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armes huhn 05.11.2009 22:49

im Sinne des Betreuten?
 
Ich hätte gerne gewußt wie "im Sinne des Betreuten " im normal Fall gemeint ist. Denn meine Schwiegermutter ist seit gut 2 Jahren unter Rechtlicher Betreuung. Wir hatten und haben nur Ärger.
Die erste Dame war innerhalb von 12 Monaten nur 2x vor Ort. Hat aber dann uns Kindern alle Aufgaben entzogen, leider nicht persönlich sondern durch "vorvollendete Tatsachen stellen". Das ging leider soweit das meine Schwiegermutter nicht mehr das Wasser trinken durfte was sie mochte sondern ein billiges nehmen mußte. Als sie dann nicht mehr von uns bekocht werden brauchte sonern über einen menüservice hat sie sich verweigert und mußte ins Krankenhaus. Von dort kam sie in die Kurzzeitpflege und blieb als fester Heimbewohnerin.

Seit Sep. letzten jahres haben wir einen neuen Betreuer, da die 1. um Entlassung gebeten hatte. Der Aktuelle stellte fest das seine Vorgängerin sogut wie nichts gemacht hatte was die Vermögensseite anging. ER hat die Lebensversicherung beliehen weil sonst die Kosten im Heim nicht gedeckt sind. Das Geld ist fast aufgebraucht. Vor 16 jahren hat Schwiegermutter ihrer beiden Kindern ein 3- Familienhaus übereignet mittels Notar. Leider hat sich dieser mit dem Geld das er für die Eintragung und Abwicklung bekommen hat abgesetzt, und so mit wurde m Grundbuchamt keine Veränderung notiert. Gestern haben wir vom Gericht den Beschluss erhalten das die Verträge aufgehoben werden weil Verarmung droht. Das Haus das wir selber bewohnen wird also wohl verkauft. Meine Frage ist nun ob es nicht sinnvoller wäre die immernoch vorhandene Wohnung meiner Schwiegermutter aufzulösen und neuzuvermieten, weil dadurch alle Kosten gedeckt wären. Der Betreuer sieht die jedoch anders. Ich habe dem zuständigen Rechtspfleger schon alles vorgerechnet und belegt- aber leider ohne Erfolg. Lt. Betreuer sei die Wohnung verlebt und eine Renovierung zuteuer, unser Vorschlag wir würden renovieren wurde überhört. Wir haben angeboten die Wohnung zuräumen- einen Mieter zusuchen und vieles mehr. Der Betreuer hat immer andere Gründe warum er das nicht will- letztlich hat er gesagt das sich das Haus ohne Mieter besser verkauft. Was können wir noch tun damit Familienbesitz in der Familie bleibt. Es war ihr immer wichtig das das so belibt dashalb hat sie sich frühzeitig darum gekümmert. Uns ist es nicht aufgefallen das da etwas falsch gelaufen ist, weil alle Briefe über sie liefen und sie nie etwas mehr darüber gesagt hat. Wir haben die Vertragskopien bekommen und weg gelegt. Seit meine Schwiegermutter im Heim lebt spricht sie mit uns nicht mehr, weil sie denkt wir wären verantwortlich dafür das sie nicht nach Hause darf.

Kohlenklau 05.11.2009 23:11

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29520)
Ich hätte gerne gewußt wie "im Sinne des Betreuten " im normal Fall gemeint ist.

Das kann wohl nur am individuellen Fall und nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden.

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29520)
Meine Frage ist nun ob es nicht sinnvoller wäre die immernoch vorhandene Wohnung meiner Schwiegermutter aufzulösen und neuzuvermieten, weil dadurch alle Kosten gedeckt wären. Der Betreuer sieht die jedoch anders. Ich habe dem zuständigen Rechtspfleger schon alles vorgerechnet und belegt- aber leider ohne Erfolg.

Ob eine Neuvermietung sinnvoller wäre, ist hier sicherlich kaum zu entscheiden. Wenn Betreuer und Rechtspfleger davon nichts halten, dann dürften deren Gründe schwer wiegen.

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29520)
Was können wir noch tun damit Familienbesitz in der Familie bleibt.

Spontan fällt mir erstmal nur ein, das Haus selber zu kaufen.

Gruß
Kohlenklau

elinor 05.11.2009 23:25

Hallo!

