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Betroffenenverarschung und Angehörigen- natürlich auch

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Danke für Eure Antworten.Es ist schwer zu erklären,ws ich wissen will.Ich bin wütend,weil meines Wissens ist das ärztliche Gutachten plus ...


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Alt 30.09.2005, 00:07   #1
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Registriert seit: 24.09.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 10
Standard Betroffenenverarschung und Angehörigen- natürlich auch

Danke für Eure Antworten.Es ist schwer zu erklären,ws ich wissen will.Ich bin wütend,weil meines Wissens ist das ärztliche Gutachten plus Sachverständigengutachten erstellt worden a)zu einer Zeit als der Betroffene selbst noch total unter den Krankheitssymptomen litt also noch gar keine Entscheidung treffen konnte geschweige denn wusste wie ihm geschieht und b)5 Wochen vor der ersten Anhörung."Betreuung"war uns beiden ein Fremdwort.Es gab kein Aufklärungsgespräch im Vorfeld darüber, es fand also auch keine Frage statt,ob wir andere/günstigere Wege wählen möchten,mein Mann hätte sich gerne von mir betreut lassen oder eben von jemand ehrenamtlichen,aber irgendwie war das Komplott Betreuung,wer und wie, schon fertig bevor der Termin dann stattfand.Wir wussten von dem Termin an bis jetzt,8 Monate später,nicht,welche Kosten auf uns zukommen("Jaja,machen Sie sich mal keine Sorgen!",find ich n bisschen wenig wenn dann eine Rechnung von über 800Euro auf dem Tisch liegt...).Irgendwie hat das Gericht alles alleine entschieden(z.B.Berufsbetreuer) und ich kann nicht glauben,dass das okay sein soll!!!Von den Kosten,die einem den Ruin bringen,redet irgendwie keiner...
Immer noch wütend
Jeanne
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Alt 30.09.2005, 10:26   #2
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Hallo Jeanne,

ich kann voll und ganz verstehen, dass Ihr über ein solches Vorgehen extrem sauer seid. So wie du es schilderst, ist das Verfahren auch nicht wirklich rechtskonform gelaufen, denn der Beschluß kann eigentlich erst nach der Anhörung passieren.

Dass eine Betreuung währen einer Krankheitszeit angeregt und eingerichtet wird ist dagegen ja Sinn der Sache, denn wenn in diesem Fall dein Mann nicht selbst eintscheiden kann, muss dies ja der Betreuer machen. Wer hat den in diesem Fall die Betreuung angeregt ? Hier bei unserem Amtsgericht wird eigentlich zuerst geschaut, ob nicht ein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (das wärst in diesem Falle ja du).

Was die Kosten angeht, kann ich nichts sagen, da ich selbst nur drei ehrenamtliche Betreuungen habe und daher nur die Jahrespauschale vom Amtsgicht bekomme. Dazu kann bestimmt einer der Kollegen was sagen.

Ich habe deinen Beitrag mal in das Forum "Rechtliches" verschoben, denn ich finde, da passt er besser.

Liebe Grüße

Achim
Achim ist offline  
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Alt 01.10.2005, 20:43   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard mary

Achim, bei uns war das so: Eine Ärztin aus der Psychiatrie hat ne Betreuung angeregt, nachdem ich dies ja gemacht hatte, also ohne gerichtlichen Auftrag. Der Gutachter machte das Gutachten mitten in einer Psychose, erstellte es nach "Besichtigung" mit der Patientin, dass eine Betreuung nur von einer Betreuerin mit Ausbildung Sozialstudium, Alter ebenfalls der Betreuten, für die Betreute gut wäre. So wurde nun die ehrenamtliche, familiäre Betreuung obwohl ich mich auch fachlich als Betreute eignete, abgelehnt. Es folgte sogar sowas wie ein Drohanruf der Ärztin, ich solle mich aus einer Betreuung raushalten. Natürlich wurde eine Betreuung eingerichtet. Die beiden verstehen sich auch meistens gut. Sind im selben Alter, haben fast dieselbe Ausbildung. Nur irgendwann kam von der Rechtspflegerin ein Schreiben, die Betreute hätte genügend Einkommen, sie solle sich an Betreuungskosten mtl. 180,-- € beteiligen. Ich habe das dann in die Hand genommen über RA (na ja, der musste ich noch die entsprechenden §§ sagen, z.B. nicht anrechenbares Einkommen Grundrente BVG) usw. dann wurde dies der Rpfl. wiederum geschrieben und sie "ich nehme das Ansinnen einer Kostenbeteiligung zurück". Nur auf den RA-Kosten um die 200,00 € habe ich gesessen. Hätte ihr die Kostenrechnung RA noch zuschicken können.

