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Als Betreuer vom Amtsgericht und Sparkasse alleingelassen

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Hallo, ich bin neu hier im Forum und hatte auch schon meiner Vorstellung geschrieben, dass mein Mann und ich als ...


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Alt 04.11.2009, 13:09   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.2009
Beiträge: 6
Standard Als Betreuer vom Amtsgericht und Sparkasse alleingelassen

Hallo, ich bin neu hier im Forum und hatte auch schon meiner Vorstellung geschrieben, dass mein Mann und ich als Betreuer seiner Tante laufend Probleme mit der Sparkasse haben.

Schon bevor die Tante vor drei Jahren ins Altenheim musste, hatte mein Man für ihr Girokonto die Kontovollmacht, darum wurde uach in der Bestellung die Vermögensbetreuung nicht extra vermerkt. Der zuständige Rechtspflege meinte, dass sich das ja dann erübrigen würde.

Das lief dann solange reibungslos, bis ein Sparvertrag der Tante frei wurde, und das Geld wieder neu angelegt werden musste. Da jetzt die Sparkasse bemängelte, dass mein Mann nicht berechtigt sei, das Geld erneut anzulegen, wurde die Betreuung um die Vermögensbetreuung erweitert, und damit fingen dann auch die Probleme an, weil wir nie richtig aufgeklärt worden sind.

Als ich das Geld wieder anlegen wollte, empfahl mir der Anlageberater, einen Zuwachssparvertrag mit steigenden Zinsen. Auf meinen Einwand, dass wir immer wieder Geld abheben müssten, weil die Altenheimkosten die Renteneinnahme übersteigen, sagte er mir, das wäre nicht so schlimm. Die Vorschusszinsen seien ja geringer als die vereinbarten Zinsen.

Als ich dann das erste Mal Geld umbuchen wollte, erklärte man mir, von diesem Sparkonto können kein Geld abgeholt werden. Nach langem Hin und Her war es dann doch möglich. Es wurde auch ein entsprechender Vermerk im Computer hinterlegt!

Beim nächsten Mal lief alles reibungslos.

Da das Ersparte nun langsam zur Neige geht, war ich zwischenzeitlich auch beim städtischen Sozialbüro und habe dort einen Antrag auf spätere Übernahme der Heimkosten gestellt. Die Sachbearbeiterin riet mir, solange noch Geld da ist, beim einem Beerdiungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschliessen, dies wäre möglich bis 3500 €.

Nachdem ich dies gemacht hatte, war ich am 26.10. erneut bei der Sparkasse, Die Umbuchung für den Bestattungsvorsorgevertrag war kein Problem, aber die 2000 €, die aufs Girokonto gezahlt werden sollten, dass ginge nur mit Freigabe des Amtsgerichts, weil im September eine Gesetzesänderung war.

Mein Mann rief dann den zuständigen Anlageberater an, der erklärte uns auf einmal, das sei immer schon so gewesen, wenn wir Geld vorher bekommen hätten, wäre das ein Fehler seiner Kollegen gewesen! Wenn das Konto zum 1.11. überzogen würde, könnte er uns nicht entgegenkommen. Da es keinen Dispo gibt, würde die Lastschrift der Altenheimkosten zurückgebucht!

Dann baten wir den Betreuungs-Rechtspfleger telefonisch, uns umgehend eine Freigabe zu erteilen. Der meinte nur, es wäre immer schon so gewesen, dass wir eine Freigabe brauchten. Wir sollten ihm das Ganze faxen, dann ginge es ja schneller. Das war vorige Woche Mittwoch!

Nach einer woche versuchte ich ihn gestern telefonisch zu erreichen, es war aber laufend besetzt. Heute endlich klappte es. Ich hatte das Gefühl, dass ihm das alles ganz egal war, er hielt es noch nicht einmal für nötig, in die Akten, die ihm lt. Geschäftsstellenverwalterin vorliegen sollten, hineinzuschauen. Das dauere jetzt aufgrund der Gesetzesänderung einige Zeit, die Sache müsse erst noch rechtskräftig werden! Ich solle mich nicht aufregen. Wörtlich: "Sie können gegen die Wand springen, wenn der Gesetzgeber dieses beschlossen hat!"

Auf meinen Einwand, warum man uns als Betreuer im Unklaren lässt und uns von solchen Gesetzesänderungen keine Mitteilung macht, meinte er nur, solche Informationen würden eh nichts bringen, weil die doch keiner liest.

Ich bin nun gespannt, wie es weiter geht. Lt. aktuellem Kontoauszug ist das Konto seit gern überzogen. Wir warten quasi schon auf die Reaktion der Sparkasse.

Warum wird man als Betreuer nur so allein gelassen? Normalerweise habe ich mit Behörden keine Probleme, da ich selbst bis zu meiner Frühpensionierung vor 16 Jahren Beamtin war.

Wenn wir schon nicht die Hilfe unseres zuständigen Betreuungsgerichts bekommen, vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum mitteilen, ob das alles richtig ist, wie man es uns gesagt hat. Wir wären auch dankbar für Tipps, dass wir in Zukunft uns richtig verhalten können.

Mit freundlichen Grüssen
Gabi
Tante Gisela ist offline  
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Alt 04.11.2009, 14:52   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

grundsätzlich hat das Betreuungsgericht, die Betreuungsbehörde und - da Du ehrenamtlich tätig bist - auch ein Betreuungsverein die Pflicht, Dich zu beraten.

Da die Beratung seitens des Gerichts in Deinem Falle wohl fragwürdig erscheint, würde ich daher empfehlen, Dich mit Fragen zunächst an die Betreuungsbehörde zu wenden (in der Hoffnung, dass man Dir dort nicht rät: "Wenden Sie sich an das Gericht")

Für die Verfügung über angelegtes Geld benötigen Betreuer grundsätzlich eine gerichtliche Genehmigung.

