Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Forum für Angehörige und betreute Menschen (https://www.forum-betreuung.de/forum-angehoerige-betreute-menschen/)
-   -   Ergänzungsbetreuer/in (https://www.forum-betreuung.de/forum-angehoerige-betreute-menschen/3783-ergaenzungsbetreuer.html)

Christoph-Kowalski 09.01.2010 21:01

Ergänzungsbetreuer/in
 
Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin vom Gericht als Betreuer,für meinen Vater, bestellt. So wollte ich und mein Vater das auch
Zuerst ging es mir darum das ich mit Behörden und Ämtern in Polen im Namen meines Vaters arbeiten darf.
Mein Vater ist polnischer Staatsbürger und lebt seit 21.12.2004 in Deutschland bei uns zu Hause. Er hat sein eigenes Zimmer sonst leben wir aber zusammen essen an einem Tisch. Und das soll auch so bleiben. Bisher haben wir keine hilfe in anspruch genommen auch wenn mein Vater nach seinem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist und im Rollstuhl sitz.
Am 05.01.2010 war ich zum Verpflichtungstermin und habe meinen Betreuerausweis erhalten.
Die Rechtspflegerin sagte mir auch das ich eine Abrechnung 1 X im Jahr machen muß.Sie sagte mir auch wie das aussehen soll.
Ich war geschockt mit so viel Arbeit habe ich nicht gerechnet.
Ich und meine Frau sind beide Vollzeit beschäftigt und sollen dann auch noch genau aufschreiben wofür wir die Rente meines Vaters in höhe von ca. 450€ ausgeben. Wir essen an einem Tisch und aus dem gleichen Kühlschrank. Ich hatte sie gefragt ob ich genau aufschreiben muß wieviel eine Scheibe Wurst gekostet hat die mein Vater zum Frühstück gegessen hat. Ich habe ihr auch gesagt das ich das nicht machen kann ich kann meinem Vater nicht sagen das er zum Frühstück ... € gegessen hat, sorry aber so habe ich mir das nicht vorgestellt das löse das Familiere zusammenleben.
Ich sagte ihr im Vorfeld das mein Vater eine Rente in höhe von ca. 450€ bekommt daraufhin sagte sie, davon kann man in Deutschland nicht leben. Und nun soll ich mich rechtfertigen was mit seiner Rente passiert. Darauf hin hat sie mir angeboten einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen. Sie, die Rechtspflegerin, hat mir gesagt das wir zusammen mit dem Ergänzungsbetreuer einen Vertarg machen wo eine Pauschale Summe festgesetz wird.
Meine Frage nun an euch alle ist das was gutes oder schlechtes?
Im Netz lese ich einiges darüber, so richtig schlau wurde ich aber nicht.:d010:

ronja 09.01.2010 22:01

Ich halte das jedenfalls für nichts Schlechtes, weil ein Ergänzungsbetreuer zum Beispiel einen Vertrag abschließen könnte, aufgrund dessen z.B. 150 Euro monatlich für das Zimmer, 200 Euro als Anteil am Haushaltsgeld bezahlt werden und dem Vater dann 100 Euro als Taschengeld verbleiben. Dann braucht eben nicht mehr jede Wurstscheibe abgerechnet zu werden. Ich bin auch schon mal als Ergänzungsbetreuerin eingesetzt worden, um mit einer ehrenamtlichen Betreuerin, die zugleich auch für die Pflege und die tatsächliche Versorgung sorgte, einen Vertrag zu schließen. Ansonsten könnte ein Interessenkonflikt gegeben sein, insbesondere dann, wenn der Betreute nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Ergänzungsbetreuung wurde nach dem Vertragsschluss dann vermutlich kurzfristig aufgehoben.

Sternenhimmel 10.01.2010 00:10

hallo christoph

das ist etwas gutes, wenn die zusammenarbeit mit dieser person klappt. zumindest erfahre ich es hier jetzt so seid 3 jahren und muss sagen, ich bin mit der neuen/ besseren Form meiner betreuung, jetzt rundum zufrieden.
meine tochter wird entlastet, die sich um meine betreuung kümmert und den schriftkram und die sachen mit dem vormundschaftsgericht, regelt alles meine betreuerin.
so kommt meine tochter nicht in gewissenskonflickte mit ihren anderen geschwistern und man kann ihr auch nie von seiten der geschwister unterstellen, dass sie sich an meiner kargen rente, bereichert hätte.