Ich finde das schon ungesetzlichlich, wenn in einem Betreuungsbeschluss keine Regelung über Kosten benannt werden. Betreuung von Aufgabenkreisen genannt, Kostenfrage offen. Alle rennen ins offene Meser!
Vielleicht könnte man gegen diese Beschlüsse, weil Kostenfrage offen, sofortige Beschwerde einlegen oder andere Rechtsmittel? Denn Normalobürger blickt da nicht durch - hast recht!!

Gutachtenerstellung zwecks Einrichtung einer Betreuung:
Ob dies nun der "Hausgutachter" des Vormundschaftsgericht ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wer nen Gutachter beauftragt und bezahlt, kriegt auch sein Gutachten nach Berichterstattung der Ärzte und Aktenlage des Gerichts.

P.S. Sollte der Staat mit den Betreuungkosten in Vorlage gehen, der/die Betreute erbt, fordert der Staat diese Kosten rückwirkend bis zu 10 Jahre nach der Betreuung zurück, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 03.10.2005, 13:36   #4
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Registriert seit: 24.09.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 10
Standard Akteneinsicht

Hallo Mary, hallo Achim!
Der Arzt,in dem Krankenhaus hat das wohl angeregt.Ich habe nur 1x mit ihm gesprochen,da die ärztliche Schweigepflicht dazwischen war.Da wird man dann ja immer wie ein Fremdkörper behandelt...Apropos Akteneinsicht,mein Mann hatte darauf gedrungen und das Recht bekommen,ich bin vor der zweiten Anhörung mitgegangen,da musste der Richter sein Einverständnis geben,hab das alles durchgelesen und erst aufgrund dieser Inhalte die Zusammenhänge verstanden!Die theoretischen Grundlagen hatte ich aus Rechtsratgebern rausgeklaubt--inwieweit das praktisch umgesetzt wurde,las ich dann aus der Akte.Es GAB nen Ehrenamtlichen,der wurde abgelehnt,weil er nicht erfahren genug wäre für "diesen schwierigen Fall".Nur,bevor die nen Berufsbetreuer engagieren,der UNSER Geld kostet,will man doch gefragt werden,ob das ok ist..!Paradox!
Außerdem macht mich stutzig,dass der behandelnde Arzt im Krankenhaus eine Art Sozialbericht schreiben müsste(lt.Buch),über das soziale Umfeld,um eben über die Betreuungsmöglichkeiten nachzudenken...Dieser Bericht bestand aus lauter Vermutungen,"wohl","scheinbar"---das genügt doch nicht,oder?Da stand auch,dass die Ehefrau scheinbar labil sei---wo nimmt der das her, der kenntmich doch gar nicht.Und wenn man wochen vor der Einweisung um Rat gefragt hat,im Krankenhaus,beim Arzt,beim Neurologen,und alle wenden sich ab und fragen wenns hochkommt:"Fühlen Sie sich denn bedroht..?Ja,dann kann man nix machen...",dann kann ich auf die Art der Hilfe in Form einer Berufsbetreuung auch verzichten.Aber wenn ich das laut sage,dann heißt es bestimmt:es geht hier doch gar nicht um Sie,es geht doch um Ihren Mann..."wie geht ein heulendes Smiley?
Nochwas,der Beschluss kam NACH der Anhörung,ja,ich meine,die Gedanken was für eie Betreuung,wer zahlt das und so,das haben die doch alleine bestimmt,ganz ohne uns.Mein Mann sollte doch nur noch ja sagen,nur zu was,der Kostenpunkt war auf jeden Fall ungeklärt und der Richter hatte sich bereits selbst gegen einen Ehrenamtlichen ausgesprochen,GEFRAGT wurden wir bzw.mein Mann nicht...Ist das Demokratie..?Hatte ich schon erzählt,dass die Betreuung bei der zweiten Anhörung tatsächlich aufgehoben wurde(leider 8 Monate zu spät,den Einwand schon 3 Tage nach dem Beschluss hat man glatt übersehen...)?Wir dürfen jetzt wieder alleine wurschteln.Einerseits bin ich froh(da steht allerdings noch die Rechnung aus),andererseits hätte ich mich gefreut,wenn die Anhörung in Form eines Gesprächs gewesen wäre,wo jeder was sagen darf,z.b.dazu wies jetzt weitergehen soll,wenn mal wieder ein Antrag ans gericht fällig ist,wir wurden aber wie Verbrecher behandelt.Ich verbinde das damit,dass sich Betreuer und Richter gut kennen...(Es darf(laut)gedacht werden...)
Den Humor nicht verlierend
Jeanne
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Alt 07.10.2005, 00:50   #5
ars
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Beiträge: 89
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hallo jeanne,
um zumindest für die zukunft solchen ärger zu vermeiden, scheint es sinnvoll zu sein, krankheits- und medizinische notfälle durch eine patientenverfügung und durch eine vorsorgevollmacht zu regeln. zumindest bekommt man dann keinen fremden menschen als betreuer vorgesetzt.
