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Scham und Wut sowie unzureichende Gründe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Scham und Wut sowie unzureichende Gründe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke für die weiterfolgenden Ratschläge. Ja - das mir grundlegende Opposition nichts bringt hab ich ja auch schon erkannt. Gefühlsmäßig ...


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Alt 20.11.2009, 10:17   #11
Einsteiger
 
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Beiträge: 18
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Danke für die weiterfolgenden Ratschläge.

Ja - das mir grundlegende Opposition nichts bringt hab ich ja auch schon erkannt. Gefühlsmäßig sieht das leider anders aus. Ich kann Fremdbestimmung ganz einfach nicht leiden und fühle mich dadurch gelähmt.

Und das mit dem Einwilligungsvorbehalt - wenn ich Dich @ Michaela Mohr richtig verstehe - also das ich weiterhin gültige Unterschriften alleine leisten kann ohne die Leute zu informieren das ich einen Betreuer habe scheint - wenn ich mir z.B. einen Verlängerungsantrag/Folgeantrag zu ALG II ansehe ja nicht so zu sein - oder wozu ist da neben dem Feld für die eigene Unterschrift auch noch eines für den gesetzlichen Betreuer?

Für mich heißt das ich brauche 2 Wege statt nur einen. Anstatt einfach den Antrag bei der Arbeitsagentur abzugeben muß ich nun zusätzlich einen Termin mit dem Betreuer machen nur um mir seinen "Karl-Otto" abzuholen.

Wo das effektiver sein soll frage ich mich - außer das Kontrolle über mich ausgeübt wird damit ich den Antrag für die paar lächerlichen Penunzen auch rechtzeitig stelle bzw. richtig ausgefüllt habe. Das kann ich aber auch alleine. Immerhin habe ich ja auch schon im Leben gestanden und z.B. als Filialleiter mal ein Geschäft geführt.

Habe ja abgeschlossene Ausbildung, Studium etc. alles schon längst geschafft. Hab es halt nur durch einen persönlichen Schicksalsschlag mit Substanzen übertrieben mit denen ich lange Jahre ohne Probleme klar kam.

Mir ist diese Situation eben sehr peinlich. Ich kann damit überhaupt nicht umgehen - ich schäme mich zu Tode wenn ich das irgendwo angeben muß - also das ich betreut werde.

Das ist mir so peinlich das ich es nichtmal meinen Bekannten sagen kann - und jmd. Fremden in meine Wohung zu lassen ist mir ebenfalls sehr unangenehm.

Ich frage mich echt was das in meinem Fall soll. Und auch in vielen anderen Fällen?

Wie viele Leute gibt es die z.B. Schulden und andere Probleme haben und nicht betreut werden - weil sie z.B. keine so "tollen" Angehörigen haben die einen Behördenkundig machen.

Bin nun viel normaler als im gesamten letzten Jahr und ausgerechnet jetzt krieg ich einen Betreuer.

Tut mir leid aber das kann ich nur als Rückschlag sehen und empfinde es auch so.

Es kommt mir vor als würde erst durch die Anordnung einer Betreuung diese nun nötig da ich mich aus Scham darüber nirgendwo mehr hin traue.

Geändert von A. P. (20.11.2009 um 10:20 Uhr)
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Alt 20.11.2009, 11:05   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Toni,

Du schreibst:
Für mich heißt das ich brauche 2 Wege statt nur einen. Anstatt einfach den Antrag bei der Arbeitsagentur abzugeben muß ich nun zusätzlich einen Termin mit dem Betreuer machen nur um mir seinen "Karl-Otto" abzuholen.

Das ist nicht richtig, Du musst keine Unterschrift des Betreuers einholen, Du kanst alleine den Antrag holen, ausfüllen und abgeben.

Sieh`s als Formular "für alle Fälle", ich habe z.B. Betreute die können das einfach nicht, da unterschreibe dann ich an der Betreuerstelle im Formular.

Ein Grundsatz im Betreuungsrecht ist, dass der Betreuer nur die Dinge erledigt die der Betreute alleine nicht erledigen kann- wenn Du kannst, dann mach!
Du bist auch nicht verpflichtet mit einem Schild rumzulaufen: hallo, ich bin ein Betreuter. Besprich solche Dinge doch wirklich erst mal mit Deinem Betreuer, ich könnte mir vorstellen, dass er eine ähnliche Einstellung wie ich dazu hat.
Betreuung ist Hilfe im Hintergrund, so sie benötigt wird, kein aufdringliches Marktschreierereignis.

