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Einleitung des Betreuungsverfahrens

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Hier nun meine Geschichte. Meine Schwester liegt seit einem Zusammenbruch im Krankenhaus. Sie ist geistig wie auch körperlich nicht in ...


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Alt 10.11.2009, 09:40   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard Einleitung des Betreuungsverfahrens

Hier nun meine Geschichte.
Meine Schwester liegt seit einem Zusammenbruch im Krankenhaus. Sie ist geistig wie auch körperlich nicht in der Lage ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Wie konnte das passieren? Sie hat seit dem Tod unserer Mutter, mit welcher sie zusammen lebte, sehr dem Alkohol zugesprochen. Eigentlich vorher auch schon, aber nciht so sehr, da unsere Mutter da auf sie geachtet hatte. Um das aber zu kommentieren, müsste ich einen Roman schreiben.
Jedenfalls hatte ich schon zu dieser Zeit den Sozial-Psychologischen Dienst um Hilfe gebeten. Ich wohne weiter weg und wollte sicher gehen, dass es ihr gut geht. Der S-P-D war dort und hatte mir erklärt, "mit ihrer Schwester ist alles in Ordnung, sie lebt etwas schmuddelig, aber das ist eben ihre Art. Jeder kann leben wie er will. Von Alkohol haben wir nichts gemerkt, auch kein Restalkohol." Das wars dann. 18 Tage später lag sie im Delirium.
Der S-P-D hat doch dann plötzlich zu mir gesagt, "Von Alkohol haben sie aber nichts gesagt." Ich hatte sie nämlich verständigt, als der nachbar mir den Zustand meiner Schwester schilderte und ich zu weit weg war um selbst einzugreifen. Das zu solchen Diensten, oder meinen Erfahrungen mit diesen.
Nachdem man nun im Krankenhaus noch eine Zyste im Rückenmark feststellt, ist die Sache mit einer Betreuung für sie sehr akut.
Durch die Sozialstation im KH und auch durch mich wurde nach ihrer Einlieferung der Betreuungsverein eingeschaltet, zwecks Betreuung. Ich selbst habe mich bereit erklärt die Betreuung zu übernehmen. Ohne mich in Kenntnis zu setzen ist eine Person des Vereins ins KH, hat 8 Tage nach Einlieferung meine Schwester befragt. 5 Tage nachdem, bekam ich einen Anruf vom Verein und eine Dame teilte mir mit, "Ihre Schwester will sie nicht als Betreuerin." Der Ton spielte die Musik.
nachdem ich mich dann bei einem Anwalt schlau gemacht hatte, was ich tun könne, riet der mir eine Gegendarstellung zu schreiben. Das tat ich dann auch, mit Adresse Vormundschaftsgericht. Denn meine Schwester war zu dem Zeitpunkt noch im delirem Zustand. Vom Vormundschaftsgericht bekam ich nie eine Antwort.
Durch die akute Situation jetzt, bat mich die behandelnde Ärztin doch noch einmal an das Gericht zu schreiben um die Situation darzustellen. Es müsse ein Eilantrag gestellt werden. Das tat ich dann auch. Durch das KH erfuhr ich dann den Termin des Besuchs des Richters zur Befragung meiner Schwester. Der Zufall wollte es dass ich zum selben Zeitpunkt auch im KH war. Ich versuchte nun als nächste, einzige Angehörige beim Gespräch dabei zu sein. Vom Richter wurde ich des Krankenzimmers verwiesen. Das KH-Prsonal verstand die Welt nciht mehr. Zumal der Richter, eine weitere Person und eine Person vom Betreuungsverein gleichzeitg bei meiner Schwester waren. 40 Minuten habe sie dann meine Schwester befragt, die zu dem Zeitpunkt stark haluzinierte.
Als sie wieder aus dem Zimmer kamen, versuchte ich mit dem Richter zu sprechen. Der sah nur durch mich hindurch und an mir vorbei. Es sagte im Vorbeigehen zu mir:"Es besteht keine Prämisse das wir uns unterhalten." Einige Schritte weiter :"Es hätte keinen Wert wenn wir miteinander sprechen. Mit ihnen rede ich nicht." Ich kam mir vor wie eine Schwerverbrecherin.
Im KH warten sie nun jeden Tag, dass endlich wer zur Betreuung bestellt wird. Ich werde es wohl nicht sein.
Ich muss noch sagen, dass in der ganzen Zeit, in der meine schwester im KH liegt, niemand vom Betreuungsverein sich um die Angelegenheit gekümmert hat. Das meine Schwester 3 mal verlegt wurde, hat dort niemand mitbekommen.
Nun frage ich euch alle hier, war das so richtig was der Richter gemacht hat? habe ich als einzige nahe Angehörige keine Rechte?
Meine Schwester und ich haben gemeinsam das Elternhaus geerbt, in welchem meine Schwester solange mit meiner Mutter lebte.
Ich könnte den Roman nun noch weiter ausbauen, warte aber erst auf eure Reaktionen.
Ich muss aber ncoh eins anfügen. Ich habe mich seit meine Schwester im KH ist um ihre Dinge gekümmert. Ich habe mich mit den Gläubigern in Verbindung gesetzt, sprich gaswerk u.a. um einen Aufschub für die laufenden Zahlungen zu erhalten. Ich habe mich um alle ihre Angelegenheiten zu ihrem Wohlwollen gekümmert. Ich weiß nicht was jetzt werden soll.

