Volljährig und kann somit selbst bestimmen was für sie am besten ist. Wenn mir da jemand mit Betreuung kommen würde... ![]() Ich würde sagen, musst es wohl so hinnehmen ![]() |
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#4 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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franzi....du musst davon ausgehen, dass der neue forumsteilnehmer dich und deine dynamik nicht kennt und auch in einer nicht so tollen situation steckt......etwas mehr takt bitte!
![]() was anderes ist es wenn man dich kennt........auf einen fremden wirkt das relativ aggressiv.....also sachlich bleiben bitte! "oberlehrerhafte", aber trotzdem liebe grüße an dich franzi nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Freiberg / Sachsen
Beiträge: 19
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Danke für die schnelle Reaktion.
Ja, genau das ist meine Sorge. Man lässt heute Leute fallen und kein Mensch interessiert sich dafür. Zum anderen habe ich ein psychologisches Gutachten über sie da, was mal gefertigt wurde als sie mit 15 Jahren der Meinung war vergewaltigt wurden zu sein. Das war falsch und damit wollte sie nur "mal kurz im Mittelpunkt stehen". Es wurde im Gerichtsauftrag ein Gutachten gefertigt, in dem von einer massiven Persönlichkeitsstörung mit shizophrenen Ansätzen die Rede ist. Gleichzeitig äußerte der Gutachter, dass dies konsequent behandelt werden müsse, um spätere schwere shizophrene Anfälle zu unterbinden. Gut, solange sie bei uns war wurde das behandelt und die shizo. Austicker hielten sich tatsächlich im Rahmen. Nur eben jetzt ist das vorbei. Ihr Psychologe sagte übrigens zu ihrem jetzigen tun "ein typischer Fall von Selbstbestrafung, es bringt keine Vorteile für sie, aber sie tut es". Das sollte doch ansich der Ansatz sein? |
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#6 | |
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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![]() Zitat:
![]() Werde mich hier weiter lieber raushalten... Geändert von Franzi19 (21.09.2009 um 22:18 Uhr) |
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#7 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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also der ansatz.....ist ganz klar die rechtliche vertretung nach aussen.....
BGB § 1902 Vertretung des Betreuten In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Gesetzliche Betreuung ist keine pflegerische Aufgabenausführung oder ähnliches. Von dieser Illusion sollte man sich gleich verabschieden. Betreuer/Betreuung als Wort umschreibt das was rechtlich abläuft auch eher auf ungeeignete Weise....einfach mal im Link in der Broschur lesen- ganz gut für den ersten Überblick.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (21.09.2009 um 22:27 Uhr) |
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#8 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Freiberg / Sachsen
Beiträge: 19
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Im Grundsatz hast du vielleicht Recht.
Wenn du aber 5 Jahre in das Mädel investiert hast, weißt wie sie tickt, und auch Erfolge hattest die durchaus wert sind benannt zu werden, dann ist das mit dem "hinnehmen" nicht ganz so einfach. Irgendwo in mir lebt die Hoffnung das ganze mühevoll aufgebaute nicht kippen zu lassen.... |
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#9 | |
"Flying Soul"
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Bevor man zur gesetzlichen Betreuung "übergeht" sollte man erstma alles andere ausschöpfen. Ne ambulante freiwillige Betreuung wäre schon mal ein Anfang. Würd meine Erziehungsmutter n Antrag beim Gericht stellen wegen gesetzlicher Betreuung, ich würd sie ewig dafür hassen. |
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#10 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Franzi bitte!!!!
Eine ambulante Betreuung alleine erscheint mir in diesem Fall nicht hilfreich. Was sollten die denn tun? Ich würde übrigens auch nicht zuschauen, wenn mein Kind sein Leben mit Vollgas gegen eine Wand fahren würde und der Grund dafür eine psychische Erkrankung wäre. So etwas nenne ich Muttlerliebe, nichts weiter würde mich dazu bewegen. Auch wenn es sich hier nicht um das leibliche Kind handelt, so kann ich die Sorge durchaus nachvollziehen. |
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