Das Du die Betreuung als "Manko" empfindest kann ich persönlich gut nachvollziehen, das geht den meisten Menschen zunächst so. Ich kann dann immer nur drauf aufmerksam machen: es gibt anscheinend eine Situation mit Handlungsbedarf, ähnlich einer Erkrankung. Dieser Bedarf wird abgedeckt, ähnlich bei der Erkrankung mit Arztbesuchen, die sind doch auch nix ehrenrühriges, da geht man hin und geht wieder weg.
Ich will Deine persönlichen Gefühle zu Deiner Situation nicht kleinreden aber ich möchte davor warnen sich selbst einen Popanz aufzubauen, das wird dann wirklich schwierig.

Vielleicht hilft Dir auch mal ein langer Blick in das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert auf Wikipedia.

Grüsse Michaela
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Alt 20.11.2009, 11:32   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 18
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Das Betreuungsrecht-Lexikon auf Wikipedia hab ich mir schon zu Gemüte geführt bevor ich hier auf dieses Forum gestoßen bin.

Dort stehen auch sehr interessante Präzedenfälle.

z.B. :
BayObLG, Beschluss vom 09.03.1995, 3Z BR 365/94, BayObLGR 1995,36 (LS)=BtPrax 1995,221=FamRZ 1995,1519 (LS)
Ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers noch vorliegen. Deshalb ist es bei der Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung einer Betreuung erforderlich, festzustellen, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, seinen Willen in den bestimmten Aufgabenkreisen frei zu bestimmen.



und dazu (also bzgl. freiem Willen):


Keine Betreuerbestellung bei Alkoholsucht ohne Folgeerkrankung

Das Oberlandesgericht Frankfurt in NJW 1988,1527 führte bereits zum früheren Recht aus: Auch der Alkoholsüchtige hat grundsätzlich allein zu befinden, ob er geheilt werden will. Auch ihm steht das Grundrecht der persönlichen Freiheit und damit auch das Recht zu, sein Leben falsch anzulegen und zu führen. Das Bayerische Oberste Landesgericht führt aus (Rpfleger 1991, 154): Trunksucht rechtfertigt die Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft (jetzt „Betreuung“) nur, wenn sie auf einer Erkrankung beruht oder eine solche bereits ausgelöst hat. Alkoholismus ist zwar ein Mangel, aber für sich allein betrachtet keine geistige Erkrankung. Hierauf kann die Anordnung einer Betreuung/Pflegschaft n i c h t gestützt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der dann – besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt.
Verleugnet der Betreute seine Alkoholabhängigkeit und ignoriert oder vergisst selbst Rückfälle in jüngerer Zeit, so dass er die aus dem Alkoholkonsum folgende Gefahr nicht erkennen kann, fehlt ihm also insoweit jegliche Krankheitseinsicht, dann fehlt ihm die Fähigkeit, seinen Alkoholgenuss selbstverantwortlich zu steuern und einen alsbaldigen Rückfall in lebensbedrohliche Zustände zu vermeiden (u.a. BayObLG, NJWE-FER 2001, 150).
Dabei kann auch die Gefahr einer akut drohenden Verwahrlosung beachtlich sein (OLG Naumburg, OLGReg 2002, 468), wobei deren Erheblichkeit mit konkret festgestellten Tatsachen belegt sein muss (OLG Hamm, BtPrax 2001, 40). Es gilt aber immer noch der Grundsatz: Grob unvernünftiges Umgehen mit der eigenen Gesundheit indiziert allein eine Unfähigkeit zur Willensbildung (und somit den Grund einer Betreuungsanordnung) nicht.



Bei mir lag niemals eine Folgeerkrankung vor die mich in meinem freien Willen behindert. Auch habe ich niemals eine Überdosis gehabt was man ja als lebensbedrohlichen Zustand beschreiben könnte.


Auch wenn das Urteil schon älter ist entspricht es auch meiner Rechtsauffassung. Meine Lebensgestaltung obliegt eben mir selbst auch wenn sie dem Staat oder anderen Menschen nicht gefällt.


Im Urteil heißt es ja: "Alkoholismus ist zwar ein Mangel, aber für sich allein betrachtet keine geistige Erkrankung. Hierauf kann die Anordnung einer Betreuung/Pflegschaft n i c h t gestützt werden."

