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armes huhn 05.11.2009 22:49

im Sinne des Betreuten?
 
Ich hätte gerne gewußt wie "im Sinne des Betreuten " im normal Fall gemeint ist. Denn meine Schwiegermutter ist seit gut 2 Jahren unter Rechtlicher Betreuung. Wir hatten und haben nur Ärger.
Die erste Dame war innerhalb von 12 Monaten nur 2x vor Ort. Hat aber dann uns Kindern alle Aufgaben entzogen, leider nicht persönlich sondern durch "vorvollendete Tatsachen stellen". Das ging leider soweit das meine Schwiegermutter nicht mehr das Wasser trinken durfte was sie mochte sondern ein billiges nehmen mußte. Als sie dann nicht mehr von uns bekocht werden brauchte sonern über einen menüservice hat sie sich verweigert und mußte ins Krankenhaus. Von dort kam sie in die Kurzzeitpflege und blieb als fester Heimbewohnerin.

Seit Sep. letzten jahres haben wir einen neuen Betreuer, da die 1. um Entlassung gebeten hatte. Der Aktuelle stellte fest das seine Vorgängerin sogut wie nichts gemacht hatte was die Vermögensseite anging. ER hat die Lebensversicherung beliehen weil sonst die Kosten im Heim nicht gedeckt sind. Das Geld ist fast aufgebraucht. Vor 16 jahren hat Schwiegermutter ihrer beiden Kindern ein 3- Familienhaus übereignet mittels Notar. Leider hat sich dieser mit dem Geld das er für die Eintragung und Abwicklung bekommen hat abgesetzt, und so mit wurde m Grundbuchamt keine Veränderung notiert. Gestern haben wir vom Gericht den Beschluss erhalten das die Verträge aufgehoben werden weil Verarmung droht. Das Haus das wir selber bewohnen wird also wohl verkauft. Meine Frage ist nun ob es nicht sinnvoller wäre die immernoch vorhandene Wohnung meiner Schwiegermutter aufzulösen und neuzuvermieten, weil dadurch alle Kosten gedeckt wären. Der Betreuer sieht die jedoch anders. Ich habe dem zuständigen Rechtspfleger schon alles vorgerechnet und belegt- aber leider ohne Erfolg. Lt. Betreuer sei die Wohnung verlebt und eine Renovierung zuteuer, unser Vorschlag wir würden renovieren wurde überhört. Wir haben angeboten die Wohnung zuräumen- einen Mieter zusuchen und vieles mehr. Der Betreuer hat immer andere Gründe warum er das nicht will- letztlich hat er gesagt das sich das Haus ohne Mieter besser verkauft. Was können wir noch tun damit Familienbesitz in der Familie bleibt. Es war ihr immer wichtig das das so belibt dashalb hat sie sich frühzeitig darum gekümmert. Uns ist es nicht aufgefallen das da etwas falsch gelaufen ist, weil alle Briefe über sie liefen und sie nie etwas mehr darüber gesagt hat. Wir haben die Vertragskopien bekommen und weg gelegt. Seit meine Schwiegermutter im Heim lebt spricht sie mit uns nicht mehr, weil sie denkt wir wären verantwortlich dafür das sie nicht nach Hause darf.

Kohlenklau 05.11.2009 23:11

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29520)
Ich hätte gerne gewußt wie "im Sinne des Betreuten " im normal Fall gemeint ist.

Das kann wohl nur am individuellen Fall und nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden.

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29520)
Meine Frage ist nun ob es nicht sinnvoller wäre die immernoch vorhandene Wohnung meiner Schwiegermutter aufzulösen und neuzuvermieten, weil dadurch alle Kosten gedeckt wären. Der Betreuer sieht die jedoch anders. Ich habe dem zuständigen Rechtspfleger schon alles vorgerechnet und belegt- aber leider ohne Erfolg.

Ob eine Neuvermietung sinnvoller wäre, ist hier sicherlich kaum zu entscheiden. Wenn Betreuer und Rechtspfleger davon nichts halten, dann dürften deren Gründe schwer wiegen.

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29520)
Was können wir noch tun damit Familienbesitz in der Familie bleibt.

Spontan fällt mir erstmal nur ein, das Haus selber zu kaufen.