Geändert von anori (10.11.2009 um 09:50 Uhr)
anori ist offline  
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Alt 10.11.2009, 11:45   #2
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hallo Anori,

was bei deiner Geschichte ja am heftigsten ins Auge springt, ist diese Kommunikationsverweigerung und Feindseligkeit, die du erlebst.

Was hindern die Person vom Betreuungsverein und den Richter, dir wenigstens mit ein paar Sätzen nachvollziehbar zu erläutern, wie sich deine Schwester geäußert hat, so dass du als Betreuerin nicht in Betracht kommst bzw. nicht kommen kannst. Durch diesen Mangel an Verständigung wird m.E. viel Vertrauen verspielt.

Als Angehöriger kannst du nun wohl nur darauf hoffen, dass ein Betreuer eingesetzt wird, der bereit ist vernünftig mit dir zu kommunizieren und dich einzubinden.

Ansonsten: Besteht vielleicht die Chance, dass sich deine Schwester stabilisiert und sich dann doch noch mal in klarerem Zustand deutlich äußern kann, dass sie dich als Betreuerin tatsächlich will? Dann könntest du noch mal einen Antrag bei Gericht (auf Betreuerwechsel) stellen.

Geschwisterbeziehungen sind ja selten konfliktfrei. Vielleicht hat dir deine Schwester auch die Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes übel genommen, das ist ja noch eine relativ frische Sache, und ist darum noch gewaltig sauer auf dich.

Glaub nicht, dass du überflüssig wirst, wenn da ein (anderer) Betreuer eingesetzt wird. Deine Schwester braucht dich sicher.

Alles Gute!
abend
abend ist offline  
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Alt 10.11.2009, 12:21   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo anori,
in einem betreuungsverfahren geht es um die betroffene. da hat niemand anders rechte außer der betroffenen. im betreuungsverfahren ist die betroffene also die hauptperson. sie ist die einzige person, die hier rechte hat und diejenige, deren wohl und auch wünsche berücksichtigt werden. so sieht es das gesetz vor.

auch eine angehörige hat keine rechte, die über das interesse der betroffenen hinausgehen. möglicherweise hat sich deine schwester auserbeten ohne dich mit dem richter zu sprechen und hat sich die beiden damen als begleiterinnen auserbeten. und der richter hat dem zugestimmt. über diesen vermutungen würde sich jedenfalls die reaktion des richters erklären. viele richter sprechen auch prinzipiell nur alleine mit den betroffenen. oft verhalten sich menschen ganz anders, wenn sie mit außenstehenden allein reden, als wenn sie das mit "familiären beistand" tun. in vielen familien sind rollenverhältnisse so klar und eingefahren, da wagt eine betroffene in anwesenheit der familie gar nicht, sich davon zu distanzieren. (ich meine nicht, dass es in deinem fall so ist, ich sags nur, dass du vielleicht das verhalten des richters besser nachvollziehen kannst.)

