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Rückforderung Betreuungskosten

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Ja gut wenn ich eine Betreuung hatte kann das Amtsgericht die Kosten für die Betreuung innerhalb 10 Jahre von mir ...


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Alt 02.11.2009, 19:07   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 1
Standard Rückforderung Betreuungskosten

Ja gut wenn ich eine Betreuung hatte kann das Amtsgericht die Kosten für die Betreuung innerhalb 10 Jahre von mir verlangen falls ich wieder mehr Geld habe als bestimmte Einkommens und Vermögens Grenzen besagen. Das Amtsgericht wird 10 Jahren lang prüfen ob Geld von mir zu holen ist. Falls jemand einige Jahre eine hatte wird das ewig teuer und das ist irgendwie keine Hilfe mehr. Da Schwarz Gelb an der Macht sind und uns ein Steuer Geschenk machen wollen könnte es mitunter hier sein. Gruß an alle.
Frede ist offline  
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Alt 08.11.2009, 01:27   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Frede, ich glaube die Rückforderungsfrist ist auf 3 Jahre inzwischen gesetzt.

So richtig erben, na das geht dann dafür drauf. Wenn sich die Betreuung gelohnt hat, ist o.k., wenn nicht, Geld für die Katz bezahlt.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 08.11.2009, 11:42   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Wenn sich die Betreuung gelohnt hat, ist o.k., wenn nicht, Geld für die Katz bezahlt.
Man darf sicherlich davon ausgehen, dass das ironisch gemeint war.
Falls nicht: Glückwunsch zur unqualifiziertesten Aussage der Woche...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 08.11.2009, 12:38   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Falls nicht: Glückwunsch zur unqualifiziertesten Aussage der Woche...
[ironie]gülckwunsch[/ironie] zur beleidigendsten aussage der woche...
zeiten ist offline  
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Alt 08.11.2009, 12:48   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
[ironie]gülckwunsch[/ironie] zur beleidigendsten aussage der woche...
Dann ist ja gut, dass sie nicht Dich betrifft...

Abgesehen davon ist "unqualifiziert" nicht als Ausdruck zu Beleidigung geeignet.

Wie würdest Marys Aussage denn bezeichnen...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 08.11.2009, 17:31   #6
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,338
Standard Betreuung gelohnt ?

"Wenn sich die Betreuung gelohnt hat, ist o.k., wenn nicht, Geld für die Katz bezahlt."

Mich würde mal interessieren, was Du unter "Betreuung gelohnt" verstehst.

Gruß
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 09.11.2009, 11:58   #7
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

Frage:

Wem hilft hier im Forum eine solche Diskussion?

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
kosten der betreuung, kostenbeitrag


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