Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Forum für Angehörige und betreute Menschen (https://www.forum-betreuung.de/forum-angehoerige-betreute-menschen/)
-   -   Vermögensverzeichnis - wofür? (https://www.forum-betreuung.de/forum-angehoerige-betreute-menschen/3414-vermoegensverzeichnis-wofuer.html)

AlteTante 06.10.2009 13:07

Vermögensverzeichnis - wofür?
 
guten tag, alle zusammen. meine mutter (74 jahre) hat jetzt vom amtgericht eine bestellung zur betreuerin für meinen demenzkranken vater erhalten. darauf steht: der aufgabenkreis umfasst:
entscheidung über heilbehandlungen, sorge für die gesundheit, aufenthaltsbestimmung, vertretung gegenüber behören und einrichungen.
gleichzeitig erhielt sie einen bogen, der nennt sich vermögenserklärung und der ist entsetzlich. jedenfalls kann meine mutter ihn nicht ausfüllen, ohne dass sie eine regelrechte buchführung macht. wofür ist dieser bogen?? muss man das wirklich alles ausfüllen? einnahmen, ausgaben, schulden vermögen ...
bisher hat sie nicht die finanzielle sorge für meinen vater, wenn ich das richtig sehe und das wäre schon wichtig. was hat es mit diesem bogen auf sich und wie erhält sie auch noch die finanzielle betreuung?
danke im voraus!

NaDa 06.10.2009 17:09

Hallo Alte Tante,
zunächst einmal "herzlich Willkommen" in diesem Forum.
Du stellst mit Recht die Frage nach der Vermögensaufstellung.
Wer hat denn bei Deinem Vater die Vermögenssorge?
LG. NaDa

michaela mohr 06.10.2009 18:26

Hallo Alte Tante,

der Übersichtsbogen über das Vermögen wird gebraucht um festzustellen ob Dein Vater vermögend ist, also seine Betreuung selbst bezahlen muss oder ob die Staatskasse diese Kosten trägt.

Zum Ausfüllen braucht man keine Buchführung, mit den Fragen ist nicht eine Auflistung von allem was jeden Monat in Einzelheiten wie Lebensmittel rausgeht gemeint, sondern eine allgemeinere Feststellung, also z.B. die Höhe der monatlichen Rente (als Einnahme) und ob Dinge von grossem Wert vorhanden sind, Perserteppiche usw.
Wenn Schulden da sind kann man die kurz zusammenfassen.

Die Vermögenssorge als Aufgabenkreis erhält Deine Mutter wenn sie bei Gericht einen Antrag stellt und eine kurze Begründung warum das wichtig ist dazu abgibt.

Wen noch Fragen sind wegen dem Ausfüllen dann frag ruhig weiter, das ist aus der Ferne schwer zu erklären.

Und natürlich: herzlich willkommen hier:winke:

Gruss Michaela

AlteTante 07.10.2009 08:58

vielen dank...
 
...für die antworten. meine mutter pflegt meinen vater zu hause, es ist bislang nicht vorgesehen, dass er in ein pflegeheim kommt.
ich muss mal auf dem amtsgericht anrufen, weshalb dieses bogen ausgefüllt werden soll. meine mutter hatte das so verstanden, als diene die vermögenserklärung als grundlage der gebührenrechnung des amtsgerichtes.

danke für das nette willkommen. ich bin sicher, ich brauche hin- und wieder noch rat. die alzheimer meines vaters bringt uns alle oft an den rand der verzweifelung.

Bluebee103 08.10.2009 13:23

Das hat deine Mutter schon richtig verstanden.

Gebühren für das Betreuungsverfahren fallen nur an, wenn der Betroffene Vermögen über 25.000 EUR besitzt. Nicht hinzu zählt ein selbst bewohntes Eigenheim, das aber trotzdem auf dem Fragebogen angegeben werden sollte.

Die Angaben sind immer zu Beginn der Betreuung an das Gericht zu senden. Es ist dabei wichtig, dass die Angaben zum Stichtag erfolgen. Stichtag ist immer der Tag der Anordnung der Betreuung und zu diesem Tag werden die Gebühren erstmals fällig. Der Stichtag müsste auf dem Vermögensverzeichnis aber auch drauf stehen.

Liebe Grüße

jelka 09.10.2009 17:33

Zitat:

Zitat von Bluebee103 (Beitrag 28574)
Stichtag ist immer der Tag der Anordnung der Betreuung und zu diesem Tag werden die Gebühren erstmals fällig. Der Stichtag müsste auf dem Vermögensverzeichnis aber auch drauf stehen.

:oops:Also, ich meine, die Betreuung beginnt mit Zugang des Beschlusses beim Betreuer, und somit wäre dies der Stichtag. (§287 FamFG bzw. 69a FGG)
Gruß - jelka

Tina L. 09.10.2009 18:30

Hallo,

eine Betreuung kann auch sofort wirksam werden.

Steht im Beschluss, mit einem Hinweis "an die Geschäftsstelle übergeben am..."

Frauke 09.10.2009 19:06

ist die sofortige Wirksamkeit nicht kürzlich abgeschafft worden? Ich meine, das irgendwo gelesen zu haben, sicher bin ich mir aber nicht (ich fand das eh etwas eigenartig...)

AlteTante 09.10.2009 22:59

herzlichen dank ...
 
das vermögensverzeichnis ist wirklich für die gebührenrechnung, wie mir die rechtspflegerin mitteilte. ich fragte, ob wir nicht statt dessen die rechnung einfach voll bezahlen könnten, weil dieser bogen so aufwendig ist, aber die dame verneinte.
allerdings dürfen wir die erforderlichen daten jetzt formlos einreichen.
ich habe jetzt eine ganz andere frage: wenn ich mich entschließe, meinen beruf aufzugeben und die pflege meines vaters gegen eine art taschengeld zu übernehmen, wie bin ich dann krankenversichert? was ist mit meiner rente? gibt es da möglichkeiten?
meine mutter würde dadurch sehr entlastet.
danke im voraus.

Tina L. 09.10.2009 23:23

Hallo Frauke,

soweit ich weiß gibt es das noch.. im § 300 FamFG.

Ich finde das auch schwierig. Ist mir schon öfter passiert, dass ich sofort bestellt wurde und der Beschluss kam erst Tage später. Gott sei Dank ist noch nie etwas in der Zwischenzeit passiert. :d010:

Tina L. 09.10.2009 23:43

Hallo,

Zitat:

wenn ich mich entschließe, meinen beruf aufzugeben und die pflege meines vaters gegen eine art taschengeld zu übernehmen, wie bin ich dann krankenversichert? was ist mit meiner rente? gibt es da möglichkeiten?
Als private Pflegeperson zahlt die Pflegeversicherung mtl. ein Pflegegeld und die Beiträge zur Rentenversicherung für Dich, wenn Du Deinen Vater mindestens 14 Std. wtl. pflegst. Du kannst Dich freiwillig krankenversichern und bekommst dafür einen Zuschuss auf Antrag.

Ich glaube Du bist sogar automatisch in der Unfallversicherung und, wenn Du vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, werden diese Beiträge auch übernommen. Da bin ich mir aber gerade nicht soooo 100 % ig sicher.

Die Krankenkasse kann Dir da aber sicher Infos geben bzw. Dir zukommen lassen. :winke:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:35 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39