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Vor- und Nachteile einer gesetzl. Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vor- und Nachteile einer gesetzl. Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mich würde interessieren, welche Vor- und Nachteile es für jemanden gibt, der in den Bereichen Vermögenssorge Gesundheitsfürsorge Vertretung gegenüber ...


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Alt 09.10.2009, 19:27   #1
sun
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Frage Vor- und Nachteile einer gesetzl. Betreuung

Hallo,

mich würde interessieren, welche Vor- und Nachteile es für jemanden gibt, der in den Bereichen

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
gesetzlich betreut wird.

Danke!

sun
sun ist offline  
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Alt 09.10.2009, 19:52   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Vor- und Nachteile

Die Frage kann man nicht so ganz eindeutig beantworten, weil es auf den Einzelfall ankommt. Ein Betreuer für diese Bereiche wird ja nur dann bestellt, wenn vorher ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Krankheit oder Behinderung im Sinne des Betreuungsrechts vorliegt. Wenn der Betreute weder geschäftsunfähig ist noch für einen dieser Bereiche ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird, kann der Betreute selbst auch in allen Bereichen handeln und der Betreuer sollte vor allem in diesem Fall mit dem Betreuten alles besprechen, um seine Wünsche zu erfahren. Vorteilhaft kann also sein, dass jemand da ist, der weiß, wie man richtig Anträge stellt und Unterlagen beschafft, der Ärzten im Idealfall auch mal kritische Fragen stellt und der bei der Geldeinteilung berät. Als Nachteil wird z.T. empfunden, dass man das Gefühl hat, da sei jetzt ein Aufpasser, dem gegenüber man alles rechtfertigen muss. So sollte ein Betreuer selbst seine Aufgabe aber eher nicht sehen.
ronja ist offline  
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Alt 09.10.2009, 20:09   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

also wenn der Betreuer seine Arbeit versteht und korrekt arbeitet, dürfte es garkeine Nachteile geben. Nur Vorteile.

Ich sehe meine Arbeit als Hilfe, nicht als Bevormundung an. Ein "Oberlehrerverhalten" muss strengstens vermieden werden.

In allen meinen Betreuungen hatte ich auch, nach anfänglichen "vertrauensbildende Maßnahmen", noch nie Probleme.

Sogar viele Suchtabhängige hatten nach Anfangsschwierigkeiten, später vollstes Vertrauen und waren dankbar (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) für die angebotene Hilfe.

Bei mir bestand am Anfang meiner Tätigkeit dafür sehr oft die Gefahr, dass ich die richtige Distanz finden musste. Schnell wird man die einzige Bezugsperson. Aber im laufe der Zeit, mit zunehmender Erfahrungen, glaube ich nun für mich und vorallem für meine Betreuten, einen guten Weg gefunden zu haben.

Grüße
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 09.10.2009, 20:29   #4
sun
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Frage

Hallo,

danke für die schnellen Antworten

Und wie sieht eine Betreuung in der Praxis dann genau aus, ich meine: Wird der Betreute dann bspw. bei Ämtern oder Ärzten noch ernst genommen? Was darf der Betreute noch und was nicht? Was macht der Betreuer alles für den Betreuten? In der "Theorie" lässt sich das ja alles nachlesen, aber wie sieht eine Betreuung in der Praxis aus?

Danke!

sun
sun ist offline  
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Alt 09.10.2009, 21:54   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi sun,


Zitat:
Wird der Betreute dann bspw. bei Ämtern oder Ärzten noch ernst genommen?
ich glaub, das kommt sehr auf die jeweilige ärztin oder den arzt an. wenn du glück hast, wirst du ganz besonders ernst genommen, weil sie angst haben, sonst mit der betreuerin ärger zu kriegen..... aber letztlich bleibst du ja ihre patientin und ein arzt sollte ja zum wohle der patientin handeln und voraussetzung dafür ist ja immer, dass er sie ernst nimmt, egal ob sie nun betreut wird oder nicht..... aber manche ärzte sind eben auch ärsche. aber dann is es eigentlich schon egal, ob du betreut wirst oder nicht.

Zitat:

Was darf der Betreute noch und was nicht?
der darf noch alles, was er vorher auch durfte. (außer, es besteht ein einwilligungsvorbehalt oder eine geschäftsunfähigkeit. aber geh ich mal jetzt nicht von aus, sonst hättest du ja was von geschrieben.) also die rechte von einem betreuten werden nicht eingeschränkt. du kriegst quasi nur ne hilfe dazu. (jedenfalls soll es so sein.)