Das selbe dürfte dann ja wohl für Drogen auch gelten.
A. P. ist offline  
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Alt 20.11.2009, 12:35   #14
Einsteiger
 
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Vor allem verstehe ich nicht, wie dieser Satz: "Auch ihm steht das Grundrecht der persönlichen Freiheit und damit auch das Recht zu, sein Leben falsch anzulegen und zu führen." zum aktuellen Betreuungsrecht passen soll.

Wenn es mir doch freisteht mein Leben falsch anzulegen und zu führen, wieso wird mir dann trotz freiem Willen, ein Betreuer zugeordnet nur weil ich in der Vergangenheit einmal einen Antrag zu spät abgegeben habe bzw. bürokratisch unordentlich war?

Immerhin mußte ich noch nie zu einer Suppenküche gehen oder wäre obdachlos etc. gewesen - und selbst diese Menschen (Obdachlose z.B.) die sich ja nun um gar nichts kümmern und häufig auch suchtkrank sind, haben ja nicht alle einen Betreuer.

Wie kommt man also dazu mir - bei dem es bei weitem nicht so schlimm ist oder war - eine Betreuung aufzuzwingen die ich partout nicht möchte.

Mein Rechtsempfinden sieht so aus das ich denke das jeder Mensch das Recht hat sich aus freiem Willen auch zugrunde zu richten. Das einem in diesem Fall einfach der freie Wille abgesprochen wird, halte ich - auch wenn das hart klingt und polarisiert - tatsächlich für eine faschistoide Einstellung.

Anders sieht es natürlich aus wenn ich andere gefährde - dann kann ich das sehr gut verstehen - aber da geht es ja auch um strafrechtliche Inhalte.

Das z.B. Besitz von BTM zum Eigenbedarf (also nicht Handel etc.) eine Straftat ist finde ich in dem Zusammenhang konsequenterweise ebenso verfehlt.

Es wird immer soviel von Eigenverantwortung geredet - wieso wird sie einem aber in den elementarsten Dingen - also bestimmen über das eigene Leben - so einfach und schnell abgesprochen? Mit unseren Grundrechten scheint es wirklich nicht mehr weit her zu sein bzw. mit dem Schutz dieser.

Würde mich mal interessieren ob es dazu nicht eine Menge Petitionen gibt und wenn ja - aus welchem Grund sie abgelehnt wurde.

Die Zahlen der betreuten Menschen sind ja in den letzten Jahren scheinbar explodiert was ich so lesen...

Zur Eigenverantwortung passt das nicht.

Ich habe mich ja nie beschwert oder großartig Dinge eingefordert - auch habe ich bisher mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt als herausbekommen - meine Rechnung bzgl. der Gesellschaft auf der Tasche liegen sieht noch nicht so schlimm aus.

Wieso lässt mich die Gesellschaft denn nicht einfach in Ruhe - ich lasse sie auch auch in Ruhe und mache anderen Menschen nicht das Leben schwer nur weil mir evtl. nicht gefällt das manchen asozialen Manger und Politiker das Land und die Arbeitnehmer zu Grunde richten.

Zudem habe ich ja sogar, wie erwähnt, aus freien Stücken und in Eigenregie die Drogen sein gelassen. Und wenn ich z.B. kein Privatinsolvenzverfahren möchte da mir diese Wohlverhaltenphase über 7 Jahre nicht zusagt sondern lieber 30 Jahre warten möchten bis die Schulden gelöscht werden bzw. die Ansprüche der Gläubiger verfallen halte ich auch das für eine Entscheidung die sich nach meinen Willen richtet.

Wenn man allen Leuten deren Entscheidungen man für falsch oder unklug hält einen Betreuer zuordnen würde, wären wir ein Land voller Betreuter.

Es ist übrigens scheinbar immer eine Geldfrage - habe noch nie von einem wohlhabenden Betreuten gehört (bis auf demente alte Leute).

Versteht mich nicht falsch - ich habe persönlich überhaupt nichts gegen Betreuer die ja auch nur ihren - oft sicher anstrengenden und unschönen - Job machen.

Aber die Rechtsnormen die dem Betreuungsrecht bzw. der Praxis wie leichtfertig und schnell darüber entschieden wird, widersprechen elementar meinen Auffassungen über einen Rechtsstaat in dem meine Freiheit eben auch geschützt ist, solange ich keine Bedrohung für andere (auch durch best. Arten des Suizids - Gas aufdrehen, sich vor den Zug werfen, von Gebäuden springen etc.) darstelle und das würde mir nie in den Sinn kommen.

