Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertriebenenausweis A im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich habe in den Unterlagen meines Vaters einen Vertriebenenausweis A entdeckt. Kann mir jemand sagen, was ich damit nun ...
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25.10.2009, 19:42 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Vertriebenenausweis A
Hallo!
Ich habe in den Unterlagen meines Vaters einen Vertriebenenausweis A entdeckt. Kann mir jemand sagen, was ich damit nun anfangen kann / darf / muss ? Vielen Dank und viele Grüße Elinor |
28.10.2009, 01:21 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
hab mal im weiten Netz nachgeschaut (will sagen, ich hab eigentlich keine Ahnung) und bin auf das BVFG gestoßen BVFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Die Ausweise wurden wohl nach der alten Fassung des § 15 BVFG ausgegeben und haben den Status des Betroffenen festgestellt. Insbesondere rentenrechtlich war/ist die Statusklärung offensichtlich wichtig, da auch Arbeitszeiten im Herkunftsland hier in der BRD anerkannt werden. Du solltest den Ausweis sicherheitshalber aufbewahren und insbesondere in Rentenangelegenheiten einreichen. Zur Sicherheit kannst Du aber auch in Deiner Stadt bei einer Beratungsstelle für Aussiedler vorsprechen (i.d.R. haben die Sozialverbände die verschiedenen Nationalitäten aufgeteilt). Die Stadtverwaltung wird Dir den zuständigen Verband nennen können. Möglicherweise hat der Ausweis auch für Dich als direkter Nachfahre noch Auswirkungen!? Fragen kostet nichts. Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
28.10.2009, 22:11 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Kohlenklau!
Vielen Dank für die Antwort! Rentenrechtlich nützt der Ausweis wohl eher wenig - mein Vater kam nämlich bereits im zarten Alter von vier Jahren nach Deutschland. Jetzt weiß ich aber wenigstens, an welche Stelle bei der Stadtverwaltung ich mich wenden kann - der Ausweis wurde nämlich vom Kreisflüchtlingsamt ausgestellt - und ich glaube nicht, dass es das heute noch gibt... Viele Grüße Elinor |
08.11.2009, 02:22 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Elirnor, womöglich stehen dem Vater Entschädigungsleistungen zu. Nachzulesen im BVG (Bundesversorgungsgesetz). Mein Vater hat einen Ausweis nach dem HHG, auch Flüchtling gehabt, wo er auch Entschädigung bekam. Und zwar nicht all zu knapp. Wende dich mal an das Versorgungsamt. Entschädigungsansprüche/Leistungen könnten Ende des Jahres 2009 auslaufen. Also sofort reagieren.
Dieser Ausweis ist auch für rentenrechtliche Versorgungsbezüge, siehe Kohlenklau, und Anrechnungen dringend notwendig. Gruss mary |
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Stichworte |
rente, vertriebenenausweis |
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