für menschen, die eine betreuung benötigen, ist es ganz besonders wichtig, dass ihren wünschen entsprochen wird (natürlich nur, sofern es ihnen nicht schadet). (althergebracht ist ja noch das wort vormund im sprachgebrauch, welches eine "bevormundung" impliziert. aus diesem grunde hat die gesetzgeberin dieses vokabular aus dem gesetz verbannt. heute geht es um "betreuung".) der richter (als gesetzesvertreter) sollte dem unbedingt nachkommen. vielleicht war es der ausdrückliche wunsch deiner schwester, dass der richter nicht mit dir spricht. vielleicht fürchtet sie eine art "vorverurteilung" – und wieder meine ich nicht, dass du so was tun würdest. ich denke nur, das könnte ihre befürchtung sein. der richter muss das respektieren. denn der richter hat nur darüber zu befinden, ob sie eine betreuung brenötigt und wer die betreuerin sein wird. falls deine schwester ausdrücklich keinen kontakt zu dir möchte, muss der richter diesem wunsch folgen. – das geschieht nicht, um dich in irgendeiner weise abzuurteilen, sondern einfach, weil es gar nicht um dich, sondern ausschließlich um die schwester geht.

du sagst, dass die schwester haluzinierte, während des richtergesprächs. es ist möglich, dass sie während des richterbesuchs damit aufgehört hat und einfach ein gespräch mit ihm geführt hat. menschen sind sehr vielschichtig und oft ist es so, dass sie auf einmal, wenn sie sich geachtet und/oder ernst genommen glauben, sehr klar sind. vielleicht hat ihr der richter das vermitteln können. das sind natürlich alles nur meine spekulationen, vielleicht können sie dir als idee dienen. manchmal hilft es ja schon, wenn man zumindest ne idee hat, wie es sein könnte.


was mir nicht klar ist, wieso wird die betreuung so dringlich gemacht?

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 10.11.2009, 12:35   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

wenn alles so ist wie du es schilderst, deine subjektive Sicht kann und will ich hier nicht kommentieren, muss du Widerspruch bei Gericht einlegen.

Nach dem neuen FamFG bist du als Schwester Beteiligte und hast ein Recht auf Anhörung. Es sei denn, deine Schwester hat dies ausdrücklich abgelehnt.

Mit einem offiziellen Widerspruch unter Berufung auf das FamFG § 274 (4) 1., bekommst du Klarheit.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 10.11.2009, 13:10   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
möglicherweise hat sich deine schwester auserbeten ohne dich mit dem richter zu sprechen und hat sich die beiden damen als begleiterinnen auserbeten. und der richter hat dem zugestimmt."
"

Meine Schwester wusste doch überhaupt nicht das ein Richter kommt. Geschweige denn was der von ihr will. Ich hatte ein paar Minuten vorher mit ihr gesprochen. Sie hatte stark haluziniert, war in einer völlig anderen Welt, in einer anderen Zeit.
Sie hat weder mich abgelehnt noch zugestimmt dass da 2 Damen zum Gespräch erscheinen.
Die Schwestern sagten mir aber dass sie am Abend sehr ängstliuch war. "Sie nehmen mir alles weg." hatte sie immer gerufen.

Zitat:
du sagst, dass die schwester haluzinierte, während des richtergesprächs. es ist möglich, dass sie während des richterbesuchs damit aufgehört hat und einfach ein gespräch mit ihm geführt hat. menschen sind sehr vielschichtig und oft ist es so, dass sie auf einmal, wenn sie sich geachtet und/oder ernst genommen glauben, sehr klar sind. vielleicht hat ihr der richter das vermitteln können. das sind natürlich alles nur meine spekulationen, vielleicht können sie dir als idee dienen. manchmal hilft es ja schon, wenn man zumindest ne idee hat, wie es sein könnte.
Ich hatte doch vorher noch mit ihr gesprochen. Sie hat es gern wenn ich komme und freut sich. Natürlich muss ich Rücksicht nehmen auf ihren Zustand (wo sie sich selbst rein gebracht hat). Ich spreche doch auch mit Ärzten und Schwestern und Pfleger. Sie hat Angst ich könnte sie allein lassen. Sie hat doch nur mich und meine Familie. Wenn wir auch grundverschieden sind, achte und helfe ich ihr soweit ich es vermag.
Daqs komische Verhalten vom Betreuungsverein und Sozialstation begann erst als sie erfuhren das wir zusammen ein Haus mit Grundstück haben.
Zitat:
du sagst, dass die schwester haluzinierte, während des richtergesprächs. es ist möglich, dass sie während des richterbesuchs damit aufgehört hat und einfach ein gespräch mit ihm geführt hat.
Ich war auch nach dem Gespräch bei ihr drin gewesen. Sie wusste nicht was das für Leute waren und was das Gespräch für Auswirkungen hat.
Zitat:
was mir nicht klar ist, wieso wird die betreuung so dringlich gemacht?
...weil sie wegen der Zyste im Rückenmark operiert werden soll, wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt. Da muss doch wer zustimmen. Außerdem soll sie in eine Reha und da muss auch wer zustimmen. Dann muss entschieden werden wo sie hin soll wenn sie noch nicht opereirt werden kann und die Reha noch nicht durch ist. Bisher habe ichdas mit dem Arzt besprochen, darf aber für meine Schwester nciht entscheiden, weil ich eben nicht ihre Betreuerin bin.