Abgesehen davon das ich nicht suizidal bin wüßte ich weitaus angenehmere und für andere völlig ungefährliche Methoden aus dem Leben zu scheiden. Außerdem ist das bei mir ja gar kein Thema. Depression hin oder her - man kann ja auch depressiv sein ohne zugleich suizidal zu sein.

Geändert von A. P. (20.11.2009 um 12:46 Uhr)
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Alt 20.11.2009, 12:41   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Es ist übrigens scheinbar immer eine Geldfrage - habe noch nie von einem wohlhabenden Betreuten gehört (bis auf demente alte Leute).

Falsch, und nur weil man etwas noch nie gehört hat kann es das trotzdem geben. Es gibt eine erkleckliche Anzahl wohhabender Betreuter aller Alterstufen.

Gruss Michaela
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Alt 20.11.2009, 12:58   #16
"Räuberbraut"
 
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hi toni,
ich würd mir als erstes mal die gerichtsakten ansehen. und dabei vor allem das psych. gutachten.
du kannst dir kopieen machen lassen, musst dann allerdings fürs kopieren bezahlen. ruf dort an und sag, du möchtst akteneinsicht. ist normalerweise problemlos. aber dann weißt du erst mal, auf welcher (verdrehten) basis deine betreuung steht. wenn du diese infos hast, hast du wahrscheinlich mehr klarheit, wie genau das zustande gekommen ist. und dann kannst du auch deine argumentation genau darauf ausrichten.
deine aufregung kann ich gut verstehen, hilft dir aber in der sache auch nicht weiter.

also, bevor du irgendwas unternimmst: akten einsehen.

gruß zeiten
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Alt 20.11.2009, 12:58   #17
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Mag sein das es wohlhabende Betreute gibt - die dürften dann aber wohl die Betreuung zum größeren Prozentsatz dann vermutlich wirklich nötig haben.

Wenn ich es mir hätte leisten können hätte ich bestimmt auch in manchen Dingen eher gehandelt als ich es tat weil mir dazu einfach Vermögen fehlte - nicht aus geistiger Umnachtung.

P.S. - Ihre Signatur (Tucholsky-Zitat) deckt sich übrigens sehr mit meiner Auffassung eines Rechtsstaates.

Ich habe noch nie andere Leute für meine Fehler verantwortlich gemacht. Auch an meiner Drogenabhängigkeit war einzig und allein ich selber schuld.

Ich kann Leute nicht leiden die z.B. sagen der Dealer, die Eltern/seine schwere Kindheit etc. sei schuld daran. Niemand zwingt einen Drogen zu nehmen. Solch ein Denken liegt mir fern und über Konsequenzen die ich zu trage habe, habe ich mich ebenso nie beschwert.

Das ich derzeit von Arbeitslosengeld leben muß sehe ich auch als sehr schlimm an und passt nicht zu meinen Auffassungen. Ich möchte im Grunde, wie gesagt, das mich die Gesellschaft in Ruhe leben läßt und nur die Rahmenbedingungen festlegt - sich aber möglichst nicht einmischt.

Freiheit steht für mich weit über Sicherheit (womit ich mich von den meisten Deutschen wohl unterscheide). Ich möchte nicht umsorgt werden da das auch immer Bevormundung beinhaltet. Ich möchte lieber frei sein - auch wenn das im Zweifelsfall Vogelfreiheit bedeutet um es mal überspitzt zu sagen.
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Alt 20.11.2009, 13:01   #18
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hi toni,
ich würd mir als erstes mal die gerichtsakten ansehen. und dabei vor allem das psych. gutachten.
du kannst dir kopieen machen lassen, musst dann allerdings fürs kopieren bezahlen. ruf dort an und sag, du möchtst akteneinsicht. ist normalerweise problemlos. aber dann weißt du erst mal, auf welcher (verdrehten) basis deine betreuung steht. wenn du diese infos hast, hast du wahrscheinlich mehr klarheit, wie genau das zustande gekommen ist. und dann kannst du auch deine argumentation genau darauf ausrichten.
deine aufregung kann ich gut verstehen, hilft dir aber in der sache auch nicht weiter.

also, bevor du irgendwas unternimmst: akten einsehen.

gruß zeiten
Der Tip ist sehr wertvoll - Vielen Dank dafür.

