Dies ist ein Beitrag zum Thema Einleitung des Betreuungsverfahrens im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Es besteht ein Interesse zweier Parteien (Schwester und Schwester) an einer Sache (Erbe). Eine der Parteien ist vorübergehend oder ...
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#21 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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michaela, mit mir hat doch in keiner Phase des Vorgangs jemand gesprochen. Ich war für die Damen und Herren nicht existent. Geändert von anori (23.11.2009 um 09:39 Uhr) |
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#22 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Die Sache geht weiter.
meine Schwester wurde nun zur Frühreha in ein noch weiter entfernteres KH verlegt. Von der angeblichen Betreuerin habe ich keine Information bekommen. Sie meidet mich immernoch wie die Pest. ![]() |
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#23 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
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Es ist natürlich Schade, daß es mit der Kommunikation zwischen der eingesetzten Betreuerin und Dir nicht zum besten steht. Ansonsten hätte diese nämlich die Möglichkeit und sogar die Pflicht, Dich bei Gericht als geeignete (und kostengünstige) Angehörige vorzuschlagen. Vielleicht kannst Du ja nochmal auf freundliche Art um ein Gespräch mit ihr bitten. Doch um noch einmal auf das Problematische an der ganzen Sache hinzuweisen: Natürlich solltest Du Dir aber bewußt sein, daß es durchaus zu starken Interessenkonflikten zwischen Dir und Deiner Schwester kommen kann. Wie nun, wenn beispielsweise ihr Anteil am Haus verkauft werden müßte, um ihr eine gute Therapie oder eine bessere Pflege zu ermöglichen, Du aber das Haus behalten möchtest und nicht das Geld hast um sie auszulösen. Könntest Du dann immer noch unbefangen und hundertprozentig im Sinne Deiner Schwester handeln? An solchen möglichen konfliktträchtigen Konstellationen ließen sich einige aufzählen. v. |
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#24 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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War immer hilfsbereit und freundlich. Zitat:
Nur wenn man mit dem Menschen nicht edet, kann man sich auch kein Bild von deren Charakter machen und wissen wie er in seiner Persönlichkeit ist. |
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#25 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen anori,
Du schreibst: Nur wenn man mit dem Menschen nicht edet, kann man sich auch kein Bild von deren Charakter machen und wissen wie er in seiner Persönlichkeit ist. Für eine Privatperson mag alles unverständlich erscheinen aber vielleicht kann Dir der Gedanke helfen, dass es gar nicht um Dich als Person geht. Ich kann das nur an einem ganz anderen Beispiel verdeutlichen: z.B. hat jeder Harzt4 Empfänger eine besondere persönliche Situation, es würde nichts nützen dem Sachbearbeiter z.B. diese darzustellen und zu versuchen zu erklären warum man z.B. dringend mehr, oder etwas anderes benötigt. So ähnlich ist das auch mit dem Gericht, persönliche Gefühle spielen nur eine kleine, wenn überhaupt, eine Rolle. Manchmal ist das schwer auszuhalten aber wenn Du Dir überlegst, dass Du z.B. sicher auch nicht wolltest, dass eine Entscheidung getroffen wird weil Der oder Die persönlich sympathischer erscheint, dann kann das eine gute Verständnishilfe sein. Gruss Michaela |
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#26 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Hallo Michaela,
ich finde es sehr schön das du mir Erklärungen gibts. Ich meine aber trotzdem, dass der Herr Richter hätte auch erklären können. Wenigstens schriftlich, durch seine Mitarbeiter/innen, auf meine beiden Schreiben an das Vormundschaftsgericht. Ich bin doch eine verständige Person. Nur muss man mir auch was sagen oder schreiben und mich nicht mit Nichtachtung entgegen treten. Es hätte eine andere Art gegeben mich von der Sachlage in Kenntnis zu setzen. Nichtachtung und Erniedrigung sind keine Mittel dafür. Warum war der Richter nicht so eine Person wie du? ![]() Gruß anori ![]() |
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Stichworte |
angehörige, anhörung, beginn der betreuung, betreuerauswahl |
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