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MRSA Keim

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Hallo, die Betreute, geb. 1936, wurde mit dem MRSA Keim aus dem Krankenhaus entlassen und befindet sich nun isoliert im ...


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Alt 25.10.2009, 11:50   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 31
Standard MRSA Keim

Hallo,

die Betreute, geb. 1936, wurde mit dem MRSA Keim aus dem Krankenhaus entlassen und befindet sich nun isoliert im Pflegeheim. Sie ist sehr einsam und unglücklich.

Die Betroffene ist unheilbar krank. Es wurde ein Lungenkarzinom mit Lymphknotenbefall diagnostiziert. Zusätzlich besteht eine schwere Herzkrankheit, inoperable Herzklappenstenose. Der Keim besteht bereits seit Monaten, wird aber vom Hausarzt nicht behandelt. Begründung: Die Patientin ist alt und krank, da mache er nichts mehr gegen den Keim. Die Behandlung wäre sehr teuer.

Die Betreute wünscht sich soziale Kontakte, darf der Arzt die Behandlung mit Antibiotika einfach ablehnen weil sie sehr teuer ist?

Vielen Dank im Voraus für Anregungen und Tipps.

Idealistin
Idealistin ist offline  
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Alt 25.10.2009, 12:47   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo Idealistin,
das ist mal ein schöner nick!!

Zitat:
Die Patientin ist alt und krank, da mache er nichts mehr gegen den Keim. Die Behandlung wäre sehr teuer.
ärzte dürfen nicht diskriminieren aufgrund des alters oder behinderung oder krankheit! das ist im hippokratischen eid auch sinngemäß so vorgegeben.
es ist eine frechheit, eine behandlung aus kostengründen und wegen des alters abzulehnen. und das ist nicht standesgemäß!

mag sein, dass der mrsa die gesundheit der patientin nicht so sehr beeinträchtigt, nichts desto trotz würd sich die lebensqualität der patientin sich erheblich verbessern, nach einer erfolgreichen behandlung. (mrsa ist ja nun mal sehr hartnäckig und schwierig zu behaneln – das ist aber kein grund, einfach zu sagen: nö.) wo kömen wir denn da hin, wenn die ärzte entscheiden würden, bei welchem patienten sich die behandlung noch "rechnet"!?

die antwort ist also: nein, er darf die behandlung nicht verweigern. ich würde aber mit so jemandem nicht weiter diskutieren. da ist doch vertrauen nicht mehr möglich und das ist doch die voraussetzung für eine heilung. daher:

sofort den arzt wechseln!!!

man könnte auch über rechtliche schritte nachdenken, nur würde der patientin damit ja nicht weiter geholfen. brief an die ärztekammer, mit genauer schilderung des verhaltens des arztes, kann nicht schaden.

aber in jedem fall unbedingt: arzt wechseln!

viel erfolg und alles gute!
von zeiten

Geändert von zeiten (25.10.2009 um 12:50 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 25.10.2009, 18:40   #3
elinor
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo!

Also ich persönlich würde in so einem Fall sofort den Arzt wechseln.
Aber wäre denn die Betreute einverstanden? Ich dachte immer, man darf einem Betreuten den Arzt nicht gegen seinen Willen auswechseln, auch dann nicht, wenn man den Aufgabenkreis Gesundheitssorge hat.

Viele Grüße
Elinor
 
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Alt 25.10.2009, 21:12   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
die antwort ist also: nein, er darf die behandlung nicht verweigern.
Das ist so nicht richtig.
Jeder Arzt darf durchaus eine Behandlung verweigern, wenn er sie nicht verantworten kann oder möchte.

Der gegenständliche Arzt macht im konkreten Fall kein Behandlungsangebot - die Gründe dafür sind natürlich ethisch hochgradig verwerflich und vielleicht sogar standesrechtlich unzulässig. Aber "zwingen" kann man ihn im konkreten Fall nicht.

Die Suche nach einem Arzt, der ein Behandlungsangebot macht, ist sicherlich eine gute Idee. Das muss nicht zwingend auf einen Arztwechsel rauslaufen. Das Ganze sollte - und das sehe ich so wie Elinor - natürlich mit der betreuten Person abgestimmt sein.

