Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer/in im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke mary, Lisa, elinor,
nein, mein Vater ist nicht mehr geschäftsfähig.
Ich habe gestern mit einem Anwalt gesprochen und der ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
12.01.2010, 08:47 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 4
|
Danke mary, Lisa, elinor,
nein, mein Vater ist nicht mehr geschäftsfähig. Ich habe gestern mit einem Anwalt gesprochen und der sagte es ist in Ordnung. Der ganz mormale Weg. Ich muß das jetzt nur noch für mich klar machen das das auch wirklich so ist. Danke an alle. |
12.01.2010, 09:58 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Christoph Kowalski!
Schade, dann bleibt Ihnem wirklich nur noch der Weg einer gesetzlichen Betreuung. @ mary: Ich denke schon, dass man eine Vorsorgevollmacht auch dann noch ausstellen kann, wenn man eine Betreuung hat - Geschäftsfähigkeit natürlich vorausgesetzt. Von dieser müsste man dann dem Gericht Mitteilung machen, und da Vorsorgevollmachten Vorrang vor Betreuungen haben, müsste dann eine evtl. schon bestehende Betreuung aufgehoben werden. Viele Grüße Elinor |
14.01.2010, 00:20 | #13 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Also Elinor, da bin ich mir nicht so sicher. Im Anschluss an eine laufende Betreuung ne Vorsorgevollmacht nachschieben? Heißt ja Vor-Sorge. Wenn Betreuung schon läuft, nützt ja wohl die Vor-Sorge auch nix mehr, es sei denn, man datiert sie zurück, was ja wiederum strafbar sein könnte, und: "hallo, hab was gefunden", sofort STORNO aller Betreuungsaktivitäten seitens des Gerichts.
Vorsorge- und Generalvollmacht sind das Wichtigste. Und alle Unterlagen für den Fall des Todes, wie Stammbuch, Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, handgeschriebenens Testament und die Lebensversicherung für einen Bezugsberechtigten, denn die fällt nicht in das Erbe. Geld für Beerdigung sollte auch noch vorhanden sein. Was Wohnungsrenovierung angeht, soll sich Vermieter mit rumschlagen. Gruss Geändert von mary (14.01.2010 um 00:24 Uhr) |
14.01.2010, 10:10 | #14 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Zitat:
da liegst du falsch denn natürlich kann ein geschäftsfähiger Betreuter eine Vollmacht erteilen. Nenn mir doch mal den Grund warum das nicht gehen soll. Gruß, Andreas |
|
Lesezeichen |
Stichworte |
ergänzungsbetreuer, ergänzungsbetreuung, vollmacht, vorsorgevollmacht |
|
|