Gruß
Kohlenklau

elinor 05.11.2009 23:25

Hallo!

Und die Wohnung der Schwiegermutter steht voll eingerichtet aber unbewohnt da und gammelt vor sich hin? (Entschuldigt meine saloppe Ausdrucksweise!) Aber davon wird die Wohnung doch nicht besser. Außerdem gibt es doch laufende Kosten (Grundsteuer....)
Das verstehe ich nicht? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Wegen der mißglückten Hausübertragung vor 16 Jahren würde ich mal einen Anwalt konsultieren.

Viele Grüße
Elinor

armes huhn 06.11.2009 00:27

jaap- genau so ist es. derzeit sind die Kosten der Unterdeckung ca900,- Euro alleine durch die Mieteinnahme würde sich der Betrag halbieren. Dann würden noch die Versicherungen wie Haftpflicht - Hausrat usw. wegfallen. DESHALB versteh ich es ja nicht. Schon wenn die Wohnung wenigstens aufgelöst würde wären weniger Kosten da. Seit 1 jahr hat sie Kosten für eine doppelte Haushaltsführung- und es ist inzwischen ausgeschlossen das sie wieder nach Hause kommt.

@ Kohlenklau: was könnten schwer wiegende Gründe sein die gegen Vermietung sprechen. Wenn doch dadurch ein Verkauf unnötig würde.
Der Rechtspfleger kennt die Wohnung nicht der Betreuer war nur 1x vor Ort.

Sollte es nicht so sein das so eine schwerwiegende Entscheidung mit meiner Schwiegermutter getroffen werden müßte? Sie ist zwar dement aber nicht geistig gestörrt. Ich habe ein Problem damit das augenscheinlich über sie und nicht mit ihr entschieden wird. Oder verstehe ich da die Aufgaben der Betreuung falsch?
Ich denke eine Betreuung soll für und mit demjenigen erfolgen, das heißt es müssen Gespräche stattfinden, oder nicht?

Kohlenklau 06.11.2009 01:39

Zitat:

Zitat von armes huhn (Beitrag 29525)
was könnten schwer wiegende Gründe sein die gegen Vermietung sprechen. Wenn doch dadurch ein Verkauf unnötig würde.

Sorry, die aufgeführten Gründe mußt Du uns schon nennen. Wenn nur die Hälfte der fehlenen Kosten durch die Vermietung hereinkommen, dann wird es eng. Über 5000 € bleiben jährlich offen und sind auch durch Grundsteuer und Versicherung schwer aufzufangen.

Zitat:

Sollte es nicht so sein das so eine schwerwiegende Entscheidung mit meiner Schwiegermutter getroffen werden müßte? Sie ist zwar dement aber nicht geistig gestörrt. Ich habe ein Problem damit das augenscheinlich über sie und nicht mit ihr entschieden wird. Oder verstehe ich da die Aufgaben der Betreuung falsch?
Ich denke eine Betreuung soll für und mit demjenigen erfolgen, das heißt es müssen Gespräche stattfinden, oder nicht?
Für rhetorische Fragen sind wir hier schlechte Ansprechpartner. Wenn die Schwiegermutter zu einer nachvollziehbaren Willenserklärung in der Lage ist, dann ist ihrem Willen auch zu folgen. Da reicht auch ein Gespräch, wobei doch offensichtlich nicht bekannt ist, ob sie sich geäußert hat. So deute ich Deinen Hinweis, daß ihr nicht miteinander kommuniziert.
Vor einem Verkauf des Hauses ist allerdings eine gerichtliche Genehmigung einzuholen (§ 1821 BGB), so daß auch hier noch eine Prüfinstanz zwischengeschaltet ist. Ihr solltet Eure Bedenken schriftlich bei Gericht einreichen. Es ist Sache des Richters, ob er dies berücksichtigt. Euer Status als Mieter bzw. potentielle Erben hat mit einer Entscheidung allerdings nichts zu tun.

Nochmal die Frage, warum kauft ihr nicht selber und warum übernehmt ihr als Angehörige die Betreuung nicht selber?

michaela mohr 06.11.2009 08:44

Guten Morgen,

also einiges verstehe ich nicht, wenn ich 16 Jahre lang Eigentümer eines Hauses bin dann weiss ich doch, dass mir als Eigentümer Grundsteuerbescheide usw. immer automatisch zugehen und ich diese dann zahle, bei der Steuererklärung absetze usw.? Da sollte in dem genannten Zeitraum schon aufgefallen sein, dass da mit der Übereignung etwas nicht stimmen kann.

