Dies ist ein Beitrag zum Thema Ratsuche im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wende mich einmal wieder an euch um nicht falschen Vorstellungen zu unterliegen.
Meine Schwester hat seit Anfang November eine ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Ich wende mich einmal wieder an euch um nicht falschen Vorstellungen zu unterliegen.
Meine Schwester hat seit Anfang November eine Berufsbetreuerin. Aufgabenbereich: Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt(?). Meine Schwester und auch das Personal der Klinik, in der meine Schwester sich befindet, hat die Dame noch nicht gesprochen (keine Tel.Nr. hinterlegt) und auch noch nicht gesehen. Die Betreuerin hat also noch keinen Kontakt zu Klinik und Betreute aufgenommen. Das Konto hat sie aber schon "bereinigt", sprich allen Abbuchungen widersprochen. Auch den Versicherungen, wie Hausrat und Wohngebäudeversicherung usw. Der Versicherungsagent hat die Betreuerin angeraten doch mit mir, der Schwester zu reden und erst einmal die Policen einzusehen. Er bekam zur Antwort:"Das brauche ich nicht." Meine Frage nun. Ist dass das normale Verhalten von einer Betreuerin? Wer hat sich um das Wohl der Betreuten in der Klinik zu kümmern?(Geld und saubere Wäsche für die Betreute in der Klinik, Fragen nach der Gesundheit) Meiner Schwester geht die saubere Wäsche aus und Geld hat sie auch keins um sich die Wäsche waschen zu lassen. Die Klinik ist empört(so ein Verhalten einer Betreuung haben sie noch nie erlebt und sind schon in schriftlichen Kontakt mit dem Gericht getreten) und ich ratlos. Um die Wäsche habe ich mich so gut es ging aus der Ferne gekümmert(falls jemand danach fragen sollte). Jetzt ist aber kein Geld da, um sie mir zu schicken, damit ich sie wasche und zurück schicke. Ich möchte hier niemanden zu Nahe treten, aber ich finde das Verhalten ist doch nicht korrekt. Oder denke ich falsch? |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Nein, eigentlich liegst Du da nicht so falsch. So, wie es geschildert wird, ist das Verhalten der Betreuerin nicht korrekt.
Wenn ich eine neue Betreuung übernehme ist mein erster Schritt immer die Kontaktaufnahme zu dem zu betreuenden Menschen. Hier führe ich ein Erstgespräch, indem die Betreuung und die notwendige Unterstützung erläutert wird. In dem Falle Deiner Schwester mit dem Aufgabenkreis Gesundheit und Aufenthalt natürlich auch die Herstellung des Kontaktes zur Klinik. Ferner sollte natürlich gewährleistet sein, dass für die alltäglichen Dinge, wie bsp. die Reinigung der Wäsche und Taschengeld, Geld zur Verfügung steht, ehe man alle Abbuchungen widerruft. Hat Deine Schwester für den Bereich Vermögen einen Einwilligungsvorbehalt? Ansonsten handelt die Betreuerin sowieso nicht korrekt! Eines möchte ich aber noch klar stellen, wir Betreuer sind nicht direkt für die saubere Wäsche verantwortlich, d.h. wie ich schon sagte, Geld für die Reinigung zur Verfügung stellen schon, aber nicht selbst waschen oder Kleidung zur Reinigung bringen usw. Wir müssen das ggf. nur organisieren. Die Klinik handelt in diesem Fall völlig korrekt, wenn Kontakt zum Gericht aufgenommen worden ist. Seit Anfang November sind bereits einige Wochen ins Land gezogen und da sollte der Kontakt längst hergestellt sein. |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
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#4 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Hallo Anori
Zitat:
Warum Deine Schwester in ein weit entferntes Krankenhaus gekommen ist, kann ich nicht sagen. Das liegt evtl. an der Krankheit, die behandelt werden muss. Oder in der Nähe war gerade kein Platz frei. Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
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Hallo,
"Die Betreuerin hat es zu organisieren, dass die Wäsche gewaschen wird." - Das würde ich so nicht unterschreiben. Aber in den dreizehn Jahren meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer war das bisher auch nicht notwendig, zumindest nicht bei Krankenhaus- und/oder Heimaufenthalten. Hier ist wohl einiges schiefgegangen. Ich würde mich mit der neuen Betreuerin zusammen setzen. Wenn sie nicht will, schriftliche Schilderung des Sachverhaltes an das Gericht. Mich würde schon interessieren, warum manche Betreuer sich - zumindest für Außenstehende - so merkwürdig verhalten. Aber man hört hier ja fast immer nur eine Seite. Gruss Andreas |
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#6 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich habe noch eine Frage: Hat die Betreuerin Deine Schwester ungesehen in die Klinik untergebracht? Handelt es sich hier um eine Zwangsunterbringung?
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Nein die Betreuerin hat meine Schwester nicht in die Klinik gebracht oder einweisen lassen. Sie ist jetzt zu einer Rehabilitation dort. Die Betreuerin hat aber die Verlegung vom KH zur Rehaklinik unterschrieben. Dann hat sie sich aber weiter nicht um meine Schwester gekümmert. Ich wohne nun 4 Autostunden entfernt und kann nicht immer vor Ort sein. Schließlich ist auch Winter und mein Leben läuft auch weiter. Ich wollte meine Schwester ja gern in meine Nähe verlegen lassen und hatte auch schon das OK von der KK. Aber es kam anders.
Jetzt haben die Schwestern und der Chefarzt von der Klinik die Betreuerin hin bestellt. Ich hoffe das nun das Wäscheproblem gelöst wird. Der Chefarzt befand die Betreuerin für unfähig meine Schwester zu betreuen. (Das ist jetzt nicht meine Meinung und hat mit anwesenden Betreuerinnen und Betreuer nichts zu tun )
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 77
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Zitat:
Ich beziehe mich auch nur auf meinen Fall. Von dem ist nicht auf andere oder alle Sachverhalte zu schließen. |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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wenn du dich über "qualität" im betreuungswesen relativ gut fundiert informieren möchtest, dann sei dir die website des vormundschaftsgerichtstages anempfohlen.....
Vormundschaftsgerichtstag. e.V. (VGT) – Gesetzliche Betreuung, Vormundschaftsgericht, Betreuungsgericht, Vormundschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, rechtliche Betreuung Vormundschaftsrichter, Betreuer, Vormundschaft: Home qualität ist immer wieder ein (streit-)punkt auf der agenda vieler veranstaltungen....... zu deiner situation: wenn man nicht viel erwartet, kann man auch nicht (viel) enttäuscht werden........(ist jetzt nicht verspottend gemeint) liebe (und auch betroffene) grüße nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#10 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Trotz der Probleme, meine Hochachtung Anori, dass Du nicht gleich alle Betreuer in einen Topf steckst. Ich hoffe, dass Diese "Vorladung" den nötigen Erfolg bringt und es in Zukunft besser läuft.
Alles Gute für Deine Schwester und Dich! |
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