Vor- und Nachteile einer gesetzl. Betreuung
Hallo,
mich würde interessieren, welche Vor- und Nachteile es für jemanden gibt, der in den Bereichen
Danke! sun |
Vor- und Nachteile
Die Frage kann man nicht so ganz eindeutig beantworten, weil es auf den Einzelfall ankommt. Ein Betreuer für diese Bereiche wird ja nur dann bestellt, wenn vorher ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Krankheit oder Behinderung im Sinne des Betreuungsrechts vorliegt. Wenn der Betreute weder geschäftsunfähig ist noch für einen dieser Bereiche ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird, kann der Betreute selbst auch in allen Bereichen handeln und der Betreuer sollte vor allem in diesem Fall mit dem Betreuten alles besprechen, um seine Wünsche zu erfahren. Vorteilhaft kann also sein, dass jemand da ist, der weiß, wie man richtig Anträge stellt und Unterlagen beschafft, der Ärzten im Idealfall auch mal kritische Fragen stellt und der bei der Geldeinteilung berät. Als Nachteil wird z.T. empfunden, dass man das Gefühl hat, da sei jetzt ein Aufpasser, dem gegenüber man alles rechtfertigen muss. So sollte ein Betreuer selbst seine Aufgabe aber eher nicht sehen.
|
Hallo,
also wenn der Betreuer seine Arbeit versteht und korrekt arbeitet, dürfte es garkeine Nachteile geben. Nur Vorteile. Ich sehe meine Arbeit als Hilfe, nicht als Bevormundung an. Ein "Oberlehrerverhalten" muss strengstens vermieden werden. In allen meinen Betreuungen hatte ich auch, nach anfänglichen "vertrauensbildende Maßnahmen", noch nie Probleme. Sogar viele Suchtabhängige hatten nach Anfangsschwierigkeiten, später vollstes Vertrauen und waren dankbar (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) für die angebotene Hilfe. Bei mir bestand am Anfang meiner Tätigkeit dafür sehr oft die Gefahr, dass ich die richtige Distanz finden musste. Schnell wird man die einzige Bezugsperson. Aber im laufe der Zeit, mit zunehmender Erfahrungen, glaube ich nun für mich und vorallem für meine Betreuten, einen guten Weg gefunden zu haben. Grüße:winke: Heiner |
Hallo,
danke für die schnellen Antworten :d010: Und wie sieht eine Betreuung in der Praxis dann genau aus, ich meine: Wird der Betreute dann bspw. bei Ämtern oder Ärzten noch ernst genommen? Was darf der Betreute noch und was nicht? Was macht der Betreuer alles für den Betreuten? In der "Theorie" lässt sich das ja alles nachlesen, aber wie sieht eine Betreuung in der Praxis aus? Danke! sun |
hi sun,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
siehst du, nun bist du genauso schlau wie vorher. es ist ungefähr so, wie bei der frage: was macht denn der lehrer im unterricht mit den kindern? antwort: es kommt darauf an. ideal ist, so sollte es ja auch sein, dass die betreuerin mit der klientin spricht und fragt, wo denn probleme gibt und dann anbietet, wo sie helfen kann und gemeinsam abgesprochen wird, was gemacht werden kann und soll. und das ist eben sehr verschieden. aber ne garantie, dass es wirklich so läuft, würd ich dir nicht geben. viele grüß von zeiten :winke: |
Hallo zeiten,
schade, dass es keine "gesetzliche Betreuung auf Probe" gibt... Wenn die Betreuung erst mal eingerichtet wurde, käme man da ja nicht so schnell wieder raus... Im Voraus weiss man ja nicht, ob sich die in die Betreuung gesetzten Hoffnungen erfüllen oder nicht, bzw. ob man selber in manchen Punkten nicht vllt. fähiger ist, als die Betreuung... :confused: Schwierig, schwierig... Aber danke!! Viele Grüße von sun |
Zitat:
|
Ich habe auch eine Betreute, die sich mit Grusileistungen zum Leben zurecht finden muss. Leider wird hier von Seiten des Amtes jeder Trick versuc´ht, die Leistungen so gering wie möglich zu halten.
Da mein Schriftverkehr nichts genutzt hat, habe ich einen Anwalt eingeschaltet und nun laufen hier einige Verfahren. Notfalls muss ein Betreuer auch um das Recht des Betreuten kämpfen können, wenns sein muss mit einem Rechtsbeistand. |
@sun
eine(n) fähige(n) und somit auch gute(n) betreuerIn zu finden dürfte nicht einfach sein.....neben den fachlichen qualifikationen spielt ja auch sympathie eine große rollen in der zusammenarbeit.
behörden oder andere träger unterstellen oft mit einer betreuung immer noch oft eine "pauschalentmündigung".....wenn es seitens des betreuers nicht hilfreich klargestellt wird droht schnell ein weiteres chaos..... leider wird zuwenig berücksichtigt, dass der betreute mensch ja eben die betreuung hat , weil er ja bestimmte dinge nicht (ganz) regeln kann......respekt vor dem individuellen problem fehlt leider auch noch oft dabei..... im zweifelsfall muss man das gericht informieren und einen wechsel der betreuung beantragen.......und zwar rechtzeitig bevor sich große probleme anhäufen. lg nam |
Hallo,
eine Betreuung auf Probe gibt es nicht, aber man kann die Betreuung zeitlich begrenzen bzw. es wird dann vereinbart, dass die Notwendigkeit der Betreuung z. B. nach einem Jahr überprüft wird. Gruß Andreas |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:39 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.