Zur weiteren Frage- inwieweit Entscheidungen mit dem Betreuten besprochen werden müssen- das müssen sie sicher.
Aber ....wenn die Antworten so lauten, dass da ein drei Familien Haus quasi als Vermögenswert für die Betreute nicht mehr existiert und es Probleme mit den Heimkosten gibt dann sehe ich nur, dass diesen "Wünschen" ein gravierendes finanzielles Problem entgegensteht.
Eine hälftige Deckung der Heimkosten stellt keine Lösung in irgendeiner Form da, was ist mit dem Rest?

Mit dem Erlös des Hausverkaufs kann der Schwiegermutter ein schönes Leben im Heim ermöglicht werden, bei dem anderen Konstrukt sind die Heimkosten in Gefahr, vom Rest ganz zu schweigen.
Es ist schöner wenn ein Besuchsdienst organisiert und bezahlt werden kann, wenn Ausflüge gemacht werden könnten, man sich private Massagen und Krankengymnastik leisten kann und wenn man nicht jeden Pfennig drei Mal umdrehen muss.
Ich vermute stark, dass der Betreuer dies seiner Betreuten ermöglichen will.

Aus den derzeitig hier zu lesenden Infos kann ich nichts anderes herauslesen, das ist keinesfalls persönlich oder abwertend gemeint.

Gruss Michaela

armes huhn 06.11.2009 10:01

okay, ich fürchte wir reden aneinander vorbei. Ich versuche es anders zuerklären.

1. Die Unterdeckung ist bei Auflösung und Neuvermietung nicht mehr vorhanden. Da einerseits Geld herein kommt und andererseits Kosten weg fallen. Sprich +/- Null.

2. Keiner der Betreuer hat meine Schwiegermutter befragt wie sie es möchte oder wie sie die Sache beurteilt. Es wurde über Sie hinweg entschieden. Angefangen vom Mineralwasser bis hin zur Unterbringung im Heim.

3. Wir haben nicht den finanziellen Rahmen um das Haus zukaufen

4. Wir haben den Richter mehrfach angeschrieben. Eine Antwort oder Geprächstermin bekamen wir nicht. Lediglich die Mitteilung das der Betreuer das klären solle.

5. Die wirklichen Gründe die gegen eine Vermietung sprechen kenne ich nicht,
außer das was der Betreuer sagte als er ablehnte diese sind:
die wohnung müßte geräumt werden- dafür ist kein Geld da. Unser Angebot das auf unsere Kosten zumachen wenn er uns die schriftliche Zustimmung gibt wurde nicht weiterverfolgt.
Dannhieß es die Wohnung sei verlebt. Wir haben angeboten sie auf unsere Kosten zu renovieren. Keine Reaktion
dann ging eine neu vermietung nicht weil lt. der Verträge die Einnahmen meiner Schwägerin zugute kämmen. Ihr Angebot schriftlich auf diese zuverzichten wurde ignoriert.
Er meinte es finden sich keine Mieter, wir hatten 2 Familien die gerne eingezogen wären. Auch diese Information verhalte.
Nun heißt es das Haus ließe sich nicht verkaufen, wenn die Wohnung vermietet würde.
Es mag Gründe geben die Verständlich wären- aber lt. Betreuer muß er nicht mit uns reden und uns Auskunft geben.

6. Das das Leben angenehm gestaltet werden könnte ist nicht von der hand zuweisen- aber letztlich wurde das mit den bisherigen Vermöge nicht getan. Im Gegenteil das Vermögen wird für Dinge aufgebraucht die nicht meiner Schwiegermutter zugute kommen.


7. Das Haus. Also wir waren noch nie Eigentümer. Der Notar hat damals gesagt für uns ändert sich nichts. Alles bleibt wie gehabt, das stünde nur auf dem Papier. Alles offizielle geht weiter hin zu Schwiegermutter. Wir waren damals gerade über 20 und bekommen erst jetzt eine Ahung was da alles zugehört. Wären wir damals so erfahren gewesen wie heute- wäre das sicherlich nicht passiert.
Wir bekamen die Verträge und für uns war das dann erledigt.


