Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsaufhebung (urspr. Vorstellung) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin 40 männlich und werde seit Juli 2003 gesetzlich betreut,
mittlerweile habe ich den 4 ten Betreuer verschleißt. ...
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18.11.2009, 16:19 | #1 |
Gesperrt
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Ort: Waltrop
Beiträge: 3
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Betreuungsaufhebung (urspr. Vorstellung)
Hallo, ich bin 40 männlich und werde seit Juli 2003 gesetzlich betreut,
mittlerweile habe ich den 4 ten Betreuer verschleißt. Die ersten beiden waren Berufsbetreuer und nach einer Weile hatte ich die Nase voll und habe jeweils einen Wechsel beantragt. Dann hatte ich einen ehrenamtlichen Betreuer, einen Kumpel von mir, aber als ich dann mal wieder ins Krankenhaus musste, hat der Sozialarbeiter als dran gesetzt dass ich wieder einen Professionellen Betreuer bekomme. Dieser hat jetzt im September beim Amtsgericht eine Aufhebung aus seinem Amt beantragt. Seit vorgestern habe ich eine aufhebung der Betreuung beantragt. Wie zwingend ist es dass ich mich um ein Psychiatrisches Gutachten kümmern muss, oder reicht es wenn ich mir vom Hausarzt Geschäftsfähigkeit bescheinigen lasse? liebe Grüsse smokie 68 |
18.11.2009, 18:31 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Deine Fragen kann ich Dir nicht wirklich beantworten, aber eines kann ich machen:
Dir ein herzliches Willkommen entbieten!
__________________
LG v. Henrik |
20.11.2009, 00:31 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 62
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Hallo,
um ein psychologisches Gutachten musst dich nicht kommen bei mir wurde das vom Gericht aus alles gemacht. Hausärzte haben bei Gericht meiner Seite glaube ich keine so große Aussagekraft wie zum Beispiel ein Neurologe. Ich würde mich auf ein Gutachten einlassen. Kommt immer gut wenn man kooperiert und da kann man ja eigentlich auch nichts befürchten. Meine Erfahrungen perönliches Bild durch Anhörung ist meiner Meinung nach Aussagekräftiger wie das Blatt Papier. Jessy |
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Stichworte |
aufhebung betreuung, gutachten |
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