Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Scham und Wut sowie unzureichende Gründe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Scham und Wut sowie unzureichende Gründe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Groofty, BL ist eine Persönlichkeitsstörung und begründet nicht eine Betreuung. Der psychiatrische Gutachter kann aber auch andere Diganosen aus der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 21.11.2009, 21:15   #21
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Groofty, BL ist eine Persönlichkeitsstörung und begründet nicht eine Betreuung.

Der psychiatrische Gutachter kann aber auch andere Diganosen aus der Luft greifen. Das beste Beispiel ist eine Affäre, die bei der Ärztekammer und Staatsanwaltschaft anhängig ist gegen den Psychiater Thomas H., - lief groß durch die Presse - schon Jahre bekannt, trotz allem wurde er weiter mit Gutachten durch Behörden beauftragt. Wenn ich nicht selber ein Gutachten in Auftrag gebe, glaube ich einem von der anderen Seite beauftragten Gutachter NULL.

Spiel-online.de
"Thomas H., der in der Vergangenheit immer wieder vom Land Hessen in zahlreichen dienstrechtlichen Verfahren sowie in Gerichtsprozessen als Gutachter eingesetzt worden war, wollte sich dem SPIEGEL gegenüber nicht äußern. Er kann, ebenso wie das Land Hessen, innerhalb von vier Wochen Berufung gegen das Urteil einlegen. Gegen H. läuft jedoch in gleicher Angelegenheit noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - wegen des Verdachts auf "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse".
".

Gruss

Geändert von mary (21.11.2009 um 21:22 Uhr)
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 08:59   #22
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Groofty, BL ist eine Persönlichkeitsstörung und begründet nicht eine Betreuung.
Warum sollte eine solche Persönlichkeitsstörung nicht eine psychische Krankheit im Sinne des § 1896 BGB sein können?
Eine Diagnose alleine "begründet" ja grundsätzlich nicht rechtliche Betreuung - Betreuungsbedarf i. S. d. G. besteht erst dann, wenn jemand aufgrund der diagnostizierten Erkrankung / Behinderung "seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" kann.


Zitat:
Der psychiatrische Gutachter kann aber auch andere Diganosen aus der Luft greifen.
Diagnosen sind genau genommen irgendwie immer aus der Luft gegriffen - weil sie im willkürliche Zuschreibungen in Bezug auf psycho-pathologische Symptome sind, auf die sich die Psychiatrie halt irgendwann mal geeinigt hat.
Da kann es durchaus passieren, dass zwei Gutachter zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen - aber wohl eher selten aufgrund von irgendwelchen unlauteren Dingen, sondern einfach weil die medizinische Sichtweise eine andere ist.


Zitat:
Das beste Beispiel ist eine Affäre, die bei der Ärztekammer und Staatsanwaltschaft anhängig ist gegen den Psychiater Thomas H., - lief groß durch die Presse - schon Jahre bekannt, trotz allem wurde er weiter mit Gutachten durch Behörden beauftragt.
Man kann Betreuungsverfahren wohl kaum mit Steuerverfahren vergleichen... Dieser Herr H. hat ja scheinbar "Gefälligkeitsgutachten" ausgestellt, damit das Bundesland irgendwelche unbeliebten Beamte los werden konnte oder so - mutmaßlich, weil er selbst irgendwelche Vorteile dadurch hatte... So etwas ist im Betreuungsverfahren kaum vorstellbar...


Zitat:
Wenn ich nicht selber ein Gutachten in Auftrag gebe, glaube ich einem von der anderen Seite beauftragten Gutachter NULL.
Hmmm... Warum...
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 21:32   #23
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Chesterfield, an diesem bestimmten Gutachter ist ne Menge faul.
Eigentlich sollten alle, die durch ihn begutachtet wurden, das Gutachten in Frage stellen und Gegengutachten erstellen lassen (leider auf eigene Kosten).

Womöglich war dies nicht die einzige Unregelmäßigkeit. Ich bleibe dabei, dass Gutachten zu misstrauen ist, wenn sie nicht selbst in Auftrag gegeben wurden.