Und die Wohnung der Schwiegermutter steht voll eingerichtet aber unbewohnt da und gammelt vor sich hin? (Entschuldigt meine saloppe Ausdrucksweise!) Aber davon wird die Wohnung doch nicht besser. Außerdem gibt es doch laufende Kosten (Grundsteuer....)
Das verstehe ich nicht? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Wegen der mißglückten Hausübertragung vor 16 Jahren würde ich mal einen Anwalt konsultieren.

Viele Grüße
Elinor

armes huhn 06.11.2009 00:27

jaap- genau so ist es. derzeit sind die Kosten der Unterdeckung ca900,- Euro alleine durch die Mieteinnahme würde sich der Betrag halbieren. Dann würden noch die Versicherungen wie Haftpflicht - Hausrat usw. wegfallen. DESHALB versteh ich es ja nicht. Schon wenn die Wohnung wenigstens aufgelöst würde wären weniger Kosten da. Seit 1 jahr hat sie Kosten für eine doppelte Haushaltsführung- und es ist inzwischen ausgeschlossen das sie wieder nach Hause kommt.

@ Kohlenklau: was könnten schwer wiegende Gründe sein die gegen Vermietung sprechen. Wenn doch dadurch ein Verkauf unnötig würde.
Der Rechtspfleger kennt die Wohnung nicht der Betreuer war nur 1x vor Ort.

Sollte es nicht so sein das so eine schwerwiegende Entscheidung mit meiner Schwiegermutter getroffen werden müßte? Sie ist zwar dement aber nicht geistig gestörrt. Ich habe ein Problem damit das augenscheinlich über sie und nicht mit ihr entschieden wird. Oder verstehe ich da die Aufgaben der Betreuung falsch?
Ich denke eine Betreuung soll für und mit demjenigen erfolgen, das heißt es müssen Gespräche stattfinden, oder nicht?

Kohlenklau 06.11.2009 01:39

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29525)
was könnten schwer wiegende Gründe sein die gegen Vermietung sprechen. Wenn doch dadurch ein Verkauf unnötig würde.

Sorry, die aufgeführten Gründe mußt Du uns schon nennen. Wenn nur die Hälfte der fehlenen Kosten durch die Vermietung hereinkommen, dann wird es eng. Über 5000 € bleiben jährlich offen und sind auch durch Grundsteuer und Versicherung schwer aufzufangen.

Zitat:

Sollte es nicht so sein das so eine schwerwiegende Entscheidung mit meiner Schwiegermutter getroffen werden müßte? Sie ist zwar dement aber nicht geistig gestörrt. Ich habe ein Problem damit das augenscheinlich über sie und nicht mit ihr entschieden wird. Oder verstehe ich da die Aufgaben der Betreuung falsch?
Ich denke eine Betreuung soll für und mit demjenigen erfolgen, das heißt es müssen Gespräche stattfinden, oder nicht?
Für rhetorische Fragen sind wir hier schlechte Ansprechpartner. Wenn die Schwiegermutter zu einer nachvollziehbaren Willenserklärung in der Lage ist, dann ist ihrem Willen auch zu folgen. Da reicht auch ein Gespräch, wobei doch offensichtlich nicht bekannt ist, ob sie sich geäußert hat. So deute ich Deinen Hinweis, daß ihr nicht miteinander kommuniziert.
Vor einem Verkauf des Hauses ist allerdings eine gerichtliche Genehmigung einzuholen (§ 1821 BGB), so daß auch hier noch eine Prüfinstanz zwischengeschaltet ist. Ihr solltet Eure Bedenken schriftlich bei Gericht einreichen. Es ist Sache des Richters, ob er dies berücksichtigt. Euer Status als Mieter bzw. potentielle Erben hat mit einer Entscheidung allerdings nichts zu tun.

Nochmal die Frage, warum kauft ihr nicht selber und warum übernehmt ihr als Angehörige die Betreuung nicht selber?

michaela mohr 06.11.2009 08:44

Guten Morgen,

also einiges verstehe ich nicht, wenn ich 16 Jahre lang Eigentümer eines Hauses bin dann weiss ich doch, dass mir als Eigentümer Grundsteuerbescheide usw. immer automatisch zugehen und ich diese dann zahle, bei der Steuererklärung absetze usw.? Da sollte in dem genannten Zeitraum schon aufgefallen sein, dass da mit der Übereignung etwas nicht stimmen kann.