Im ersten Sinne geht es uns darum das die Wünsche meiner Schwiegermutter erfüllt werden. Schließlich hat sie sich ihr Lebtag dafür krummgemacht. Deshalb haben wir immer den Standpunkt vertreten das sie auch von dem Vermögen gut Leben sollte weil sie es sich erarbeitet hat. Wenn sie sagen täte es ist gut so wie es ist- wäre die Situation eine ganz andere. Wir versuchen zuerreichen, das das was sie immer gesagt hat weitesgehend erfüllt wird.

8. Wir haben die Betreuung beantragt als wir merkten das das bisherige nicht im Sinne meiner Schwiegermutter läuft. Das wurde aber abgelehnt.

9. Ich mag offene Worte und habe mich gerade deshalb hier angemeldet damit ich andere Meinungen hören kann. Das das gesagt nicht immer angenehm ist, ist klar- aber es gibt, zumindest mir, die möglichkeit eine Sache neu zu überdenken. Ich möchte nicht penetrant erscheinen ich möchte verstehen.
Das die ein oder andere Entscheidung eines Betreuers nicht unbedingt unserer Meinung entsprechen würde war uns klar, das geht ja auch gar nicht. Schließlich verstanden wir den Betreuer immer als denjenigen der die Interessen gegen alle " anderen" zuvertreten hat und nicht das was wir wollen.

elinor 06.11.2009 10:11

Hallo!

Ich kann verstehen, dass Ihr als Angehörige Euch massiv ärgert.

Warum habt Ihr eigentlich nicht selbst die Betreuung übernommen? Vielleicht kann das eines der Geschwister machen, das evtl. nicht im Haus wohnt (wegen Kollision mit Eigeninteressen und so)?
Redet mit Eurer Schwiegermutter (auch wenns schwer wird, aber da kommt Ihr ja sowieso nicht drumherum, wenn Ihr der Dame nicht den Lebensabend vermiesen wollt.). Sie soll dem Gericht schriftlich mitteilen, was sie selbst will und was nicht.
Chesterfield hat in einem Post mal geschrieben, dass man als Angehöriger bevorzugt zum Betreuer bestellt werden müsse und dass man spätestens vorm Landgericht Recht bekäme.

Wenn Euch das Haus tatsächlich wegen der mißglückten Übertragung nicht gehört, müsstet Ihr dann nicht auch Miete zahlen? Und wäre das zusammen mit den Einnahmen aus der Vermietung der Schwiegermutterwohnung nicht vielleicht genug, um deren Kosten zu decken? Mit Massagen und Ausflügen? Aus drei Wohnungen sollten doch mindestens 900 Euro Mieteinnahmen drin sein??

Viele Grüße
Elinor

zeiten 06.11.2009 10:58

hallo,
aus der ferne kann man ja viel nicht sehen. ich seh aber dies:

du schreibst, die schwiegermutter will nicht mit euch reden. und wenn ich schon mit wem nich reden will, dann will ich auch nicht, dass der mein haus kriegt.

und in diesem fall, also wo sie nicht mit euch reden will, is es auch nicht sinnvoll einen beteruerinnenwechsel anzuleiern. ihr könnt die betreuung nicht bekommen, wenn sie nicht mit euch reden will.

wenn ich das so seh, dann würd ich mal vermuten, dass der hausverkauf im sinne der schwiemu is.

gruß, zeiten

armes huhn 06.11.2009 16:48

Bei der Durchsicht durchs Forum bin ich hierauf gestoßen. Ich bekomme das mit dem Zitat nicht hin deshalb sei angemerkt das ist ein Zitat von lea1

"Ich denke,das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen,die nächsten Angehörigen auch anhören oder zumindest schriftlich zur Stellungnahme auffordern(Betreuerbestellung).Man wird nicht mal darüber informiert(Schwester übernimmt Betreuung,Bruder sprich Sohn der zur Betreuenden wird nicht in Kenntnis gesetzt).Das sind Gegebenheiten,die sich in der Familie auswirken.Die Realität sieht so aus,daß unter Umständen keine Informationen fließen,Sohn weiß nichts über seine Mutter,da Schwester (Betreuerin)es nicht für nötig hält Auskunft zu geben!"