Geändert von anori (10.11.2009 um 13:26 Uhr)
anori ist offline  
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Alt 10.11.2009, 13:18   #6
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Mit einem offiziellen Widerspruch unter Berufung auf das FamFG § 274 (4) 1., bekommst du Klarheit.
Noch kann ich ja nichts machen, ich habe ja kein Schriftstück oder keine Meldung worauf ich widersprechen kann. Auch das ist mein Problem. Ich erfahre ja nichts. Die Schwestern im KH wollen mir Miteilung machen falls ein Beschluss vorliegt. Die verstehen die Sache auch nicht.
Im KH werde ich immer gefragt ob ich schon was unternommen habe.
anori ist offline  
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Alt 10.11.2009, 13:25   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Nach dem neuen FamFG bist du als Schwester Beteiligte und hast ein Recht auf Anhörung.
hallo heiner,
ich bin da nicht sicher. als einleitender satz steht bei § 274 FamFG Beteiligte

Zitat:
(4) Beteiligt werden können [...] geschwister [...]
daraus würd ich schließen, dass es sache des gerichts ist, entweder zu beteiligen oder nicht.
gruß, zeiten
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Alt 10.11.2009, 13:55   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
daraus würd ich schließen, dass es sache des gerichts ist, entweder zu beteiligen oder nicht.
Das Schlimme ist nicht zu wissen warum man ausgeschlossen wurde.
anori ist offline  
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Alt 10.11.2009, 18:13   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Guten Tag zusammen,

ich habe zunächst einige Verständnisfragen, zuerst dazu:
Durch die Sozialstation im KH und auch durch mich wurde nach ihrer Einlieferung der Betreuungsverein eingeschaltet, zwecks Betreuung. Ich selbst habe mich bereit erklärt die Betreuung zu übernehmen.

Wenn Du Dich bereit erklärt hast die Betreuung zu übernehmen, warum gleichzeitig dann noch der Betreuungsverein?

Weiter gehts damit:
5 Tage nachdem, bekam ich einen Anruf vom Verein und eine Dame teilte mir mit, "Ihre Schwester will sie nicht als Betreuerin." Der Ton spielte die Musik.
nachdem ich mich dann bei einem Anwalt schlau gemacht hatte, was ich tun könne, riet der mir eine Gegendarstellung zu schreiben.

Das kann doch wirklich kein Anwalt geraten haben! Zu einer Gegendarstellung gehört erst mal etwas wogegen man schreiben könnte. Der Satz eines Vereins (SPD oder Betreuungsverein?)ist doch gar nicht von Belang, oder verstehe ich was falsch?

Gerichte finden das oft nicht prickelnd unaufgefordert zu allem möglichen Briefe zu erhalten.

Weiter:
.....bat mich die behandelnde Ärztin doch noch einmal an das Gericht zu schreiben um die Situation darzustellen. Es müsse ein Eilantrag gestellt werden.
Warum hat sie das dann nicht gemacht? Angehörige können keine Eilanträge stellen.

Weiter:
Ich muss noch sagen, dass in der ganzen Zeit, in der meine schwester im KH liegt, niemand vom Betreuungsverein sich um die Angelegenheit gekümmert hat.
Wen noch niemand als Betreuer bestellt ist dann ist das auch nicht der Job des Betreuungsvereins.