Zitat:
Was macht der Betreuer alles für den Betreuten?
das ist ganz unterschiedlich. weil es ja hier um zwei menschen geht. also einmal betreuer und einmal betreuter. und stell dir vor, der betreute millionär, 99 jahre alt und liegt im koma. oder stell dir vor, der betreute ist 25 und hat drogenprobleme und 50teuro schulden.... also das sind ja zwei ganz verschiedene menschen und da wird die betreuerin auch ganz verschiedene sachen für die machen, weil ja ganz verschiedenen bedürfnisse da sind. und manche betreuer heißen heiner und andere fräulein rottenmeier. an die rottenmeiers würd ich nicht geraten wollen.....

siehst du, nun bist du genauso schlau wie vorher. es ist ungefähr so, wie bei der frage: was macht denn der lehrer im unterricht mit den kindern? antwort: es kommt darauf an.

ideal ist, so sollte es ja auch sein, dass die betreuerin mit der klientin spricht und fragt, wo denn probleme gibt und dann anbietet, wo sie helfen kann und gemeinsam abgesprochen wird, was gemacht werden kann und soll. und das ist eben sehr verschieden. aber ne garantie, dass es wirklich so läuft, würd ich dir nicht geben.

viele grüß von zeiten

zeiten ist offline  
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Alt 11.10.2009, 17:13   #6
sun
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Frage

Hallo zeiten,

schade, dass es keine "gesetzliche Betreuung auf Probe" gibt... Wenn die Betreuung erst mal eingerichtet wurde, käme man da ja nicht so schnell wieder raus... Im Voraus weiss man ja nicht, ob sich die in die Betreuung gesetzten Hoffnungen erfüllen oder nicht, bzw. ob man selber in manchen Punkten nicht vllt. fähiger ist, als die Betreuung...

Schwierig, schwierig... Aber danke!!

Viele Grüße von

sun
sun ist offline  
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Alt 11.10.2009, 19:54   #7
sun
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von sun Beitrag anzeigen
Hallo zeiten,

schade, dass es keine "gesetzliche Betreuung auf Probe" gibt... Wenn die Betreuung erst mal eingerichtet wurde, käme man da ja nicht so schnell wieder raus... Im Voraus weiss man ja nicht, ob sich die in die Betreuung gesetzten Hoffnungen erfüllen oder nicht, bzw. ob man selber in manchen Punkten nicht vllt. fähiger ist, als die Betreuung...

Schwierig, schwierig... Aber danke!!

Viele Grüße von

sun
PS: Woran erkenne ich eigentlich eine(n) fähige(n) Betreuer(in), die/ der sich auch für ihre/ seine Klienten einsetzt, nicht zu allem "Ja" und "Amen" sagt und notfalls auch mal auf den Tisch haut?
sun ist offline  
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Alt 14.10.2009, 23:00   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
Standard

Ich habe auch eine Betreute, die sich mit Grusileistungen zum Leben zurecht finden muss. Leider wird hier von Seiten des Amtes jeder Trick versuc´ht, die Leistungen so gering wie möglich zu halten.
Da mein Schriftverkehr nichts genutzt hat, habe ich einen Anwalt eingeschaltet und nun laufen hier einige Verfahren.

Notfalls muss ein Betreuer auch um das Recht des Betreuten kämpfen können, wenns sein muss mit einem Rechtsbeistand.
Tanzmaus ist offline  
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Alt 15.10.2009, 00:33   #9
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @sun

eine(n) fähige(n) und somit auch gute(n) betreuerIn zu finden dürfte nicht einfach sein.....neben den fachlichen qualifikationen spielt ja auch sympathie eine große rollen in der zusammenarbeit.

behörden oder andere träger unterstellen oft mit einer betreuung immer noch oft eine "pauschalentmündigung".....wenn es seitens des betreuers nicht hilfreich klargestellt wird droht schnell ein weiteres chaos.....

leider wird zuwenig berücksichtigt, dass der betreute mensch ja eben die betreuung hat , weil er ja bestimmte dinge nicht (ganz) regeln kann......respekt vor dem individuellen problem fehlt leider auch noch oft dabei.....

im zweifelsfall muss man das gericht informieren und einen wechsel der betreuung beantragen.......und zwar rechtzeitig bevor sich große probleme anhäufen.

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 15.10.2009, 10:32   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

eine Betreuung auf Probe gibt es nicht, aber man kann die Betreuung zeitlich begrenzen bzw. es wird dann vereinbart, dass die Notwendigkeit der Betreuung z. B. nach einem Jahr überprüft wird.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten


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