Dies ist ein Beitrag zum Thema Scham und Wut sowie unzureichende Gründe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Groofty, BL ist eine Persönlichkeitsstörung und begründet nicht eine Betreuung.
Der psychiatrische Gutachter kann aber auch andere Diganosen aus der ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
21.11.2009, 21:15 | #21 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Groofty, BL ist eine Persönlichkeitsstörung und begründet nicht eine Betreuung.
Der psychiatrische Gutachter kann aber auch andere Diganosen aus der Luft greifen. Das beste Beispiel ist eine Affäre, die bei der Ärztekammer und Staatsanwaltschaft anhängig ist gegen den Psychiater Thomas H., - lief groß durch die Presse - schon Jahre bekannt, trotz allem wurde er weiter mit Gutachten durch Behörden beauftragt. Wenn ich nicht selber ein Gutachten in Auftrag gebe, glaube ich einem von der anderen Seite beauftragten Gutachter NULL. Spiel-online.de "Thomas H., der in der Vergangenheit immer wieder vom Land Hessen in zahlreichen dienstrechtlichen Verfahren sowie in Gerichtsprozessen als Gutachter eingesetzt worden war, wollte sich dem SPIEGEL gegenüber nicht äußern. Er kann, ebenso wie das Land Hessen, innerhalb von vier Wochen Berufung gegen das Urteil einlegen. Gegen H. läuft jedoch in gleicher Angelegenheit noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - wegen des Verdachts auf "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse". ". Gruss Geändert von mary (21.11.2009 um 21:22 Uhr) |
22.11.2009, 08:59 | #22 | ||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
Eine Diagnose alleine "begründet" ja grundsätzlich nicht rechtliche Betreuung - Betreuungsbedarf i. S. d. G. besteht erst dann, wenn jemand aufgrund der diagnostizierten Erkrankung / Behinderung "seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" kann. Zitat:
Da kann es durchaus passieren, dass zwei Gutachter zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen - aber wohl eher selten aufgrund von irgendwelchen unlauteren Dingen, sondern einfach weil die medizinische Sichtweise eine andere ist. Zitat:
Zitat:
__________________
|
||||
22.11.2009, 21:32 | #23 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Chesterfield, an diesem bestimmten Gutachter ist ne Menge faul.
Eigentlich sollten alle, die durch ihn begutachtet wurden, das Gutachten in Frage stellen und Gegengutachten erstellen lassen (leider auf eigene Kosten). Womöglich war dies nicht die einzige Unregelmäßigkeit. Ich bleibe dabei, dass Gutachten zu misstrauen ist, wenn sie nicht selbst in Auftrag gegeben wurden. Unsere Betreute kann ihre Angelegenheiten selber erledigen und wenn sie hierfür Hilfe alleine jur. in Anspruch nimmt - auch z.B. durch den VDK - im Sozialverfahren, durch Verwandte, Freunde, auch nicht gegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zu werten, wäre das auch ihre Sache. Dafür braucht sie keine Betreuung, die sie vielleicht noch selber bezahlen muss. Unsere Betreute ist weder alt noch gebrechlich, noch geistig verwirrt, sondern sie leidet unter der Stigmatisierung seit Jahren, unter Betreuung gestellt worden zu sein. Die Betreuung war ihr keine Hilfe, sondern Belastung. Gruss |
25.11.2009, 13:03 | #24 | |
Einsteiger
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 18
|
Zitat:
Nun möchte dieser Betreuer einen Termin mit mir machen um in irgendwelche (genaues hat er am Telefon nicht gesagt) Unterlagen zu sehen und mich in meiner Wohnung besuchen. Das einzige was ich jedoch mit diesem Mann besprechen und angehen möchte ist die Aufhebung der Betreuung. Ich habe nicht vor diesem Menschen Einblick in meine Unterlagen und in mein Privatleben zu gewähren. Das geht den überhaupt nichts an. Ich will es einfach nicht und kann das auch schlüssig und logisch begründen. Ich bin noch immer zutiefst schockiert darüber wie meine grundgesetzlich geschützte Freiheit in diesem Drecks-Staat so einfach zur Disposition gestellt wird. Ich werde jedenfalls jegliche Zusammenarbeit ablehnen und die Aufhebung der Betreuung anstreben. Bei mir wird sich dieser Herr die Zähne ausbeissen. Ich renoviere zur Zeit meine Wohnung (weshalb ich auch nicht so häufig hier reinschauen kann) und beim vereinbarten Termin wird leider alles unter Folie sein (habe ihm schon gesagt das ich ihn eigentlich nicht in meiner Wohung empfangen kann und ein Gespräch zwischen dem Psychiater, ihm und mir vorgeschlagen. Das hat der Betreuer aber abgelehnt und will mich in meiner Wohnung besuchen. Na ja - da wird ihm weiße Farbe auf den Kopf tropfen...)
