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Übernahme der Betreuungskosten

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Hallo , mein Sohn Frank (geb.1976) wurde per Gerichtsbeschluss 2001 unter eine Betreuung gestellt. In 2005 wurden die bis dahin ...


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Alt 25.10.2009, 17:19   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 1
Standard Übernahme der Betreuungskosten

Hallo ,
mein Sohn Frank (geb.1976) wurde per Gerichtsbeschluss 2001 unter eine Betreuung gestellt. In 2005 wurden die bis dahin angefalllenen Betreuungskosten (10.300 €) von den möglichen Unterhaltspflichtigen Eltern zurückgefordert. Bis heute kamen wir mit dem Amtsgerichten Westerburg und Lahnstein zu keiner einvernehmlichen Lösung. Ich bin der Auffassung , das das Gericht die Betreuungskosten schon nach dem ersten Jahr von uns hätte fordern müssen. Damit hätte ich die Möglichkeit gehabt , mich um die Betreuung selbst zu bemühen. Seit dem 18.3.2005 habe ich dann die Betreuung übernommen.
Wer hat Erfahrung in diesem Bereich ? Wer kann Ratschläge geben wie ich aus dieser Situation heraus finde.
retep1tennis ist offline  
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Alt 26.10.2009, 11:46   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

das habe ich noch nie gehört.

Wenn der Sohn mittellos ist, muss die Justizkasse die Betreuungskosten übernehmen.

Bei mir wurden noch nie, in ähnlichen Fällen, die Kosten als unterhaltspflichtige Kosten zurück verlangt.

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Bei der Höhe der Kosten, würde ich sogar ein Beratungsgespräch, bei einem Rechtsanwalt, führen. Kostet so um die 150,-€.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 15.11.2009, 00:14   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

retep, wie ging es weiter.

Das ist ja ein Unding, dass Angehörige bei einer auferlegten Betreuung nach Jahren erfahren, dass sie kostenpflichtig sind.

Mir stößt ganz stark auf, dass in Betreuungsbeschlüssen niemals die Frage der Kosten, wer diese bei Vermögen oder nur Einkommen, sowei unter Hinweis der Grenzen, zu tragen hätte. Jeder Laie denkt ja, ist gut so, wird schon werden.

Genau dieser Hinweis muss in Beschlüsse rein. Eigentlch ein Fall für den Petitionsausschuss, dass da mal eine Änderung eintritt. Für wie blöd wollen denn Behörden den Laien in Betreuungssachen noch verkaufen.

So kann man Angehörige in die Armut treiben!!

Gruss
mary ist offline  
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Stichworte
angehörige, kosten der betreuung, unterhalt, unterhaltspflicht


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