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mia 13.11.2009 21:26

Entlastungserklärung oder nicht?
 
Hallo!
Nachdem meine Schwester die Betreuung meiner Mutter gegen meinen Willen übernommen hatte ( weil meine drei weiteren Geschwister dem zugestimmt hatten und das nur aus Faulheit und aus Angst vor Verantwortung) erwartet sie nun, nach dem Tod unserer Mutti, daß alle Geschwister eine Entlastungserklärung unterschreiben und auf die förmliche Schlussabrechnung verzichten.:mad2:
Das Schlimme an der Sache ist mal wieder,daß wiederrum der Rest meiner Geschwister diesen Wisch bereits unterschrieben haben um nur möglichst schnell an´s Erbe zu kommen!
Und ich soll nun auch..?

Nebenbei muß ich noch erwähnen, daß diese "liebe" Schwester, welche die Betreuung übernommen hatte, schon ihr ganzes Leben lang sehr materiell orientiert war und dafür auch keine Mühen gescheut hat.

Kann ich als einzige von allen eine Schlussabrechnung verlangen?
Und wenn ja, dann wie und wo?

MfG mia

Chesterfield 13.11.2009 23:04

Hallo!

Eine solche "Entlastungserklärung" (die in ihrer juristischen Gültigkeit bzw. Wirksamkeit hinsichtlich des Umfangs ohnehin recht umstritten ist und besondere Formulierung erfordert, um überhaupt eine Chance auf Rechtswirksamkeit zu haben) muss von allen Erben abgegeben werden - auch wenn mit dieser Erklärung "nur" auf die Schlussrechnung verzichtet werden soll.

Unterschreibt auch nur ein einziger Erbe nicht, ist die vormalige Betreuerin m. E. zur Abrechnung verpflichtet. Dann muss nichts mehr besonderes beantragt werden oder sowas, da dann der Regelfall eintritt und die Schlussabrechnung kraft Gesetz fällig ist.

Ob es im konkreten Fall "okay" ist, eine solche Erklärung abzugeben, kann man von hier aus nicht beurteilen. Ich persönlich würde das grundsätzlich nicht machen.

heiner 14.11.2009 13:11

Hallo,

ich würde auf eine abschließende Rechnungslegung bestehen. Vorallem deshalb, dass für die Zukunft alle Missverständnisse geklärt sind.

Die ganze Angelegenheit würde dadurch auf zukünftig, wie man bei uns sagt, kein "Geschmäckle" haben.

Gruß:winke:
Heiner

mia 18.11.2009 11:47

Hallo!

Zu allererst mal ein ganz, ganz dickes DANKESCHÖN für eure Antworten, welche mich ganz und gar in meiner Ansicht bestärkt haben:winke:

Doch nun kommt es wie es kommen musste; meine lieben Geschwister (welche die Entlastungserklärung ja schon vor mir unterschrieben hatten) befürchten jetzt, dass nun noch extra Verwaltungskosten vom Amtsgericht für die Prüfung der Schlußabrechnung auf sie zu kommen könnten, oder evtl. ein Erscheinen vor Gericht zur Einsichtnahme der Unterlagen notwendig werden könnte.
Ich weiß ja nun gar nicht, wie so etwas abläuft.

MfG mia

abend 18.11.2009 18:01

Was heißt, die Betreuung gegen deinen Willen übernommen?

Hättest du sie lieber selbst geführt, wärst also zu entsprechendem Einsatz bereit gewesen?

Wenn nicht, solltest du bedenken, dass eine Betreuung durch einen Angehörigen ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird und auch viel Arbeit macht, wenn man seine Tätigkeit ernst nimmt und sowas zum ersten Mal macht, weil man sich ja in viele neue Themen einarbeiten muss. Hat deine Schwester ihre Arbeit schlecht oder unengagiert gemacht? Traust du ihr zu, dass sie Vermögen unterschlagen hat, gibt es Hinweise dafür?

Nur dann könnte ich verstehen, wenn du auf Rechnungslegung bestehst. Der Verzicht darauf wäre ansonsten auch eine Art, sich für das Engagement eines Angehörigen zu bedanken.

michaela mohr 18.11.2009 20:05

Hallo abend,

eingangs ist zu lesen:
Nebenbei muß ich noch erwähnen, daß diese "liebe" Schwester, welche die Betreuung übernommen hatte, schon ihr ganzes Leben lang sehr materiell orientiert war und dafür auch keine Mühen gescheut hat.

Weiter: Nachdem meine Schwester die Betreuung meiner Mutter gegen meinen Willen übernommen hatte....
was eigentlich nur bedeuten kann, das mia damit nicht einverstanden war.

Ich kann keinen Sinn darin sehen jeden ständig dafür zu kritisieren, dass er (hier als Angehörige) Angehörigen gegenüber kritische Einwände hat.

Gruss Michaela

Winni 22.11.2009 16:30

Entlastungserklärung unterschreiben?
 
