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Einleitung des Betreuungsverfahrens

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Alt 11.11.2009, 12:15   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Es ist nun alles so gekommen wie ich schon die Vorahnung hatte. Der Beschluss ist da. Ich bin nicht als Betreuerin meiner Schwester eingesetzt. Es hatte eben keinen Wert mit mir zu sprechen.
Ich komme mir nach der Behandlung durch den Richter und den Damen vor wie.....
anori ist offline  
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Alt 12.11.2009, 07:30   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen anori,

das tut mir erst mal sehr leid für Dich. Aber trotzdem- nimm das nicht allzu persönlich.

Wenn Du doch der Betreuer Deiner Schwester werden möchtest solltest Du vielleicht jetzt doch einen Anwalt beauftragen.
Für mich, beim Lesen, sind da viele Ungereimtheiten die ich mit einem geordneten Betreuungsverfahren, auch wenn es sich um eine Eilbetreuung handeln sollte einfach nicht zusammenbringe. Irgendwie habe ich ständig das Gefühl, da fehlt noch was.

Ein Anwalt könnte auf jeden Fall Akteneinsicht bekommen. Folgendes hast Du geschrieben:Sie war ja nach Aussage der Ärzte nicht dazu in der Lage zu artikulieren. Sie gab gar keine Antworten.

Das würde ich mir z.B. vom KH schriftlich bestätigen lassen.

So wie Du das Ganze jetzt geschildert hast ist es mir nicht erklärlich und ich würde, wie gesagt, einen Anwalt beauftragen mit der Klärung. Eine anderen Rat habe ich leider nicht.

Trotzdem einen schönen Tag. Grüsse.
Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.11.2009, 09:12   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Danke Michaela.
ich habe gestern mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Ich könnte jetzt beantragen das der derzeitige Betreuer entlassen wird und mich selbst als Betreuer empfehlen. Mit ausführlichen Begründungen. Aber! Der Richter, der das dann bearbeitet, muss dem nicht entsprechen.
Auch könnte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, wegen dem unmögilchen, mich erniedrigendem Verhalten des Richters. Aber! Ob das dann dienslich in meiner Sache ist...
Was meinst du, mache ich jetzt.

LG
anori
anori ist offline  
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Alt 12.11.2009, 10:12   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo anori,

ich würde über den Anwalt einen Antrag stellen lassen die Betreuung übernehmen zu wollen ( Ehrenamt/Angehörige hat Vorang vor der Berufsbetreuung).
Der Anwalt kann dann in der Akte sehen was vorgefallen sein mag oder auch nicht, und dann weiss man mehr.

Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich grossen Abstand nehmen, wozu soll die dienen ausser Fronten evtl. derzeit unnötig zu verhärten?


Trau Dich, aber denk dran, ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur ganz allgemeine Ratschläge aus meiner persönlichen Sicht.

Viel Glück, Gruss
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.11.2009, 10:31   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
ich würde über den Anwalt einen Antrag stellen lassen die Betreuung übernehmen zu wollen ( Ehrenamt/Angehörige hat Vorang vor der Berufsbetreuung).
Ich muss nur noch den § finden den ich angeben kann.
Offiziell weiß ich ja nicht einmal das eine Berufsbetrerin eingesetzt ist. Mich sollte es wundern nach der Vorgehensweise, die ich bisher erlbet habe, überhaupt was zugeschickt zu bekommen. Auf meine schriftliche Bereitschaft ist ja auch keine Antwort erfolgt.
Ich werde mir aber jetzt einen Antrag vorbereiten.

Für deine Tipps danke ich dir sehr. Ich sehe das auch nicht als Rechtberatung. Freue mich aber über deine Vorschläge.

LG
anori
anori ist offline  
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Alt 12.11.2009, 13:50   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Ort: NRW
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Hallo,

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und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 12.11.2009, 14:41   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Vorschläge, die der Volljährige vor dem Betreuungsverfahren gemacht hat, es sei denn, dass er an diesen Vorschlägen erkennbar nicht festhalten will.
Heißt das jetzt der Betreute kann seine Meinung ändern. Ich meine meine Schw. ha angeblich gesagt das sie mich nicht will.(da war sie noch im delirem Zustand, ob ihre Aussage stimmt ist ja fraglich) Also wenn sie jetzt sagt, sie will mich als Betreuerin und die Berufsbetreuerin ablehnt. Geht das?
anori ist offline  
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Alt 18.11.2009, 04:06   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Zitat von anori Beitrag anzeigen
Heißt das jetzt der Betreute kann seine Meinung ändern. Ich meine meine Schw. ha angeblich gesagt das sie mich nicht will.(da war sie noch im delirem Zustand, ob ihre Aussage stimmt ist ja fraglich) Also wenn sie jetzt sagt, sie will mich als Betreuerin und die Berufsbetreuerin ablehnt. Geht das?
Natürlich geht das. Aber Habt Ihr Euch imZuge der Diskussion nicht ein wenig vom sachlichen Kern der Thematik entfernt? Aus der Position eines Richters ließe sich die Quintessenz des Falles, so zumindest lesbar in den hier gegebenen Schilderungen, folgendermaßen darstellen:

Es besteht ein Interesse zweier Parteien (Schwester und Schwester) an einer Sache (Erbe). Eine der Parteien ist vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, ihre Ansprüche durchzusetzen. Es gibt keinen deutlichen Hinweis darauf, daß die verhinderte Partei die handlungsfähige Partei ermächtigen wolle, ihr zu sekundieren.

Somit ist für mich die Rechtslage eindeutig.

v.

Geändert von volki (18.11.2009 um 04:09 Uhr)
volki ist offline  
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Alt 18.11.2009, 09:39   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo volki,

ups, so habe ich das nicht gelesen- mit dem Erbe.
Und andererseits bedeutet nicht das reine Vorhandensein eines Erbes, dass automatisch ein (Interessens)konflikt bestehen muss. Ich denke immer noch, es kommt bei dieser Beurteilung auf die näheren und persönlichen Umstände an.

Wenn es ausschliesslich um die Erbauseinandersetzung ginge dann wäre doch ein Betreuer alleine für diesen Aufgabenbereich ausreichend und anori könnte den Rest, Gesundheit usw. ehrenamtlich besorgen.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.11.2009, 17:06   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo volki,
Wenn es ausschliesslich um die Erbauseinandersetzung ginge dann wäre doch ein Betreuer alleine für diesen Aufgabenbereich ausreichend und anori könnte den Rest, Gesundheit usw. ehrenamtlich besorgen.
Sowas in der Art kann ich mir auch vorstellen, wobei das in der Praxis unter Umständen vielleicht schwer auseinanderzuhalten sein könnte.
volki ist offline  
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Stichworte
angehörige, anhörung, beginn der betreuung, betreuerauswahl

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