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Erfahrungen mit Gutachtenterminen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erfahrungen mit Gutachtenterminen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
jetzt habe ich eumel es endlich geschafft ein thema zu erstellen schulterchen klopf aalso es geht um folgendes: ich würde ...


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Alt 09.12.2009, 17:54   #1
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Beitrag Erfahrungen mit Gutachtenterminen

jetzt habe ich eumel es endlich geschafft ein thema zu erstellen
schulterchen klopf

aalso es geht um folgendes:

ich würde mich gerne über erfahrungen mit betreuungsgutachtenterminen bei psyschiatern austauschen. wie erlebten andere die termine? wurde die betreuung aufgelöst oder eingerichtet?
mich interessieren erst-termine so wie zur zeit besonders die termine, die gemacht werden, wenn es um auflösung der betreuung geht?
oft hört man ja da brauch es nur ner ärztl stellungnahme..
und seltener gutachterterminen...

auf gehts mit den erfahrungen!

ich brauch einfach mal feedback damit ich meine lage richtig einschätzen kann

schreiben hier vielleicht auch psychiater? dann kann auch einer tipps geben!
nur zu!

habe die schlimmste zeit hinter mir


ich freu mich über tipps

gruß friendly
 
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Alt 09.12.2009, 18:37   #2
"Flying Soul"
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
Standard

Hallo,

bei mir war auch schon paar mal der Gutachter. Leider immer der gleiche, was sich negativ für mich auswirkte.

Meine Gespräche mit dem Gutachter waren immer nur kurz bzgl. Betreuungsaufhebung. Das eine mal vor meiner Wohnung draußen im Regen weil ich ihn nicht rein lassen wollte. Da er mich schon länger kennt und weiß wies mir geht konnte ich ihm leider nichts vormachen. Da er auch mit meiner ambulanten Betreuerin Kontakt hat und die ihm auch einiges erzählt und ihm dann einfach mal einen Brief von mir kopiert ... Leider wurde meine Betreuung nicht aufgehoben bis jetzt.

Wünsche Dir viel Glück!!!
Franzi19 ist offline  
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Alt 10.12.2009, 17:24   #3
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

schade es hat keiner tipps für mich?
 
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Alt 10.12.2009, 19:10   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo friendly,

stelle deine Frage nochmal im Betreutenbereich, da bist Du damit sicher richtiger aufgehoben und wirst Tips bekommen können.

Gruss Michaela

PS: hier nochmal die Anmeldeformalia:
Anmeldungen für den geschlossenen Bereich der unter Betreuung stehenden Menschen werden ohne eine Vorstellung im offenen Bereich angenommen, jedoch ist dafür die Vorstellung im Bereich der Betreuten ausdrücklich gewünscht und fair gegenüber den anderen.

Für alle drei Bereiche werden Anmeldungen ohne die angeforderten Angaben (Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, e-mail-Adresse und nickname) nicht mehr angenommen. Unvollständige Anfragen werden auch nicht mehr beantwortet! _____________

Geändert von michaela mohr (10.12.2009 um 19:12 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.12.2009, 05:56   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 120
Standard

Zitat:
stelle deine Frage nochmal im Betreutenbereich, da bist Du damit sicher richtiger aufgehoben und wirst Tips bekommen können.

Gruss Michaela
Das war auch mein Gdanke, ich hoffe, du hast dich nun angemeldet im geschlosseem Bereich.

Mit dem Gutachtertermin, empheleich, auf jeden Fall, eine Vertrauensperson vondir als Zeuge hinzuzuziehen.
Z.b. dein Seelsorger, der auch eine Scweigepflicht hat.

Und dann stellt sichdie Frage, um was es dir geht?
Willst du das die Betreuung aufgehoben wird oder nicht?

Bist du mit dem Gutachten nicht einverstanden, kannst du Rechtsmittel einlegen.
Und evtl. enen bestimmten Gutachter vorschlagen. Z.B. einen
Arzt, der dich schon längere Zeit kennt, der auch Gutachten erstellen darf.
Allererdings, weiß ich das letztere nicht sicher, ob das der Betroffene selbst vorschlagen kann.