Das wußte ich z.B. nicht - bisher kenne ich es nämlich so, daß nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen kann.

Das ich das in dieser Sache selber machen kann überrascht mich und hilft wirklich weiter.

Werde das am Montag gleich angehen.

Zur Freiheit (Zitat):
Willensfreiheit beschreibt die Fähigkeit des Menschen, willentlich zu handeln. Wahlfreiheit beschreibt die Möglichkeit zur freien Entscheidung zwischen mehreren Handlungsmöglichkeiten. Handlungsfreiheit ist in dieser Unterscheidung der weitestgehende Freiheitsbegriff und beschreibt die Möglichkeit des Menschen, kraft eigener Willensbetätigung ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Hierzu gehört neben dem Recht auf Selbstverwirklichung auch die Konsequenz, scheitern zu können und die Folgen des Scheiterns kraft eigener Verantwortung hierfür selbst zu tragen.

Geändert von A. P. (20.11.2009 um 13:27 Uhr)
A. P. ist offline  
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Alt 20.11.2009, 14:29   #19
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Zitat:
Zitat von Groofty Beitrag anzeigen
Mary

Hallo,

mal eine blöde Sache aber Borderline ist auch eine Persönlichkeitsstörung und war nicht grad unbedingt ein Hindernis die Betreuung aufheben zu lassen.

Jessy
Ich habe das nur als Beispiel angeführt - eben weil das auf mich NICHT zutrifft.

Habe weder Borderline noch eine andere Persönlichkeitsstörung.

Die Diagnose lautet - um es nochmal unmißverständlich zu erwähnen:

F 19.2 (Abhängikeit von multiplen oder unbekannten psychotropen Substanzen)

und

F 32.9 depressive Episode - nicht näher bezeichnet.

Eine Persönlichkeitsstörung gleich welcher Art wurde nicht diagnostiziert.
__________________
„Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“
Rosa Luxemburg
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Alt 21.11.2009, 17:43   #20
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich kann sehr gut verstehen, wie ausgeliefert und gedemütigt man sich fühlt, wenn ein angeblich wohlmeinendes Umfeld zu wissen glaubt, was für einen das Beste ist.

Andererseits kann ein Betreuer unter Umständen auch dabei behilflich sein, sich selbst überflüssig zu machen. Ich habe z.B. anderthalb Jahre den erwachsenen Sohn einer von mir schon länger betreuten Frau betreut, der nach der Beendigung der Schule ohne richtigen Hauptschulabschluss bei seiner Mutter, die nur eine kleine Rente hatte, wohnte und zwei Jahre nichts tat, um finanzielle Ansprüche geltend zu machen oder eine Ausbildung anzufangen. Der war erst mal stinksauer, als ich die Betreuung anregte, fand das dann aber doch gut, weil er eine ziemliche Schwellenangst hatte. Als ich mit ihm nach der ARGE, die fürs Geld zuständig war, zur speziellen Abteilung U25 ging, um erste Maßnahmen zu regeln, habe ich dort ausdrücklich darum gebeten, die Betreuung nicht zu vermerken, um ihn nicht zu stigmatisieren und weil er sich dann konkret zutraute, alleine zu einem ihm mitgeteilten Ort zu gehen, wo er sich wegen einer Maßnahme vorstellen sollte. Die haben mitgemacht, es gab nie Probleme. Neun Monate nach Betreuungsbeginn hatte er einen qualifizierten Hauptschulabschluss und macht seit fast einem Jahr eine Ausbildung, die seinem Traumberuf sehr nahe kommt. Er hat keine Probleme mehr, sich bei Ämtern und Behörden durchzusetzen und bewohnt inzwischen mit seiner Freundin eine eigene Wohnung. Ich habe die Betreuung nach Ausbildungsbeginn aufheben lassen mit der Begründung, dass er sein Leben völlig im Griff hat. Dem hat das Gericht entsprochen. Von Zeit zu Zeit telefonieren wir trotzdem noch, und er fragt um Rat oder berichtet, wie es bei ihm weiter geht.

Hätte ich also einen Betreuten, der sich zutraut, alle erforderlichen Anträge selbst zu stellen und ich würde sehen, dass er dies tatsächlich tut und schafft, würde ich dies dem Gericht selbstverständlich nach zwei, drei Monaten mitteilen mit der Empfehlung, die Betreuung aufzuheben.
ronja ist offline  
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aufhebung betreuung, drogen, einrichtung der betreuung

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