Ich glaube diese Worte von Lea1 treffen unsere Entscheidung für einen Betreuer ganz gut. Wir wollten uns nicht als Kinder untereinander verstreiten. Sei es wegen Finanzieller Sachen als um Informationen. Inzwischen bereuen wir diese Entscheidung zutiefst.

Aktuell wird sie nicht an uns übertragen wegen des Konfliktes mit dem Haus, da es beiden Kindern zugleichen Teilen gehören sollte.

Wenn der Verkauf im Sinne und nach Willen meiner Schwiemu wäre, würde sie sich entsprechend bei meiner Schwägerin äußern. Das Gegenteil ist der Fall.

Es geht mir nicht darum irgend jemanden Schuld zuzuschieben. Ich erhoffe mir Rat wie man die Situation rettet, bzw. argumentieren kann um einen so großen Schnitt abzuwenden. Welche Möglichkeiten man vielleicht noch hat.

heiner 06.11.2009 18:55

Hallo,

also ich habe zurzeit einen Fall, da habe ich ein Ehepaar, gegen seinen Willen, im Heim untergebracht. Ich möchte auch die Wohnung auflösen, Hausrat verkaufen etc. Meine Bestellung umfasst "alle Bereiche". Incl. Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Alle ärztlichen Bescheinigungen, der med. Dienst, die Pflegekräfte und ich sind der Überzeugung, dass das Ehepaar nicht alleine wohnen kann. Eine häusliche Pflege kommt auch nicht in Betracht, da der Pflegeaufwand zu groß und daher zu teuer ist. Außerdem reichen die Räumlichkeiten der Wohnung für eine häusliche Pflege nicht aus.

Das Betreuungsgericht hat bis heute noch keine endgültige Entscheidung über mein Vorgehen treffen können. Ich habe noch keine Genehmigung zur Wohnungsauflösung.
Die ganze Sache läuft nun schon 9 Monate. Grund: Eigener Wille der Betreuten!
Da jetzt noch das neue FamFG in Kraft ist, sind alle Beteiligten Richter, Rechtspfleger verunsichert.
Es wurden auch schon mehrere Gutachten eingeholt. Auch wurden alle, die irgendwie verwandt oder verschwägert sind gehört.
Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass durch das neue Gesetz, auf allen Ebenen eine Rechtsunsicherheit besteht. Alle haben Angst vor den kommenden Gerichtsurteilen zum neuen FamFG und wollen vorher keine Fehler machen.

Soviel zu Theorie und Praxis. Zwei grundverschieden Welten.

Gruß:winke:
Heiner

armes huhn 09.11.2009 04:18

Vielen Dank- für die Sicht von "der anderen Seite".

Aber es muß doch andere Möglichkeiten geben.

Wie stellt ihr Betreuer euch die zusammenarbeit mit den Angehörigen vor?

Vielleicht ist da ja was schief gelaufen das bei uns da so der Wurm drinn is. Fakt ist- das durch diese ganze Situation ich einen Nervenzusammenbruch hatte, meine Kinder Zukunftsangst haben, Meine Ehe auf dem Spiel steht und ich nicht weiß wo wir in einem halben Jahr leben werden.

Ich habe immer geglaubt das Betreuer und Angehörige ein Team bilden. Ist das falsch? Klar es gibt Familien in denen das nicht möglich ist, aber wir haben Schwiemu über 10 Jahre selbst gepflegt und versorgt. Klar sie hat Demenz aber war integriert und es gab gute und schlechte Tage. Seit sie im Heim ist hat sie dicht gemacht. Ihr ist alles Gleichgültig weil sie keinen Einfluss mehr hat aber man sieht ihr an wie sie leidet. Das kann doch nicht richtig sein. Als wir ihr nach dem Krankenhaus damals erklärten sie wäre nur zur kurzzeitpflege dort um sie wieder auf die Beine zubekommen damit sie zuhause besser zurecht kommt hat sie intensiv mitgearbeitet wieder "gesund zu werden". Jetzt ist der Wille weg.