Das würde mich auch interessieren.
Vielleict kann dazu ein betreuer oder Betroffeer etwas dazu sagen.

lb. grüß
sonne
sonneimregen ist offline  
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Alt 15.12.2009, 18:03   #6
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,
meine vertrauensperson konnte ich nicht mitnehmen. Es ist nämlich sehr schwierig, den passenden mitzunehmeb, weil genau überlegt werden muss, was gesagt wird.
Tja und dann kam es so, dass diejeinige schiss hatte.
Alle anderen auch.
Ich musste mal wieder allein gehen.
Zudem hatte sie nicht verstanden dass man sich absprechen muss bei dem was man sagt und kam sich bevormundet vor.

Die betreuung will ich loswerden. Die betreuerin hat es befürwortet.
Ich bin stalkingopfer und bekam die betreuung auf antrag meiner stalkerin.
Und nun braucht ihr nicht lachen.
Ich kann mein stalking inzw. Beweisen, die behörden schnallen es endlich und merken, dass die sdame krank ist.
Die gutachterin hat mir das bestätigt, nachdem ich ihr auch die ganzen briefe von dem weib und so vrogelegt habe.
Leider hat sie ihr staking und behörden-stalking ein jahr lang durchgekriegt und es ist schlimmes passiert.
Aber sie wirdn verfahren kriegen.

Da mir niemand geglaubt hat, gab es keine fachperson die hätte mitgehen können.
Vom gericht wurden damals meine eigenen ärzte gegen mich aufgehetzt.
Das mit den tipps weiß ich alles.
Das gericht überließ mir auch den gutachter. Also ihn vorzuschlagen. Fand ich doch sehr gut.
Damals kamen sie dem antrag auf gegengutachten nicht nach.

Tja einen gutachter sprich arzt der mich kennt lassen sie nie zu. Das wur7de auch anwaltlich und aus eigener erfahrung bestätigt. Meinem arzt warfen sie parteilichkeit vor.

Okay bis denne
:kommmalhe rfreundche
 
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Alt 16.12.2009, 13:04   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 15
Standard parteilichkeit

servus zusammen,

ich schmeck bitter und ist unpassend ohne belege parteilichkeit zu erwähnen. es droht die gefahr der anwendung eines psychiatrischen symptoms.

also ohne beweise keine anklagen. eher ruhig verhalten und beweise sammeln.

bei den gutachtern kann man ein aufnahmegerät mitlaufen lassen, dies ist nicht ungewöhnlich und sollte allerdings erst am beginn des termins angekündigt werden. eine bgründung hierfür brauchts nicht, ansonsten steigt man aus dem termin aus.

im prinzip gilt, dass die gegenseite das vorliegen einer erkrankung beweisen muss. ohne gutachten keine massnahme.

dummerweise hatte ich mich mal auf so ein gerichtliches gutachten eigelassen, ich war zu vertrauensselig, icg vertraute den gerichten, nur diese reagieren nur auf anträge. die gegenseite hatte ein gutachten beantragt ohne dass ich dies wusste und das gericht stieg darauf ein.

meine erfahrung mit gutachtern sind durchwachsen.

es kommt wie immer auf die qualität des gutachtens und des gutachters an. die umstände der untersuchung müssen erwähnt werden, erst neuerdings die krankheitsgeschichte (!), wer das ding bezahlt und einiges mehr. hierauf sollte man achten.

das weiss man alles erst hinterher.

es besteht die möglichkeit, dass der betroffene nicht das vollständige guatchten zu gesicht bekommt, aus medizinischen gründen, dann muss ein beschluss ergehen, der die gründe enthält und dem betroffenen auszuhändigen ist.
manuel ist offline  
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Alt 16.12.2009, 18:01   #8
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Unglücklich



Psychiatrisches symptom? Welches?Wahn? Verschwörungstheorien
Sorry, aber das ist kein wahn. Ich habe am eigenen leibe erfahren dass alle und zwar alle nach parteilichkeit handeln. Der richter, die polizei, der gutachter.
Der damalige gutachter machte keine untersuchung und schaute nur auf unterlagen. Parteilichkeit.
Der richter machte dasselbe.
Die kollegen des gutachters wollten ihm nicht in den rücken fallen, anwaltliche bestätigt, machten dasselbe.

