Kurzzeitpflege mit Unterbrechung Krankenhaus
hallo,
Vater ist für 28 Tage im Pflegeheim zur Kurzzeitpflege. Während dieser Kurzzeitpflege musste er für 7 Tage ins Krankenhaus. Das Heim teilt mit, dass die Pflegekasse für diese Tage keine Leistungen erbringen muss, weil der Vater tatsächlich nicht im Heim war. Wenn dem so ist, wären ja von den maximal möglichen 28 Tagen erst 21 Tage "verbraucht". Frage: Können die 7 Tage des Krankenhausaufenthaltes (Pflegekasse zahlt keine Heimkosten für die 7 Tage), an die Kurzpflegezeit "angehängt" werden? Ich habe hierzu bisher noch nichts gefunden. Gruß samundmolly |
Hallo,
ganz so einfach ist es leider nicht. Du hast einen Anspruch von 28 Tagen oder 1432 € (bin mir mit der Summe nicht sicher). z.B.: Bei uns in Berlin sind die Kosten recht hoch in der Kurzzeitpflege, da reicht das Geld der Pflegekasse nur für 21 - 22 Tage. Sollte die Kurzzeitpflege länger dauern muss man die restliche Zeit selbst bezahlen. Das beste ist, du setzt dich mit dem Sachbearbeiter der Pflegekasse in Verbindung und erkundigst dich wie viel noch übrig ist. Die können es dir genau sagen. LG |
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