__________________
„Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“ Rosa Luxemburg |
|
25.11.2009, 14:55 | #25 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
hi, du musst den betreuer nicht in deiner wohnung empfangen. du hast ein recht auf unverletzlichkeit deiner wohnung, das ist ein grundrecht und wird durch eine betreuung nicht angetastet. er hat also kein recht in deine wohnung zu kommen.
ich würde ihm das klar zu verstehen geben, dass du das nicht willst. allemal besser, als wenn du ansonsten aus (verständlicher) wut die beherrschung verlierst oder so was. damit wärst du dann nämlich gearscht. hat sich was wegen aktieneinsicht getan? ich wette, das gutachten is easy zu widerlegen. wenn du nen zuverlässigen psych doc hast schon sowieso. gruß, zeiten |
25.11.2009, 16:21 | #26 | |||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Hmmmm...
Naja, es geht ihn durchaus etwas an - schließlich ist er Dein rechtlicher Vertreter, auch wenn Du das nicht gut findest. Ganz unabhängig davon, was Du von der Einrichtung der rechtlichen Betreuung hältst, hat er bestimmte Pflichten, denen er nachkommen muss. Zitat:
Dass ein solcher Umzug irgendetwas besser macht, glaube ich aber nicht... Zitat:
Bei vielen Dinge ist er nicht zwingend auf Deine Kooperation angewiesen. Reines "Sturstellen" vergrößert erfahrungsgemäß auch nicht die Chance auf eine Aufhebung der Betreuung. Zitat:
__________________
|
|||
09.12.2009, 17:18 | #27 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
|
@ A.P.
Im Frühjahr/Sommer diesen Jahres habe ich es mit diversen Drogen übertrieben.......(dein Zitat)
WANN wurde die Betreuung gerichtlich beschlossen? Wenn deine Beschlussfassung vor dem 01.09.2009 müsste das alte formelle Recht in Betreuungsverfahren Gültigkeit haben (FGG).... mithin hätte dann dein Beschluss das Rechtsmittel der u n b e f r i s t e t e n B e s c h w e r d e ! Weiterer Tipp: Einen Wirklich guten Facharzt/ärztin suchen! (Eventuelle weitere Gutachten mit anderen Aussagen) und eine(n) Rechtsanwältin/anwalt deines VERTRAUENS! Versuche den Rechtsanwalt über einen Antrag bei dem zuständigen Gericht als Verfahrenspfleger in dem Betreuungsverfahren beigeordnet zu bekommen! In Betreuungsverfahren kann man nie mißtrausich genug sein....wenn es gut geht kann man sich ja freuen......aber wer hier zu vertrauenseelig ist kann sich ex post gar nicht oft genug in den Ar....... beissen.... Viel Erfolg und die nötige Energie ! lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
Lesezeichen |
Stichworte |
aufhebung betreuung, drogen, einrichtung der betreuung |
|
|