Dies ist ein Beitrag zum Thema Ändert sich die Vermögenssorge? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe vor ein paar Tagen geheiratet und Mein Mann hat einen Betreuer, der u.a. auch für Vermögenssorge zuständig ist.
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 5
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Ich habe vor ein paar Tagen geheiratet und Mein Mann hat einen Betreuer, der u.a. auch für Vermögenssorge zuständig ist.
Hat sich für mich nun etwas geändert, habe ich mehr Rechte? |
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#2 |
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Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hallo Maggie,
erst mal Herzlichen Glückwunsch! Ich weiß jetzt nicht, an welche Rechte Du denkst (kannst Du gern noch etwas ausführlicher erklären), aber prinzipiell ändert sich für Dich nichts. Da der Betreuer Deines Mannes die Vermögenssorge hat, muß er jährlich dem Gericht gegenüber Rechenschaft über Einkommen und Konto Deines Mannes ablegen, daher wäre es geschickt (und wird in der Regel auch von den Gerichten so verlangt), wenn Ihr Eure Finanzen zumindest pro forma getrennt haltet, also jeder ein eigenes Konto behält, auf das das Einkommen des jeweiligen eingeht; auch Sparbücher und ähnliches sollten getrennt laufen. Das ist aber auch schon alles. Gruß Frauke |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 5
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Danke Frauke, das hilft mir schon weiter!
![]() Mit der Kontentrennung haben wir weniger Probleme, denn wir sind beide schon Rentner! Außerdem haben wir beide unsere Namen behalten, insofern haben wir keine Probleme mit irgendwelchen Ummeldungen.
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 5
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Kann ich vom Betreuer Geld vom Konto meines Mannes trotz Vermögenssorge bekommen?
Und wenn ja, in welchen Umfang? |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Maggi
Dein Mann kann doch selbst über sein Konto verfügen. Demnach könnte ihr zusammen Geld abheben usw. Stellst du diese Frage aus einen bestimmten Grund? |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 5
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Danke für die Antwort!
Nein, er kann selbst kein Geld abheben, denn sein Betreuer hat Vermögenssorge! |
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#7 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,817
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Zitat:
dies allein ist kein Grund dafür, dass Dein Mann kein Geld abheben darf. Besteht ein Einwilligungsvorbehalt bzw. ist Dein Mann geschäftsunfähig? Willst Du nicht die gesetzliche Betreuung für Deinem Mann beantragen? Evt. wäre auch zu prüfen, ob eine gesetzliche Betreuung überhaupt noch angebracht ist. Du könntest auch als Bevollmächtigte Deines Mannes handeln, was unter Eheleuten üblich ist. mfg |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 5
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Das ist eine sehr interessante Variante. Ich werde mich gleich sachkundig machen! Danke für die Antwort!
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| angehörige, heirat, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
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