Und bei der polizei kann ich sogar nachweisen, dass der zuständige beamte befangen war. Er lachtenicht nur mit den mobbern über mich, er fragte die auch noch, ob ich „wieder raus sei“?

Ja das habe ich alles gemacht. Ruhig und beweise .
Aufnahme? Wollte ich machen. Aber wenn dir schizo angedichtet wird und due kommst mitm aufnahme gerät…nee also damit haut man sich selbst in de pfanne…wieso? Hast du das gemacht?

Was genau hast du7 denn für „eine krankheit“?

Ich denke, die würden keine aufnahme erlauben.

dummerweise hatte ich mich mal auf so ein gerichtliches gutachten eigelassen, ich war zu vertrauensselig, icg vertraute den gerichten, nur diese reagieren nur auf anträge. die gegenseite hatte ein gutachten beantragt ohne dass ich dies wusste und das gericht stieg darauf ein.

meine erfahrung mit gutachtern sind durchwachsen


ja, genau wie bei mir auch!!!!!!!!!!!!

bei mir sagten sie immer ich darf alles sehen.
 
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Alt 17.12.2009, 07:53   #9
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

hallo friendly,

komisch, daß doch fast alle das gleiche darüber berichten können, auch wenn jeder auf seine individuelle art und weise.
tröstet euch beide, uns erging es genauso.
doch wir hatten glück, daß unter unseren innies auch eine juristin ist, was ich aber nicht wußte.
dank ihr und ihrer § kenntnisse wurde sogar eine neue richterin in meinem prozeß bestimmt, da wir nachweise anbringen konnten, daß sie nur auf das hören sagen unserer ersten gerichtl. betreuerin ihr urteil über uns fällen wollte.

nicht nur das, denn wäre es nur das gewesen, hätten wir sicherlich die füße still gehalten und dies auch noch ertragen. aber als die betreuerin nach 45 jahren plötzlich der meinung war, daß wir eine scheußliche mutter sind, weil wir eben sind wie wir sind, platzte uns dann doch die hautschnur. die richterin bekam nur noch eine variante von uns daraufhin gesetzt, entweder ziehen wir jetzt vor das oberlandesgericht und schaffen einen pretzedenzfall für alle multiplen mütter/ väter, oder aber, sie tut offiziell von diesem fall zurück treten und lässt eine unbefangene richterin selbst ihr urteil fällen..

und siehe da, ohne das wir ans oberlandesgericht ziehen mußten, schuffen wir den pretzdensfall schon am amtsgericht.
eine hürde, die wir nicht mehr nehmen mußten, wurde somit abgewendet.
ganz im gegenteil, nach unserem gewonnenen prozeß, haben wir in unserem forum darüber geschrieben, wie und weshalb wir nur gewinnen konnten und viele betroffene dieser seite, haben danach durch unser urteil ihr recht bekommen.
das war eine sehr schöne erfahrung, die wir dort machten konnten auf der hp, wenn andere plötzlich schrieben, daß auch sie dank unseres urteils (da hat sich deren rechtsanwalt dann auch drauf berufen) an ihr ziel gelangten, so wie sie es für sich umgestetzt haben wollten.

lg sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 18.12.2009, 18:00   #10
friendly
Gast
 
Beiträge: n/a
Reden das geheime lächeln

was bedeutest es eigentlich immer wenn die psychiater so viel lächeln ? tja, sie nehmen keinen ernst, aber bedeutet es noch was anderes?



was macht man wenn sie mal so gucken?
werden se böse

die psychiater sollen weihnachten medikamente fressen:-)

ich hoffe ihr versteht den schwarzen humor
 
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Stichworte
einrichtung der betreuung, ende der betreuung, gutachten, gutachter

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