Dass Richter selbst festlegen wen sie bei Gesprächen dabeihaben wollen ist nicht allzu ungewöhnlich, das solltest Du auf keinen Fall persönlich nehmen. Und auch eine barsche Wortwahl ist zwar nicht schön aber nicht gleichzusetzen mit grundsätzlicher Ablehnung.

Das Beste wäre wahrscheinlich abzuwarten was jetzt geschieht und nicht vorher schon prophylaktisch alles mögliche anzunehmen oder anzuleiern. Am Ende kommt alles ganz anders.

Lass Dich auch nicht von den dummen Fragen des Krankenhaus verrückt machen ob Du schon etwas unternommen hättest?
Du kannst derzeit gar nichts unternehmen und wenn die Sache für das KH so dringlich ist dann gibt es für das KH direkte Wege dies dem Gericht mitzuteilen und auch, dass man Dich z.B. als Betreuerin vorschlägt.

Versuchs mal andersrum zu sehen, Du bist nicht ausgeschlossen worden, Du wurdest lediglich beim derzeitigen Stand nicht beteiligt.

Kopf hoch und bißchen Geduld, Grüsse
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.11.2009, 07:59   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Guten Morgen alle hier,
Zitat:
Wenn Du Dich bereit erklärt hast die Betreuung zu übernehmen, warum gleichzeitig dann noch der Betreuungsverein?
...weil die Dame vom Sozialdienst mir den Werdegang so erklärte und mir die Tel.Nummer dazu gab. Ich wusste es nicht besser.
Zitat:
Das kann doch wirklich kein Anwalt geraten haben! Zu einer Gegendarstellung gehört erst mal etwas wogegen man schreiben könnte. Der Satz eines Vereins (SPD oder Betreuungsverein?)ist doch gar nicht von Belang, oder verstehe ich was falsch?
..doch hat er. Ich schrieb gegen die Aussage, dass meine Schw. mich nicht als ihre Betreuung wollte. Sie war ja nach Aussage der Ärzte nicht dazu in der Lage zu artikulieren. Sie gab gar keine Antworten. Oder hatte sie nur in den paar Minuten als die Frau dort war, allein in ihrem Zimmer, volles Bewustsein?
Zitat:
.....bat mich die behandelnde Ärztin doch noch einmal an das Gericht zu schreiben um die Situation darzustellen. Es müsse ein Eilantrag gestellt werden.
Warum hat sie das dann nicht gemacht? Angehörige können keine Eilanträge stellen.
...das weiß ich nicht. Niemand wollte entscheiden aber eine Entscheidung haben. Die vom Betruungsverein meldeten sich ja nicht mehr und die Frau von der Sozialstation auch nicht. Irgendwas musste passieren. So rief ich beim Vormundschaftsgericht an und bekam dort die Auskunft einen Eilantrag zu stellen.
Zitat:
Wen noch niemand als Betreuer bestellt ist dann ist das auch nicht der Job des Betreuungsvereins.
Das war ja das Problem, es war noch niemand bestellt obwohl es eilte und diese Tatsache bekannt war.
Zitat:
Versuchs mal andersrum zu sehen, Du bist nicht ausgeschlossen worden, Du wurdest lediglich beim derzeitigen Stand nicht beteiligt.
Ich wurde überhaupt nicht beteiligt.
Als ich den Sozialen Dienst eingeschaltet hatte, weil ich nciht mehr weiter wusste, bekam ich zur Antwort, es ist alles i.O. Tage später dann der Zusammenbruch und ich bekam den Vorwurf nicht alles angegeben zu haben(zum Glück habe ich meine Kusine als Zeugin, die hatte nämlich dort auch angerufen um Hilfe für meine Schw. zu erhalten) Nachdem bekannt wurde dass meine Schw. und ich zusammen das Haus geerbt haben, bin ich raus aus der Sache. Bekomme keine Infos und werde nicht beteiligt. Das kommt mir komisch vor.
Ich bekomme die Gedanken einfach nicht los davon. Es spielt ja noch mehr da mit hinein.
Danke für deine Antwort und den Trost Michaela.
anori ist offline  
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angehörige, anhörung, beginn der betreuung, betreuerauswahl


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