Die Fragen hier sind also wohl hauptsächlich:
- Wünscht die betreute Person eine Behandlung gegen den Keim?
- Findet sich ein Arzt, der dann diese Behandlung durchführen würde?
- Ist die Behandlung nicht vielleicht am Ende gar angesichts der anderen Erkrankungen eher ungünstig die Lebenserwartung betreffend...?
Chesterfield ist offline  
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Alt 25.10.2009, 23:36   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

der Arzt hat definitiv gesagt, dass die Behandlung zu teuer ist?

Normales Antibiotika wäre nicht teuer, aber es wirkt oft gar nicht.

Wirksame Medikamente haben oftmals sehr viel mehr Nebenwirkungen und sind teuer gegenüber dem standradmäßigen Antibiotika.

Da das Immunsystem schon arg in Mitleidenschaft gezogen ist, dürfte eine solche Behandlung äußert schwierig werden.

Der Körper kämpft derzeit doch an einigen Baustellen ums Überleben...
Tina L. ist offline  
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Alt 27.10.2009, 10:13   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo idealistin,
ich hab diesen link hier gefunden, wo auch darauf verwiesen wird, dass ein kontakt zu anderen unter einhaltung bestimmter regeln möglich ist. vielleicht hilft dir das weiter.
MRSA net

und nochmal: der arzt darf in keinem fall aus kostengründen ablehnen! als arzt muss er abwägen, ob eine therapie sinnvoll ist oder nicht. und wenn dieser wunsch nach kontakt so groß ist, wie du schreibst (wobei mal zu püfen wäre, in wie weit auch so kontakte möglich sind, s.o.), ist die patientin offenbar bereit dafür einiges in kauf zu nehmen und es ist sache des arztes, das in seine entscheidung mit ein zu beziehen.

vielleicht könnt ihr euch auch bei anderen pflegeheimen erkundigen, wie dort kontakte von mrsa patientinnen gehandhabt werden. vielleicht können so die ersehnten kontakte doch noch möglich werden. vielleicht werden aus zeitmangel in diesem heim nicht alle möglichkeiten ausgeschöpft.....

viel glück und alles gute
zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 27.10.2009, 18:28   #7
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,

ich war gerade im Krankenhaus und habe erfahren, dass ein Betreuter von mir auch den MRSA Keim hat. Er ist isoliert. Man kann ihn besuchen. Aber nur in Schutzanzug und Mundschutz.

Die Ärzte, zwei unabhängig voneinander (KrH und Hausarzt), haben mir erklärt, dass eine Behandlung mit Medikamenten oft sinnlos sei, da der Keim zu 90% resistent sei. Auch würde die Behandlung das Immunsystem angreifen, so dass die ursprüngliche Krankheit nicht ausheilen könne.
Mir wurde versichert, dass eine Isolation nicht mehr notwendig sei, wenn alle vorhandenen Wunden geschlossen seien. Dann könne der Keim auch "ausgehungert" werden. Was immer das auch heißt.

Ich bin mal gespannt wie es weiter geht. Wenn ich neue Erkenntnisse habe, melde ich mich wieder.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 22.04.2016, 09:59   #8
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Ich hänge mein Anliegen mal an diesen alten Faden dran...:
Ein Betreuter muss in regelmäßigen Abständen stationär zur Chemotherapie in ein Krankenhaus.
Dieses verlangt jedes Mal einen aktuellen Abstrich, weigert sich aber diesen durchzuführen und verweist auf den Hausarzt.
Dieser verweigert den wiederholten Abstrich ebenfalls mit der Begründung das dies nicht in seinem Budget wäre und er es von der Krankenkasse nicht vergütet bekommt. Also empfiehlt er das der Patient diesen Abstrich selbst bezahlt.
Das wiederrum ist unmöglich, der Klient lebt in einem Pflegeheim und erhält Sozialhilfe, also nur den Barbetrag von 109,73€/Monat.
Die Krankenkasse konnte mir auch nicht entscheidend weiterhelfen.
Für mich grenzt dies in einer gewissen Form an unterlassene Hilfeleistung, von wem auch immer…
Gibt es in irgendeiner Form ein Gesetz, eine Verordnung, indem diese Kostenübernahme geregelt ist?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 22.04.2016, 17:27   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo Idealistin,