Also bitte nochmal an die "professionellen" hier im Forum- was kann ich noch tun? Hat es überhaupt Zweck oder ist es vergebene Liebesmüh? Wo kann ich mich hinwenden- wo bekomme ich hilfe?
Gibt es eine neutrale Stelle?

lieben Gruß
das Huhn

AndreasLübeck 09.11.2009 08:53

Hallo armes huhn,

Zusammenarbeit mit Familienmitgliedern oder Verwandten (oder Nachbarn und Bekannten) ?

Da setze ich mich von Anfang an auf den ganz hohen Thron. Ich entscheide, natürlich nach dem Willen des Betreuten. Wenn ich dann mit jemandem auf einem Level bin, dann gibt es auch eine Zusammenarbeit.

Eigentlich ist diese Zusammenarbeit schon dadurch erschwert, dass keiner aus der Familie bereit war, die Betreuung selbst zu führen. Und so fragen wie "hat er (der Betreute) denn noch Geld, wie sieht es da denn aus" werden mit einem norddeutschen "dat geit di gor nix an" oder ähnlich beantwortet.

Ich führe eine Betreuung, da ist ein Teil der Familie vorbildlich. Die fahren jeden Sonntagmorgen ins Heim, frühstücken mit dem Vater zusammen (der Vater ist völlig bettlägerig), das ist echt toll. Aber seit ich die Betreuung übernommen habe, wurde ich nicht ein Mal nach den Finanzen gefragt oder überhaupt angesprochen. Ich regle das Finanzielle und die Behördenangelegenheiten, sie den Rest. So ist es auch gut.

Gruss

Andreas

armes huhn 09.11.2009 10:15

aso- also gelten wir als Geldgeil weil wir lieber unter einander Frieden wollten?
Wenn wir auf das Finanzielle ausgewesen wären dann hätten wir in den 10 Jahren auch Kontovollmachten haben können das wollten wir aber garnicht nicht. :mad2:

also irwie........


merkwürdigerweise war zu den zeiten als sich nur "aufdasfinanzielleausgerichtete Familienangehörige" um die Sachen quasie ehrenamtlich gekümmert haben - mehr Geld da als jetzt. Die Schwiemu konnte sich mehr leisten - durfte trinken was sie wollte und hatte volle Verfügung über ihr Einkommen.
Jetzt wird einem DAS auch schon negativ ausgelegt?! Sorry da bin ich entäuscht.

'Wir haben nicht nach den Finanzen gefragt. So. Andere haben uns zur Kasse gebeten weil die tolle Betreuerseite nix bezahlte. Oder gefragt ob wir das und das kaufen könnten weil die Betreuerseite nicht reagierte. Auf Nachfrage warum nicht bezahlt wird haben wir irwann ne Aufstellung bekommen und gesehen das da Posten draufsind die unnötig sind. Aber das Scheint ja so richtig zusein. :mad2:

Und warum soll es dann verkehrt sein dafür zusorgen das das Geld zusammenbleibt? Also das hätte ich jetzt schon gerne erklärt?
Siehst du zu wenn deine Frau das Geldraushaut und du nur noch trocken Brot essen mußt? Oder sagts du dann mal was zu Ihr?

Es macht natürlich Sinn das man in der Wohnung in der man nicht mehr wohnen darf noch kabelfernsehn gucken kann und vor allen auch ganz wichtig telefonieren kann. Dafür verzichtet natürlich jeder gerne auf so unwichtige Sachen wie Friseur oder Fußpflege.
Passt scho......



ach ja- DasErste.de - Reportage & Dokumentation - Die Betreuungsfalle (16.05.2007)
weil ja alles immer ganz sauber läuft.

Ich kann nicht verstehen wie der großteil der Betreuer- der ja wohl redlich arbeitet -es hinnehmen kann, das einige wenige schwarze Schafe- die theoretisch gut gedachte- Arbeit in den Verruf bringen ....

mfg

michaela mohr 09.11.2009 12:55

Hallo armes Huhn,

weia weia was für eine Schimpfkanonade aber warum?

Niemand hat Euch als geldgeil hingestellt. Andreas Lübeck hat auf die allgemeine Frage nach der Zusammenarbeit mit den Angehörigen aufgezeigt wie er, wann, mit wem zusammen arbeitet.

Wir stecken alle in dem Fall nicht drin, die bisherige Darstellung war Anlass für Rück- und Verständigungsfragen. Nicht mehr und nicht weniger.

