Dies ist ein Beitrag zum Thema Einleitung des Betreuungsverfahrens im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es ist nun alles so gekommen wie ich schon die Vorahnung hatte. Der Beschluss ist da. Ich bin nicht als ...
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#11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Es ist nun alles so gekommen wie ich schon die Vorahnung hatte. Der Beschluss ist da. Ich bin nicht als Betreuerin meiner Schwester eingesetzt. Es hatte eben keinen Wert mit mir zu sprechen.
Ich komme mir nach der Behandlung durch den Richter und den Damen vor wie..... ![]() ![]() ![]() |
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#12 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen anori,
das tut mir erst mal sehr leid für Dich. Aber trotzdem- nimm das nicht allzu persönlich. Wenn Du doch der Betreuer Deiner Schwester werden möchtest solltest Du vielleicht jetzt doch einen Anwalt beauftragen. Für mich, beim Lesen, sind da viele Ungereimtheiten die ich mit einem geordneten Betreuungsverfahren, auch wenn es sich um eine Eilbetreuung handeln sollte einfach nicht zusammenbringe. Irgendwie habe ich ständig das Gefühl, da fehlt noch was. Ein Anwalt könnte auf jeden Fall Akteneinsicht bekommen. Folgendes hast Du geschrieben:Sie war ja nach Aussage der Ärzte nicht dazu in der Lage zu artikulieren. Sie gab gar keine Antworten. Das würde ich mir z.B. vom KH schriftlich bestätigen lassen. So wie Du das Ganze jetzt geschildert hast ist es mir nicht erklärlich und ich würde, wie gesagt, einen Anwalt beauftragen mit der Klärung. Eine anderen Rat habe ich leider nicht. Trotzdem einen schönen Tag. Grüsse. Michaela |
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#13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Danke Michaela.
ich habe gestern mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Ich könnte jetzt beantragen das der derzeitige Betreuer entlassen wird und mich selbst als Betreuer empfehlen. Mit ausführlichen Begründungen. Aber! Der Richter, der das dann bearbeitet, muss dem nicht entsprechen. Auch könnte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, wegen dem unmögilchen, mich erniedrigendem Verhalten des Richters. Aber! Ob das dann dienslich in meiner Sache ist... Was meinst du, mache ich jetzt. LG anori |
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#14 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo anori,
ich würde über den Anwalt einen Antrag stellen lassen die Betreuung übernehmen zu wollen ( Ehrenamt/Angehörige hat Vorang vor der Berufsbetreuung). Der Anwalt kann dann in der Akte sehen was vorgefallen sein mag oder auch nicht, und dann weiss man mehr. Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich grossen Abstand nehmen, wozu soll die dienen ausser Fronten evtl. derzeit unnötig zu verhärten? Trau Dich, aber denk dran, ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur ganz allgemeine Ratschläge aus meiner persönlichen Sicht. Viel Glück, Gruss Michaela |
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#15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Offiziell weiß ich ja nicht einmal das eine Berufsbetrerin eingesetzt ist. Mich sollte es wundern nach der Vorgehensweise, die ich bisher erlbet habe, überhaupt was zugeschickt zu bekommen. Auf meine schriftliche Bereitschaft ist ja auch keine Antwort erfolgt. Ich werde mir aber jetzt einen Antrag vorbereiten. Für deine Tipps danke ich dir sehr. ![]() LG anori |
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#16 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#17 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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#18 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
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Es besteht ein Interesse zweier Parteien (Schwester und Schwester) an einer Sache (Erbe). Eine der Parteien ist vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, ihre Ansprüche durchzusetzen. Es gibt keinen deutlichen Hinweis darauf, daß die verhinderte Partei die handlungsfähige Partei ermächtigen wolle, ihr zu sekundieren. Somit ist für mich die Rechtslage eindeutig. v. Geändert von volki (18.11.2009 um 03:09 Uhr) |
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#19 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo volki,
ups, so habe ich das nicht gelesen- mit dem Erbe. Und andererseits bedeutet nicht das reine Vorhandensein eines Erbes, dass automatisch ein (Interessens)konflikt bestehen muss. Ich denke immer noch, es kommt bei dieser Beurteilung auf die näheren und persönlichen Umstände an. Wenn es ausschliesslich um die Erbauseinandersetzung ginge dann wäre doch ein Betreuer alleine für diesen Aufgabenbereich ausreichend und anori könnte den Rest, Gesundheit usw. ehrenamtlich besorgen. Grüsse Michaela |
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#20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
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Sowas in der Art kann ich mir auch vorstellen, wobei das in der Praxis unter Umständen vielleicht schwer auseinanderzuhalten sein könnte.
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Stichworte |
angehörige, anhörung, beginn der betreuung, betreuerauswahl |
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