Zur weiteren Frage- inwieweit Entscheidungen mit dem Betreuten besprochen werden müssen- das müssen sie sicher.
Aber ....wenn die Antworten so lauten, dass da ein drei Familien Haus quasi als Vermögenswert für die Betreute nicht mehr existiert und es Probleme mit den Heimkosten gibt dann sehe ich nur, dass diesen "Wünschen" ein gravierendes finanzielles Problem entgegensteht.
Eine hälftige Deckung der Heimkosten stellt keine Lösung in irgendeiner Form da, was ist mit dem Rest?

Mit dem Erlös des Hausverkaufs kann der Schwiegermutter ein schönes Leben im Heim ermöglicht werden, bei dem anderen Konstrukt sind die Heimkosten in Gefahr, vom Rest ganz zu schweigen.
Es ist schöner wenn ein Besuchsdienst organisiert und bezahlt werden kann, wenn Ausflüge gemacht werden könnten, man sich private Massagen und Krankengymnastik leisten kann und wenn man nicht jeden Pfennig drei Mal umdrehen muss.
Ich vermute stark, dass der Betreuer dies seiner Betreuten ermöglichen will.

Aus den derzeitig hier zu lesenden Infos kann ich nichts anderes herauslesen, das ist keinesfalls persönlich oder abwertend gemeint.

Gruss Michaela

armes huhn 06.11.2009 10:01

okay, ich fürchte wir reden aneinander vorbei. Ich versuche es anders zuerklären.

1. Die Unterdeckung ist bei Auflösung und Neuvermietung nicht mehr vorhanden. Da einerseits Geld herein kommt und andererseits Kosten weg fallen. Sprich +/- Null.

2. Keiner der Betreuer hat meine Schwiegermutter befragt wie sie es möchte oder wie sie die Sache beurteilt. Es wurde über Sie hinweg entschieden. Angefangen vom Mineralwasser bis hin zur Unterbringung im Heim.

3. Wir haben nicht den finanziellen Rahmen um das Haus zukaufen

4. Wir haben den Richter mehrfach angeschrieben. Eine Antwort oder Geprächstermin bekamen wir nicht. Lediglich die Mitteilung das der Betreuer das klären solle.

5. Die wirklichen Gründe die gegen eine Vermietung sprechen kenne ich nicht,
außer das was der Betreuer sagte als er ablehnte diese sind:
die wohnung müßte geräumt werden- dafür ist kein Geld da. Unser Angebot das auf unsere Kosten zumachen wenn er uns die schriftliche Zustimmung gibt wurde nicht weiterverfolgt.
Dannhieß es die Wohnung sei verlebt. Wir haben angeboten sie auf unsere Kosten zu renovieren. Keine Reaktion
dann ging eine neu vermietung nicht weil lt. der Verträge die Einnahmen meiner Schwägerin zugute kämmen. Ihr Angebot schriftlich auf diese zuverzichten wurde ignoriert.
Er meinte es finden sich keine Mieter, wir hatten 2 Familien die gerne eingezogen wären. Auch diese Information verhalte.
Nun heißt es das Haus ließe sich nicht verkaufen, wenn die Wohnung vermietet würde.
Es mag Gründe geben die Verständlich wären- aber lt. Betreuer muß er nicht mit uns reden und uns Auskunft geben.

6. Das das Leben angenehm gestaltet werden könnte ist nicht von der hand zuweisen- aber letztlich wurde das mit den bisherigen Vermöge nicht getan. Im Gegenteil das Vermögen wird für Dinge aufgebraucht die nicht meiner Schwiegermutter zugute kommen.


7. Das Haus. Also wir waren noch nie Eigentümer. Der Notar hat damals gesagt für uns ändert sich nichts. Alles bleibt wie gehabt, das stünde nur auf dem Papier. Alles offizielle geht weiter hin zu Schwiegermutter. Wir waren damals gerade über 20 und bekommen erst jetzt eine Ahung was da alles zugehört. Wären wir damals so erfahren gewesen wie heute- wäre das sicherlich nicht passiert.
Wir bekamen die Verträge und für uns war das dann erledigt.


Im ersten Sinne geht es uns darum das die Wünsche meiner Schwiegermutter erfüllt werden. Schließlich hat sie sich ihr Lebtag dafür krummgemacht. Deshalb haben wir immer den Standpunkt vertreten das sie auch von dem Vermögen gut Leben sollte weil sie es sich erarbeitet hat. Wenn sie sagen täte es ist gut so wie es ist- wäre die Situation eine ganz andere. Wir versuchen zuerreichen, das das was sie immer gesagt hat weitesgehend erfüllt wird.

8. Wir haben die Betreuung beantragt als wir merkten das das bisherige nicht im Sinne meiner Schwiegermutter läuft. Das wurde aber abgelehnt.