So wie Du schreibst, gehe ich davon aus, dass die Tante noch keine Sozialleistungen bezieht.

Erhält Sie Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 04.11.2009, 15:05   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.2009
Beiträge: 6
Standard

Hallo Carlos, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zuerst mal möchte ich aber fragen, wer ist denn die zuständige Betreuungsbehörde? Wusste bisher nur vom Betreuungsgericht.

Ja, unsere Tante bekommt Geld von der Pflegeversicherung - Stufe 2. Zur Zeit sind aber noch Ersparnisse vorhanden, die für die noch restlichen Heimkosten genommen werden.

Viele Grüsse
Gabi
Tante Gisela ist offline  
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Alt 04.11.2009, 15:14   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi gabi,
ich weiß ja nicht, wie tüdellig tante gisela ist.... ist sie noch geschäftsfähig? ist sie in der spk.-geschäftsstelle persönlich bekannt? – dann könnte sie selbst dort anrufen und geld umbuchen lassen. so wär der stress mit dem amt umgangen.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 04.11.2009, 16:33   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Tante Gisela Beitrag anzeigen
Hallo Carlos, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Zuerst mal möchte ich aber fragen, wer ist denn die zuständige Betreuungsbehörde? Wusste bisher nur vom Betreuungsgericht.

Ja, unsere Tante bekommt Geld von der Pflegeversicherung - Stufe 2. Zur Zeit sind aber noch Ersparnisse vorhanden, die für die noch restlichen Heimkosten genommen werden.

Viele Grüsse
Gabi
Hallo Gabi,

Betreuungsbehörden sind in den Landkreisen oder kreisfreien Städten ansässig; im Zweifelsfall beim zuständigen Rathaus anrufen; siehe hierzu:
Betreuungsbehörde ? Wikipedia

Die Tante bezieht also eine Rente und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Üblich in solchen Fällen ist, dass - bei (späterem) Sozialhilfebezug - das Alten- bzw. Pflegeheim direkt mit dem Sozialhilfeträger und der Pflegeversicherung abrechnet und lediglich noch die Rente vom Girokonto abbucht. Das vom Sozialhilfeträger zudem gewährte sogenannte Heimtaschengeld und Kleidergeld kann dann entweder auf das Girokonto d. Betreuten oder auch direkt an das Heim erstattet werden. Somit wird das Konto d. Betreuten dann etwas "übersichtlicher".

mfg
carlos ist offline  
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Alt 04.11.2009, 18:21   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.2009
Beiträge: 6
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Hallo, Zeiten, vielen Dank für den guten Tipp. Doch leider ist unsere Tante schon so dement, dass sie nicht mehr telefonieren kann. Ist vielleicht auch besser so, wenn sie von der ganzen Geschichte nichts weiss. Es wäre bestimmt schlimm für sie. Ihr verstorbener Ehemann und sie haben von ihren geringen Einkünften ihr ganzes Leben nur gespart und gespart und jetzt ist das Girokonto nicht einmal ausreichend gedeckt, dass das Altenheim abbuchen kann.

MfG
Gabi
Tante Gisela ist offline  
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Alt 04.11.2009, 18:23   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.2009
Beiträge: 6
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Hallo Carlos, auch Dir vielen Dank. Ich werde mich jetzt wegen der Betreuungsbehörde bei unserer Stadtverwaltung erkundigen. Es ist auch tröstlich zu wissen, dass alles einfacher wird, sobald Sozialhilfe gezahlt wird. Doch ein bisschen müssen wir uns da noch gedulden, da unsere Tante ja so fleissig gespart hat.

MfG
Gabi
Tante Gisela ist offline  
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Alt 04.11.2009, 18:44   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 12
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Zitat:
Zitat von Tante Gisela Beitrag anzeigen
Hallo Carlos, auch Dir vielen Dank. Ich werde mich jetzt wegen der Betreuungsbehörde bei unserer Stadtverwaltung erkundigen. Es ist auch tröstlich zu wissen, dass alles einfacher wird, sobald Sozialhilfe gezahlt wird. Doch ein bisschen müssen wir uns da noch gedulden, da unsere Tante ja so fleissig gespart hat.

MfG
Gabi
so schnell bezahlt das Sozialamt ja auch nicht
LG wyona
Wyona ist offline  
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Alt 05.11.2009, 07:35   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Zitat:
Zitat von Tante Gisela Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin neu hier im Forum und hatte auch schon meiner Vorstellung geschrieben, dass mein Mann und ich als Betreuer seiner Tante laufend Probleme mit der Sparkasse haben.

Schon bevor die Tante vor drei Jahren ins Altenheim musste, hatte mein Man für ihr Girokonto die Kontovollmacht, darum wurde uach in der Bestellung die Vermögensbetreuung nicht extra vermerkt. Der zuständige Rechtspflege meinte, dass sich das ja dann erübrigen würde.

Mit freundlichen Grüssen
Gabi
Hallo,

wenn eine gültige Vollmacht bestand und auch noch besteht, dann geht diese Angelegenheit das Amtsgericht überhaupt nichts an. Es kann zwar eine Betreuung eingerichtet werden. Dann müsste aber in der Bestellung korrekterweise stehen: Keine Vermögenssorge für Konto Nr. 123 bei der Spaßkasse Nirgendwo.

Die bestehende Vollmacht ist völlig ausreichend, Vollmacht und gleichzeitig Betreuung mit Vermögenssorge für dieses Konto schließen sich aus.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
betreuungsbehörde, festgeldkonto, genehmigung, heimkosten, mündelsicher, sgb12, sozialamt, sozialhilfe, sparkasse


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