Hier ist ein Diskussionsforum und keine Betreuer-Aburteilungskammer. Das können und wollen wir nach der Darstellung nur einer Seite aller Beteiligten auch gar nicht sein.

Dass Du enttäuscht bist tut mir leid aber lässt sich leider hier nicht ändern.

Gruss Michaela

zeiten 09.11.2009 15:17

hallo armes huhn,
ich kann mir schlecht vorstellen, wie die kosten aus den mieteinnahmen gedeckt werden könnten. ich sehe da (aus der ferne) keine chance eine lücke von 5000 euro zu schließen – versicherung, telefon oder kabelfernsehen schon abgerechnet.

ich weiß nicht, ob ihr bei eurer rechnung bedacht habt, dass mieteinnahmen nicht gleichzusetzen sind mit netto einkommen. in jede betriebswirtschaftliche überlegung muss zb auch der leerstand der wohnung mit eigeplant und eingerechnet werden, so was kann immer mal passieren – oder auch der mieter zahlt nicht (sprich: dafür sind rücklagen nötig). außerdem müssen rücklagen für instandhaltung, reparaturen, etc. gebildet werden, die je nach zustand und alter des objekts höher oder niedriger ausfallen..... all das sind kosten, die bedacht und berücksichtigt werden müssen. ich vermute, dass diese überlegungen gemacht wurden und dass daher die vermietung keinen sinn macht. (naja, der betreuer hätte das zumindest erklären können - aber vielleicht überschaut er das selbst nicht so genau und hat einfach vom rechtspfleger oder irgendwem, der es bedacht hat, die aussage gekriegt, dass vermietung nicht lohnt.)



was würde es der schwiemu nutzen, wenn sie das ersta halbe jahr gerade so ihre kosten durch die miete decken kann, dann aber ein problem an der heizung auftritt und ihr mieter im kalten sitzt. zur reparatur wären dann vermutlich keine reserven mehr da und ärger wär vorprogrammiert.
wenn sowas nicht mehr drin ist, ist vermietung nicht angezeigt. von hier aus kann ich das natürlich nicht beurteilen, aber was du an zahlen genannt hast, spricht erstmal dagegen.

was ihr aber in jedem fall von nem rechtanwalt prüfen lassen solltet, is die frage, ob diese übertragung damals doch eventuell rechtskräftig sein könnte. an dieser stelle würde ich noch am ehesten nach nem klitzekleinen hoffnungsschimmer suchen.

und auch die überlegung, ob ihr das haus vielleicht doch selber kaufen könnt. häuser muss man ja nicht auf einen schlag bezahlen, da gibts hypotheken und so was. da könntet ihr mal mit ner bank sperchen (mit mehreren besser....) – vielleicht ist das gar nicht so abwegig, wies im ersten moment scheint.

gruß, zeiten

armes huhn 09.11.2009 18:45

danke zeiten-

damit kann ich was anfangen und es nachvollziehen.
In der Tat habe ich an diese Punkte nicht gedacht und du bist der erste der sie nennt. :a040:

ronja 09.11.2009 19:25

Wenn vor 16 Jahren die Übereignung auf die Kinder stattfinden sollte, dann sollte schon sehr gründlich geprüft werden, ab wann die 10-Jahresfrist läuft (ab dem notariellen Vertrag oder erst nach der Eintragung) und ob die unterbliebenen Handlungen bezüglich der Eintragung etc. noch nachgeholt werden können. Das hängt zum einen sicherlich davon ab, welche Schritte beim Vertragsschluss einwandfrei nachgewiesen werden können. Zum anderen wird vermutlich schwierig sein, einen Präzedenzfall mit einem ähnlichen Sachverhalt zu finden, der bereits entschieden wurde. Wenn der Notar sich abgesetzt hat, wäre auch zu fragen, ob nicht seine Berufshaftpflichtversicherung hätte einspringen müssen. Allerdings wird die sich inzwischen wohl auch auf Verjährung berufen.

armes huhn 09.11.2009 22:22

Also da der Übergang erst mit Eintragung ins Grundbuch erfolgt, würde die 10 Jahresfrist erst ab aktuell anfangen. Die Sozialbehörde hat gemeldet, wenn der Übertrag jetzt erfolgt wird nicht geleistet, weil damit die Verarmung vorangetrieben worden wäre. Zudem würde sie die Schenkung anfechten und zurückfordern.