Die Isolation ist bei MRSA-Patienten nicht zwingend vorgeschrieben, schon gar nicht wenn Bewohner damit nicht einverstanden sind. Der Arzt hat schon Recht, dass eine immungeschwächte Person sich in einer Alteneinrichtung mit ziemlicher Sicherheit auch nach erfolgter Sanierung den Keim ganz schnell wieder einfangen wird. Ist für die betroffene Person aber auch nur schlimm, wenn sie eine (sehr) große Wunde hat. Die Isolation dient also eher dem Schutz der anderen Menschen in der Einrichtungund und darf nicht gegen den Willen der Bewohnerin durchgesetzt werden. Ich habe in einer ähnlichen Situation das (sich sträubende) Pflegepersonal gebeten, sich mit der Hygienebeauftragten der Einrichtung zu besprechen. Diese hat sofort für die Aufhebung der Isolation gesorgt. Die Bewohnerin wurde gebeten, sich vor Verlassen ihres Zimmers die Hände zu desinfizieren, die eigene Toilette zu benutzen und aufs Händeschütteln zu verzichten. Das Pflegepersonal hat das Gespräch mit der Hygienebeauftragten in der bewohnerbezogenen Pflegedokumentation dokumentiert, und alle waren zufrieden.
Sollte das Pflegepersonal sich weigern, gibt es immer noch den Gang zur Pflegedienst- oder Heimleitung oder den direkten Gang zur Hygienebeauftragten. Im Übrigen gibt es ja auch in jeder Einrichtung die Möglichkeit der Beschwerde.
Ich glaube aber gar nicht, dass das nötig ist, denn die Pflegekräfte müssen sich ja selbst absichern und das würden sie in diesem Fall über die Hygienebeauftagte tun.
Viel Glück dabei!
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 26.04.2016, 08:15   #10
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
Ich hänge mein Anliegen mal an diesen alten Faden dran...:
Ein Betreuter muss in regelmäßigen Abständen stationär zur Chemotherapie in ein Krankenhaus.
Dieses verlangt jedes Mal einen aktuellen Abstrich, weigert sich aber diesen durchzuführen und verweist auf den Hausarzt.
Dieser verweigert den wiederholten Abstrich ebenfalls mit der Begründung das dies nicht in seinem Budget wäre und er es von der Krankenkasse nicht vergütet bekommt. Also empfiehlt er das der Patient diesen Abstrich selbst bezahlt.
Das wiederrum ist unmöglich, der Klient lebt in einem Pflegeheim und erhält Sozialhilfe, also nur den Barbetrag von 109,73€/Monat.
Die Krankenkasse konnte mir auch nicht entscheidend weiterhelfen.
Für mich grenzt dies in einer gewissen Form an unterlassene Hilfeleistung, von wem auch immer…
Gibt es in irgendeiner Form ein Gesetz, eine Verordnung, indem diese Kostenübernahme geregelt ist?
Oh je, jetzt zitiere ich mich schon selbst...

Ich hatte u.a. das Netzwerk zur prävention und Kontrolle von MRSA und MRE angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Kölsche Jung,

leider muss ich Sie hier enttäuschen. Hier gibt es ist tatsächlich von Gesetzeswegen keine eindeutige Regelung.
Diese Unklarheit führt dazu, dass alle Akteure mit Blick auf ihr eigenes Budget Sie an die nächste Stelle verweisen und Sie sich im Kreis drehen.
Wir kennen diese Situation und warten selbst auf eine eindeutige Regelung, welche wir umgehend auf unserer Webseite veröffentlichen würden.
__________________
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Kölsche Jung ist offline  
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Stichworte
alt und krank, arzt, gesundheitsfürsorge, mrsa, teure behandlung, unheilbar krank


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