Habe auch so eine "liebe" geldorientierte Schwester (Beispiel: als ich 16 bis 18 Jahre alt war und ein Moped hatte, bekam ich von meiner Mutter finanzielle Zuwendungen, die sie nach Willen meiner kleinen Schwester, damals 8 bis 10 Jahre alt, in ein Büchlein schreiben musste, damit dieser Geldbetrag später mit ihr verrechnet werden sollte...)!
Also, sie betreute meine Mutter in den letzten Jahren im eigenen Haus und ließ sich vom Gericht als Betreuer eintragen. Zunächst verlangte sie dann (über einen Anwalt) von mir eine schriftliche Erklärung, dass ich keine Ansprüche an meine Mutter hätte. Ich hatte ihr vorgeschlagen, einen Schriftsatz aufzusetzen, den wir beide unterschreiben sollten, was sie ablehnte - jeder sollte für sich... usw. Lt. Anraten meines Anwaltes damals unterschrieb ich nichts und das war dann damit erledigt.
Nachdem unsere Mutter nun verstorben ist, soll ich ihr eine vorgedruckte Entlastungserklärung unterschreiben. Hierzu legte sie mir die Kopien der Kontostände bei und ihre Aufstellung über die Kosten (ohne Detailbelege). Als Vergütung hatte sie sich zunächst 1.450,00 EURO monatlich, später 1.750,00 eingetragen (einschl. Miete 350,00 EURO für ein ca. 8 qm "großes" Zimmer in ihrem kl. Haus im ländlichen Wochenendgebiet). Liegen diese Beträge im üblichen Rahmen und/oder kann/soll ich eine förmliche Schlussrechnung und Prüfung durch das Gericht anfordern??? Wird dieser selbst gesetzte Monatslohn überhaupt überprüft?
Meine Schwester (bei der ich seit 2004 Hausverbot habe, seit ich mit meiner Mutter einen Erbvertrag 50/50, wie immer vorgesehen, beim Notar gemacht hatte) redet plötzlich mit Engelszungen und bat mich mehrmals, doch diese Erklärung zu unterschreiben, damit aufs Erbe zugegriffen werden kann - zwecks Deckung div. Kosten fürs Haus usw., was mir sehr verdächtig vorkommt. Habe ihr gesagt, dass sie es war, die einen Anwalt eingeschaltet hatte und ich jetzt auch nicht ohne Anwalt Unterschriften erteilen wolle. So wendet sich das Blatt...
Andererseits will ich nicht unnötigen Wind machen.
Wer hat Erfahrung darin und weiß Rat?

michaela mohr 22.11.2009 17:21

Hallo Winni,

Du schreibst:
Als Vergütung hatte sie sich zunächst 1.450,00 EURO monatlich, später 1.750,00 eingetragen (einschl. Miete 350,00 EURO für ein ca. 8 qm "großes" Zimmer in ihrem kl. Haus im ländlichen Wochenendgebiet).

Vergütung für die Betreuung? Wenn ja, dann ist das wahrhaft fürstlich. Zum Vergleich, ein Berufsbetreuer erhält im ersten Betreuungsjahr bei einem vermögenden Betreuten ca. 300 Euro pro Monat, und das stellt den absoluten Höchstsatz dar.

Weiter:
Liegen diese Beträge im üblichen Rahmen und/oder kann/soll ich eine förmliche Schlussrechnung und Prüfung durch das Gericht anfordern???

Wenn das tatsächlich als Vergütung für die Betreuung gedacht ist dann sollstest Du das unbedingt durch das Gericht prüfen lassen und keinesfalls Entlastung erteilen- meine Meinung.

Schönen Sonntag, Gruss
Michaela

Kohlenklau 22.11.2009 19:32

[grins] Da hat Michaela sich aber sehr freundlich ausgedrückt.

Die Vermischung von Miete und Lohn für die Arbeit als Betreuer ist doch sehr merkwürdig.
Das Mietverhältnis ist ein Rechtsgeschäft, das die Betreuerin mit sich selber abgeschlossen hat. Da müßte eigentlich ein Ergänzungsbetreuer eingeschaltet werden (bin jetzt zu faul nachzuschauen, ob für "befreite" Familienangehörige nicht doch wieder Sonderregelungen gelten, glaube ich aber nicht).
Zum Zweiten würde es mich wundern, wenn in der Bestellungsurkunde der Schwester die berufsmäßige Führung der Betreuung eingetragen ist. Unter Familienangehörigen ist das Ehrenamt üblich. Dafür gibt es jährlich 323 € pauschal, wenn mehr Ausgaben auf Seiten des Betreuers anfallen, so ist das zu belegen. Ein "Lohn" wir nicht gezahlt, das ist Auslagenersatz! Die Ausnahme nach § 1836 (2) BGB schließe ich hier mal aus.
§ 1836 BGB Vergütung des Vormunds

Bei den aufgerufenen Summen würde ich sonntäglich-jovial mal davon sprechen, daß Deine Schwester einen Vorgriff auf das Erbe vorgenommen hat und sich dies nun von Dir im Nachhinein legitimieren lassen möchte. Mit der Entlastungserklärung ziehst Du einen Strich unter die Sache. Nach Deinen Ausführungen habe ich aber das Gefühl, daß Du eigentlich noch genauer hinschauen möchtest. Daher steht Michaela mit ihrer Meinung nach Verweigerung der Entlastung nicht alleine ...:wink3:.

Gruß
Kohlenklau

zeiten 22.11.2009 19:53

Zitat:

Als Vergütung hatte sie sich zunächst 1.450,00 EURO monatlich, später 1.750,00 eingetragen
oh, oh, sie wird das hoffentlich ordnungsgemäß versteuert haben... nicht auszudenken, wenn das finanzamt davon erführe.....

mal ne frage, war die mutter schwer pflegebedürftig, so dass die kohle dafür sein könnte?


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