Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis - wofür? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
guten tag, alle zusammen. meine mutter (74 jahre) hat jetzt vom amtgericht eine bestellung zur betreuerin für meinen demenzkranken vater ...
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06.10.2009, 13:07 | #1 |
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Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 6
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Vermögensverzeichnis - wofür?
guten tag, alle zusammen. meine mutter (74 jahre) hat jetzt vom amtgericht eine bestellung zur betreuerin für meinen demenzkranken vater erhalten. darauf steht: der aufgabenkreis umfasst:
entscheidung über heilbehandlungen, sorge für die gesundheit, aufenthaltsbestimmung, vertretung gegenüber behören und einrichungen. gleichzeitig erhielt sie einen bogen, der nennt sich vermögenserklärung und der ist entsetzlich. jedenfalls kann meine mutter ihn nicht ausfüllen, ohne dass sie eine regelrechte buchführung macht. wofür ist dieser bogen?? muss man das wirklich alles ausfüllen? einnahmen, ausgaben, schulden vermögen ... bisher hat sie nicht die finanzielle sorge für meinen vater, wenn ich das richtig sehe und das wäre schon wichtig. was hat es mit diesem bogen auf sich und wie erhält sie auch noch die finanzielle betreuung? danke im voraus! |
06.10.2009, 17:09 | #2 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo Alte Tante,
zunächst einmal "herzlich Willkommen" in diesem Forum. Du stellst mit Recht die Frage nach der Vermögensaufstellung. Wer hat denn bei Deinem Vater die Vermögenssorge? LG. NaDa Geändert von NaDa (06.10.2009 um 17:15 Uhr) |
06.10.2009, 18:26 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Alte Tante,
der Übersichtsbogen über das Vermögen wird gebraucht um festzustellen ob Dein Vater vermögend ist, also seine Betreuung selbst bezahlen muss oder ob die Staatskasse diese Kosten trägt. Zum Ausfüllen braucht man keine Buchführung, mit den Fragen ist nicht eine Auflistung von allem was jeden Monat in Einzelheiten wie Lebensmittel rausgeht gemeint, sondern eine allgemeinere Feststellung, also z.B. die Höhe der monatlichen Rente (als Einnahme) und ob Dinge von grossem Wert vorhanden sind, Perserteppiche usw. Wenn Schulden da sind kann man die kurz zusammenfassen. Die Vermögenssorge als Aufgabenkreis erhält Deine Mutter wenn sie bei Gericht einen Antrag stellt und eine kurze Begründung warum das wichtig ist dazu abgibt. Wen noch Fragen sind wegen dem Ausfüllen dann frag ruhig weiter, das ist aus der Ferne schwer zu erklären. Und natürlich: herzlich willkommen hier Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
07.10.2009, 08:58 | #4 |
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Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 6
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vielen dank...
...für die antworten. meine mutter pflegt meinen vater zu hause, es ist bislang nicht vorgesehen, dass er in ein pflegeheim kommt.
ich muss mal auf dem amtsgericht anrufen, weshalb dieses bogen ausgefüllt werden soll. meine mutter hatte das so verstanden, als diene die vermögenserklärung als grundlage der gebührenrechnung des amtsgerichtes. danke für das nette willkommen. ich bin sicher, ich brauche hin- und wieder noch rat. die alzheimer meines vaters bringt uns alle oft an den rand der verzweifelung. |
08.10.2009, 13:23 | #5 |
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Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 2
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Das hat deine Mutter schon richtig verstanden.
Gebühren für das Betreuungsverfahren fallen nur an, wenn der Betroffene Vermögen über 25.000 EUR besitzt. Nicht hinzu zählt ein selbst bewohntes Eigenheim, das aber trotzdem auf dem Fragebogen angegeben werden sollte. Die Angaben sind immer zu Beginn der Betreuung an das Gericht zu senden. Es ist dabei wichtig, dass die Angaben zum Stichtag erfolgen. Stichtag ist immer der Tag der Anordnung der Betreuung und zu diesem Tag werden die Gebühren erstmals fällig. Der Stichtag müsste auf dem Vermögensverzeichnis aber auch drauf stehen. Liebe Grüße |
09.10.2009, 17:33 | #6 | |
Gast
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Zitat:
Gruß - jelka |
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09.10.2009, 18:30 | #7 |
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Beiträge: 2,294
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Hallo,
eine Betreuung kann auch sofort wirksam werden. Steht im Beschluss, mit einem Hinweis "an die Geschäftsstelle übergeben am..." |
09.10.2009, 19:06 | #8 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
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Ort: Berlin
Beiträge: 236
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ist die sofortige Wirksamkeit nicht kürzlich abgeschafft worden? Ich meine, das irgendwo gelesen zu haben, sicher bin ich mir aber nicht (ich fand das eh etwas eigenartig...)
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09.10.2009, 22:59 | #9 |
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Beiträge: 6
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herzlichen dank ...
das vermögensverzeichnis ist wirklich für die gebührenrechnung, wie mir die rechtspflegerin mitteilte. ich fragte, ob wir nicht statt dessen die rechnung einfach voll bezahlen könnten, weil dieser bogen so aufwendig ist, aber die dame verneinte.
allerdings dürfen wir die erforderlichen daten jetzt formlos einreichen. ich habe jetzt eine ganz andere frage: wenn ich mich entschließe, meinen beruf aufzugeben und die pflege meines vaters gegen eine art taschengeld zu übernehmen, wie bin ich dann krankenversichert? was ist mit meiner rente? gibt es da möglichkeiten? meine mutter würde dadurch sehr entlastet. danke im voraus. |
09.10.2009, 23:23 | #10 |
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Beiträge: 2,294
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Hallo Frauke,
soweit ich weiß gibt es das noch.. im § 300 FamFG. Ich finde das auch schwierig. Ist mir schon öfter passiert, dass ich sofort bestellt wurde und der Beschluss kam erst Tage später. Gott sei Dank ist noch nie etwas in der Zwischenzeit passiert. |
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Stichworte |
vermögensaufstellung, vermögenssorge, vermögensverzeichnis |
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