Unsere Betreute kann ihre Angelegenheiten selber erledigen und wenn sie hierfür Hilfe alleine jur. in Anspruch nimmt - auch z.B. durch den VDK - im Sozialverfahren, durch Verwandte, Freunde, auch nicht gegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zu werten, wäre das auch ihre Sache. Dafür braucht sie keine Betreuung, die sie vielleicht noch selber bezahlen muss.

Unsere Betreute ist weder alt noch gebrechlich, noch geistig verwirrt, sondern sie leidet unter der Stigmatisierung seit Jahren, unter Betreuung gestellt worden zu sein. Die Betreuung war ihr keine Hilfe, sondern Belastung.

Gruss
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2009, 13:03   #24
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 18
Standard

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Ich kann sehr gut verstehen, wie ausgeliefert und gedemütigt man sich fühlt, wenn ein angeblich wohlmeinendes Umfeld zu wissen glaubt, was für einen das Beste ist.

Andererseits kann ein Betreuer unter Umständen auch dabei behilflich sein, sich selbst überflüssig zu machen. Ich habe z.B. anderthalb Jahre den erwachsenen Sohn einer von mir schon länger betreuten Frau betreut, der nach der Beendigung der Schule ohne richtigen Hauptschulabschluss bei seiner Mutter, die nur eine kleine Rente hatte, wohnte und zwei Jahre nichts tat, um finanzielle Ansprüche geltend zu machen oder eine Ausbildung anzufangen. Der war erst mal stinksauer, als ich die Betreuung anregte, fand das dann aber doch gut, weil er eine ziemliche Schwellenangst hatte. Als ich mit ihm nach der ARGE, die fürs Geld zuständig war, zur speziellen Abteilung U25 ging, um erste Maßnahmen zu regeln, habe ich dort ausdrücklich darum gebeten, die Betreuung nicht zu vermerken, um ihn nicht zu stigmatisieren und weil er sich dann konkret zutraute, alleine zu einem ihm mitgeteilten Ort zu gehen, wo er sich wegen einer Maßnahme vorstellen sollte. Die haben mitgemacht, es gab nie Probleme. Neun Monate nach Betreuungsbeginn hatte er einen qualifizierten Hauptschulabschluss und macht seit fast einem Jahr eine Ausbildung, die seinem Traumberuf sehr nahe kommt. Er hat keine Probleme mehr, sich bei Ämtern und Behörden durchzusetzen und bewohnt inzwischen mit seiner Freundin eine eigene Wohnung. Ich habe die Betreuung nach Ausbildungsbeginn aufheben lassen mit der Begründung, dass er sein Leben völlig im Griff hat. Dem hat das Gericht entsprochen. Von Zeit zu Zeit telefonieren wir trotzdem noch, und er fragt um Rat oder berichtet, wie es bei ihm weiter geht.

Hätte ich also einen Betreuten, der sich zutraut, alle erforderlichen Anträge selbst zu stellen und ich würde sehen, dass er dies tatsächlich tut und schafft, würde ich dies dem Gericht selbstverständlich nach zwei, drei Monaten mitteilen mit der Empfehlung, die Betreuung aufzuheben.
Das ist sehr löblich - in meinem Fall ist es ja so das ich bereits alle Anträge etc. selbst gestellt HABE noch bevor die Betreuung rechtskräftig wurde. Auch ist meine Situation definitv, wie geschildert, eine ganz andere als bei jmd. mit Hauptschulabschluss etc. - Ich habe studiert.

Nun möchte dieser Betreuer einen Termin mit mir machen um in irgendwelche (genaues hat er am Telefon nicht gesagt) Unterlagen zu sehen und mich in meiner Wohnung besuchen.

Das einzige was ich jedoch mit diesem Mann besprechen und angehen möchte ist die Aufhebung der Betreuung.

Ich habe nicht vor diesem Menschen Einblick in meine Unterlagen und in mein Privatleben zu gewähren. Das geht den überhaupt nichts an. Ich will es einfach nicht und kann das auch schlüssig und logisch begründen.

Ich bin noch immer zutiefst schockiert darüber wie meine grundgesetzlich geschützte Freiheit in diesem Drecks-Staat so einfach zur Disposition gestellt wird.

Ich werde jedenfalls jegliche Zusammenarbeit ablehnen und die Aufhebung der Betreuung anstreben.