mfg
arno
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Alt 08.10.2005, 00:39   #6
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Jeanne, Du schreibst Betreuung nach der 2. Anhörung nach 8 Monaten, d.h. also das 1. Mal Betreuung prkatisch auf Probe und dann wird wiederum entschieden, ob eine Verlängerung auf 2 Jahre erfolgt. Das ist eigentlich üblich so. Nur, gegen diesen 1. Beschluss würde ich vorgehen, denn als Angehörige musst Du gehört werden, d.h. der Richter muss ich von Dir ein Bild machen. Angehörige sind vorrangig zu berücksichtigen, es sei denn, es steht "dem Wohle des Betreuten entgegen". Also würde ich sagen, sofern keine Anhörung erfolgte oder die Ablehnung damals mit welchen Gründen auch immer, damit wäre dieser Beschluss anfechtbar. Fristen sind hierfür nicht vorgesehen, glaube ich. Also auch im Nachhinein würde ich diese Kosten auf keinen Fall bezahlen. Schaltet einen RA für Sozialrecht oder gar Betreuungsrecht ein. Ich finde es ist wie Rechtsbeugung. Natürlich kennt man isch aus der Branche, das fängt beim Richter an, Arzt, Betreuer. Also bring den Mut und ds Geld auf, gehe gegen auferlegt Kosten des 1. Beschlusses vor, denn wenn kein rechtliches Gehör gewährt wurde, ist dies ein Verfahrensfehler. Ich weiß nicht, was im 1. und 2. Beschluss steht, warum die Betreuung, welche Begründung, warum nicht Du, abgelehnt wurdest! Das ist immer dieselbe Kacke, Beschlüsse mit Aufgabenkreisen und wenn einer in der Sache noch völlig neu ist, rafft er gar nicht, dass auf ihn Kosten zukommen können. Wenn die Betreuung gerechtfertigt ist, der Betreuer kümmert sich, ist das ja o.K., aber es sollte ein Hinweis auf die Kostenfrage erfolgen, dass zumindest die Prüfung anhand von Einkommens- und Vermögensverhältnissen geprüft würde. Da stellen sich uns doch schon die Lauscher auf oder? Und nicht anschliessend nach Monaten. Zahle das vorerst nicht, lass Dich beraten!! Ich bin auch gegen solch ein gewisses "Ansinnen", wie es die Rechtspflegerin nannte, vorgegangen, anteilige Kosten des Betreuten pro Monat 180,-- €!!! Das wäre ein Stundenaufwand von 6 Std. gewesen, der niemals zusammenkam! Hat leider RA-Kosten verursacht, aber lustig war schon, dass diese Anwältin noch nicht mal den § wusste (z.B. nicht anrechenbares Einkommen nach BVG), warum keine Kostenbeteiligung.
Hat doch die Rechtspflegerin sämtliche Beträge zusammengezogen, gemeint, genügend Einkommen, dann Kostenbeteiligung, wobei eine Position des sog. Einkommens als nicht anrechenbar gilt.
So habe ich ihr alles an Infos aus dem net rausgesucht. Für mich war wichtig in dem Verfahren der Briefkopf eines RA, ansonsten hätte ich das selber durchziehen können. Gute Infos auch "Betreuungsrecht" von Deinert, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 08.10.2005, 00:49   #7
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Beiträge: 624
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J., mir fällt ein, dass mir alle Beschlüsse wegen Betreuung = 3, der 1. 1/2 Jahr, der zweite 2. Jahre, der 3. Verlängerung nach 2 Jahren immer zur Kenntnis übersandt wurden, da ich die nächste Verwandte bin. Das ist ein absolutes MUSS! Sollten Dir niemals diese Beschlüsse zugestellt worden sein, außer dem Ehemann, dann wurde Dir kein rechtliches Gehör gewährt, d.h. keine Gelegenheit gegeben, Dich als Betreuerin zur Verfügung zu stellen. Damit wäre schon m.E. der erste Beschluss und damit die auferlegte Kostenfrage, mit Rechtsmittel angreifbar, Gruss mary
P.S. = Keine Rechtsberatung von mir, ich bin Laie.

P.S. RAe oder Betreuer mögen mich korrigieren, wenn ich hier irren sollte.
mary ist offline  
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Alt 13.10.2005, 01:47   #8
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Standard Danke schon mal...

Danke für Eure engagierten Antworten!!!Gehe morgen zu einer Veranstaltung zum Thema Verfügungen und Vollmacht.Jammern hilft ja nicht,nach vorne schauen.Ma kuckn wies weitergeht.
Grüße,
Jeanne
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angehörige, einrichtung der betreuung, kosten, kosten der betreuung

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