Und ja nicht mal meine Rechtschutz übernimmt mehr das Notarproblem weil Betrug wohl nach 10 jahren verjährt. Immerhin wissen wir das er nicht unter Palmen sondern hinter schwedischen Gardinen sitzt. Nutzt zwar nix - hilft aber nen bisserl :wink3:

Seufz- morgen haben wir erst mal gemeinsamen Termin beim Rechtsanwalt mit dem Betreuer. Wir wollen erfahren ob der Verkauf schon besiegelt ist oder ob das Gericht ne Beleihung in Erwägung zieht. Soweit wir wissen haben wir 12 Monate Kündigungsschutz - weil wir ja schon seit 18 Jahren hier im Haus wohnen. Wie das bei einer Versteigerung wäre wissen wir nicht.

Hätte ich damals das Wissen von heute gehabt - wären wir nie in diese Situation gekommen. Aber hinterher is man immer schlauer.

michaela mohr 11.11.2009 09:03

Guten Morgen,

wieso denn jetzt das:
Die Sozialbehörde hat gemeldet, wenn der Übertrag jetzt erfolgt wird nicht geleistet, weil damit die Verarmung vorangetrieben worden wäre. Zudem würde sie die Schenkung anfechten und zurückfordern.

Du hattest doch gesagt, das trotz Übertragung alle Kosten für das Heim dann gedeckt seien?
Deine Eingangfrage war: wie kann ich einen Hausverkauf verhindern weil alle Kosten auch durch Vermietung abgesichert sind? (Mal unabhängig von den Kosten die zeiten zu Recht noch aufgezählt hat)

Trotzdem viel Glück heute beim Termin, Gruss.
Michaela

armes huhn 12.11.2009 01:34

nunja. also der Betreuer will das Haus verkaufen. Die "Spekulation" das die Kosten auf +/- 0 sinken reicht wohl nicht aus. Es müsse ein + da sein. Deshalb sollen die Verträge Rückabgewickelt werden.

Wenn dann irwann das Vermögen gänzlich aufgebraucht ist würde DANN der Sozialträger nicht leisten weil die Schenkung er kürzlich offiziell erfolgt sei, die Schenkungsfrist würde erst mit Eintrag ins Grundbuch erfolgen.:h9yboredom:

mary 12.11.2009 04:01

Armes Huhn, das ist ja eine echt böse Sache.

Solange die Betreute Verwandte ablehnt, der Richter womöglich Interessenkollission befürchtet, steht es ganz übel für euch.

Fakt ist, die Betreuung im Heim ist teuer, der Staat will nicht auf den Kosten sitzenbleiben, daher Verkauf vom Haus. Und alle Kosten gehen für Betreuung im Heim drauf.

Ihr alle Geschwister solltet euch einig sein, dass jeder paar Euro für den Heimaufenthalt zur Sicherung abzüglich der Pflegestufenzulage drauflegen müsst, dann wäre die Sicherung der Pflege gewährleistet, es käme nicht zum größeren Übel des Verkaufs.

P.S. In der Steuererklärung sind das außergewöhnliche Belastungen und absetzbar.

Schaltet mal nen Anwalt ein und seid euch einig, sonst geht alles den runter.

Gruss

michaela mohr 12.11.2009 07:40

Guten Morgen armes huhn,

ich befürchte, meine Antwort jetzt wird Dir nicht gefallen denn bei der Sachlage ist es im Grunde klar warum der Betreuer das Haus auch gegen den Willen (vor 16 Jahren) der Schwiegermutter verkauft.

Das ist logisch und richtig und entspricht völlig dem Betreuungsrecht. Wenn jemand staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will damit seine Versorgung gewährleistet ist dann muss er vorher dafür mit seinen eigenen Mitteln erst mal einstehen.
Keiner kann sagen, das was ich habe verschenke ich und der Staat soll dann aber für mich und meine Versorgung aufkommen.

Versucht Formen zu finden mit dem Betreuer zusammenzuarbeiten und habt dabei im Kopf dass dieser die Interesen der Schwiegermutter vertritt.

Grüsse Michaela


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