Dies ist ein Beitrag zum Thema Läuft man gegen Mauern? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
nach denn Meinungen aus meinem vorigen Bericht gehe ich mal davon aus das man wohl eher gegen Mauern läuft. ...
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07.11.2009, 21:20 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Läuft man gegen Mauern?
Hallo,
nach denn Meinungen aus meinem vorigen Bericht gehe ich mal davon aus das man wohl eher gegen Mauern läuft. Ich höre immer wieder das es schwierig ist das man eine gesetzliche Betreuung wieder los zu werden. Vor der Einführung der Betreuung hat man mir gesagt das es nur vorübergehend ist und wenn keine Notwendigkeit mehr besteht sie wieder auflöst. Bringt denn dann das ganze irgendwie was sich zu wehren? Wenn ich sowieso gegen Mauern laufe da kommt man sich ja vor wie nen Hamster im Laufrad. Ich weiß nicht ob ich mir jetzt umsonst Hoffnungen mache oder ob ich denn entscheidenden Fehler gemacht habe und ich sofort nen Anwalt einschalten lassen sollen. Ich war bis jetzt immer der Meinung das wenn man erst mal ohne Anwalt versucht Dinge zu klären ist das besser zumindest das man ja zeigt das man alleine eben sich wehren kann und so. Trotz dem das ich jetzt ziemlich verunsichert bin werde ich mich nicht von dem Weg ab gehen das ich an dem Termin ganz klar sagen werde wie ich die Sache sehe ruhig und sachlich was ich denke ist ja erst mal egal denken darf ich viel nur man darf nicht alles sagen. Bekommt man da vom Richter gleich irgendwie eine Rückmeldung wie seine Einschätzung ist? Gibt es überhaupt Betreute die sich wehren oder stimmt da meine Einschätzung nicht ganz das die meisten es sich einfach "gefallen" lassen. Gibts da jemand der Erfahrung mit hat? Ich bin ziemlich traurig habe ja nix verbrochen und werde aber behandelt wie einer. Jessy |
07.11.2009, 21:31 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hey, jessy,
cool bleiben. ja, es ist in vielen fällen schwer, ne betreuung wieder aufheben zu lassen. in deinem seh ich das aber nicht. du hast nen termin beim richter. das ist schon mal die halbe miete. deine gesamte geschichte is logisch sehr gut nachvollziehbar, richer sind juristen und logik is deren brot. ich würd ne wette abschließen, dass es easy läuft. greetz, zeiten |
07.11.2009, 23:06 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Nunja, eigentlich ist es das ja nicht: § 1896 Abs. 1a BGB, § 1908d BGB i. V. m. § 1896 Abs. 1 BGB.
Das ist doch 'ne klare Sache... Schwierig ist es nur dann, wenn der betroffene Mensch zwar meint, dass die Notwendigkeit für die Betreuung weggefallen ist - seine Umwelt das aber ganz anders sieht. Und daran zu arbeiten, macht vielleicht manchmal mehr Sinn, als sich über "Wehrhaftigkeit", Anwälte und Widerstand Gedanken zu machen. So mal als rein persönlicher Einwurf...
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Geändert von Chesterfield (07.11.2009 um 23:08 Uhr) |
07.11.2009, 23:43 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo groofty,
Du schreibst: Ich höre immer wieder das es schwierig ist das man eine gesetzliche Betreuung wieder los zu werden. Das kann ich in 10 Jahren Berufstätigkeit so pauschal nicht bestätigen. Ich kapiere diese "Kriegsstimmung" nicht die bei diesem Thema regelmässig ausbricht. Da fallen Begriffe wie ...wehren, gegen Mauern laufen, wie ein Verbrecher behandelt werden usw. Zur Aufhebung einer Betreuung gibts dieselben klaren Regeln wie zur Einrichtung. Hat chesterfield schon beschrieben. Wieso kann Dein Betreuer zu dem Thema nichts sagen? Hat er keine Meinung? - (was seltsam wäre), oder hat er eine gegenteilige Meinung? Und wenn ja, wieso? Warum kannst Du dieses Thema nicht mit im besprechen? Er könnte Dich bestens bei der Aufhebung unterstützen wenn die Betreuung nicht gebraucht wird. (Bitte jetzt kein Gezeter über Betreuer die unbedingt Geld verdienen wollen, das nervt mich langsam. In der Regel habe ich z.B. so viele Anfragen dass ich ablehnen muss, anderen Kollegen wirds da nicht viel anders gehen. An einer Betreuung sich "festklammern" muss wohl keiner) Mindestens 1 Mal im Jahr bespreche ich mit meinen Klienten den aktuellen Stand, Fortschritte? Rückschritte? Änderungsbedarf in der Betreuung? Eigenwahrnehmung- Fremdwahrnehmung. Das klärt ziemlich viel, positiv oder negativ, und hilft inhaltlich weiter wie "Kriegserklärungen" oder Ohnmachtsgefühle. Einige Betreuungen bei mir sind einvernehmlich aufgehoben worden- ohne Dramatik und Theater, bei anderen konnten die Aufgabenkreise immer weiter reduziert werden, aber einige andere mussten erweitert und verlängert werden- bis auf eine, auch ohne den ganz grossen Aufriss. Geh mal ganz ruhig zum Richter und vor allem reg`Dich doch nicht so völlig unnötig schon vorher auf. Unsere Richter teilen ihre Einschätzungen meistens schon in der Anhörung mit. Kopf hoch und Ruhe bewahren, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.11.2009, 22:03 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Hallo,
na ja keine Ahnung warum sich da mein Betreuer raus halten möchte. Er meinte nur das er die Entscheidung dem Richter überlassen möchte. Ich kann nur davon ausgehen das wenn er sich negativ äußert oder so er befürchtet das dann die positive Zusammenarbeit kaputt ist. Keine Ahnung nur so eine Ahnung. Er hat ja schon mal eine Stellungnahme abgeben in der drin stand das ich nicht suizidal und stabil bin. Bei der zweiten hat er sich raus gehalten. Ich warte jetzt einfach mal ab. Jessy |
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aufhebung betreuung |
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