allerdings hat sie im ausgleich jetzt aber auch natürlich die anerkennung der pflegestufe beantragt auf meinem wunsch hin, denn durch die tägliche mühe die sie mit mir hat, bekommt sie so wenigstens eine kleine aufwandsentschädigung, denn sie selbst kümmert sich um mich, also soll sie auch dafür ihren lohn erhalten. für einen sozialarbeiter der hier täglich kommen müsste, würde ja sonst auch der statt zahlen, also warum soll meine tochter darauf verzichten.

ich kann dir dazu jedenfalls nur raten, wenn du dich auch mit diesem ganzen schriftkram überfodert fühlst und vor allem, kann man so wunderbar die familiären spannungen auch verhindern, die sonst entstehen würden, wenn zum monatsende plötzlich eine rechnung aufgemacht werden soll, was darf ich essen und was nicht.:d010: also ich kann deine gedanken gut nach vollziehen.

lg sternenhimmel

Christoph-Kowalski 10.01.2010 09:35

Danke
 
Danke Sternenhimmel, ronja
mir ist jetzt ein wenig geholfen.
Doch beunruhigt mich das das so eine Entwicklung nimmt.
Wir haben bisher meinen Vater unterschtüzt wo es nötig war, es hat uns keiner gafragt ob es reicht oder nicht und wir sind gut damit ausgekommen. Wir haben meinen Vater aus einem polnischen Altenheim zu uns nach Deutschland geholt und haben keine hilfe gebraucht.
Haben meinem Vater ein neues Heim gegeben ein Dach über dem Kopf. Doch jetzt soll ich Verträge mit ihm machen sein Zimmer das er seit Jahren bewohnt ihn plötzlich vermieten sein essen ihm in Rechnung stellen. Wir unterstützen unser Familie hier und in Polen wo wir nur können und haben nie eine Gegenleistung verlangt. Doch plötzlich soll sich das ändern und das auch noch mit Verträgen. Es ging mir doch wirklich nur darum das ich in Polen im Namen meines Vaters tätig werden kann, weil er das aufgrund seiner Krankheit nicht kann.
Ich hätte mich vieleicht besser informieren sollen.

MfG:heul:

ronja 10.01.2010 10:43

In der Sache braucht sich dann ja nichts Wesentliches zu ändern. Es bleibt wie bisher, aber weil ein Vertrag besteht, aufgrund dessen für Unterkunft und Verpflegung ein bestimmter Betrag zu bezahlen ist, braucht über diesen Betrag dann eben nicht mehr im einzelnen abgerechnet zu werden.

jelka 10.01.2010 11:00

:oops: ... einmal im Jahr Rechnung ... ???
Ein Sohn ist doch ein befreiter Betreuer, der keine Rechnung legen muß.
Oder ?
Gruß - jelka

Christoph-Kowalski 11.01.2010 06:45

Zitat:

Zitat von jelka (Beitrag 31946)
:oops: ... einmal im Jahr Rechnung ... ???
Ein Sohn ist doch ein befreiter Betreuer, der keine Rechnung legen muß.
Oder ?
Gruß - jelka


Ist das wirklich so, davon weiß ich nicht´s.

elinor 11.01.2010 10:14

Hallo Christoph-Kowalski!

Sofern Ihr Vater noch geschäftsfähig ist, sollten Sie zusammen mit ihm überlegen, ob er Ihnen nicht eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchte. So könnten Sie eine gerichtliche Betreuung vermeiden. Am Besten bei einem Notar machen lassen, dann kann hinterher die Geschäftsfähigkeit Ihres Vaters zum Zeitpunkt der Vollmachtsunterzeichnung nicht mehr so leicht in Zweifel gezogen werden.

Viele Grüße
Elinor

Lisa 11.01.2010 11:45

Hallo Christoph,

ja - das fiel mir auch ein. Wenn Ihr Vater sich noch ausdrücken kann und weiß was er will würde ich auch eine Vollmacht vorschlagen. Mein Vater wird von mir per Vollmacht betreut. Dann seid Ihr frei in Euren Entscheidungen und müsst Euch vor niemandem rchtfertigen.

Wenn dies bei Euch möglich ist, gibt es viele Tipps wie und wo hier im Forum.

Liebe Grüße

Lisa

mary 12.01.2010 01:03

Dem Beitrag von Elinor und Lisa stimme ich voll zu.

Aber geht jetzt noch eine Vollmacht vom Vater, nachdem hier Behörden voll im Gange sind?

Die Vorsorgevollmacht sollte für jeden schon Morgen groß eingerahmt im Wohnzimmer für den Notfall ersichtlich hängen. Damit kann man solchen aufgedrängten Behördenkram verhindern.

Das Ding drucke ich mir noch nebst Generalvollmacht aus. Beglaubigung kann ich mir sparen.

Gruss


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:15 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39