9. Ich mag offene Worte und habe mich gerade deshalb hier angemeldet damit ich andere Meinungen hören kann. Das das gesagt nicht immer angenehm ist, ist klar- aber es gibt, zumindest mir, die möglichkeit eine Sache neu zu überdenken. Ich möchte nicht penetrant erscheinen ich möchte verstehen.
Das die ein oder andere Entscheidung eines Betreuers nicht unbedingt unserer Meinung entsprechen würde war uns klar, das geht ja auch gar nicht. Schließlich verstanden wir den Betreuer immer als denjenigen der die Interessen gegen alle " anderen" zuvertreten hat und nicht das was wir wollen.

elinor 06.11.2009 10:11

Hallo!

Ich kann verstehen, dass Ihr als Angehörige Euch massiv ärgert.

Warum habt Ihr eigentlich nicht selbst die Betreuung übernommen? Vielleicht kann das eines der Geschwister machen, das evtl. nicht im Haus wohnt (wegen Kollision mit Eigeninteressen und so)?
Redet mit Eurer Schwiegermutter (auch wenns schwer wird, aber da kommt Ihr ja sowieso nicht drumherum, wenn Ihr der Dame nicht den Lebensabend vermiesen wollt.). Sie soll dem Gericht schriftlich mitteilen, was sie selbst will und was nicht.
Chesterfield hat in einem Post mal geschrieben, dass man als Angehöriger bevorzugt zum Betreuer bestellt werden müsse und dass man spätestens vorm Landgericht Recht bekäme.

Wenn Euch das Haus tatsächlich wegen der mißglückten Übertragung nicht gehört, müsstet Ihr dann nicht auch Miete zahlen? Und wäre das zusammen mit den Einnahmen aus der Vermietung der Schwiegermutterwohnung nicht vielleicht genug, um deren Kosten zu decken? Mit Massagen und Ausflügen? Aus drei Wohnungen sollten doch mindestens 900 Euro Mieteinnahmen drin sein??

Viele Grüße
Elinor

zeiten 06.11.2009 10:58

hallo,
aus der ferne kann man ja viel nicht sehen. ich seh aber dies:

du schreibst, die schwiegermutter will nicht mit euch reden. und wenn ich schon mit wem nich reden will, dann will ich auch nicht, dass der mein haus kriegt.

und in diesem fall, also wo sie nicht mit euch reden will, is es auch nicht sinnvoll einen beteruerinnenwechsel anzuleiern. ihr könnt die betreuung nicht bekommen, wenn sie nicht mit euch reden will.

wenn ich das so seh, dann würd ich mal vermuten, dass der hausverkauf im sinne der schwiemu is.

gruß, zeiten

armes huhn 06.11.2009 16:48

Bei der Durchsicht durchs Forum bin ich hierauf gestoßen. Ich bekomme das mit dem Zitat nicht hin deshalb sei angemerkt das ist ein Zitat von lea1

"Ich denke,das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen,die nächsten Angehörigen auch anhören oder zumindest schriftlich zur Stellungnahme auffordern(Betreuerbestellung).Man wird nicht mal darüber informiert(Schwester übernimmt Betreuung,Bruder sprich Sohn der zur Betreuenden wird nicht in Kenntnis gesetzt).Das sind Gegebenheiten,die sich in der Familie auswirken.Die Realität sieht so aus,daß unter Umständen keine Informationen fließen,Sohn weiß nichts über seine Mutter,da Schwester (Betreuerin)es nicht für nötig hält Auskunft zu geben!"


Ich glaube diese Worte von Lea1 treffen unsere Entscheidung für einen Betreuer ganz gut. Wir wollten uns nicht als Kinder untereinander verstreiten. Sei es wegen Finanzieller Sachen als um Informationen. Inzwischen bereuen wir diese Entscheidung zutiefst.

Aktuell wird sie nicht an uns übertragen wegen des Konfliktes mit dem Haus, da es beiden Kindern zugleichen Teilen gehören sollte.

Wenn der Verkauf im Sinne und nach Willen meiner Schwiemu wäre, würde sie sich entsprechend bei meiner Schwägerin äußern. Das Gegenteil ist der Fall.

Es geht mir nicht darum irgend jemanden Schuld zuzuschieben. Ich erhoffe mir Rat wie man die Situation rettet, bzw. argumentieren kann um einen so großen Schnitt abzuwenden. Welche Möglichkeiten man vielleicht noch hat.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:34 Uhr.

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