Bei mir wird sich dieser Herr die Zähne ausbeissen. Ich renoviere zur Zeit meine Wohnung (weshalb ich auch nicht so häufig hier reinschauen kann) und beim vereinbarten Termin wird leider alles unter Folie sein (habe ihm schon gesagt das ich ihn eigentlich nicht in meiner Wohung empfangen kann und ein Gespräch zwischen dem Psychiater, ihm und mir vorgeschlagen. Das hat der Betreuer aber abgelehnt und will mich in meiner Wohnung besuchen. Na ja - da wird ihm weiße Farbe auf den Kopf tropfen...)
__________________
„Die Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“
Rosa Luxemburg
A. P. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2009, 14:55   #25
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi, du musst den betreuer nicht in deiner wohnung empfangen. du hast ein recht auf unverletzlichkeit deiner wohnung, das ist ein grundrecht und wird durch eine betreuung nicht angetastet. er hat also kein recht in deine wohnung zu kommen.

ich würde ihm das klar zu verstehen geben, dass du das nicht willst. allemal besser, als wenn du ansonsten aus (verständlicher) wut die beherrschung verlierst oder so was. damit wärst du dann nämlich gearscht.

hat sich was wegen aktieneinsicht getan? ich wette, das gutachten is easy zu widerlegen. wenn du nen zuverlässigen psych doc hast schon sowieso.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2009, 16:21   #26
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hmmmm...

Zitat:
Zitat von A. P. Beitrag anzeigen
Das geht den überhaupt nichts an.
Naja, es geht ihn durchaus etwas an - schließlich ist er Dein rechtlicher Vertreter, auch wenn Du das nicht gut findest.
Ganz unabhängig davon, was Du von der Einrichtung der rechtlichen Betreuung hältst, hat er bestimmte Pflichten, denen er nachkommen muss.


Zitat:
Ich bin noch immer zutiefst schockiert darüber wie meine grundgesetzlich geschützte Freiheit in diesem Drecks-Staat so einfach zur Disposition gestellt wird.
Allen Menschen, die auf den "Drecks-Staat" schimpfen, ist es doch ungenommen, das "Drecks-Land" zu verlassen, um wo anders ihr Glück zu versuchen...
Dass ein solcher Umzug irgendetwas besser macht, glaube ich aber nicht...


Zitat:
Bei mir wird sich dieser Herr die Zähne ausbeissen.
Da bin ich gespannt - aber ich fürchte, er wird es nicht.
Bei vielen Dinge ist er nicht zwingend auf Deine Kooperation angewiesen. Reines "Sturstellen" vergrößert erfahrungsgemäß auch nicht die Chance auf eine Aufhebung der Betreuung.


Zitat:
Das hat der Betreuer aber abgelehnt und will mich in meiner Wohnung besuchen.
Da hat Zeiten ausnahmsweise () mal was Richtiges und Wichtiges gesagt: Gegen Deinen Willen darf der Betreuer Deine Wohnung nur im Notfall und / oder mit Gerichtsbeschluss betreten.
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2009, 17:18   #27
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @ A.P.

Im Frühjahr/Sommer diesen Jahres habe ich es mit diversen Drogen übertrieben.......(dein Zitat)

WANN wurde die Betreuung gerichtlich beschlossen?

Wenn deine Beschlussfassung vor dem 01.09.2009 müsste das alte formelle Recht in Betreuungsverfahren Gültigkeit haben (FGG)....
mithin hätte dann dein Beschluss das Rechtsmittel der

u n b e f r i s t e t e n B e s c h w e r d e !

Weiterer Tipp: Einen Wirklich guten Facharzt/ärztin suchen!

(Eventuelle weitere Gutachten mit anderen Aussagen)


und eine(n) Rechtsanwältin/anwalt deines VERTRAUENS!

Versuche den Rechtsanwalt über einen Antrag bei dem zuständigen Gericht als Verfahrenspfleger in dem Betreuungsverfahren beigeordnet zu bekommen!

In Betreuungsverfahren kann man nie mißtrausich genug sein....wenn es gut geht kann man sich ja freuen......aber wer hier zu vertrauenseelig ist kann sich ex post gar nicht oft genug in den Ar....... beissen....

Viel Erfolg und die nötige Energie !

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufhebung betreuung, drogen, einrichtung der betreuung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39